Continental
Es lassen sich jedoch einige Personalien finden, die sich bestens auf beiden Seiten auskennen bzw. noch bewegen oder intensive Kontakte unterhalten. Insofern ist die Aussage
"Insiderhandel wäre, wenn Conti davon gewußt hätte, und die Vorstände selbst Positionen aufgebaut hätten, ohne die Welt per ad hoc zu informieren, das eine Übenahme droht."
völlig korrekt. Es müssen ja nicht zwangsläufig die Vorstände sein, aber wer hier kann ausschließen, dass es auch in den Reihen von Conti Informationen gab, von denen mancher zu profitieren wusste?
Tatsache ist, es gibt hier einiges, das nie publik werden wird und jeder sich daher nur recht begrenzt ein Bild von der "Wahrheit" machen kann.
Gruß,
T.
kaufs durch Conti-Bosse keine den Kurs beeinflussehnde Fakten gesetzt waren.
Die Fakten folgen erst noch - falls es zur Übernahme kommt.
Bitte nicht Ursache und Wirkung gleichsetzen.
Was ist denn Deiner Meinung nach das Prinzip des Insiderhandels?
Wo sind die Widersprüche?
Offenbar weißt Du es genau. Dann gib uns doch Nachhilfe.
Zitat fuzzi: "Weil selbst im Falle eins Aktien-
kaufs durch Conti-Bosse keine den Kurs beeinflussehnde Fakten gesetzt waren.
Die Fakten folgen erst noch"
zitat libuda: "Die Definition von Insiderhandel bezeichnet eine Person, die aufgrund von bestimmten Informationen, die der Öffentlichkeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlagen, Aktien zum eigenen Vorteil kauft oder verkauft. Dieser Insiderhandel ist in Deutschland gesetzlich verboten und wird von den zuständigen Behörden strafrechtlich verfolgt."
Erstmal möchte ich klar stellen, das ich hiermit nicht sagen möchte, das im Conti-Fall Insiderhandel vorliegt, kann sein, definitiv weiss man es aber nicht.
Aber zu deiner obigen Aussage: Wenn Conti-Bosse, oder Banken im Auftrag von Schaeffler, aktienpositionen kaufen, und im nachhinein herauskommt, aus Gründen einer möglichen Übernahme. Dann ist das Insiderhandel! Das die Conti-Bosse dies nicht getan haben wissen wir, aber die möglichkeit hätte sich ergeben, schließlich ist es mitlerweile bekannt, das der Vorstand schon vor veröffentlichung wusste, das Schaeffler eine beteiligung von mind 20% anstrebt. Wie das nun in dem Fall der Banken zu werten ist kann ich nicht beurteilen. Ich würde aber denken das man es nicht als Insiderhandel bezeichnen kann, da die Banken keinen Profit mit dem Kauf der Anteile im Namen von Schaeffler anstrebten. Man könnte sagen das Vorenthalten der Information, das sich die Banken mit posis eindecken ist als Insiderhandel zu werten, weil andere Anleger daraufhin sicher auch wieder eingestiegen wären, der Kurs sich anders entwickelt hätte. Aber das ist jetzt wieder die Frage der BaFin mit der 3% hürde, welche ja eingehalten wurde...
damus angesprochen hat, Missverständnisse gibt. In der Tat können solche
Geschäfte Insiderhandel sein, müssen es aber nicht. Es kommt auf die Umstände an.
Der BGH hat hier abgegrenzt. Das hier in Rede stehende Scalping ist dann keine
strafbewehrte Handlung, wenn "selbstgeschaffene Tatsachen" verwendet werden.
