Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 80 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.583 |
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ich sehe schon den 2. Tag kein Kurs bei L. & Schw.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluß vom 11.6.2007 (10 G 512/07) einem Abänderungsantrag eines privaten Sportwettvermittlers stattgegeben. Der Wettvermittler vermittelt Sportwetten an die Kick-Tip Sportwetten GmbH, die in Österreich über eine staatliche Konzession verfügt und behördlicher Kontrolle unterliegt. Mit dem Beschluß des VG Gießen ist ihm ermöglicht worden, sein Wettgeschäft wieder aufzunehmen.
In der Begründung führt das Verwaltungsgericht aus, durch das Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofs habe sich die Rechtslage nachträglich zugunsten der EU-Sportwettvermittlung geändert. Die Interessenabwägung, die das Ordnungsamt angestellt hatte, sei fehlerhaft. Aufgrund der bestehenden erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung seinen die Rechtsfolgen für die Betroffenen bei der Abwägung in den Blick zu nehmen. Dabei sei zu berücksichtigen, daß dem Betroffenen während der Zeit der gerichtlichen Klärung erhebliche Verdienstausfälle entstünden. Die Gefahren für die öffentliche Sicherheit, auf die sich das Ordnungsamt berufen hatte, seien dagegen als gering anzusehen. Die sofortige Vollziehbarkeit, die das Ordnungsamt mit der Schließungsverfügung angeordnet hatte, habe sich danach als rechtswidrig erwiesen.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit dem Beschluß eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs abgeändert. Dieser hatte mit Beschluß vom 22.1.2007 den Sofortvollzug der streitigen Ordnungsverfügung bestätigt (Az.: 2 TG 2973/06). Die Entscheidung des VGH bildet die Grundlage für die derzeitige Vollzugspraxis der Hessischen Ordnungsbehörden. Gestützt auf diesen Beschluß sind die Hessischen Ordnungsbehörden gegen private Sportwettvermittler vorgegangen. Mit dem Beschluß des VG Gießen steht diese Vollzugspraxis erneut auf dem Prüfstand.
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Böse Wetten, gutes Lotto
Zufallsprinzip: Das NRW-Kabinett beschließt Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag. Private Sportwetten sind streng verboten. Das Lotto wird dagegen auf Druck der FDP liberalisiert
VON KLAUS JANSEN UND MARTIN TEIGELER
Sie gehören zum Straßenbild vieler Großstädte wie Handyshops und Internetcafés - die Wettbüros. Doch die Buchmacher sind nervös. "Wir sind kein Wettbüro, wir sind eine Lottoannahmestelle", sagt A., der Inhaber eines Ladengeschäfts für Sportwetten in der Kölner Innenstadt. "Was wir machen, ist völlig legal." A. ist Deutsch-Türke, wie die meisten der 800 privaten Wettanbieter in NRW ist er Migrant. Die Unternehmer aus den Multikulti-Vierteln haben Angst. Seit Jahren werden sie vom Staat in die Illegalität getrieben. Geht es nach den Ministerpräsidenten, dann werden 2008 alle privaten Wettbüros endgültig geschlossen.
Heute entscheidet das NRW-Kabinett über das so genannte Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag. Mit dem Wortungetüm will CDU-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Die Karlsruher Richter hatten das seit 1949 bestehende staatliche Wettmonopol in einem Grundsatzurteil für zulässig erklärt - allerdings nur, wenn der Staat das Glücksspiel stärker reguliert und mehr zur Bekämpfung der Spielsucht beiträgt. Zur Eindämmung der Suchtgefahren wird die Werbung für Lotterien und Sportwetten untersagt. Bis auf den Baden-Württemberger Günther Oettinger und den Schleswig-Holsteiner Peter Harry Carstensen (beide CDU) haben alle Landeschefs unterschrieben.
