Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 82 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.604 |
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Glücksspiel: Tipper sollen für Bekämpfung der Spielsucht zahlen.
Düsseldorf. Die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag will den Lotto-Spielern und Fußball-Tippern in die Tasche greifen und eine „Glücksspielabgabe“ einführen. Das erklärte gestern der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Marc Jan Eumann. Die Einnahmen aus dieser zusätzlichen Lotto-Steuer sollen zur Bekämpfung der Spielsucht verwendet werden. Eumann: „Die Länder brauchen dieses Geld, und wir wollen damit nicht die Allgemeinheit belasten, sondern nur diejenigen, die spielen.“
Hintergrund dieser Forderung ist das am Dienstag von der CDU/FDP-Landesregierung gebilligte Ausführungsgesetz, das den geplanten Glücksspielstaatsvertrag in Landesrecht umsetzen soll. Dieser Entwurf sei nicht ausreichend und werde vor der EU keinen Bestand haben, kritisierte Eumann. Dabei favorisiert die SPD ein Konzessionsmodell, das auch private Anbieter zulässt – wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen und eine Konzessionsabgabe leisten. Zu dieser Konzessionsabgabe (2006 erzielte NRW daraus rund 287 Millionen Euro) sollen dann noch die Einnahmen aus der neuen Lotto-Steuer kommen.
Sprecher von FDP und CDU wiesen die SPD-Forderung entschieden zurück. „Die Phantasie der SPD zum Abkassieren der kleinen Leute kennt offenbar keine Grenzen“, wetterte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Ralf Witzel. Auch Volkmar Klein, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, bezeichnete die von der SPD geforderte zusätzliche Lotto-Abgabe als „sehr fragwürdig und im Ergebnis sicherlich höchst kontraproduktiv“.
21.06.2007
Von Horst Kuhnes
folgendes Beispiel: ein spanischer Lottospieler kann Lotto spielen ohne diese Abgabe zu bezahlen, ergo kann ein span. Lottoanbieter günstiger agieren als ein Deutscher. Daraus ergibt sich eine Wettbewerbsverzerrung, und wäre ich ein Deutscher würde ich im span. Lotto spielen, da ich dort keine Abgabe zu entrichten habe.
.... also zurück an den Start.
schreibe so ein scheiß, wo er hin gehört, wir hier können darauf
verzichten.
Stadt Frankfurt erleidet Rückschlag im Kampf gegen Sportwetten
(PR-inside.com 21.06.2007 12:26:05) - Im Kampf gegen die privaten Anbieter von Sportwetten hat die
Stadt Frankfurt am Main einen Rückschlag erlitten. Das dortige
Verwaltungsgericht (VG) gab am Donnerstag dem Eilantrag eines
Vermittlers von Sportwetten aus dem EU-Ausland statt, der gegen eine
Untersagungsverfügung der Stadt geklagt hatte.
Frankfurt/Main (ddp). Im Kampf gegen die privaten Anbieter von Sportwetten hat die Stadt Frankfurt am Main einen Rückschlag erlitten. Das dortige Verwaltungsgericht (VG) gab am Donnerstag dem Eilantrag eines Vermittlers von Sportwetten aus dem EU-Ausland statt, der gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt geklagt hatte. Der
Europäische Gerichtshof in Brüssel habe im April ein Verbot gegen die Vermittlung von Sportwetten innerhalb der EU für gemeinschaftswidrig erklärt, hieß es in der Begründung des Verwaltungsgerichts. (Az.:7G 1100/07). Mit dem Urteil folge das VG der Rechtssprechung der Oberverwaltungsgerichte in Saarlouis und Schleswig. Frankfurt hatte im August vergangenen Jahres die Schließung der 76 behördlich bekannten privaten Wettbüros angeordnet. Dagegen hatten zahlreiche Anbieter geklagt. Das VG Frankfurt hatte zunächst mehrere Eilanträge gegen die Schließungen abgelehnt. (ddp)
So ein klein wenig Spaß kann man aber schon verstehen.... oder macht Dich der Kursverlauf so fertig?
wenn man den auf kosten anderer macht,was Du da von Dir gibst
ist Zynimus und somit unterste Schublade. Auch diskutieren kann man
darüber nicht.
Im Großen und Ganzen bin ich mit den Kursverlauf zufrieden, zumindestens heute.
