Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 79 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.576 |
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Was haltet Ihr davon, wenn in jeden Bundesland ein Privatmensch an sein Wirtschaftsministerium eine Anzeige schreibt und den Versuch einer Preis-bzw. Konditionenabsprache durch die MP anzeigt? Die müssen dann offiziel antworten. Normalerweise wartet diese Behörde auf infos aus der Bevölkerung über Preisabsprachen und braucht vielleicht einen offiziellen Vorgang um einzuschreiten.
Ich würde SH übernehmen.
Eine gute Idee! Unter uns muss doch jemand geben, der eine Vorlage professionell formulieren kann. Er übernimmt den Job, verteilt diese Vorlage im Forum und dann schicken wir diese an Wirtschaftsministerien. Ich würde Hessen übernehmen.
Handelsblatt und konnte diesbezüglich nichts finden!
Quelle: isa casinos
Der Brief muß nicht juristisch exakt formuliert sein. Im Gegenteil. Wir reagieren ja als normale Bürger. Der Interessenverband der privaten Lotto Vertreiber könnte/sollte vielleicht paralel etwas juristisch exaktes verschicken. Die bekommen von mir auch eine Copie.
Entwurf
Name, Adresse, Datum
An das
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Wettbewerbsrecht
Düsternbrooker Weg
24234 Kiel
Betr.: Entwurf eines Staatsvertrages über den Vertrieb von Lottoprodukten;
Beschlußvorschlag für die MP-Konferenz am 22.6.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich den Medien entnehme, wollen die Länder-MP am 22.6.2007 einen Staatsvertrag vereinbaren, der nach meiner Meinung in zwei entscheidenden Punkten dem Kartellgesetz widerspricht:
- private Anbieter für den Vertrieb von Lottoprodukten werden diskriminiert bzw.vom
Markt ausgeschlossen
- ein Wettbewerb unter den Lotto-Landesgesellschaften wird verhindert.
Auch das Bundeskartellamt hat mit dem Beschluß vom 12.6.2006 (?)dies beanstandet.
Den Vernehmen nach will Schleswig-Holstein gegen diesen Entwurf stimmen. Ein offentsichtlicher Gesetzesverstoß kann aber nach meinem Rechtsverständnis durch einen Mehrheitsbeschluß nicht geheilt werden. Ein solcher Mehrheitsbeschluß dürfte für
Schleswig-Holstein nicht bindend sein.
Ich fordere Sie als untere Kartellbehörde auf, den offentsichtlich geplanten Verstoß gegen das "Gesetzes gegen Wettbeschränkungen" mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Möglicherweise ist schon der Versuch strafbar.
Ich bitte um Bestätigung über den Eingang dieses Briefes auch gerne per email.
Mit freundlichen Grüßen
Die Hinweise auf Schl.-Holstein bei den anderen Ländern bitte streichen.
Name, Adresse, Datum
An das
Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Postfach 3129
65021 Wiesbaden
Betr.: Entwurf eines Staatsvertrages über den Vertrieb von Lottoprodukten;
Beschlußvorschlag für die MP-Konferenz am 22.6.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich den Medien entnehme, wollen die Länder-MP am 22.6.2007 einen Staatsvertrag vereinbaren, der nach meiner Meinung in zwei entscheidenden Punkten dem Kartellgesetz widerspricht:
- private Anbieter für den Vertrieb von Lottoprodukten werden diskriminiert bzw. vom
Markt ausgeschlossen
- ein Wettbewerb unter den Lotto-Landesgesellschaften wird verhindert.
Das Bundeskartellamt hat mit dem Beschluss vom 23. August 2006 (Az.: B 10-92713-Kc-148/05) dies beanstandet. Und der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat am 08.06.2007 in der Hauptsache den Kartellamtsbeschluss gegen Lottoblock bestätigt. Ich fordere Sie als untere Kartellbehörde auf, den offensichtlich geplanten Verstoß gegen das "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen.
Ich bitte um Bestätigung über den Eingang dieses Briefes auch gerne per email.
Mit freundlichen Grüßen
besten Willen nicht vorstellen, dass das Eindruck hinterlässt.