Das entspricht den von mir angesprochenen "nachträglich gesetzten Fakten". Das
heißt, wenn die den Kurs beeinflussenden Fakten erst durch den Handel selbst
gesetzt werden, liegt kein Insiderhandel im dogmatischen Sinn vor, sondern Speku-
lation bzw. Kursmanipulation. Im einen Fall geht es um §14 WpHG (Verbot des Insiderhandels/Strafrecht), im anderen Fall um §20 (Verbot der Manipulation/Ord- nungsrecht). BGH und Literatur weichen hier voneinander ab. Zitat aus Wikipadia:
"Das so genannte „Scalping“ erfüllt nicht immer den Tatbestand des strafbaren Insiderhandels. Werden Handelsaufträge in Kenntnis einer späteren öffentlichen Empfehlung abgegeben, liegt nach Auffassung des Bundesgerichtshofes eine verbotene Kursmanipulation nach § 20a WpHG vor (BGH NStZ 2004, 286). Ein solcher Verstoß ist in der Regel ordnungswidrig, kann bei tatsächlicher Einwirkung auf den Marktpreis aber auch strafbar sein (§ 38 Abs. 2 WpHG). Der BGH begründet sein Ergebnis damit, dass "selbstgeschaffene Tatsachen" keine Insiderinformationen seien, da diese einen "Drittbezug" voraussetzten. Der BGH kann sich auch darauf stützen, dass seine Auffassung im Ergebnis den Vorgaben der Marktmissbrauchsrichtlinie entspricht, die das "Scalping" in der vorgenannten Art auch als Kursmanipulation einstuft. In der Literatur wird dagegen teilweise eine grundsätzliche Tauglichkeit innerer Umstände als Insiderinformation angenommen."
Für mich ist der Plan bereits der Fakt, insofern klarer Insiderhandel, falls die Kenntnisnahme durch Herrn Y nachweisbar ist.
Gruß,
T.
P.S.: Ich habe nirgends den Vorstand erwähnt außer in dem nicht von mir stammenden Zitat!
Gruß,
T.
die Gesetze ändern wollen, ist überflüssig, denn die existierenden Gesetze reichen zum Hängen der Bängster und von Ína Schäffler völlig aus, obwohl natürlich nichts gegen weitere Verbesserungen spricht. Offensichtlich sind die Politiker bezahlten Gangstern aus Großkanzleien auf den Leim gegangen, die den Schwachainn in den Welt setzten, dass die herrschende Meinung nicht von einer Meldepflicht ausgehe. Unter herrschender Meinung, wird damit das von den Bängstern bezahlte dumme Dummherlabern von einigen Großkanzleien, die mit derart krummen Dingern wie dem Schäffer-Schurkenstück dicke Kohle machen.
Die Lage ist ziemlich simpel: Haben die Banken eigenständig gehandelt, dann lag Insiderhandel vor, da sie wußten, dass Schäffler übernehmen und ihnen die Aktien bzw. Optionen abkauft. Insiderhandel hätte nicht vorgelegen, wenn die Banken im Auftrag von Schäffer agiert hätte, denn Schäffler darf natürlich kaufen - aber in diesem Fall hätten die Banken treuhanderisch agiert und dann wäre gegen die Meldepflichten verstoßen.
Der größte Skandal ist aber der Justizskandal, denn hier liegen zwei Offizialdelikte vor und die zuständigen Staatsanwälte sollten gefälligst ihre Ärsche bewegen. Vielleicht setzen die Richter dann auch einmal ein Zeichen, wie sie das in dieser Woche bei Verwahrlosung eines Kindes mit Todesfolge gesetzt haben. Denn es ist an Zeit, gegen die Verwährlosung von Bängstern und manchen Unternehmerinnen, die glauben dass für sie geltendes Recht nicht gilt und sich eiskalt darüber hinwegsetzen, ein Zeichen zus setzen.
Ich würde aber sagen, wenn jemand zu seinem Banker geht und dem sagt: ich will
XY übernehmen und der Banker kauft daraufhin XY-Anteile, dann ist das ganz sicher
noch kein Insiderhandel. Denn mehr als Blabla war ja nicht. Die Unterscheidung wird
daran zu treffen sein, wie substantiiert die Absichtbekundung ist, ob sie z.B. über-
haupt realisierbar ist und mit welcher Wahrscheinlichkeit.
Sicher wiegt eine Absichtsbekundung von Frau Schaeffler schwerer als die eines kleinen Rentners. Entscheidend sind eben die Umstände und die kennen wir nicht. Wir können deshalb zurecht nicht einfach von einer strafbaren Handlung ausgehen.
@Libuda:
Ob die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt, hängt davon ab, ob es einen An-
fangsverdacht gibt. Gibt es einen, so wird ermittelt. Darauf kannst Du Gift nehmen.
