Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Und zwar für die Anleger, die in der Aktie und nicht in spekulativen derivaten investiert waren.
Sehr geehrter .....,
Der Skandal ist nicht mehr schön zu reden und es ist hier ganz offensichtlich der BaFin grob fahrlässiges Handeln oder sogar vorsätzliches wegschauen vorzuwerfen.
Es kommen immer mehr Details raus, die das Ausmaß des Skandals mehr als deutlich beweisen.
Ich bitte sie, das Thema Entschädigung der investierten Privatanleger offen und mit Nachdruck im Parlament einzufordern. Die BaFin hat alles nicht nur falsch gemacht, sie hat sogar weggeschaut wider bessern Wissens und dann noch die Anleger in die Irre geführt, weil sie nichts unternommen hat und stattdessen sogar noch gegen hinweisgeber vorgegangen ist.
Ich bitte die im Namen der Privatanleger, die in der Aktie und nicht in spekulativen derivaten engagiert waren, diese zu entschädigen.
Sie dürfen nicht die Leidtragenden dieses in der Wirtschaftsgeschichte beispiellosen Skandals sein.
Sie dürfen auch nicht jetzt noch zusätzliche mit horrenden Anwaltskosten und prozesskostenfinanzierungsgebühren belastet werden, so dass am Ende nur noch Anwälte und diese finanzierer am Skandal verdienen.
Der Betrag ist mit um die 3 Mrd überschaubar und geboten und kann zudem durch Regresse der Bundesregierung gegenüber EY , jetzt auch KPMG, die haben bei den überteuerten Käufen vom wirecard sogar als Berater mitgewirkt und dies verschwiegen, sowie auch gegen alle Aufsichtsräte und Vorstände , etc. Einen Teile des Geldes wieder zurückbekommen.
https://www.stern.de/politik/deutschland/...card-skandal-9454336.html
Ich setze auf Sie, bitte unternehmen sie jetzt die Führerschaft. Viele Kollegen trauen sich. Icht, aber jeder, der sich mit dem Handeln der BaFin beschäftigt sieht, dass hier Südasien Thema staatshaftung im Raum steht.
Bitte lassen sie es nicht auf Klagen ankommen und entschädigen sie die Privatanleger, diese sind das schwächste Glied unter allen Investoren und haben es als letztes erfahren, während andere noch rechtzeitig mit insiderwissen ausgestiegen sind.
Viele Grüße
Dann solltest Du gegen das FifoPrinzip verstoßen. ME müsste man mit eine Anfangsbestand von 0 rechnen bis zum letzten Deal. Ein mir bekannter RA sagt , Rosinenpickerei gibt es nicht.
Kein Wunder dass er da so ein Geheimnis draus macht, wer der Prozessfinanzierer ist.
Weiß jemand mehr?
ich habe davon abgesehen mich der Klage anzuschliessen.
Die Tatsache das nur 65% geltend gemacht werden kam für mich nicht in Frage, dazu habe ich mich nicht fachkundig beraten gefühlt. Man wurde ewig verbunden, nicht zurück gerufen, somit blieben meine Fragen offen. Vielleicht waren diese zu kritisch?
Passiert jeden Tag in Deutschland.Es muß nur eine "erweiterte Belehrung" über die Rechtsfolgen stattfinden.Sagt der Gesetzgeber.
Übrigens :wenn ich "Mingers" lese kriege ich immer so ein komisches Gefühl in der Magengegend.
Wie stellt sich das rechtlich dar?
Nicht so einfach, aber es gibt immerhin eine Dissertation dazu.
https://www.bghanwalt.de/veroeffentlichungen/vo_dissertation_c.htm
Wer gern über das Geschlecht von Engeln diskutiert, kann versuchen, in dieser ohnehin schon verwickelten Materie einen "Entschädigungsfonds" unterzubringen.
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/...hberatung-cum-ex/
Ist übrigens nicht das erste mal, dass Mingers das versucht. Letztes Jahr hat er bereits vom Gericht eine Klatsche dafür kassiert bezüglich der LKW-Kartell Sache. Da steckte er ebenfalls hinter dem Prozessfinanzierer. Hier ein Auszug aus dem Urteil:
"Nach § 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO bzw. § 4 Abs. 2 Satz 2 RDGEG ist selbst bei zulässigen Erfolgshonoraren eine Verpflichtung des Rechtsanwalts bzw. Rechtsdienstleisters zur Tragung der Gerichtskosten und Kosten anderer Beteiligter unzulässig. Das gilt nach der Rechtsprechung des OLG München (Urteil vom 14. Dezember 2017 - 19 U 1807/17, WM 2018, 426, 428) unter Verweis auf die Regierungsbegründung (BT-Drs. 16/8384, S. 9) zwar nicht für Prozessfinanzierer, gleichwohl ist ein Prozessfinanzierungsvertrag nichtig, wenn der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt oder der Inhaber der damit beauftragten Kanzlei alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter der Prozessfinanzierungsgesellschaft ist (OLG München, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 19 U 1807/17, WM 2018, 426, 428; Urteil vom 10. Mai 2012 - 23 U 4635/11, WM 2012, 2108, 2108; KG, Urteil vom 5. November 2002 - 13 U 31/02, MDR 2003, 599), weil darin eine Umgehung des § 49b BRAO liegt. Nichts anderes kann gelten, wenn der Rechtsanwalt die Hälfte der Unternehmensanteile der Prozessfinanzierungsgesellschaft hält."