Auf jeden Fall, es tut sich ne Menge in der Öffentlichkeit, leider, leider viel zu spät.
Viel Sympathie für private Sportwettvermittler beim FDP Bundesparteitag in Stuttgart
Dannenberg, 17. Juni 2007 - "Mehr Freiheit – mehr Chancen" so lautete der Slogan der FDP auf ihrem Bundesparteitag am vergangenen Wochenende in Stuttgart. In seiner Grundsatzrede warb der alte und neue Parteichef, Dr. Guido Westerwelle, für mehr Freiheit und kritisierte den Aktionismus der großen Koalition, die dem Bürger ständig neue Verbote auferlegte.
Der Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) nutzte diese politische Plattform, um weiter für eine kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes in Deutschland zu werben. Viele Delegierte der Landesverbände informierten sich am Stand des VEWU und bekundeten ihre Unterstützung für eine schnelle Marktliberalisierung bei Sportwetten. Mehrere Landesverbände hatten einen entsprechenden Antrag zur Öffnung des Sportwettenmarktes beim Bundesparteitag eingebracht.
Großes Lob gab es auch für die Kampagne des VEWU "Ich setz' auf Deutschland!". Die passenden Ansteckpins fanden reißenden Absatz bei den Besuchern. Sie zeigten sich solidarisch mit der Forderung, deutschen Unternehmen in Deutschland jetzt eine unternehmerische Chance zu geben, bevor in zwei oder drei Jahren die europäische Konkurrenz den deutschen Markt übernehmen wird.
Markus Maul, Präsident des VEWU, freute sich über das große Interesse am Thema Sportwetten und den Besuch vieler prominenter FDP Politiker. Eine ganz besondere Ehre war der Besuch von Ex-Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher am Stand des VEWU
Das Land Rheinland-Pfalz kann die Mehrheit an der Lotto Gesellschaft Rheinland-Pfalz übernehmen. Nach Informationen des SWR hat der Sportbund Pfalz als letzter der drei Gesellschafter der Verstaatlichung heute zugestimmt.
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Die Lotto GmbH hatte bisher den Sportbünden Pfalz, Rheinland und Rheinhessen gehört. Rheinland-Pfalz war zuletzt das einzige Bundesland, in dem das Lotto-Geschäft von einem Privat-Unternehmen betrieben wurde. Die EU hatte dies kritisiert und ein Vertrags-Verletzungs-Verfahren eingeleitet. Nach Ansicht der EU muss das Glücksspiel-Monopol in Deutschland entweder dem Staat gehören oder europaweit für kommerzielle Anbieter ausgeschrieben werden. Das sei in Rheinland-Pfalz nicht der Fall. Die Übernahme der Lotto GmbH durch das Land soll den Konflikt mit der EU nun abwenden. Rheinland-Pfalz hält künftig 51 Prozent, auf die Sportbünde entfallen 49 Prozent.
Mit dem Gewinn aus den Nutzungsrechten für Lotto und Toto haben die Sportbünde bisher ihre Vereine unterstützt. Laut Finanzminister Ingolf Deubel sollen dem Sport keine Nachteile aus der neuen Situation entstehen.
Verfahren gegen mehrere EU-Staaten
Wegen staatlicher Wettmonopole hatte die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr Verfahren gegen mehrere EU-Staaten eröffnet, die in Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof münden können. Das Wettmonopol spült den Bundesländern jährlich mehrere Milliarden Euro in die Kassen und schließt private Angebote von Lotterien, Sportwetten und Spielbanken weitgehend aus. Nach Ansicht der Mehrheit der Bundesländer steht das Monopol mit dem Europa- und Verfassungsrecht in Einklang. Private Anbieter werfen den Ländern dagegen vor, sie wollten private Konkurrenz vom Markt drängen.
Quelle: SWR.de - Nachrichten
Auszug aus der Meldung von oben:
Laut Finanzminister Ingolf Deubel sollen dem Sport keine Nachteile aus der neuen Situation entstehen.
wäre, würde sich das anders anhören.
Zu #167 ja, die Politik ist schmutzig , wer an eine saubere denkt , ist ein
Träumer.
