Auch Fluxx wird sein Recht bekommen


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Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40
Eröffnet am:10.10.06 11:46von: grazerAnzahl Beiträge:5.514
Neuester Beitrag:07.05.10 12:40von: Racer 2008Leser gesamt:476.563
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21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelHo, ho,

 
  
    #1901
11.06.07 20:30
wenn das die Spielsucht bekämpfen soll, fress ich einen Besen quer. Hier wird wieder deutlich, dass die MP´s dabei sind, sich ein Eigentor zu schießen. Ohne hohe Jackpots keine Chance in Old Europe, auf der anderen Seite aber wollen sie die Spielsucht bekämpfen. Doch bald wieder Kindergarten Zipfelmütze?  

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelHier der Artikel:

 
  
    #1902
11.06.07 20:32


Bald 100 Millionen Euro Jackpot?
Stuttgart/Hannover (dpa). Eine Südseeinsel kaufen oder fünf Mal zum Mond und zurück fliegen? Das könnte die Einführung von Eurolotto mit riesigen Jackpots von über 100 Millionen Euro in Deutschland möglich machen.

Nach den Worten des niedersächsischen Lotto-Chefs Rolf Stypmann kann es bereits im nächsten Jahr so weit sein. Wir warten jetzt aber erst, bis der Staatsvertrag zum Glücksspiel unter Dach und Fach ist. Möglicherweise stellen wir dann sofort einen Antrag auf eine Spielgenehmigung, so könnte Eurolotto schon 2008 in Deutschland eingeführt werden, sagte Stypmann am Donnerstag in Hannover. Die derzeit federführende Lotto-Gesellschaft Baden-Württemberg äußerte sich jedoch zurückhaltend.

In Frankreich, Österreich und sieben weiteren europäischen Ländern gibt es bereits eine solche Lotterie unter dem Namen Euromillions. Im vergangenen Jahr hatten drei Spieler aus Frankreich und Portugal mehr als 180 Millionen Euro abgeräumt.

Unter seinen Kollegen im deutschen Lotto-Toto-Block herrsche die einhellige Meinung, dass ein Eurolotto auch für deutsche Spieler attraktiv sei, sagte Stypmann. Mögliche Partner seien die skandinavischen Staaten, Estland, die Niederlande und Italien. Der deutsche Staatsvertrag zum Glücksspiel, der voraussichtlich bis Ende dieses Jahres unterschrieben werden soll, könnte die Jackpot-Höhe jedoch begrenzen und somit ein Superlotto unmöglich machen.

Dazu sagte Rolf Stypmann: Ich wüsste nicht, warum der Staatsvertrag Mega-Jackpots verbieten sollte. Wenn drei bis fünf Mal im Jahr ein Gewinn von mehreren Millionen Euro winkt, wird dadurch doch niemand spielsüchtig. Spielsucht werde durch hohe Auszahlungen bei großer Spielgeschwindigkeit gefördert - etwa an Automaten. Lotto passt überhaupt nicht in das Spielsucht-Schema. In den neun Eurolotto- Ländern verlaufe die Diskussion ganz ruhig, sagte der Landes-Lottochef.

Die federführende Lotto-Gesellschaft Baden-Württemberg teilte nur mit, die Lotto-Gesellschaften hätten vor einiger Zeit darüber nachgedacht. Das Projekt liege aber bis zur Klärung der rechtlichen Bedingungen auf Eis.


http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/...2_puid,2_pageid,4293.html

 

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelDer gute niedersächsische Lottoprinz

 
  
    #1903
11.06.07 20:39
ist ja ein ganz Schlauer; erst mal den Staatsvertrag und dann freie Fahrt in schwindelige Höhen? Wenn damal nicht der EUGH böhhse wird.  

28 Postings, 6507 Tage landwirtEuromillions

 
  
    #1904
11.06.07 20:50
Spieln wir in Österreich schon lange!!

Kommt auch in Deutschland!
Und hoffendlich steigen auch der Kurs von Fluxx!!
 