Aber jetzt den Untergang unseres Rechtsstaats (einen besseren gibt es nicht) zu beweinen, dafür ist es zu früh.
zitat: "ich würde aber sagen, wenn jemand zu seinem Banker geht und dem sagt: ich will
XY übernehmen und der Banker kauft daraufhin XY-Anteile, dann ist das ganz sicher
noch kein Insiderhandel. Denn mehr als Blabla war ja nicht"
Die Bank XY bekommt den Auftrag Anteile zukaufen, ab hier beginnt meiner Meinung nach der Punkt wo sich nochmales Geschäft vom Insiderhandel trennt, denn der Zusatz zum Zwecke einer Übernahme ist sehr entscheident, denn daraus resultiert eindeutig das man nicht nur einen kleinen unbedeutenden Teil erwerben möchte, auch wenn vieleicht die BAnk XY selbst nur einen kleinen Teil dazu beiträgt. Im insgesamten ist es aber ein stark beeinflussender Teil. Doch da die Bank XY nicht weiss wieviel, YX schon hat bzw andersweitig besorgt, trifft sie keine Schuld bzw ist es kein Insiderhandel für Bank XY. Aber YX hat Einblick in seine eigenen GEschäfte und weiss was hinter der Information Übernahme noch steht, und könnte sich so später die Aktien von Bank XY zu einer günstigeren Kondition erwerben, als wie sie diese bekommen hätten wenn sie das Geschäft selbst getätigt hätten. ISt das jetzt beihilfe zum Insiderhandel?? ICh blick grad selber nicht mehr durch.
Auf jeden Fall wollt ich sagen, wenn XY weiss es will YZ übernehmen, dann ist das nicht nur blabla was da vermittelt wurde, der Fakt Übernahme macht deutlich das dies starke Auswirkungen auf Aktienkurse mit sich zieht. Jeder der daraufhin ohne das dies vorher an die öffentlichkeit bekannt gemacht wurde, Anteile von YZ erwirbt, macht sich des Insiderhandels strafbar.
Mal ein anderes Beispiel - drück mich immer so unverständlich aus, ihr müsst verzeihen -, nehmen wir mal an: Ein Unternehmen X-AG lief im letzten JAhr nicht so gut, man musste Verluste ausweisen. Das darauf folgende JAhr hält man sich sehr bedeckt und gab auch weiterhin keine positiven Nachrichten ab, aber beim ersten Quartalsbericht hat der Vorstand festgestellt das man einen riesen Gewinn erwirtschaftet hat. Daraufhin wendet sich die X-AG an den Bänker Y er solle doch Anteile erwerben, da man sie ihm dann abnehmen werde. Vieleicht mit der ausrede das man die Finanzierung noch sicherstellen muss. Wir nehmen an der Bänker Y vertraut der X-AG. Jetzt bringen die ihre ZAhlen raus, und daraufhin schießt der Kurs in die Höhe, die X-AG kann nun satte GEwinne mitnehmen da sie vorher noch günstig Anteile über die Bank Y erworben hat. DAs ist ein perfektes BEispiel für Insiderhandel. Wird man aber nie so in der Realität vorfinden, höchstens umgekehrt wenn das Unternehmen weiss das es schlechte NAchrichten berichten muss und Anteilseigner daraufhin schon vor veröffentlichung ihre ANteile noch schnell verkaufen, bevor der Kurs vermutlich einbrechen wird.
Also um nochmal zusammen zufassen worauf ich hinaus wollte. Sobald jemand Informationen hat welche starke auswirkungen auf irgendeinen Kurs ausüben können, und daraufhin in welcher weisse auch immer Anteile erwirbt oder verkauft, betreibt er Insiderhandel.
So würde ich das verstehen.. muss ja nicht heißen das ich recht hab ;), bin auch nur ein Mensch!
"... denn der Zusatz zum Zwecke einer Übernahme ist sehr entscheident,..."
Aber was heißt denn das? Sagt das der Nachpförtner des Stadthotels, kriegt der
Banker einen Lachkrampf. Wenn er dann Aktien von xy kauft, so ist DAS bestimmt
kein Insiderhandel.
Hat Frau Schaeffler ihrem Banker explizit gesagt, dass sie Conti übernehmen will
und hat sie das auch dargelegt und evtl. vorgerechnet, so dass er davon ausgehen
musste, das die das allen Ernstes macht, so liegt mit einiger Wahrscheinlichkeit die Verwendung von Insiderwissen und damit Insiderhandel vor. Aber wir wissen es eben nicht, ob es genau so war. Also haben wir und haben die Behörden davon auszugehen, dass Frau Schaeffler sich gesetzestreu verhalten hat.