Während die Unterschrift von Oettinger als sicher gilt, hat sich Carstensen in den vergangenen Monaten als Schutzpatron der Wettfreunde hervorgetan. Carstensens CDU-Landtagsfraktion organisiert derzeit in formellen und informellen Runden den Widerstand in den deutschen Länderparlamenten, die den Staatsvertrag nach der Sommerpause ratifizieren sollen. "Die Zweifel wachsen überall", heißt es bei der CDU in Kiel. Angeblich soll sogar SPD-Chef Kurt Beck angeboten haben, die Zustimmung seines Landes Rheinland-Pfalz im Fall eines Neins aus Schleswig-Holstein zu widerrufen. "Die Position der Länder ist klar. Sie stehen zum Staatsvertrag", sagt hingegen ein NRW-Regierungssprecher. Die Zustimmung des Landtages gilt als sicher.
Für Ärger sorgen dennoch die Widersprüche und Ausnahmen beim Glücksspiel-Staatsvertrag: Private Fußballwetten sind verboten - Pferdewetten nicht. Große Wettfirmen wie "Bwin" dürfen nicht mehr im Fernsehen Reklame machen, die Ziehung der Lottozahlen wird es dagegen weiterhin geben. Und auch Lotterien wie "Aktion Mensch" oder "Die Goldene Eins" dürfen das Fernsehen nutzen. Glücksspiel im Internet gilt als illegal - ausgenommen davon sind aber die Angebote von Lotto-Toto sowie das Internet-Spiel der öffentlichen Spielbanken und die Online-Tippscheine der staatlichen Fußballwette Oddset.
Dem Staat droht eine Schadenersatz-Klagewelle von Glücksspielfirmen, falls der Vertrag in Kraft tritt. Andere wollen vom Ausland Internetseiten betreiben, um den deutschen Staatsvertrag auszuhebeln. Eine "völlig unverhältnismäßige Beschränkung der Grundrechte" sieht der Münsteraner Juraprofessor Bodo Pieroth in dem Vertragswerk. Er hat im Auftrag des Bochumer Systemlottovermittlers Norman Faber eines von zahlreichen Rechtsgutachten erstellt, mit denen die private Glücksspielindustrie gegen den drohenden Ruin kämpft. Zumindest im Fall Faber scheint die Lobbyarbeit per Gutachten, Zeitungsanzeigen und Postwurfsendungen Erfolg gehabt zu haben: Aus NRW-Regierungskreisen heißt es, dass in das Landesgesetz Ausnahmen für private Lottovermittler aufgenommen werden sollen.
Ungehalten wegen der Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit ist vor allem die EU-Kommission. Vier Warnbriefe haben die Brüsseler Beamten bereits an die Bundesrepublik geschrieben. Bis Mitte Juli muss Berlin Stellung nehmen, um ein Verletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen den EG-Gemeinschaftsvertrag zu verhindern. Und auch die Sportverbände zweifeln am Vertrag: Sie fürchten um die rund vier Milliarden Euro, die bislang aus den Lotto- und Glücksspielabgaben an soziale und kulturelle Einrichtungen sowie an die Sportverbände fließen. "Der Glücksspielstaatsvertrag wird nicht nur die privaten Sportwetten verbieten, sondern auch die gemeinnützigen Einnahmen aus Oddset und Lotto gefährden", sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Danckert.
Nun ist ein "Konzessionsmodell" als Kompromissvorschlag im Gespräch. Nach dem Vorbild europäischer Staaten wie Italien und England soll der Markt unter staatlicher Kontrolle geöffnet und Lizenzen an Wettanbieter vergeben werden, die ihrerseits Abgaben für soziale Zwecke abführen müssten. Im Wachstumsmarkt Sportwetten könnten so Milliardensummen für den Staat herausspringen.