459 Postings, 6453 Tage meineeigeneLangsam

 
  
    #1905
1
11.06.07 21:06
kann ich diese geschwollenen und vor Falschheit sprühenden Reden nicht mehr hören. Gibt´s denn niemand der diesem Dummgeschwätz das Handwerk legt. Wo bleibt hier der Rechtsstaat. Die Geschichte der Entwicklung des Glücksspiels in Deutschland in den letzten 10 Jahren, passt doch eher ins vorige Jahrhundert in die Ostzone.  

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelzu # 1902 Okay, dann aber bitte

 
  
    #1906
11.06.07 21:22
ohne Monopol, Herr Stypmann! Auszug aus dem Artikel # 1902:


Unter seinen Kollegen im deutschen Lotto-Toto-Block herrsche die einhellige Meinung, dass ein Eurolotto auch für deutsche Spieler attraktiv sei, sagte Stypmann  

516 Postings, 7455 Tage forsaleich weiss garnicht, was ihr habt?

 
  
    #1907
12.06.07 09:31
der artikel von #1902 ist doch eigentlich postiv zu sehen (siehe satz in fettschrift):

"...Dazu sagte Rolf Stypmann: Ich wüsste nicht, warum der Staatsvertrag Mega-Jackpots verbieten sollte. Wenn drei bis fünf Mal im Jahr ein Gewinn von mehreren Millionen Euro winkt, wird dadurch doch niemand spielsüchtig. [b]Spielsucht werde durch hohe Auszahlungen bei großer Spielgeschwindigkeit gefördert - etwa an Automaten. Lotto passt überhaupt nicht in das Spielsucht-Schema.[/b] In den neun Eurolotto- Ländern verlaufe die Diskussion ganz ruhig, sagte der Landes-Lottochef..."

Lotto passt demnach nicht ins "Spielsucht-Schema"? Wozu dann noch Monopol?;o)

Grus

forsale  

516 Postings, 7455 Tage forsalesorry, da hat was nicht geklappt

 
  
    #1908
12.06.07 09:33
hier dann der satz, den ich meinte:

"...Spielsucht werde durch hohe Auszahlungen bei großer Spielgeschwindigkeit gefördert - etwa an Automaten. Lotto passt überhaupt nicht in das Spielsucht-Schema.."

forsale  

470 Postings, 6425 Tage IwinGerade mal 4593 Stück gehandelt?!

 
  
    #1909
12.06.07 10:48
Und wer kauft 16 Stück?  
Angehängte Grafik:
Unbenannt.JPG (verkleinert auf 99%) vergrößern
Unbenannt.JPG

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelforsale, wozu noch Monopol,

 
  
    #1910
12.06.07 10:52
ist völlig richtig. Aber ob die MP´s auch so denken in ihrem neu zu bastelnden Staatsvertrag? Befürchte, dass sie weiter verzögern wollen. Lustig ist inzwischen die Interpretation der Spielsucht beim Lotto; erst wird die Spielsucht benutzt, um das Monopol zu verteidigen. Dann wird wieder behauptet, dass es beim lotto keine Spielsucht gäbe. Konfuser Laden!  

516 Postings, 7455 Tage forsaleeben, pfeifenlümmel

 
  
    #1911
12.06.07 10:54
darum werte ich diese beitrag auch eher positiv. es zeigt doch, dass sie die "grauen eminenzen" selber widersprechen.

forsale  

257 Postings, 6437 Tage msroMP`s

 
  
    #1912
12.06.07 10:58
Die Landtagsbgebordneten Arp und Striezl aus SH bestätigen meine These: Die MP`wissen überwiegend nicht, woüber sie abstimmen. Das ist bei deren Belastung auch nicht verwunderlich. Die Politiker haben vielleicht noch Zeit die Bildzeitung zu lesen, nicht aber die FAZ. Insofern sind die gebildeten Laien und FAZ- sowie Forumleser besser informiert.  

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelWas läuft da ab?