Zur Abgrenzung evtl. lesen in
http://de.wikipedia.org/wiki/Insiderhandel
wenn der pförtner paar milliarden hat warum nicht, aber das weiss halt nur der pförtner selbst oder frau schaeffler.. ich wollte ja damit ausdrücken, für frau schaeffler sind es Insider infos, und je nachdem wie sie das dem banker deutlich macht können es auch insider infos für diesen sein, da wir nicht wissen was sie diesen gesagt hat, können wir darüber nciht urteilen.
Allerdings hat Schaeffler bsp. dem Contivorstand schon vorab verkündet Anteile zu kaufen von mind 30 %, hätte dieser daraufhin eigene Anteile gekauft, wäre es Insiderhandel gewesen..
Ich wollte keinen möglichen VErdacht auf Insiderhandel offen legen, sondern nur verdeutlichen was Insiderhandel bedeutet. Ich selbst denke nicht das hier irgendwo Insiderhandel vorliegt! Ich glaube auch nicht das Schaeffler den Banken umbedingt mitgeteilt hat das diese Anteile zum Zweck einer Übernahme dienen sollen.
würde ihr Wissen ja als Insiderwissen qualifizieren.
Immerhin ist es bis jetzt ja nur ein Plan, ein Vorsatz. Bis dato ist das Angebot an
die Aktionäre noch nicht förmlich vorgelegt worden! Und ob das Vorhaben am Ende realisiert wird, steht bis jetzt dahin.
Gut möglich aber, dass bereits die Ankündigung der Übernahmeabsicht in publico reo
ein Fakt im Sinne von Insiderwissen ist. Wie meistens im Recht, entscheidet die im
Zweifel die Auslegung darüber.
Vorweg, es gibt erlaubten Insiderhandel und verbotenen.
Daß Frau Sch. Aktien ordert, ist genausowenig verboten, wie daß die Bank eine Order entgegen nimmt.
Der Schaeffler:Conti-Handel ging sicher an der Moral vorbei, jedoch eine Klage zu führen, bedarf eines herbeigeführten Schadens.
Und Den sehe ich noch nicht; - für wen denn?
Zur Klärung bedarf es dazu noch vieler Fragen:
1. Hat Frau Sch. oder hat die Fa. Sch.?
2. War es ein Kreditgeschäft? - was ich z.T. vermute?
3. Haben die Banken auch gekauft? - wann? (Ich glaube kaum, denn da wäre der Kurs früher gestiegen).
Haben die Banken voneinander gewußt? - wahrscheinlich - aber kein Beweis!
4. Haben die Banken für sich gekauft? - oder für "Anderkonto"?
5. Wer von den Beteiligten hat wieviel Gewinn daraus gezogen?
6. Bekommen die Banken "nur" Provision?
7. Wäre Meldung an die Bafin ergangen, welche Veränderung bestünde daraus? - Hätte Conti reagieren können?
Nach Prüfung stünde vor einem Prozess ein Allgemein-Interesse.
Das sehe ich auch zu wenig.
Zumal unser Sozi-Staat den Aktienhandel - bekanntlich - grundsätzlich sozialfeindlich sieht - nahe dem Volksbetrug!
Motto: mitgegangen - mitgehangen!
Kritisch würde die Sache allerdings, wenn zuvor programmatisch der Kurs geshortet worden wäre.
Dann müßten aber die Geschädigten klagen - warten wir's ab.
________________________
Was mich an der Sache jetzt interessiert:
Hätte Frau Sch die Mrdn bar gehabt? Oder hätte sie dazu Kredite auf ihre Firma aufnehmen müssen? - Ich vermute 2. - teilweise.
Dann könnte aber sein, daß der deal mißlingt.
Dieser Umstand könnte auch die jetzige Pause in der Sache deuten.
Und - wo liegen die 30% Aktien heute?
Evtl. geht es sogar um einen Prestigek(r)ampf : Geißinger anti von Grünberg? (Der Lehrling will's dem Meister zeigen*).
Hierzu macht mich auch das "Gespann" Ww.Sch-Gßgr neugierig(?).
