Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 83 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.610 |
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Bin ich hier alleine oder was?
schon auf Montag gespannt sein. Für mein dafürhalten ist der Weg frei
nach ganz Oben.
Habe nur auf den Unterschied und die Kurssteigerung von Tipp24 konzentriert und gefragt warum?
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speziell auf wallstreet-online habe ich seit Wochen die Fluxx eindeutig positiv charttechnisch begleitet
will sagen, charttechnische Indikatoren sind zur Antizipation von Kursbewegungen letztendlich doch eher geeignet
solidarische Grüße
hopades
FLUXX AG / Rechtssache
22.06.2007
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bundesgerichtshof erklärt Lottoblock für wettbewerbswidrig
- BGH konkretisiert Beschluss des OLG Düsseldorf - Gebietsabsprachen der Lottogesellschaften sind rechtswidrig - Zu erteilende Genehmigungen dürfen nicht zu wettbewerbswidrigen Zwecken missbraucht werden
Altenholz, 22. Juni 2007 - Die im so genannten 'Blockvertrag' geregelte Absprache der deutschen Lottogesellschaften, ihr Vertriebsgebiet auf ihr Bundesland zu beschränken, verstößt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gegen geltendes Kartellrecht.
In dem erst heute zugestellten Beschluss vom 8. Mai 2007 konkretisiert der BGH die Entscheidung des OLG Düsseldorf, das die Beschwerde der Lottogesellschaften gegen sofort vollziehbare Anordnungen des Bundeskartellamts am 23.10.2006 abgewiesen hatte. Die Lottogesellschaften hatten daraufhin gegen einen Teil des Beschlusses Beschwerde beim BGH eingereicht. Zweck dieser Teilbeschwerde war, die sofort vollziehbare Anordnung der überregionalen Öffnung ihrer Internetangebote erneut überprüfen zu lassen. Die Mehrheit der Lottogesellschaften hatte sich zuvor entschlossen, ihre Onlineangebote bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung abzuschalten.
Der BGH hat nun klargestellt, dass eine Lottogesellschaft eines Bundeslandes grundsätzlich die Möglichkeit hat, ihr Angebot auch in anderen Bundesländern zu entfalten, auch wenn diese Tätigkeit unter dem Vorbehalt der Erlaubnis des jeweiligen Bundeslandes steht. Eine solche Erlaubnis zu beantragen müsse ihr jedoch offen stehen, sie dürfe nur aus ordnungsrechtlichen, nicht jedoch zum Zwecke der Regulierung des Wettbewerbs versagt werden, so der BGH. Das Bundeskartellamt dürfe die Gründe einer Ablehnung überprüfen. Dagegen spreche auch nicht die Lotteriehoheit der Länder. Der von den Lottogesellschaften stets ins Feld geführte Konflikt zwischen Ordnungsrecht, Strafrecht und Kartellrecht bestehe nicht.
Der BGH geht davon aus, dass die bisherige Praxis, den Internetvertrieb auf die Bürger eines Bundeslandes zu beschränken kartellrechtswidrig ist. Die Lottogesellschaften sind daher ab sofort verpflichtet, die in ihren Konzessionen enthaltenen Beschränkungen in Bezug auf den Internetvertrieb unberücksichtigt zu lassen.
Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG: 'Damit hat der BGH ein weiteres Mal klargestellt, dass Kartellrecht und Ordnungsrecht beachtet werden müssen. Der Willkür der Ordnungsbehörden bei der Versagung von Erlaubnissen ist damit endlich ein Riegel vorgeschoben. Ein Genehmigungsvorbehalt ohne Rechtsanspruch, wie ihn der geplante Glücksspielstaatsvertrag vorsieht und der das Aus für gewerbliche Spielvermittler bedeuten würde, ist damit vom Tisch.'
Mit dem Nebeneinander von Ordnungsrecht und Wettbewerbsrecht muss der Vertrieb von Lotto, inklusive aller Annahmestellen, unter Beachtung ordnungsrechtlicher Vorgaben diskriminierungsfrei organisiert werden. Daraus folgt, dass die Lottoannahmestellen in einem offenen Verfahren ausgeschrieben werden müssen. FLUXX rechnet sich hier gute Chancen aus, in den verschiedenen Bundesländern in Zukunft größere Kontingente von Annahmestellen zu betreiben.