 
  
    #1913
1
12.06.07 11:03
» Startseite


Zweiter Blauer Brief der Europäischen Kommission vom 14.05.2007



Mit einem zweiten Blauen Brief vom 14.05.2007 hat die Europäische Kommission inzwischen auf den Glücksspielstaatsvertragsentwurf reagiert. Sie hatte sich mit Schreiben vom 21.03.2007 bereits dahingehend geäußert, daß das im Glücksspielstaatsvertragsentwurf vorgesehene Internet gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Nur dieses hat formal den Gegenstand des Notifizierungsverfahrens gebildet, weil allein die auf das Internet bezogenen Regelungen notifizierungspflichtig sind.

Mit weiterem Schreiben vom 14.05.2007 hat die Kommission nunmehr darauf aufmerksam gemacht, daß der Glücksspielstaatsvertragsentwurf darüber hinaus Bedenken im Hinblick auf die Kapitalverkehrsfreiheit bei der Auszahlung von Gewinnen begegne. Wenn andere Mitgliedsstaaten bereits eine Genehmigung erteilt hätten, dürfe das Glückspiel nicht von vornherein als rechtswidrig betrachtet und die Auszahlung von Gewinnen gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 4 untersagt werden. Beanstandet werden weiter diverse Beschränkungen gemäß § 5 Abs. 1, 3 und 4, was von der Kommissioon im einzelnen begründet wird. Schließlich beanstandet die Kommission die Beschränkungen der Vertriebswege, weil die Zahl der Annahmestellen nicht reduziert wird. Schließlich wird aufgezeigt, daß der notifizierte Entwurf auch mit den EG-Wettbewerbsregeln unvereinbar sei. Die Bundesregierung wird gebeten, binnen zwei Monaten ihren Standpunkt zu übermitteln.

Die Beanstandungen kommen für die deutschen Bundesländer und den Deutschen Lotto-Totoblock ungelegen. Das Schreiben ist deshalb bisher selbst auf Kabinettsebene in den Bundesländern unbekannt. Nach dem geltenden LottStV, in den die Kommission bereits im Vertragsverletzungsverfahren eingreift, ist nun damit auch der Glücksspielstaatsvertragsentwurf ins Visier der Kommission geraten. Wohl deshalb ist das Schreiben bisher selbst auf Kabinettsebene hin unbekannt. Die Staatskanzleien haben es zum Teil nicht einmal ihrem eigenen Ministerpräsidenten mitgeteilt. Weder andere Kabinettsmitglieder, noch die Fraktionen sind darüber unterrichtet. Offenbar wird die Brisanz für die Beschlußfassung über den Staatsvertrag und die Einleitung des Ratifizierungsverfahren in den Staatskanzleien wohl gesehen.

Zweite ausführliche Stellungnahme EU-Kommission als PDF Datei herunterladen.

Rechtsanwalt
Dr. Ronald Reichert
Redeker Sellner Dahs & Widmaier
Dr. Ronald Reichert
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Mozartstraße 4-10
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Tel.: +49 / 228 / 72 62 5-128
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www.redeker.de

 

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelNicht zu fassen!!

 
  
    #1914
12.06.07 11:05
Das Schreiben ist deshalb bisher selbst auf Kabinettsebene in den Bundesländern unbekannt. Nach dem geltenden LottStV, in den die Kommission bereits im Vertragsverletzungsverfahren eingreift, ist nun damit auch der Glücksspielstaatsvertragsentwurf ins Visier der Kommission geraten. Wohl deshalb ist das Schreiben bisher selbst auf Kabinettsebene hin unbekannt. Die Staatskanzleien haben es zum Teil nicht einmal ihrem eigenen Ministerpräsidenten mitgeteilt. Weder andere Kabinettsmitglieder, noch die Fraktionen sind darüber unterrichtet. Offenbar wird die Brisanz für die Beschlußfassung über den Staatsvertrag und die Einleitung des Ratifizierungsverfahren in den Staatskanzleien wohl gesehen.
 

470 Postings, 6425 Tage IwinWarum sagen die MP's nichts mehr und

 
  
    #1916
12.06.07 19:17

lässt man einfach nur noch Herrn Friedhelm Repnik die Öffentlichkeitarbeit machen?.