...übrigens BWIN hat die Stadt Bremen bereits auf Schadensersatz geklagt.
bwin drohte den Bundesländern mit Schadenersatzforderungen wegen entgangener Geschäfte in Deutschland. "Wir prüfen entsprechend Schadenersatzforderungen in Höhe von hunderten von Millionen Euro. Das wäre unter dem Strich vom Steuerzahler aufzubringen. Gegen die Stadt Bremen klagen wir bereits", sagte Teufelberger dem Blatt. bwin hat seine Sport-Sponsoringaktivitäten in Deutschland zum grössten Teil eingestellt, weil mehrere Gerichte die Werbung für Glücksspiel verboten haben.
Quelle:http://www.boerse-express.com/pages/582272" rel="nofollow" class="showvisited">www.boerseexpress.com/>http://www.boerse-express.com/pages/582272
Wien/Stuttgart - Der österreichische Anbieter von Sportwetten im Internet, bwin, schlägt im Streit über das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland einen Kompromiss vor. bwin spricht sich dafür aus, das Lotto-Geschäft unter staatlicher Regie zu belassen und Sportwetten, Spielbanken und Poker reguliert freizugeben. "Dafür treten wir auch bei der EU in Brüssel ein", sagte bwin-Vorstand Norbert Teufelberger der "Stuttgarter Zeitung" (Freitagausgabe).
Eine 15-prozentige Besteuerung der Brutto-Roherträge, also der Wetteinnahmen abzüglich der ausgeschütteten Gewinne, halte bwin für sinnvoll und marktkonform. In England werde dies erfolgreich so gehandhabt. "Lotto besitzt in Deutschland durch das dichte Vertriebsnetz eine starke Stellung. Der größte Teil der Sportförderung und der Steuern kommt aus Lotto-Geldern, nicht aus der Sportwette. Die Lotto-Gelder machen über 90 Prozent der Einnahmen des Staates aus Glücksspielen aus", erläuterte Teufelberger. Die Angst der Ministerpräsidenten vor großen Einnahmeverlusten nach dem Wegfall des Glücksspielmonopols sei deshalb unbegründet.
bwin drohte den Bundesländern mit Schadenersatzforderungen wegen entgangener Geschäfte in Deutschland. "Wir prüfen entsprechend Schadenersatzforderungen in Höhe von hunderten von Millionen Euro. Das wäre unter dem Strich vom Steuerzahler aufzubringen. Gegen die Stadt Bremen klagen wir bereits", sagte Teufelberger dem Blatt. bwin hat seine Sport-Sponsoringaktivitäten in Deutschland zum größten Teil eingestellt, weil mehrere Gerichte die Werbung für Glücksspiel verboten haben. (APA/AP)
Quelle: http://derstandard.at
Länder sollten ihr lukratives Lottomonopol behalten, privaten Anbietern sollten aber Sportwetten, Kasino- und Pokerspiele im Internet erlaubt werden
Die österreichische bwin hat eine 15-prozentige Steuer auf die Bruttospielerträge von Online-Anbietern vorgeschlagen und will damit im Streit um das deutsche Glücksspielmonopol einen Kompromiss erreichen.
Die Länder sollten ihr lukratives Lottomonopol behalten, privaten Anbietern sollten aber Sportwetten, Kasino- und Pokerspiele im Internet erlaubt werden, sagte bwin-Chef Norbert Teufelberger der "Stuttgarter Zeitung".
Eine 15-prozentige Besteuerung der Bruttospielerträge, also der Wetteinnahmen abzüglich der ausgeschütteten Gewinne, halte Bwin für sinnvoll und marktkonform. In England werde dies bereits erfolgreich so gehandhabt, sagte Teufelberger in einem am Donnerstag vorab veröffentlichten Interview mit der Zeitung.
Teufelberger sagte der "Stuttgarter Zeitung" zudem, die Einnahmen aus dem Lotto würden durch den Wegfall des Monopols nicht geschmälert. Die Furcht der Ministerpräsidenten, weniger Geld für die Haushalte zu bekommen, sei daher unbegründet.
Der kontinentaleuropäische Marktführer bei Sportwetten kämpft seit Jahren gegen die staatlichen Monopole in Europa. In Deutschland wollen sich die Länder das Glücksspielmonopol für weitere vier Jahre sichern. bwin ist mit Werbeverboten in einigen Bundesländern konfrontiert und hat deswegen die Sponsorgelder massiv gekürzt.