Staatliche Monopole vor dem Ende
Deutscher Glücksspielstaatsvertrag bleibt weiter in der Kritik
Deutscher Lottoverband befürchtet Chaos (Foto: pixelio.de)
Luxemburg/Düsseldorf (pte/14.06.2007/11:15) - Die Zeiten staatlicher Monopole scheinen ihrem Ende entgegen zu gehen. Das jüngste Beispiel ist das ins Wanken geratene schwedische Alkoholmonopol. Ausdrücklich begrüßt hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament http://www.cdu-csu-ep.de, Werner Langen, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) http://www.curia.europa.eu/de/transitpage.htm über die Zulässigkeit staatlicher Alkoholmonopole. Der EuGH habe in seinem Urteil ausdrücklich klargestellt, "dass das schwedische Alkoholmonopol in seiner jetzigen Form nicht zulässig ist und gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs verstößt. Daraus folgt, dass schwedische Bürger in Zukunft alkoholische Getränke auch direkt im Ausland bestellen und erwerben können, anstatt dies, wie bisher, nur über eine staatliche Monopolorganisation durchführen zu können." Es sei äußerst erstaunlich, so Langen, dass ein solches staatsmonopolistisch-dirigistisches System überhaupt so lange Zeit im Europäischen Binnenmarkt habe weiter bestehen können. Das schwedische Alkoholmonopol habe nicht zu Kontrolle und Verringerung des Alkoholkonsums beigetragen.
"Der schwedische Staat gibt an, mit dem Monopol den Alkoholmissbrauch eindämmen zu wollen. Er zeigt warnend nach Finnland, wo eine Lockerung des Alkoholmonopols und drastische Preissenkungen 2004 zu einer deutlichen Steigerung des Alkoholverbrauchs geführt haben sollen." Das berichtet die Märkische Allgemeine Zeitung http://www.maerkischeallgemeine.de. Allerdings wollten und konnten dieser Argumentation Europas Richter nicht folgen: "Das Einfuhrverbot diene weder dem Schutz der Gesundheit noch dem der Jugend. Schließlich habe die staatliche Monopolfirma Systembolaget niemals eine Lieferung abgelehnt, egal wie groß diese auch gewesen sei. Tatsächlich gehe es darum, Systembolaget als Vertriebskanal für alkoholische Getränke zu begünstigen", urteilten die Luxemburger Richter. Es gebe daher keine Rechtfertigung für das Verbot der direkten Einfuhr von Alkohol, so die Tageszeitung.
Wettbewerbspolitiker Werner Langen zeigte sich erleichtert, dass die Luxemburger Richter dem Gewinnstreben des schwedischen Staates jetzt einen Riegel vorgeschoben haben. Auch in Deutschland wartet man auf klare Worte durch die Europäische Union. Während die Ministerpräsidenten der deutschen Länder kaum Bereitschaft zeigen, bei der Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages das staatliche Monopol auf Glücksspiel und insbesondere Sportwetten aufzugeben, wird genau diese Absicht von Wettbewerbs- und Binnenmarktpolitikern immer öfter in Frage gestellt, vor allem, weil die deutsche Diskussion teilweise noch immer mit dem Argument der Wettsuchtprävention geführt wird. "Die Bekämpfung der Wettsucht ist nicht der Hauptgrund für das Festhalten der Ministerpräsidenten am staatlichen Wettmonopol. Sondern die Befürchtung, dass eine vollständige Liberalisierung geringere Einnahmen für den Staat zur Folge hätte", bringt es das Sports-Business-Magazin Sponsors http://www.sponsors.de auf den Punkt. "Immerhin rücken immer mehr Politiker von ihren gebetsmühlenhaft vorgetragenen Bekenntnissen zur Spielsuchtprävention ab und sagen, worum es geht, nämlich um Verluste für die Staatskasse", sagt Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost http://www.stratega-ost.de . "Ich vermute allerdings, dass diese Einsicht auch dem Druck aus Brüssel geschuldet ist, denn Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat unmissverständliche Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag zum Ausdruck gebracht."