Die Lottogesellschaften kündigten indes Widerstand gegen das Urteil an und wollen den Beschluss vor dem Bundesgerichtshof überprüfen lassen. „Das Bundeskartellamt kann die Lottogesellschaften weder in einen Konkurrenzkampf untereinander zwingen, noch müssen diese mit gewerblichen Spielevermittlern kooperieren“, teilte der Deutsche Lotto- und Totoblock mit. Der Schutz vor Spielsucht werde mit der ausschließlich wettbewerbsrechtlichen Argumentation unterlaufen, sagte der Sprecher der staatlichen Lottogesellschaften, Friedhelm Repnik. Die Entscheidung des OLG Düsseldorfs ändere nichts an dem bestehenden Glücksspielmonopol.

 

470 Postings, 6425 Tage IwinLotto- und Totoblock schlechter Ratgeber

 
  
    #1917
12.06.07 19:19

Sportwettenanbieter sagen Servus und gehen nach Osteuropa. Mit seinem Beschluss vom 8. Juni 2007 hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf durch seinen Kartellsenat die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt und allen „Bestrebungen der staatlich kontrollierten Lottogesellschaften, unliebsame Konkurrenz insbesondere durch gewerbliche Spielvermittler zu unterbinden“ eine klare Absage erteilt, erklärten Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp von der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein zum Glücksspielmonopol.

Bonn/Kiel – Bedenke man die vorangegangene Kritik des Lotto- und Totoblocks an der angegriffenen Entscheidung des Bundeskartellamtes (substanzlos / am Thema vorbei / inhaltlich falsch / vor Gericht nicht bestandsfähig und so weiter), dann stelle sich spätestens jetzt die Frage, „ob die Landesregierungen weiter so auf den Rat des Lotto/Toto-Blocks vertrauen sollten“, erklärten die schleswig-holsteinischen CDU-Landtagsabgeordneten in einer ersten Stellungnahme.

Schließlich hätte sich der Lotto- Totoblock auch bereits bei der zu erwartenden Reaktion der EU–Kommission auf die geplante Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages kräftig und wiederholt krass „vertippt“. Mittlerweile habe die EU-Kommission in rund einem halben Dutzend Fällen die geplanten Neuregelungen als nicht EU-rechtskonform gebrandmarkt. Auch dies sei von den Offiziellen als stets „nicht zu erwarten“ dargestellt worden, erklärten die beiden Landespolitiker.

Offensichtlich verhindere das nachvollziehbare Eigeninteresse des Lotto/Toto-Blocks die erforderliche Distanz, um als „Ratgeber für das Ganze“ fungieren zu können. Die Länder sollten sich deshalb vor der endgültigen Entscheidung über den Glückspielstaatsvertrag neu beraten lassen. Stritzl und Arp stellten fest: „Es muss das gemeinsame Interesse von Landesregierungen und –parlamenten sein, die Neuordnung des Glücksspielwesens möglichst frei von vermeidbaren Rechtsbrüchen und darauf fußenden möglichen Schadensersatzzahlungen zu gestalten. Ziel muss es vielmehr sein, das Glücksspielwesen auf moderne und zukunftsfähige Beine zu stellen.“

Private Anbieter von Sportwetten melden allerdings Zweifel an, ob dies in Kürze der Fall sein wird. „Sicherlich ist es wünschenswert, wenn einige Länder ihre wettbewerbsfeindliche Haltung aufgeben würden. Stratega-Ost hat jedoch schon längst die Konsequenzen gezogen und orientiert sich in naher Zukunft vor allem am osteuropäischen Wettmarkt“, sagte Helmut Sürtenich, Geschäftsführer des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost http://www.stratega-ost.de. Inzwischen wandern Sportwettenanbieter aufgrund der unklaren Rechtslage ins Ausland ab, setzen auf vielversprechende Märkte in Osteuropa, meinte unlängst der Präsident der Europäischen Wettanbieter, Markus Maul http://www.vewu.com. „Während in Osteuropa derzeit erst 88 Millionen Dollar mit Sportwetten umgesetzt werden, sollen sich die Bruttoerträge bis 2012 auf 265,8 Millionen Dollar (+202 Prozent) erhöhen“, berichtete die österreichische Tageszeitung Der Standard http://www.standard.at. Der Dschungel aus Lobbyinteressen und juristischen, straf- und ordnungsrechtlichen Barrieren in Deutschland sei volkswirtschaftlich sehr schädlich, kritisierte Sürtenich. Für ihn steht fest: „Die deutsche Politik verkennt, welche positiven Arbeitsplatzeffekte mit ihrer Entscheidung verspielt werden, denn die Wettbranche rechnet infolge einer Liberalisierung in Deutschland mit 30.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen.“ Wie andere Anbieter will Stratega-Ost diese jetzt durch den Aufbau eines Filialnetzes in Osteuropa schaffen.


