Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 75 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.560 |
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haben , dass geht hin bis zur Rechtsbeugung.Erst wenn die EU ihn das
in ihren Kopf letztentlich einbläut und sie keinen Ausweg mehr wissen
werden sie aufgeben und erst dann ist entlich kalkulierbare Ruhe in
unserer Fluxxi. Ein schönes, ruhiges und erholsammes Wochenende an
alle Gleichgesinnten.
Nachbörslich bei L&S
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Lotto informiert: Lottogesellschaften setzen jetzt auf den Bundesgerichtshof
- Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt seine im Eilverfahren getroffene Entscheidung
- Regelungshoheit der Länder für Glücksspielstaatsvertrag bestätigt
- Lottogesellschaften müssen weiterhin nicht bedingungslos mit Vermittlern kooperieren
Stuttgart, 8. Juni 2007. Mit seiner Entscheidung vom Freitag hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Zulässigkeit der Ausgestaltung des deutschen Glücksspielmonopols bestätigt. Allerdings sollen sich die Lottogesellschaften bis dahin nicht gegen den beliebigen Ausbau eines parallelen Vertriebsnetzes durch gewerbliche Spielvermittler wehren dürfen.
Das Bundeskartellamt kann die Lottogesellschaften weder in einen Konkurrenzkampf untereinander zwingen, noch müssen diese mit gewerblichen Spielvermittlern kooperieren.
„Jetzt sind die Behörden gefordert, unseren ordnungspolitischen Auftrag abzusichern, an den sich die Lottogesellschaften immer gehalten haben“, sagte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. „Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2007 entschieden, dass das Glücksspielmonopol in Deutschland am Spielerschutz und der Eindämmung übermäßigen Spiels ausgerichtet werden muss. Jeglicher Wettbewerb und jede Ausweitung des Angebots muss unterbleiben. Wir können uns nach diesem Urteil nicht nach besten Kräften für den Spielerschutz einsetzen, da dieser mit ausschließlich wettbewerbsrechtlicher Argumentation unterlaufen wird“, sagte Repnik.
„Wir werden das Urteil, dessen Begründung noch gar nicht vorliegt, sorgfältig prüfen. Insbesondere müssen wir die Tragweite hinsichtlich der regionalen Ausgestaltung der staatlichen Lotteriemonopole abwarten. Das OLG hat die Beschwerde zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen. Ich gehe davon aus, dass wir die heutige Entscheidung dort überprüfen lassen“, so Repnik weiter.
Zu betonen ist, dass es den Lottogesellschaften der Länder nach geltendem Landesrecht weiterhin erlaubt ist, Glücksspiele allein auf dem Gebiet ihres Bundeslandes anzubieten. Soweit das OLG Düsseldorf dem Kartellamt Recht gegeben hat, ändert sich dadurch nichts für das staatliche Glücksspielmonopol, das im künftigen Glücksspielstaatsvertrag noch strikter an den Zielen des Spielerschutzes und der Suchtprävention ausgerichtet wird.
Torben Gosau
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Die Lottogesellschaften stecken in Schwierigkeiten bis zum Hals. Es ist schon bemerkenswert, wie langsam aber sicher sich das Blatt gewendet hat. Die Privaten waren die gejagten, nun sind sie die Jäger :)))
Und das ist gut so.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat den Lottogesellschaften den Boykott von Tippscheinen des privaten Vermittlers Fluxx untersagt. Die Richter wiesen eine Beschwerde der Lottogesellschaften gegen eine entsprechende Entscheidung des Bundeskartellamts zurück, wie Fluxx am Freitag mitteilte. Außerdem bestätigte das Gericht das Verbot von Absprachen bei der Zahlung von Provisionen an private Vermittler und den sofortigen Vollzug der Anordnungen des Kartellamts.