Der Deutsche Lottoverband http://www.deutscherlottoverband.de erwartet ab dem nächsten Jahr ein Rechtschaos, wenn die Ministerpräsidentenkonferenz keinen Kompromiss sucht: Der Staatsvertrag werde vermutlich in mehreren Bundesländern nicht ratifiziert werden und damit auch nicht gelten. Zudem seien Klagen privater Wettbewerber Tür und Tor geöffnet: Von der Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen über jegliche Lotto- und Oddsetwerbung bis zur Anzahl und Lage der Annahmestellen stehe alles auf dem Prüfstand der Gerichte. "Mit diesem absichtlich herbeigeführten Rechtschaos wird ausländischen Anbietern der deutsche Glücksspielmarkt quasi auf dem silbernen Tablett serviert", kritisiert Lottoverbands-Präsident Norman Faber. (Ende)
Aussender: pressetext.deutschland
Redakteur: Gunnar Sohn
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Werner Langen (EVP-ED/CDU): Ministerpräsidenten der Länder müssen neuen Lottostaatsvertrag europarechtskonform gestalten
Im Vorfeld der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz über den zukünftigen Lottostaatsvertrag der deutschen Bundesländer hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, dazu aufgerufen, diesen europarechtskonform auszugestalten: "Die Rechtslage ist eindeutig: Nationale Glücksspielmonopole verstoßen gegen europäisches Recht.
Der CDU-Europaabgeordnete aus Rheinland-Pfalz sagte weiter, dass bereits mehrere Urteile auf europäischer und nationaler Ebene die Rechtswidrigkeit der bestehenden Sportwettenmonopole deutlich gemacht haben. Diese Einschätzung werde im Übrigen von der herrschenden Meinung in juristischen Fachkreisen nachdrücklich gestützt. "Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf den renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz verweisen, der öffentlich erklärt hat, dass der Lottostaatsvertrag in seiner jetzigen Form gegen das deutsche Grundgesetz verstößt und zugleich europäisches Recht bricht. Die Ministerpräsidenten der Länder sind deshalb aufgerufen, das daraus folgende Rechtschaos bei Lotto, Lotterien und Sportwetten zu verhindern", betonte Langen.
Die Festschreibung staatlicher Glücksspielkartelle sei aber nicht nur wettbewerbs- und europarechtswidrig, sondern auch suchtpolitisch völlig ungeeignet, um tatsächlich vor Spielsucht zu schützen. "Das Argument, nur der Staat könne vor Spielsucht schützen, ist unglaubwürdig und lediglich vorgeschoben, um fiskalische Einnahmen der Länder zu sichern. Ginge es den Bundesländern tatsächlich allein um die Suchtprävention, dann müssten sie Glücksspiel ganz verbieten. Jeder weiß, dass dies unrealistisch ist und zudem einen völlig unangemessenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger darstellen würde. Die Ministerpräsidenten bleiben deshalb aufgerufen, den Lottostaatsvertrag so auszugestalten, dass er geltendem Recht entspricht. Dazu gehört eindeutig auch die Zulassung privater Anbieter über ein entsprechendes Lizenzmodell, so wie es die Landesregierung von Schleswig-Holstein bereits vorgeschlagen hat", betonte der Gruppenvorsitzende abschließend.
gelesen, es liest sich gut und ich bin überzeugt das noch in dieser
Woche entscheidenes zu hören und zu lesen sein wird,--es wird spannened!
Es wäre schön, wenn das eine oder andere Land auch noch einen bekommen würde.
Leider kenne ich den Stand bei den Landeskartellbehörden nicht. Vielleicht haben die sich nur auf das Bundeskartellamt verlassen? Jetzt müssen sie eigene Recherchen anstellen und eine Anwort nach Recht und Gesetz geben. Und das können Vorsetzte auch nicht befehlen, es sei denn, die stellen eine Beförderung in Aussicht.
12 Bewertungen
Mit Satire gegen das Lotto-Monopol
von Astrid Maier
Die Länder wollen private Lottovermittler per Staatsvertrag verbieten. Diese setzen sich jetzt öffentlich zur Wehr. Mit Satire und Anzeigen wollen sie Bürger und Politiker bekehren.