Notiz:
medienbüro.sohn
Von Alexander Wenger

 

470 Postings, 6425 Tage IwinDie Anbieter von privaten Sportwetten haben

 
  
    #1918
12.06.07 19:22

vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim einen Teilerfolg errungen

Demnach müssen die örtlichen Behörden Vermittlern von Sportwetten den Empfang einer Gewerbeanzeige bescheinigen

Die Anbieter von privaten Sportwetten haben vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim heute einen Teilerfolg errungen. Demnach müssen die örtlichen Behörden Vermittlern von Sportwetten den Empfang einer Gewerbeanzeige bescheinigen. Die Städte Stuttgart und Heilbronn hatten privaten Wettbüros das Papier bisher verweigert. Die Mannheimer Richter stellten fest, die Vermittlung von Sportwetten in Baden-Württemberg könne nicht generell als unerlaubte und sozial unerwünschte Tätigkeit eingestuft werden.


 

 

 

 

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelVielleicht wollen auch einige MP´s

 
  
    #1919
12.06.07 20:47
offiziell! ( zu # 1914 / 1916 ) nicht informiert sein. Geht der geplante Staatsvertrag in die Hose, kann man über schlechte Informationsweitergabe wettern, sich sogar als "hintergangen"  darstellen lassen und die Schuld anderen zuschieben.  

30793 Postings, 6821 Tage AnanasDer erneute Rückfall

 
  
    #1920
13.06.07 09:27
von Fluxx auf den Levell vor 14 Tage ist bedenklich, hier werden wohl
Kleingewinne realisiert, denn ein fundamentaler Grund kann ja wohl nicht
vorliegen.  

1334 Postings, 7637 Tage tradixananas, technischer 38TGL test von oben

 
  
    #1921
13.06.07 09:37
...nix ungewöhnliches  

30793 Postings, 6821 Tage Ananastradix

 
  
    #1922
13.06.07 09:56
ich mach mir auch keine Sorgen , klättert auch auch wieder langsam nach
Oben.  

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelEs wird immer enger fürs Monopol,

 
  
    #1923
13.06.07 10:00
geht aber die Verzögerungstaktik der MP´s immer noch weiter?




Kippt der Europäische Gerichtshof das Sportwettenmonopol in Deutschland?






Verwaltungsgericht Gießen begründet seine Vorlage mit der Europarechtswidrigkeit der derzeitigen Regelung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen hat mit Beschluss vom 7. Mai 2007(Az. 10 E 13/07) zwei Fragen zur Zulässigkeit des staatlichen Monopols für Sportwetten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 79). Dieser Vorlagebeschluss wurde vom Verwaltungsgericht nunmehr umfangreich begründet. In den jetzt veröffentlichten Entscheidungsgründen äußert das Gericht durchgreifende Zweifel an der Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem höherrangigen Europarecht. Es sei keine Untersuchung der Zweckmäßigkeit des Monopols und keine Risikoabschätzung vorgenommen worden. Auch gebe es keine kohärente und systematische Regelung, bei der es auf einer Gesamtschau der Glücksspielangebote ankomme.