Aktuelle Nachrichten - Düsseldorf (ddp.djn). Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat den Lottogesellschaften den Boykott von Tippscheinen des privaten Vermittlers Fluxx untersagt. Die Richter wiesen eine Beschwerde der Lottogesellschaften gegen eine entsprechende Entscheidung des Bundeskartellamts zurück,
wie Fluxx am Freitag mitteilte. Außerdem bestätigte das Gericht das Verbot von Absprachen bei der Zahlung von Provisionen an private Vermittler und den sofortigen Vollzug der Anordnungen des Kartellamts. Auslöser des Kartellrechtsstreits war den Angaben zufolge die Weigerung der Lottogesellschaften, Tippscheine der Fluxx-Tochter Jaxx aus dem stationären Vertrieb, zum Beispiel über Supermärkte und Tankstellen entgegenzunehmen. Dieser Boykott ist nach dem Beschluss des Kartellamts rechtswidrig. Dies hat das OLG Düsseldorf bestätigt. Bei Zuwiderhandlungen drohen den Lottogesellschaften nach Fluxx-Angaben Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Fluxx-Vorstandsprecher Rainer Jacken sagte, die Lottogesellschaften seien in die Schranken gewiesen worden. «Die Argumentation der Richter belegt erneut, dass auch ein neuer Staatsvertrag zum Glücksspielwesen an den Maßstäben des deutschen und europäischen Kartellrechts zu messen ist», sagte er. ddp.djn/roy
zur Berechnung des 200-Tage-Durchschnitts kommt handelstäglich der neue Kurs dazu, dafür geht der Kurs von vor 200 Handelstagen aus dem Durchschnitt weg - das bedeutet mit Blick auf Ende August 2006 (da sind wir, wenn wir 200 Handelstage zurückblicken), daß ca. 8 Tage lang ein höherer Kurs weggeht und ein tieferer Kurs kommt (aktuell), weil wir sicher nicht sehr kurzfristig den Ende August 2006 im Kurs überflügeln werden
der Durchschnitt sinkt, wenn ein hoher Kurs weggeht, dafür aber ein tieferer Kurs kommt - das wird ca. eine gute Woche der Fall sein, womit die 200-Tage-Linie leicht nochmal nach unten abknickt - aber wie gesagt: das macht in meinen Augen nichts ! ;-)
Grüßle
hopades
und wenn ich nun für sagen wir mal 20 Cent 80 Pixel nehme, dann habe ich bei 3 Cent
einen knappen Pixel - ob wir den überhaupt sehen ?
"leicht" ist falsch, richtig ist "sehr leicht" ;-) - und das wohl nur für 1 Woche - nicht nennenswert ! - aber möglicherweise mal ein interessanter Aspekt ?
Wann werden die Länder-Lottofürsten ihre Annahmestellen für
Fluxx wieder öffnen? das ist hier die alles und entscheidene Frage.
Gibt es ein zeitliches Limit, oder wird das wieder so eine Wischiwaschi
Nummer?
Ich denke für eine nachhaltige Kurssteigerung ist etwas konkretes
unabdingbar, bei aller freude über das Urteil. Sollte ncht mit
Greifbaren nachgesetzt werden , bleibt die Kurssteigerung vom Freitag
leider ( wiedermal,nach guten News)eine Eintagsfliege,---leider.
EU-Kommission verschärft Kritik am Glücksspielstaatsvertrag
Deutscher Lottoverband fordert: Chance zum Umsteuern auf der Ministerpräsidenten-Konferenz am 22. Juni nutzen
Berlin, 31. Mai 2007. Vor der entscheidenden Ministerpräsidenten-konferenz am 22. Juni in Berlin hat die EU-Kommission ihre Kritik am geplanten Glücksspielstaatsvertrag weiter verschärft und den Ländern eine letzte Frist bis Mitte Juli gesetzt, eine europarechtlich tragfähige Regelung des deutschen Glücksspielmarktes zu finden.
„Damit ist endgültig klar, dass der Glücksspielstaatsvertrag keine Chance hat,“ kommentiert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Wenn die Ministerpräsidenten verantwortlich handeln wollen, müssen sie die Chance zum Umsteuern am 22. Juni nutzen. Alle zentralen Vorschriften des Vertragsentwurfs sind von der Kommission als gemeinschaftsrechtswidrig angegriffen worden. Wer jetzt noch diesen Vertrag ratifizieren will, verletzt vorsätzlich Gemeinschaftsrecht.“ Insbesondere müsse die Frist der EU-Kommission sinnvoll genutzt werden, ohne weiter zu versuchen, in den Länderparlamenten rechtswidrige Tatsachen zu schaffen. In einem Schreiben an die Ministerpräsidenten fordert Faber daher die Ratifizierung sofort auszusetzen.
In dem von den Staatskanzleien unter Verschluss gehaltenen Brief vom 14. Mai erklärt die Generaldirektion Binnenmarkt der EU-Kommission den geplanten Staatsvertrag auf breiter Front für rechtlich unhaltbar. In der Kritik stehen die von der Mehrheit der Länder geplanten Einschränkungen des freien Kapitalverkehrs, Werbeverbote, Einschränkungen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit und Wettbewerbsbeschränkungen.
Bereits im März hatte Vizepräsident Verheugen im Notifizierungsverfahren das vollständige Internetverbot für Glücksspiele aller Art als gemeinschaftsrechtswidrig kritisiert und dabei angekündigt, dass die Kommission auch zu den anderen Bestimmungen des Staatsvertrags ausführlich Stellung beziehen wird.