Schadensersatz
Wegen dieser Werbeverbote hat bwin Schadenersatzklagen angekündigt. "Wir prüfen entsprechend Schadenersatzforderungen in Höhe von hunderten von Millionen Euro. Das wäre unter dem Strich vom Steuerzahler aufzubringen. Gegen die Stadt Bremen klagen wir bereits", sagte Teufelberger dem Blatt. Die Monopole werden nach Auffassung von Teufelberger fallen. Sie seien weder mit europäischem noch mit deutschem Recht vereinbar, sagte der bwin-Chef in dem Interview. (APA)
<!-- google_ad_section_end -->wenn zwei zur gleichen Zeit die selbe Nachricht (vorsehende) einstellen.
Neue Forderungen wg. Glücksspiel-Verbot
Donnerstag, 21.06.2007 | |
So einfach scheint es den USA nicht zu gelingen, sich in Sachen "Online-Glücksspiele" aus der Affaire zu ziehen. Nachdem ein juristischer Trick den USA helfen sollte, die Klage von Antigua und Barbados vor dem Schiedsgericht der Welthandelsorganisation WTO abzuwenden, fordern Japan, Indien und die EU nun auch eine Kompensation. Der Streit mit Antigua ist dabei noch lange nicht vom Tisch. Der Inselstaat verlangt von den USA weiterhin eine Wiedergutmachung für die entgangenen Einnahmen, die sich aus dem (laut WTO-Urteil) unrechtmäßigen Verbot von Online-Glücksspielen ergaben. Die USA sind in diesem Punkt zwar gesprächsbereit. Doch um ein weiteres "Hineinregieren" der WTO in US-Angelegenheiten zu verhindern, wurden "Glücksspiele und Wetten" aus dem Gesamtumfang des GATS-Vertrages genommen, der als Grundlage der WTO-Entscheidung dient. Doch diese nachträgliche Änderung der Statuten wollen die beiden asiatischen WTO-Mitglieder sowie die EU nicht einfach so hinnehmen. Stattdessen wird nun gefordert, dass die USA einen "kompensatorischen" Ersatz leisten. Etwa, indem neue Handelsbereiche in den Regulierungsbereich der WTO aufgenommen werden, die bisher dort nicht erfasst wurden. Oder, indem die USA an anderer Stelle Zugeständnisse machen. |
sieht zu welchen Kurs die Aktie gestern geschlossen hat, auch Tipp24
ist mächtig gesunken. Da hält sich " unsere Fluxx" noch prima.
Vielleicht bringt der heutige Tag Klarheit und positive Überraschungen,---
hoffentlich. Doch wenn nicht, geht die Welt auch nicht unter, Fluxx mit
den Focus auf Deutschland, ist sowieso ein Auslaufmodel, Fluxx wird sich
zu ein Globalplayer entwickeln, mittel.-und langfristig, daran gibt es
nichts zu rütteln auch der deutsche Beton wird ebenfalls bröckel.
Erste empirische Studie zu Online-Glücksspiel-Verhalten
Gab es bisher nur Mutmaßungen zum Online-Spielverhalten und dem Ausmaß problematischen Spielverhaltens, liegen nun erste Ergebnisse einer in ihrer Art einmaligen, breit angelegten Studie vor, in der das Spielverhalten von Online-Spielern auf ihre potenzielle Spielsuchtgefährdung hin untersucht wurde.
Die seit über 30 Jahren im Bereich der Suchtforschung tätige Division on Addiction' der renommierten Harvard Medical School betreibt seit Mai 2005 in Kooperation mit bwin ein auf diesem Gebiet einmaliges Forschungsprojekt. Erstmals wird im Rahmen dieses Projekts Spielverhalten nicht anhand kaum verifizierbarer Annahmen, sondern unter Einsatz empirischer Forschungsmethoden untersucht. In anonymisierter Form wurde real beobachtetes User-Verhalten von über 40.000 aktiven bwin Usern über einen Zeitraum von acht Monaten analysiert - mit für manche überraschenden ersten Resultaten.