Film-Wedel denkt sicher schon nach: "Es tanzt die schöne Schaefflerin" - oder so.
Es bleibt spannend! - Kritiker
wenn der Kurs geshortet worden wäre, gäbe es immer noch keinen Grund zu klagen. Verboten ist nur, wenn der Kurs geshortet worden wäre, um dann mit Gerüchten das Ding abstürzen zu lassen, und sich dann günstig einzudecken (so wie bei einigen Banktiteln in letzter Zeit) Zu Conti hab ich aber a) keine Gerüchte gehört, die den Kurs nach unten gebracht hätten und b)würde es auch wenig Sinn machen den Kurs erst zu shorten, um sich dann die Titel nach dem aufgekeimten Übernahmegerücht für deutlich mehr zurückholen zu müssen. Die teuer zurückgekauften Titel hätte man dann ja nicht mal selbst, sondern müßte sie dem Verleiher auch noch wieder zurückgeben.
Da ist nichts Unmoralisches dran, und es besteht auch keine moralische Pflicht, selbst dem letzten Trottel, der zum absoluten Höchstkurs eingestiegen ist, auch noch seinen Ausstieg zu vergolden. Akzeptiert einfach das ihr zuviel bezahlt habt, und etwas später eure Conti für einen fuffziger hättet kriegen können. So funktioniert die Börse! Und wer seine Gier nach einer höheren Prämie mit Moral begründen will, der ist unmoralisch imho.
Unmoralisch ist es eher, auf Nahrungsmittelknappheit zu spekulieren, oder auf Naturkatastrophen, oder Biosprit zu benutzen, oder Produkte aus Kinderarbeit zu verwenden.
Das ist Unmoralisch.
Wenn ihr moralisch handeln wollt, hab ich hier ein paar Tips für euch, und außerdem steht ihr dann nicht in dem Verdacht nur an das eigene Portemonaie zu denken, wenn ihr über Moral redet.
http://www2.amnesty.de/
http://www.oxfam.de/
http://www.sos-kinderdorf.de/
das die Conti sich den Schlamasel nur entziehen kann, so das es für die Herzogenauracher uninteressant wird, und zwas in der Form das man einen Kapitalschnitt durchführt, zb. 2 zu 5 oder 3 zu 5. Das ist glaube ich die einzige möglichket das der Kurs Optisch günstg wird und das dann mehr Anleger die Aktie Kaufen werden, des weiteren wir frischesa Geld in die Kasse der Firma eingespühlt.... zu abwehr. Ist nur meine Persönliche Idee... was meint Ihr den...?
mfG
Wie es aussieht, versuchen sich die Bängster mit der dämlichen Ausrede herauszureden, dass sie noch an jemand anderen verkaufen könnten. Dann haben sie allerdings eindeutig als Insider gehandelt, denn sie hatte eine Information über einen Übernahmeinteressenten, die nicht der Allgemeinheit zugänglich war. Es ist unglaublich, dass die Zuständigen im Bafin noch nicht ihre Ärsche bewegt und zu diesem dreistesten Insidervergehen in der Geschichte der Bundesrepublik Stellung genommen haben. Das gilt auch für die zuständigen Staatsanwaltschaften, denen man aber zubilligen muss, dass sie auf das Vorgehen des Bafin warten.
Für jeden, der um die Aktienkultur in Deutschland bemüht ist, sollte also gelten, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Bafin einzulegen, denn die Bängster und die auf Gesetze skrupellos pfeifende Ina haben den Verkäufern der Conti-Aktien und den Verkäufern der Kaufoptionen Geld gestohlen, das ihnen nicht zusteht - und das sie bei den anstehenden Schadenersatzproezssen auch wieder abgenommen bekommen werden. Vielleicht kann ja einmal jemand, der entsprechend sachkundig ist, hier einen Mustertext für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Bafin einstellen, damit es massenhaft Dienstaufsichtsbeschwerden hagelt.
Eine weitere Frage an alle: Welche Institution müsste Adressat einer derartigen Dienstaufsichtsbewerde sein? Das Wirtschaftsministerium in Berlin? Antworten mit genauen Anschriften (z.B. entsprechende Abteilung dort) erbeten.