„Die Kritik kommt für die Länder also nicht überraschend,“ so Faber, „die Deutlichkeit aber schon. Nach wie vor weigern sich Ministerpräsidenten, den Staatsvertrag zu unterzeichnen, andere tun es nur unter Vorbehalt. Die EU-Kommission gibt ihnen Recht. Die Länder müssen sich jetzt zusammenraufen und den Bedenken der Kommission Rechnung tragen, um Vertragsverletzungsvefahren und Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe zu verhindern. Es ist allerhöchste Zeit, eine wirtschaftlich und politisch vernünftige Lösung auf den Weg zu bringen, der den Erhalt des deutschen Lottos sichert.“
Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbandes
Gepostet von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG bei 10:51
lasst mich mal folgendes szenario durchgehen:
1: szenario ähnelt stark ende august(vom umsatz, vom volumen, und auch direkt vom kurs der freitag bei 4,32 lag--motag und dienstag waren wir dann schon über 7!!!!
2: die vorraussetzungen bzw. ein zock auf die mp- konferenz beginnt immer 2-3 wochen vor dem jeweiligen ereignis(siehe ende februar-anfang märz)
3: die vorraussetzungen bei fluxx(mybet.com, jaxx,schleckerdeal,etc..) standen so gut wie nie zuvor!!
4: durch den börseneinbruch vergangene woche ist ziemlich viel cash lockergemacht worden bzw. sind depot´s mal generalüberholt worden!! da ist substanz da, die möglicherweise auch zu fluxx wandern könnte....
5: ich bin wieder investiert
also..meine prognose montag --- sk: 4,90
dienstag sk:5,90
tja...falls der kurs wieder mal so schnell gedeckelt wird, wie die vorangegangenen male, bin ich um eins schlauer...und aus!!
08.06.2007 17:57
DGAP-News: Tipp24 begrüßt eindeutige Entscheidung des OLG Düsseldorf
Tipp24 AG / Rechtssache
08.06.2007
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =-------------------------------------------------
Geplanter Lotteriestaatsvertrag verstößt gegen Kartell- und Europa-Recht
(Hamburg, 08.06.2007) Das OLG Düsseldorf bestätigte am 8. Juni 2007 den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 23. August 2006, nach dem der Blockvertrag des Deutschen Lotto- und Totoblocks gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Insbesondere Gebietsbeschränkungen sind eindeutig rechtswidrig.
Die Ausführungen zum Verbot der Regionalisierung betreffen eine der Kernaussagen des geplanten Glücksspielstaatsvertrags. Auch die Europäische Kommission hat bereits in zwei Schreiben an die Bundesländer eindringlich darauf hingewiesen, dass der geplante Lotteriestaatsvertrag elementare Marktfreiheiten der europäischen Union und europäisches Kartellrecht verletzt. Dem folgt in der Sache nun das Oberlandesgericht, indem es bereits für die jetzige Rechtslage bestätigt, dass das Regionalitätsprinzip - die formale Beschränkung von Lotto auf das jeweilige Bundesland - gegen europäisches Kartellrecht verstößt.
Jens Schumann, Vorstand der Tipp24 AG: 'Dieses Prinzip sollte ein zentrales Element im neuen Glücksspielstaatsvertrag werden. Das ist nach der nunmehr obergerichtlich bestätigten Entscheidung des Bundeskartellamts nicht mehr vorstellbar. Wir sehen dies als ein klares Signal für die Zukunft des deutschen Lotteriemarktes.'
Deutsche und Bürger aus der Europäischen Union können, gleichgültig, wo sie sich aufhalten, bei jeder Lottogesellschaft eines Landes spielen. Die Landeslotteriegesellschaften dürfen die Annahme von Internettipps und anderen Lottotipps nicht auf die Tipps von Einwohnern des jeweiligen Landes beschränken.
Über die Tipp24 AG: Tipp24 wurde 1999 gegründet und ist heute - gemessen an den vermittelten Spieleinsätzen - die Nr. 1 für Lotterieprodukte im Internet. Von Anfang an konnte das Unternehmen beeindruckende Wachstumsraten aufweisen. Angeboten werden fast alle staatlichen Lotterieprodukte. Mit nur wenigen Mausklicks wird der Tippschein abgegeben - rund um die Uhr, schnell und anonym. Die Spielquittung wird sicher verwahrt, eine automatische Gewinn¬benachrichtigung erfolgt per SMS und E-Mail und die Gewinne werden automatisch gutgeschrieben. Dieser Service kostet keinerlei Extra-Gebühren. Tochtergesellschaften von Tipp24 (www.tipp24.de) sind Ventura24 in Spanien (www.ventura24.es) und Puntogioco24 (www.puntogioco24.it) in Italien.
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Auch auf Homepage von öffentlichen Rundfunkanstalten wie z.B. ARD wird die OLG Düsseldorf Entscheidung nicht veröffentlicht. Es ist schon fragwürdig?
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