Suchtexperten hätten es hingegen am liebsten, wenn sowohl staatliches als auch privates Zocken verboten und Deutschland zur Glücksspielfreien Zone erklärt würde. Den Staatsvertrag halten sie für einen Ausdruck von Doppelmoral: "An erster Stelle bei den süchtig machenden Glücksspielen rangieren die völlig legalen Münz-Automaten", sagt Verena Verhoeven von der Fachstelle Glücksspielsucht der Caritas. Und neben den "einarmigen Banditen" sei eine gefährliche Einstiegsdroge die staatliche Fußballwette Oddset.
<!-- Dem Staat droht eine Klagewelle von Glücksspielfirmen, falls der Vertrag in Kraft tritt - und Ärger mit der EU. -->"Wir bereiten uns auf ein Scheitern vor"
Michael Vesper, Generaldirektor des Sportbundes, kann sich einen kommerziellen Wettmarkt vorstellen
taz: Herr Vesper, die Ministerpräsidenten wollen privates Glücksspiel und Sportwetten verbieten. Muss der Sport diesen Staatsvertrag fürchten - oder freuen Sie sich auf die Sicherung Ihrer Pfründe? Michael Vesper: Das Bundesverfassungsgericht hat beide Möglichkeiten eröffnet: Ein strenger kontrolliertes Staatsmonopol mit Werbeverbot und mehr Schutz für Süchtige oder eine Freigabe des Glücksspielmarktes. Das ist eine ordnungspolitisch Entscheidung, die die Politik treffen muss und treffen wird - wie es aussieht, in Richtung Staatsvertrag. Für uns ist wichtig, dass der Sport finanziell nicht schlechter da steht als vorher. Vor allem der Breitensport ist abhängig von Lottomitteln und Oddset.
Allein 250 Millionen pro Jahr bekommt der Sport von Oddset. Aber diese Mittel werden sinken, weil für die staatliche Fußballwette nicht mehr so intensiv geworben werden darf?
In der Tat besteht die Gefahr, dass die Einnahmen sinken. Das Werbeverbot wird diesen Effekt haben. Aber machen wir uns nichts vor. Auch eine Freigabe von Sportwetten gäbe keine Garantie, dass soziale und kulturelle Einrichtungen weiterhin unterstützt werden. Es wäre ohnehin besser gewesen, die Sportwetten nicht unter den "Glücksspielen" zu subsumieren, denn mit Lotto haben Sportwetten nichts zu tun.
Der DFB fordert ein Konzessionsmodell, bei dem private Anbieter einen Teil ihrer Wett-Einnahmen für gemeinnützige Zwecke abführen müssen.
Zunächst einmal müssen die Bundesländer entscheiden, ob sie diesen Staatsvertrag wollen. Falls nicht oder falls der Vertrag rechtlich angegriffen wird und scheitert, werden wir darauf vorbereitet sein. Ich leite eine Arbeitsgruppe, in der auch DFB-Präsident Theo Zwanziger Mitglied ist. Wir werden dann eine Lösung vorschlagen, die rechtssicher ist und dem Sport hilft.
Sie waren ja bis vor kurzem Politiker. Würden Sie den Ministerpräsidenten und Landtagsabgeordneten raten, den Staatsvertrag trotz Kritik der EU und rechtlicher Risiken durchzusetzen?
Niemand kann jetzt vorhersagen, wie die Gerichte entscheiden, wenn der Staatsvertrag 2008 Gesetz ist. Wir müssen uns auf alle Möglichkeiten vorbereiten - und das tun wir auch.
Wäre es nicht ein überfällig Schritt, den deutschen Sonderweg zu beenden und das Staatsmonopol zu kippen? Länder wie England zeigen doch, dass Sport- und Sportwetten zusammen gehören?
Vor allem ist es unangemessen und ungerecht, dass der Sport in Deutschland nur unzureichend davon profitiert, dass auf ihn gewettet wird. Wir fordern deshalb einen Veranstaltungsschutz für den Sport, eine Art Urheberrecht. Wer kommerzielle Sportwetten veranstaltet, muss auch finanziell zur Förderung des Sports beitragen.