1. Vorlagefragen des Verwaltungsgerichts

Die vom VG Gießen vorgelegten Fragen betreffen die (nach Ansicht des Gerichts fehlende) Kohärenz der Glücksspielregelung in Deutschland und die Frage der Anerkennung einer einem Buchmacher in einem anderen Mitgliedstaat erteilten behördlichen Genehmigung (die der EuGH in seinem Placanica-Urteil offen gelassen hatte). Der EuGH wird folgende Fragen zur Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG-Vertrag) und zur Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG-Vertrag) bei Sportwetten zu beantworten haben:

1. Sind die Art. 43 und 49 EGV dahingehend auszulegen, dass sie einem innerstaatlichen Monopol auf bestimmte Glücksspiele wie z. B. Sportwetten entgegenstehen, wenn es in dem betreffenden Mitgliedstaat insgesamt an einer kohärenten und systematischen Politik zur Beschränkung des Glücksspiels fehlt, insbesondere weil die innerstaatlich konzessionierten Veranstalter zur Teilnahme an anderen Glücksspielen - wie staatlichen Lotterien und Kasinospielen - ermuntern, und ferner andere Spiele mit gleichem oder höherem mutmaßlichen Suchtgefährdungspotential - wie Wetten auf bestimmte Sportereignisse (wie Pferderennen) und Automatenspiel - von privaten Dienstleistungsanbietern erbracht werden dürfen?

2. Sind Art. 43 und 49 EGV dahingehend auszulegen, dass durch dafür berufene staatliche Stellen der Mitgliedstaaten ausgestellte Genehmigungen der Veranstaltung von Sportwetten, die nicht auf das jeweilige Staatsgebiet beschränkt sind, den Inhaber der Genehmigung wie auch von ihm beauftragte Dritte berechtigen, auch im Bereich der anderen Mitgliedstaaten ohne zusätzlich erforderliche nationale Genehmigungen die jeweiligen Angebote zum Abschluss von Verträgen anzubieten und durchzuführen?

2. Begründung des Vorlagebeschlusses

Das Gericht weist zunächst auf die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Regelung hin. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts könnten
die Rechtsnormen jedoch übergangsweise weiter angewandt werden. Bei den Sportwetten handele es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar um Glücksspiele im Sinne des § 284 StGB. Zweifelhaft sei jedoch, ob auch eine staatliche Erlaubnis gemäß § 284
StGB und § 5 Abs. 1 Sportwettengesetz (Hessen) fehle. Die Erteilung einer Erlaubnis sei dem Kläger zu Unrecht verwehrt. Das Land Hessen gebe in § 1 Abs. 1 Sportwettengesetz ein Monopol vor, das auch entsprechend umgesetzt werde. Das Land habe erklärt, dass es nach geltendem Recht keine Möglichkeit gebe, das Veranstalten oder Vermitteln von Sportwetten in Hessen zu genehmigen.

Das Gericht hatte daher bereits früher mit Urteil vom 21. November 2005 (Az. 10 E 872/05) entschieden, dass ein Vermittler von Sportwetten dann keiner innerstaatlichen bzw. landesrechtlichen Genehmigung bedürfe, wenn der Veranstalter des Glücksspiels über eine gültige Konzession oder Genehmigung eines anderen Mitgliedstaates verfüge. Mangels eines Verstoßes gegen Strafnormen sei es dem Beklagten daher verwehrt, sich zur Gefahrabwehr auf die fehlende Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten zu berufen.

Nach Ansicht des Gerichts steht der Verwirklichung einer Straftat durch den Kläger oder dem österreichischen Buchmacher und damit der ordnungsrechtlichen Bejahung einer "Gefahr" jedenfalls die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 43 und 49 EG-Vertrag entgegen. Das Verwaltungsgericht zitiert hierzu die einschlägige Rechtsprechung des EuGH (Urteile in den Rechtsachen Gambelli, Lindman, Placanica) und weist auf folgende zwei Problempunkte hin:

a) fehlende Untersuchung der Zweckmäßigkeit/keine Risikoabschätzung

Zu fragen sei bereits, ob die Dienstleistungsfreiheit durch nationale Regelungen nicht nur dann zulässig eingeschränkt werden könne, wenn der jeweilige Gesetzgeber vor Schaffung und Inkraftsetzung der einschränkenden Normen diese auf Übereinstimmung mit der Dienstleistungsfreiheit geprüft habe. Nach der Entscheidung des EuGH im Fall Lindman sind Rechtfertigungsgründe, die von einem Mitgliedstaat zur Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit geltend gemacht werden, nur anzuerkennen, wenn sie von einer Untersuchung zur Zweckmäßigkeit und zur Verhältnismäßigkeit der von diesem Staat erlassenen beschränkenden Maßnahme begleitet werden.