Rainer Jacken: 'Die Kernbotschaft des BGH ist die Bestätigung des Vorgehens des Bundeskartellamtes, staatliche Maßnahmen am Gemeinschaftsrecht zu prüfen und gegebenenfalls zu verfügen, diese eingeschränkt anzuwenden. Das wird auch der Maßstab sein, an dem sich ein neuer Glücksspielstaatsvertrag messen lassen muss. Der BGH-Beschluss ist auch ein Sieg für alle Lottospieler in Deutschland: Ab heute gibt es keinen Grund mehr, Lotto aus dem Internet zu verbannen.'
es sind die News und immer wieder die News. Denn als Anleger interessieren mich die Verkrümmungen einer Kurslinie in der Vergangenheit nur für eine statistische Betrachtung. Es kauft keiner, nur weil es geometrische Linien voraussagen. Sorry, aber ich bin nun mal der Ansicht das die Charttechnik bei Fluxx momentan keine Anwedung findet. Im hoffen auf gemeinsame Gewinne, ein schönes We
wenn wir heute noch nichts von den MP hören, eine Stellungnahme
des Lottomonopols wird nicht lange auf sich warten lassen , oder
sie haben ein Maulkorb von den MP bekommen.Doch egal, peinlicher kann es
für diese aroganten Fatzkes nicht laufen, haben sie sich doch
lange genug an ihrer Hühnerbrust geschlagen.
dann muß ich noch sagen, daß die Formulierung "eher geeignet" nicht meint, daß die Charttechnik in Konkurrenz z.B. zur Fundamentaltechnik eher geeignet ist, Kursvoraussagen zu machen, sondern sagen wollte, daß sie eher geeignet als ungeeignet ist - ihr seht, ich bin da aufgrund meiner Erlebnisse mit der Fluxx etwas bescheidener geworden
aber jetzt zum Kern Eurer Erwiderung: wenn ich meine, daß charttechnische Indikatoren einen kommenden Kursanstieg andeuten (ich habe da die letzten Wochen mindestens eine Hand voll sehr bedeutende und eine Hand voll zusätzlicher positiver Indikatoren aus meiner Sicht genannt), dann teile ich das erstens hier mit und zweitens meine ich, daß sich in diesen Indikatoren auch das Verhalten von Insidern zeigt - somit mache ich jetzt, die hoffentlich kontrovers diskutierte ;-)) Behauptung, daß Charttechnik eine Möglichkeit ist, als nicht-Insider von Insider-Wissen zu profitieren
ich bitte um kontroverse Stellungnahmen ;-))(
solidarische Grüße
hopades
wenn es andersherum gekommen wäre hättest Du wieder von deinen immer vorrausgesagten 3,35 geschwafelt...!
Gegenrede: ich bin zur Zeit nur in Fluxx investiert, habe vor wenigen Wochen weiter aufgestockt und vor ganz wenigen Tagen noch die aktuelle Lage auf wallstreet-online kommentiert
es trifft nicht, mir hier sozusagen ein Chamäleon-Verhalten unterstellen zu wollen - hopades war immer sehr deutlich in seinen Aussagen und wird das auch bleiben
freundschaftliche Grüße, MJ
hopades
50% sind auf fluxx bereits wieder draussen... und bereits um die 4 herum als order wieder eingestellt...
die andere hälfte bleibt long bis 20€
;-)
um "einige Pixel falsch" gelegen sehe ich mich bei meinem statement zur 200-Tage-Linie von vor ca. 2 - 3 Wochen - ich habe für mich und Euch berechnet, daß der August 2006 nur zu einem Pixel die 200-Tage-Linie wieder Richtung Abwärts-Trend bewegt - inzwischen sind das aber schon 3 Pixel - das verwundert mich sehr stark, das heißt, das müßte ich nochmals nachrechnen und ggf. korrigieren ;-)( - ich beziehe mich dabei auf den onvista-6 Monate-Fluxx-Chart
. . .
ergo siehst Du die 4 € nicht mehr ! ! ! - natürlich kurzzeitig noch vor dem Komma ;-))(
. . .
Was mich wundert, daß keine Insider Käufe zu beobachten waren. Die Umsätze sind erst nach 17 h auf rd. 150000 Stücke gestiegen. Bis da hin waren es 8000. Alles etwas merkwürdig oder sind die alle so korrekt?! Ein paar Optionsscheine über die Großmutter fallen doch nicht auf.
bitten , ist nicht nur lächerlich ,sondern auch überflüssig
denn jeder kennt Dich hier. Die Resonanz , Du solltest lieber hier lesen
und nichts schreiben.
Ananas ... ? - mehr fällt mir zu Dir nicht ein ;-) - Du hast wohl noch aus irgendeinem Grund was nachzukarten ;-)( - möglicherweise bist Du nicht wirklich souverän ;-)( - ich hoffe, Du bist so wie ich überzeugt in Fluxx drin, damit Du, wie mir zuletzt der liebe naivus attestiert hat (danke ! naivus), Deinen Humor nicht verlierst . . .