Man kann denoch eine auserplanmässige HV einberufen, da momentan sehr wenige mehr alls 3% an Aktien haben... natürlich hatt irgend wer am Freitag um 17,35 an die 300.000 Stück gekauft, ist halt nu die frage wer es war... allso wenn der Vorstand der Conti irgend etwas unternehmen will dan muss er bald handeln, ansonsten ist es zu spät.
Allianz SE | 0,15% |
AXA S.A. | 2,52% |
Barclays Global Investors UK Holdings Limited | 2,98% |
Capital World Growth and Income Fund, Inc. | 3,31% |
EuroPacific Growth Fund | 5,02% |
Marsico Capital Management, LLC | 3,21% |
Morgan Stanley | 1,93% |
Schaeffler KG | 2,97% |
Société Générale S.A. | 2,34% |
Streubesitz | 68,89% |
The Capital Group Companies Inc. | 5,14% |
UBS AG | 1,54% |
denn der Deal hat rechtlich keine Chance durchzukommen
Besonders verwerflich: die unendliche verdorbene verkommene Gesinnung der Bängster und der von keinerlei Skupeln geplagten Ina. Einfach mal Gesetze brechen und probieren, ob es gut geht - hier muss sich der Rechtsstaat mit allen Mitteln wehren, um nicht zur Bananenrepublik zu verkommen.
Besonders verwerflich ist momentan in der Bundesrepublik, dass Wirtschaftsstraftaten von einer intensiven PR-Arbeit begleitet werden, die der Öffentlichkeit einreden will, dass die Straftaten keine seien. Das konnten wir bei dem Falk erleben, der offensichtlich extra einen Springer-Journalisten angeheuert hat, der in in der überregionalen Presse auf besten Zeitungsseiten Gelegenheit bekam, Druck auf die Justiz zu machen. Ähnliche Pressure-Groups waren dann beim Zumwinkel im Einsatz, die versuchten die Unterlagen aus der Schweiz illegal zu schwätzen und momentan läuft im Fall Conti die gleiche elende Lügennummer über geldgeile internationale Großkanzleien ab, die lügen, dass sich die Balken biegen, weil sie entweder an dem Deal beteiligt sind, vielleicht noch beteiligt werden oder hoffen, demnächst in einem anderen Fall einen gesetzeswidrigen Einsatz durchzuziehen zu dürfen.
Das wirft nun einmal ein schlechtes Licht auf die wirtschafltichen Eliten in Deutschland. In einer Tageszeitung wurde heute versucht, die Verkommenheit auf der einen Seite durch einen Artikel über die Stiftungstätigkeit auf der anderen Seiten schönzureden. Das soll hier auch keine Pauchalverurteilung werden, denn es gibt sicher auch viele Gegenbeispiele und ich gehe nachwievor davon aus, dass die weitaus größte Zahl der zur wirtschaftlichen Elite Gehörenden sich nicht schämen muss, wenn sie abends in den Spiegel schaut. Aber ist sind mir trotzdem einfach zu viele negative Beispiele, die sich in der letzten Zeit haufenweise auftun - vielleicht hat sich auch nur die Sensibiltät geändert, wovon ich aber nicht ausgehe. Was mir im Vergleich zu den USA auffällt, ist, dass dort überwiegend Neureiche dieses verwerfliche Gebahren an den Tag legen, während bei uns offensichtlich die etablierten Eliten bei diesem Tun an der Spitze voranreiten. Ich kenne auch in Deutschland keinen Warren Buffett, der sagt, dass es schädlich sei, wenn er weniger Steuer bezahle - in diesem Punkt übermannt und überfraut die Gier die deutschen Wirtschafteliten nach meinen Beobachtungen zu 100%.
Zur Erinnerung: Erst empfahlen sie Conti mit Kursziel 130, dann änderten sie das umgehend auf 60 - und jetzt müssen wir uns die Lügengeschichte anhören, dass ihre Analyseabteilung von anderen Abteilungen streng abgeschottet sei.
Seit Henry Blodget haben die nichts dazugelernt. Eine der wichtigsten Lehren aus den letzten Jahren und auch der momentanen Krise, in der ein Herr Murti von Goldman Sachs die Ölpreise hochgejubelt hat, muss sein: Die Analyse muss von den anderen Bankgeschäften getrennt werden, Libuda fordert das schon seit Jahren - also lange vor der letzten ekelhaften Unanständigkeiten von Goldman Sachs und Merrill Lynch.