Eine entsprechende Untersuchung über die Gefahren der Spielsucht und die Möglichkeit deren Verhinderung hat der Landesgesetzgeber nach den Feststellungen des Gerichts aber weder vor dem Erlass des Sportwettengesetzes im Jahr 1998 noch vor der Änderung im Jahr 2001 und der Verlängerung der Gültigkeit durch Gesetz vom 14. Dezember 2006 durchgeführt. Gleiches gelte hinsichtlich der Gesetzgebung bezüglich des § 284 StGB, da die nationale Gesetzgebung ursprünglich und auch noch zum Zeitpunkt des Abschlusses des Lotteriestaatsvertrags von einer Einnahmeerzielungsabsicht getragen war (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.03.2006). Das Gericht kommt aufgrund dieser Feststellungen zu folgendem klaren Fazit:

"Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts ist damit den Anforderungen aus der Rechtsprechung des EuGH nicht hinreichend Rechnung getragen. Die bestehenden hessischen gesetzlichen Regelungen enthalten nämlich keine Regelungen, die dem geforderten Anliegen Rechnung tragen, mittels des Staatsmonopols die Spielleidenschaft zu begrenzen und der Spielsucht vorzubeugen. Das Sportwettengesetz beschränkt sich im Wesentlichen darauf, das Alleinrecht des Staates zur Veranstaltung von Sportwetten zu begründen und die Durchführung und die Verteilung der Einnahmen zu regeln. Ebenso enthält auch der derzeit geltende Staatsvertrag zum Lotteriewesen, der in Hessen durch Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen vom 18. Mai 2004 (GVBl. I S. 194) gilt, keine an den Zielen der Bekämpfung von Wettsucht und problematischem Spielverhalten ausgerichtete Festlegungen (so bereits: BVerfG, Urteil vom 28.03.2006, a.a.O.)."

b) keine systematische Regelung

Des Weiteren ist nach Auffassung des Gerichts zu hinterfragen, ob die gewählte Maßnahme für eine Beschränkung der Gefahren "kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen" (Gambelli-Urteil), also verhältnismäßig ist. Hinsichtlich der Frage der kohärenten und systematischen Begrenzung der Wetttätigkeit vermag das Gericht nicht zu erkennen, dass den Anforderungen des EuGH an den Erlass einer zulässigen Beschränkung Genüge getan worden wäre. Ersichtlich fehle es bislang an einer Gesamtschau der zugelassenen bzw. erlaubten Angebote von Glücksspielen. Nur eine solche Gesamtschau könne dem zur Entscheidung berufenen Gesetzgeber die Möglichkeiten eröffnen, die angenommenen Gefahren der Spiel- und Wettsucht für den Einzelnen wie die Gesellschaft zu erfassen und für eine Abhilfe Sorge zu tragen. Entgegen der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Hamburg im Beschluss vom 9. März 2007 (Az. 1 Bs 378/06) ergibt sich aus dem Placanica-Urteil des EuGH vom 6. März 2007 keine Trennung des Marktes in verschiedene Glücksspielsektoren. Der EuGH verwende vielmehr nur den Begriff des "Glücksspielsektors" (Rn. 42, 64, 65, 72). Es müssten daher alle Formen von Glücksspiele berücksichtigt werden.

Eine Zusammenschau aller von staatlicher Seite angebotenen (Kasinospielen, Lotto und Toto) wie zugelassenen und durch private Unternehmen betriebenen Glücksspielmöglichkeiten sei bei der gesetzlichen Beschränkung des Wettangebots gerade nicht ersichtlich. So sei auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. März 2006 davon ausgegangen, das Gefährdungspotential von Sportwetten sei nicht ausreichend erforscht, nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse müsse pathologisches Spielverhalten am ehesten bei den Geldspielautomaten gesehen werden.