INTERVIEW: MARTIN TEIGELER
den großen Durchbruch warten.Zwar ist jedes Urteil für die Wettanbieter
das in ihren Sinne gesprochen wird , zu begrüßen ,doch ich warte auf
das alles umfassende pro Fluxx Gesetz der MP.
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bzw.erneuert wird. Da bedarf es doch nicht L.& Schw.
Kabinett stimmt Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag zu. Das teilte ein Regierungssprecher am Dienstag in Düsseldorf nach dem Treffen der Ministerrunde mit.
Der Gesetzentwurf wird nun den Verbänden zur Anhörung zugeleitet. Das Kabinett will den Entwurf nach der Sommerpause abschließend beraten und dann dem Landtag vorgelegen. Der Sprecher sagte, die Landesregierung habe das Ausführungsgesetz in einem Punkt konkretisiert. Danach sollen private Spielervermittler eine Genehmigung in Nordrhein-Westfalen erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen wie den Jugend- und Spielerschutz erfüllen. Dieser Passus zielt offenbar auf den Lottounternehmer Faber, der zuletzt in millionenfachen Postwurfsendungen die Landesregierung wegen ihrer Haltung zum Glücksspielstaatsvertrag kritisiert hatte. Vor allem die FDP hatte sich dafür ausgesprochen, die Existenzgrundlagen privater Lottounternehmen zu sichern. Der Sprecher erklärte, es sei realistisch, dass Faber diese Genehmigung erhalte. ddp/sam/muc
wirklich für die Menschen und ihre Befindlichkeiten, in seinen
Staat interessiert.Die Ignoranz, der vielen positiven Gerichtsurteile
zum Wett,-und Glücksspiel, die Stellungnahme vieler Experten, sind
ein tragisches Beispiel dafür.
Hab leider zu wenig Zeit, lese aber alles mit.
Es ist eigentlich alles gesagt worden - nun braucht man Geduld und Zeit zu investieren. Alles läuft im grünen Bereich. In paar Monaten geht es los.
Dieser Fall zeigt in meinen Augen viel eher, wie sehr die Politik eigene Interessen verfolgt, wenn eine Thematik kein breites öffentliches Interesse hat.
Aufgrund meiner bisherigen Erfahrung und hingegen der Meinung von irgendjemandem hier aus dem Thread, sind vor allem die hochrangigen Politiker in der Regel auch hochintelligente Menschen. Die wissen genau, was in dieser Sache der Fall ist.. so kompliziert ist die ganze Geschichte ja nun wirklich nicht.
Obwohl der Fall juristisch sonnenklar ist, können aber trotzdem rationale Gründe aus Sicht der MPs für eine solche Blockadehaltung sprechen. Eventuell finanzielle.. eventuell machtpolitische. Welche es genau sind, darauf wird es dann ankommen hinsichtlich der Frage, wie schnell sie zurückweichen.
Am Gesamtergebnis wird das in meinen Augen nichts ändern.. aber es kann eben bedeuten, dass man noch ein wenig auf das Ergebnis warten muss..
Da aber niemand weiß, aus welchen Gründen die MPs handeln, kann man auch nicht kurzfristig bestimmen, wann Ergebnisse kommen. Ich werde deshalb investiert bleiben und mich mittelfristig auf schöne Gewinne freuen.
im Konkreten:
1. Werbeverbot, verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit
2. Verbot der Internetpräsenz, verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit ist auch nicht wirklich umsetzbar (urteil bayern)
3. gesteuertes (vom Staat) Lizenzvergabesystem, ist Wettbewerbsverzerrung
4. Abgaben (Lenkungsabgabe zB) ist Wettbewerbsverzerrung, und widerspricht gleiches recht für alle.
5. Ausnahmeregelungen für einige Private, ist Wettbewerbsverzerrung, und widerspricht gleiches recht für alle.
also alle im gespräch gewesenen Alternativvorschläge der MP´s sind genauso rechtsfeindlich wie der Vertrag selbst.