Der ersten wissenschaftlichen Publikation dieses Projekts der Division on Addiction (online abrufbar unter http://www.divisiononaddictions.org/html/library.htm) zufolge zeigt die Mehrheit des vorliegenden Samples gemäßigtes Spielverhalten. In Zahlen: Über einen Zeitraum von acht Monaten betrug der durchschnittliche Verlust der untersuchten Spieler 33 Euro über den gesamten Zeitraum der Studie. Lediglich 0,4 % der untersuchten User verzeichneten eine hohe Anzahl von Wetten mit hohen Verlusten. Es kann davon ausgegangen werden, dass nur ein sehr geringer Prozentsatz der User durch ihr Spielverhalten finanzielle Probleme entwickelt. In weiterführenden Forschungen soll nun untersucht werden, wie viele Spieler dieses Prozentsatzes tatsächlich problematisches Spielverhalten aufweisen.
Diese erfreulichen ersten Ergebnisse der Langzeitstudie zum wesentlich geringer als gemeinhin vermuteten Suchtgefährdungspotenzial von Sportwetten wurden am Donnerstag in Wien von Dr. Howard Shaffer und Dr. Richard LaBrie der Harvard Medical School im Rahmen eines Workshops unter Anwesenheit von führenden europäischen Gaming-Experten präsentiert und diskutiert.
Zu den Teilnehmern des Workshops zählte auch Geoffrey Godbold, CEO von GAMcare: "Diese Studie wird es ermöglichen, Spielsuchtgefährdete bereits in einem frühen Stadium zu identifizieren. Zukünftige Regulierungen sollten nicht auf jene überwiegende Mehrheit abzielen, für die Online-Gaming eine Form der Unterhaltung ist, sondern auf jenen geringen Prozentsatz, der problematisches Verhalten an den Tag legt."
Howard Shaffer über das Projekt: "Dies ist ein Meilenstein - sowohl für die Gaming-Industrie als auch für die Forschung. Erstmals wurde reales Spielerverhalten eines großen Samples an Internetusern erforscht. bwins Entscheidung zum Schutz seiner Kunden und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Internet ist von bahnbrechender Bedeutung."
"Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Spielsucht gemeinhin als die Rechtfertigung für Wett- und Glücksspielmonopole ins Treffen geführt wird, sind diese ersten Ergebnisse besonders erfreulich", kommentiert bwin Co-CEO Norbert Teufelberger das von bwin initiierte Forschungsprojekt. Co-CEO Manfred Bodner ergänzt: "Die intensive Zusammenarbeit von Forschern auf der einen und Praktikern auf der anderen Seite gewährleistet, dass die Wissenschaft nicht an der Praxis vorbeiforscht'. bwin hat den Schritt gewagt, unabhängige Experten zum Thema zu befragen. Was sich in jeder Hinsicht als gute Entscheidung erwiesen hat."
Die bwin Gruppe, mit über 11 Millionen registrierten Kunden (davon 7 Millionen "Play Money" Kunden) in mehr als 20 Kernmärkten und internationalen sowie regionalen Lizenzen in Ländern wie Gibraltar, Kahnawake (Kanada), Belize sowie Deutschland, Italien, Mexiko, Argentinien, Österreich und England ist die erste Adresse für Sportwetten, Spiel und Unterhaltung über digitale Vertriebskanäle. Angeboten werden Sportwetten, Poker, Casinospiele, Soft-Games und Geschicklichkeitsspiele sowie Audio- und Video-Streams von Top-Sportveranstaltungen wie z.B. der deutschen Fußball-Bundesliga. Die Konzernmutter bwin Interactive Entertainment AG notiert seit März 2000 an der Wiener Börse (ID-Code "BWIN", Reuters ID-Code "BWIN.VI"). Alle Details zur Gesellschaft sind auf der Investor Relations Website unter www.bwin.ag verfügbar.
Karin Klein, Corporate Communications
bwin Interactive Entertainment AG
Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria
Tel.: +43 (0)50 858-20008
E-Mail: press@bwin.org
www.bwin.ag
Investoren:
Konrad Sveceny, Investor Relations
bwin Interactive Entertainment AG
Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria
Tel.: +43 (0)50 858-20017
E-Mail: investorrelations@bwin.ag
www.bwin.ag
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Baubeginn für "Euro-Vegas" rückt näher
Der Bau des Drei-Milliarden-Projekts mit Casinos und Erlebniswelten soll innerhalb des nächsten halben Jahres starten
Budapest- Die Bauarbeiten für das drei Mrd. Euro schwere Casinoprojekt "Eurovegas" in Ungarn sollen binnen eines halben Jahres beginnen. Das kündigte der oberösterreichische Unternehmer und Projektinvestor Hans Asamer gegenüber der ungarischen Wirtschaftszeitung "Vilaggazdasag" an. Noch im Juni sollen das ungarische Finanzministerium und die Investmentfirma Eurovegas Hungary Zrt. den Konzessionsvertrag für das Casino-Projekt in der westungarischen Stadt Bezenye unterfertigen, berichtete die Zeitung am Donnerstag.
