WENG FINE ART (518160) Geld mit Kunst...
Ich weiß, dass diese Frage aktuell niemand beantworten kann, es wäre aber schön, wenn es eine Abschätzung gäbe. Mal angenommen, ich habe 2000 WFA-Aktien, möchte aber "nur" 1000 WFA-online Aktien beziehen. Weniger als 500 will ich aber auch unter keinen Umständen beziehen, da dann "der Sack den Bändel nicht wert ist", sprich da dann ein Miniposten entsteht, den ich nicht haben will.
Da ich aktuell die Aktien nach dem Bezug wohl weder verkaufen, noch nachkaufen kann, sollte die Zuteilung meiner "Bestellung" möglichst nahe an meiner Wunschzahl liegen.
Selbst eine theoretische Berechnung unter Annahme eines vollen Bezuges aller angeschriebenen Aktionäre ist ja schwierig, da es 2.550.000 WFA-Aktien gibt (ohne treasury stock) , aber nur 150.000 WFA-online Aktien angeboten werden. Theoretisch würden davon ca. 70% Herrn Weng zustehen, der aber angedeutet hat, nicht alle beziehen zu wollen... Andererseits dürfen die Aktien nur 149 der ca. 425 Aktionäre angeboten werden, sodass hier vielleicht die Hälfte des free-float nicht kaufen darf.
Mal der Versuch einer Abschätzung:
WFA Aktien 2.550.000 minus nicht Bezug durch Herrn Weng von ca. 50% seines Anteils macht ca. 1.800.000 WFA Aktien minus Aktien der nicht berechtigten Aktionäre (angenommen 50% des Freefloat, da es sich im wesentlichen um kleinere Aktionäre handeln wird) macht ca 1.450.000, sage zwecks einfacher Rechnung 1.500.000 bezugsberechtigte Aktien (nach Abzug der Hälfte des Weng'schen Anteils). Das würde ein Bezugsverhältnis bei vollem Bezug aller berechtigten Aktionäre von 10:1 bedeuten. Also bekäme ich mit meinen angenommenen 2000 Aktien sicher 200 WFA-online Papiere.
Jetzt kann ich nur noch raten, wieviel Überbezug ich angeben muss, um im obigen Beispiel mind. 500 Aktien zu kriegen. Hilfreich für eine besssere Abschätzung wäre es zu wissen, für wieviel % seiner Aktien Herr Weng bei einer Übersubskription auf den Bezug verzichten würde.
Oder hat jemand andere Ideen, wie man vorgehen kann, um zu einer plausiblen Abschätzung zu kommen. Gibt es Randbedingungen, die ich bei meiner Einschätzung falsch eingeschätzt habe?
Natürlich hätten die Aktien unter drei, vier Investoren aufgeteilt werden können. Aber ich habe ja bereits mehrfach betont, dass es grundsätzlich Sinn und Zweck dieser Privatplatzierung ist, möglichst viele Aktionäre der WFA AG zu beteiligen und diese wollen wir dann auch nicht mit Kleinstmengen abspeisen. Ich werde also ggf. stärker zurücktreten müssen, zumals es keine Umplatzierung von der WFA zu mir werden soll. Vielleicht werden auch andere Großzeichner zu Gunsten der kleineren deutlich gekürzt werden. Das werden Vorstand und AR der Verkäuferin zusammen entscheiden.
Ich werde mich jedenfalls dafür einsetzen, dass Zeichnungen mindestens bis 1.000 Aktien voll zugeteilt werden.
Wir werden die Ergebnisse der Zeichnung nach dem Abschluss kommunizieren.
https://paddle8.com/work/ai-weiwei/...-study-of-perspective-in-glass/
Seltsam finde ich die Klausel "Buyer must guarantee the work will not reappear on the market within 5 years period." Hat WFA ähnliche "Bedingungen" ? Wie will man so etwas überhaupt kontrollieren und in wie weit ist das überhaupt zulässig?
https://www.zeit.de/2019/17/schwarze-liste-kunstmarkt-grundkurs
denke dieses phänomen lässt sich nicht eins zu eins auf editionskunst übertragen, allein schon wegen der unterschiedlichen größen der potenziellen käuferkreise, aber teilweise sicherlich schon. jedenfalls würde ich vermuten, dass ähnliche überlegungen/motivationen hinter der angesprochenen klausel in der von dir verlinkten auktion stecken
Primärmarkt (Galerien): Da gibt es solche Klauseln in der Tat (alles korrekt von Ihnen beschrieben), doch sind sie natürlich juristisch nicht durchsetzbar.
Sekundärmarkt (Handel): Dort bin ich mit solchen Ideen noch nie konfrontiert worden.
Editionsmarkt: Ich sehe eine solche Klausel zum ersten Mal und bei einer Gesamtauflage von 600 Stück macht das ganz sicher keinen Sinn …
Am Mittwoch präsentiere ich die Gesellschaft auf der MKK. Schwerpunkt wird die Tochter WFA Online AG sein.
https://www.ariva.de/weng_fine_art-aktie/directors-dealings
Das Angebot von 150.000 Aktien ist bereits jetzt deutlich überzeichnet
Aber nunja, jeder fährt 'ne andere Anlagestrategie. Scheinbar kann die WFA ihre Aktionäre mit solchen Meldungen: "Der Platzierungserlös der Weng Fine Art AG soll für die Erhöhung ihres Eigenkapitals verwendet werden und ihr damit auch ermöglichen, zukünftig höhere Dividenden auszuschütten." überzeugen, weitere Kohle in die Unternehmung zu schießen.
Unabhängig vom Kunsthandel ... mit dem Handel eigener Aktien in jedweder Form sind sie ziemlich erfolgreich, das muss man ihnen lassen. *haha*
Dass die Offerte überzeichnet ist, ist für mich kein Wunder. Jeder der 149 eingeladenen Aktionäre kann im prinzip soviel WFA-online Aktien beziehen, wie er WFA Aktien hat. Aktuell gibt es 2.550.000 WFA-Aktien , aber nur 150.000 WFA-online Aktien im Angebot.
Aber vermutlich (siehe früheres Posting von Herrn Weng) soll ja eine Mindestzuteilung von 1000 Aktien garantiert werden. Das finde ich eine faire Lösung, die zugleich Miniaturbeteiligungen vermeidet.
Darüber hinaus kann Herr Weng kanmit seinen 70% Anteil ganz allein für eine massive Überzeichnung sorgen, aber selbst ohne seine Aktien ist die Überzeichnung sozusagen vorprogrammiert.
Hier kann ich allerdings die massive Kritik nicht wirklich nachvollziehen. Was ist denn an den Bilanzen der WFA und der WFA online genau auszusetzen? Die Gewinnhistorie ist da, die Bilanzrelationen passen. Die Bewertung ist nicht uebermaessig hoch.
Wo genau setzt Ihre Kritik an?
Zeitpunkt: 07.05.19 09:22
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - falsche Aussage
Zeitpunkt: 06.05.19 12:56
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Provokation