Darüber hinaus sei die Angemessenheit der gewählten Maßnahme zweifelhaft. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH dürfe nur die Beschränkung der Grundfreiheit gewählt werden, die abstrakt die Dienstleistungsfreiheit und konkret den Marktteilnehmer am wenigsten beeinträchtigt. Wenn es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts bereits ausreichend sein soll, den erkannten Grundrechtsverstoß dadurch für eine Übergangszeit hinzunehmen, dass die Art und Weise des Angebots und der Werbung von staatlichen Anbietern in einer bestimmten (einschränkenden) Weise geändert wird, spräche zur Vermeidung von unverhältnismäßigen Beschränkungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen nichts dagegen, derartige oder vergleichbare Auflagen auch den privaten Anbietern oder Vermittlern von Sportwetten aufzuerlegen.

Das Verwaltungsgericht fordert eine klare rechtliche Regelung. Auf die rein tatsächliche Änderung der Sportwettpraxis der staatlichen Anbieter
könne es nicht ankommen:

"Aus dem Placanica-Urteil des EuGH vom 6. März 2007 kann zudem gefolgert werden, dass es nicht ausreichend ist, eine gemeinschaftsrechtswidrige Rechtslage durch eine andere, bestimmten Vorgaben angepasste Verwaltungspraxis zu modifizieren. Der EuGH stellt vielmehr auf den nationalen Gesetzgeber und die von ihm erlassenen Rechtsvorschriften bzw. Regelungen ab."

3. Kommentar

Das VG Gießen hält klar fest, dass es keine kohärente und systematische Politik zur Beschränkung des Glücksspiels gibt. Es sei eine gesetzliche Regelung zu fordern, bei der die Gefahren sämtlicher Glücksspielformen vorher zu untersuchen und berücksichtigen seien. Bis dahin kann die binnengrenzüberschreitende Vermittlung von Sportwetten an einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassenen und dort überwachten Buchmacher nicht verboten werden. Die Ordnungsbehörde kann sich für eine Untersagung weder auf § 284 StGB noch auf landesrechtliche Vorschriften stützen.

Es ist weiterhin völlig offen, wie die geforderte gesetzliche Neuregelung in Deutschland aussehen wird, obwohl die Uhr nunmehr mehr als laut tickt. Die Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts läuft bereits in etwas mehr als einem halben Jahr ab. Ohne eine verfassungs- und europarechtlich tragfähige Neuregelung droht das rechtliche Chaos. Der von der Mehrheit der Länderministerpräsidenten favorisierte Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags hält in fast sämtlichen wesentlichen Punkten einer europarechtlichen Überprüfung nicht stand, was die Europäische Kommission bereits in zwei Schreiben festgestellt hat (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 80). Entgegen denVorgaben des VG Gießen und der europarechtlichen Rechtsprechung gibt es weder eine ausreichende Untersuchung hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der vorgesehenen Regelungen noch eine adäquate Risikoabschätzung. Wie die Europäische Kommission bereits ausgeführt hat, sind die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages, mit denen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit massiv eingeschränkt werden, weder geeignet noch verhältnismäßig.

Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE,
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188 Postings, 6452 Tage mercutioAnzeige in der SZ

 
  
    #1924
2
13.06.07 10:35
In der Süddeutschen Zeitung wurde heute eine DinA3-große Anzeige vom Deutschen Lottoverband geschalten mit dem Titel: "Gegen das Lottochaos - Staatsvertrag rechtswidrig"

Zu Lesen war im unteren Teil eine knappe Erläuterung der Staatsvertragsdiskussion und dass morgen das Treffen der Ministerpräsidenten stattfindet.

Den größten Teil der Anzeige machten fünf Zitate von sechs Professoren aus, die den Staatsvertrag für nicht durchsetzungsfähig erachten.

Sehr gut, man geht in die Öffentlichkeit!  

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelSchließlich müssen die

 
  
    #1925
13.06.07 10:45
MP´s ja informiert werden ( grins )! vergl. # 1913. Wäre ja auch schlimm, wenn man sich trifft und nur wenige kennen sich aus.  

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