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Ein wenig sieht es aus wie ein Titelbild des Satiremagazins "Titanic": Ein Mann, Typ Durchschnittsrentner im braunen Blouson, ist mit Lottoschein in der Hand zu sehen. Verängstigt hält der Lottospieler die andere Hand nach oben, Augen und Mund vor Schreck weit aufgerissen. Darunter die Bildzeile: "Bisher völlig unbekannt. Lottosucht, die große Gefahr."
Fünf Millionen Haushalte in Nordrhein-Westfalen erhalten derzeit Post mit dieser nicht ganz ernst gemeinten Warnung. Dahinter verbirgt sich indes keine "Titanic"-Aktion. Absender ist ein privater Lottobetreiber, der Bochumer Unternehmer Norman Faber. Zusammen mit der Selbstbezichtigung fordert Faber die Bürger des Bundeslandes auf, ihn bei seinem Protest gegen den geplanten Staatsvertrag zum Glücksspiel per Unterschrift zu unterstützen. "Ich lasse mich nicht ins Ausland vertreiben", sagt Faber.
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Diesen Artikel jetzt anhören Seine Sorge: Tritt der Vertrag wie geplant 2008 in Kraft, werden er und alle anderen privaten Lotto- und Glücksspielvermittler wie NKL, Tipp24 oder Fluxx in Deutschland ihr Geschäft einstellen müssen.
Seit das Bundesverfassungsgericht im März 2006 in seinem Sportwettenurteil die Länder aufgefordert hat, das Glücksspielmonopol neu zu ordnen, tobt ein erbitterter Kampf zwischen Bundesländern und privaten Glücksspielanbietern. Zu Beginn ging es eigentlich nur um den Markt für Sportwetten und den staatlichen Anbieter Oddset. Doch um das Staatsmonopol zu schützen, verlangen die Verfassungsrichter verstärkte Suchtprävention - das trifft nun auch die Lottogemeinde.
Rundumschlag der Minister
Denn die Ministerpräsidenten haben mit dem neuen Staatsvertrag zum Rundumschlag ausgeholt, der auch die Lottoanbieter trifft. In ihrem Papier wollen sie das staatliche Monopol für Glücksspiel bis 2011 verlängern und generell private Angebote - vor allem im Internet - ganz verbieten. Ihr Argument: Zusammen mit Werbebeschränkungen soll so die Spielsucht bekämpft werden.
Nun tobt der einstige Sportspielstreit an ganz anderer Front: Verbissen kämpfen die privaten Lottovermittler darum, sich ihr Stück vom 10 Mrd. Euro schweren Lottogeschäft zu sichern. Zum Vergleich: Mit Sportwetten werden in Deutschland etwa 3 Mrd. Euro umgesetzt.
Tatsächlich hat bisher kaum eine fundierte Studie ein ernsthaftes Suchtpotenzial für Lotto nachgewiesen - ganz anders etwa als für Sportwetten oder Spielautomaten. Gerade letztere befänden sich aber rein in privater Hand, argumentieren die Privaten. "Das Ganze hat sich irgendwie verselbstständigt", sagt Tobias Masing von der Kanzlei White & Case, die Tipp24 berät.
Noch gibt es auch auf Seiten der Länder Widerstand gegen den geplanten Staatsvertrag, etwa aus Schleswig-Holstein. Am Freitag übernahm in Rheinland-Pfalz aber der Staat bereits das dort private Lotto. Auch die Pfälzer hatten bisher als Monopolgegner gegolten.
So wird der Kampf bis nach der Sommerpause in Berlin öffentlich ausgetragen: Der private Deutsche Lottoverband schaltete vergangene Woche etwa Anzeigen in Tageszeitungen wie "Süddeutsche" und "FAZ". Jura-Professoren sprachen sich "gegen das Lottochaos" aus, der Staatsvertrag verstoße etwa gegen Europarecht. Die Antwort kam prompt: Am Wochenende warb der staatliche Lottoblock mit Rechtsprofessoren, die für das Gegenteil bürgen. Zumindest Satireliebhaber kommen ganz auf ihre Kosten.