Das Finanzministerium in Budapest hatte, wie berichtet, die Lizenzen für die geplanten fünf Casinos in der Erlebniswelt in Bezenye im Jänner 2006 ausgeschrieben und einige Monate später das Konsortium Venetian Hungary Ltd. zum Sieger der Ausschreibung gekürt. Inzwischen wurde die Firma wegen eines Eigentümerwechsels in Eurovegas Hungary Zrt. umbenannt, an der Hans Asamer mit 20 Prozent beteiligt ist. 80 Prozent gehören einer amerikanischen Investorengruppe. Asamer besitzt außerdem das 460 Hektar große Grundstück, auf dem das Großprojekt Eurovegas entstehen soll.
Das Projekt beherbert außer den Casinos eine Erlebniswelt mit einem Hotel, verschiedene Attraktionen, ein Einkaufszentrum und ein Thermalbad. Die Casino-Konzession gilt für zwanzig Jahre, kann jedoch vom Finanzminister einmal für weitere zehn Jahre verlängert werden. (APA)
Quelle: http://derstandard.at/
wohl eher nicht, naja weiter warten sind wir ja gewohnt.
Naja Ananas so kann das das Bier schooooo net schlecht werden Aber die 4 Euro Nerven !!!!! Na vieleicht kommt nach nach 17:30 ne neue News.....
Veröffentlichung einer Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bundesgerichtshof erklärt Lottoblock für wettbewerbswidrig
- BGH konkretisiert Beschluss des OLG Düsseldorf
- Gebietsabsprachen der Lottogesellschaften sind rechtswidrig
- Zu erteilende Genehmigungen dürfen nicht zu wettbewerbswidrigen Zwecken
missbraucht werden
Altenholz, 22. Juni 2007 – Die im so genannten 'Blockvertrag' geregelte
Absprache der deutschen Lottogesellschaften, ihr Vertriebsgebiet auf ihr
Bundesland zu beschränken, verstößt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs
gegen geltendes Kartellrecht.
In dem erst heute zugestellten Beschluss vom 8. Mai 2007 konkretisiert der
BGH die Entscheidung des OLG Düsseldorf, das die Beschwerde der
Lottogesellschaften gegen sofort vollziehbare Anordnungen des
Bundeskartellamts am 23.10.2006 abgewiesen hatte. Die Lottogesellschaften
hatten daraufhin gegen einen Teil des Beschlusses Beschwerde beim BGH
eingereicht. Zweck dieser Teilbeschwerde war, die sofort vollziehbare
Anordnung der überregionalen Öffnung ihrer Internetangebote erneut
überprüfen zu lassen. Die Mehrheit der Lottogesellschaften hatte sich zuvor
entschlossen, ihre Onlineangebote bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung
abzuschalten.
Der BGH hat nun klargestellt, dass eine Lottogesellschaft eines
Bundeslandes grundsätzlich die Möglichkeit hat, ihr Angebot auch in anderen
Bundesländern zu entfalten, auch wenn diese Tätigkeit unter dem Vorbehalt
der Erlaubnis des jeweiligen Bundeslandes steht. Eine solche Erlaubnis zu
beantragen müsse ihr jedoch offen stehen, sie dürfe nur aus
ordnungsrechtlichen, nicht jedoch zum Zwecke der Regulierung des
Wettbewerbs versagt werden, so der BGH. Das Bundeskartellamt dürfe die
Gründe einer Ablehnung überprüfen. Dagegen spreche auch nicht die
Lotteriehoheit der Länder. Der von den Lottogesellschaften stets ins Feld
geführte Konflikt zwischen Ordnungsrecht, Strafrecht und Kartellrecht
bestehe nicht.
Der BGH geht davon aus, dass die bisherige Praxis, den Internetvertrieb auf
die Bürger eines Bundeslandes zu beschränken kartellrechtswidrig ist. Die
Lottogesellschaften sind daher ab sofort verpflichtet, die in ihren
Konzessionen enthaltenen Beschränkungen in Bezug auf den Internetvertrieb
unberücksichtigt zu lassen.
somit haben ,.....Wetter hin Wetter her