2. Die Fixierung auf das Volumen soll Ende Okt. stattfinden. (Quelle: Telefongespräch)
3. Sodann kann Mingers/Advofund prüfen, ob man den Fond entsprechend voll kriegt, so dass Mingers <50% trägt.
4. Selbst wenn der Vertrag nichtig ist, sind die Urteile ja selbst gültig. Wenn ich einen Vertag mit Mingers nur unter der Bedingung von Advofund unterschreibe, und mir Advofund das - rechtswidrig - zusichert, dann haftet für die Kosten am Ende: Advofund.
Daher habe ich doch gar kein Risiko? (oder sehe ich etwas falsch)
Ich finde das hat ein Geschmäckle.
Die Anmeldung zur Sammelklage kostet generell nur eine 0,8 Gebühr. Wird die durchgewunken kann es sein, dass Vergleiche verhandelt werden und die Gegner sich einigen wollen. Die 0,8 Gebühr ist nicht im Vergleich zu dem, was man dafür abdrücken muss. Spätestens wenn dann eigene Verfahren anstehen und Gerichtskosten eingezahlt werden sollen geht die GmbH warhrscheinlich in die Insolvenz. Die Kosten landen dann beim Kläger - der Prozesfinanzierer ist ggfs. pleite und der Kläger hat die Kosten trotzdem am Arsch.
Ein Vorgehen gegen die Bafin ist fast aussichtslos. Selbst der EuGH hat entschieden, dass eine Haftung nicht stattfindet. Vorsatz und Mittäterschaft nachweisen - das dürfte nicht gelingen.
Ich gehe ohne Prozessfinanzierer vor. Die Kosten mit ner 0,8 Gebühr bei Rechtsanwalt Mattil in München. Hatte einen sehr kompetenten Eindruck und fühle mich nach Mingers und Tilp da wirklich am besten beraten
Sollten sich das alles bestätigen, ist eine Klage wegen Amtshaftung keineswegs ausgeschlossen. Die BaFin haftet nicht bei Schlamperei, aber was hier passiert ist , geht weit über das hinaus.
Die BaFin hat vorsätzöoch trotz bessern Wissens nicht entsprechend gehandelt und sie hat auch noch die Anleger in die Irre geführt, da sie gegen die whistleblower vorgegangen ist,
Das mit der Sammelklage und 0,8% ist ok. Aber danach muss man seinen Anspruch durchfechten und man hat als einzelne wohl eine schlechte Verhandlungsposition gegen EY bzw. Wird mit denen gar nicht verhandeln können.
Weil eins ist klar, man muss dann die Klage einreichen auf eigene Kosten und ab d wird es dann teuer, a auch wenn man die Sammelklage gewinnt. Es kann dann ja immer noch sein, dass der Prozessgegner pleite geht,
Die Frage ist, ist das dann 30% Prozesskostenfinanzierer wert? Meinungen.
Bitte eigenen Test verwenden.
Sehr geehrter .....
Anbei ein Interview mit den whistleblowern, die den Skandal an die BaFin herangetragen haben. Diese sollten in jedem Falle auch im Untersuchungsausschuss geladen und angehört werden.
Sie sind fest davon überzeugt, dass die BaFin wegen ihren Beziehungen zu dem Unternehmen, ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgegangen sind und abgewickelt haben. Sie sind damit für den Schaden an uns Kleinanlegern verantwortlich.
CPJ: How did you feel when the German financial regulator out of all regulators in the world started investigating you?
S.P.: At first it was quite stressful that the regulator of one of the largest financial markets in Europe recommended that a criminal complaint be filed against us. The stress quickly gave way to pure incredulity. Mainly because we knew that the reporting was solid. It was almost surreal that we were the ones being targeted. Up until that moment, I believed that the information we discovered could have been of use to anyone overseeing Wirecard. It was jarring, unexpected, surprising, unbelievable.
D.M.: It felt completely mad. It is one thing to be accused by Twitter bots but when the German financial regulator says that we are investigating you for corruption, you ask yourself, what on earth is going on? It was more frustrating than anything because it is so hard to print a story in a UK context raising allegations of fraud. You have to have so much evidence, you are taking such legal risk. So it was baffling to understand what the German regulator was seeing that we did not after we were publishing repeatedly evidence of significant problems at a very large company. It became stressful because what Wirecard turned it into was a question between its reputation and the reputation of the Financial Times. But I did not take the chance of being prosecuted that seriously because I knew that was just nonsense. At the same time you start feeling that you are banging your head to the brick wall.
CPJ: Did the German regulator reach out to you after they closed the investigation acknowledging that your reporting was accurate, the allegations unfounded?
D.M.: Not in the slightest. We only had an official notice about closing the investigation. I think BaFin [Germany’s Federal Financial Supervisory Authority]fundamentally did not understand how journalism works and did not attempt to find out. The suspicions it raised were groundless and if you know anything about journalism ridiculous, too. A key thing BaFin found suspicious was that we did not publish everything we had in one go. We wrote three stories in a space of a week, with two pieces with lots of information and a third feature piece. They seem to think that we were doing that to maximize profit for speculators. They sort of admitted that that was a misunderstanding but they investigated who might have leaked it, by implication suggesting they still think someone at the FT is corrupt.
S.P.: It was very confusing. The question to which we still have no answer is why they started the investigation at all. There are still a lot of unanswered questions about their motives.
D.M.: To be fair to BaFin: the one piece of evidence was an unsigned witness statement provided by a former convicted criminal who claims that he had advanced knowledge of the first story we published January 30, 2019. This person supposedly thought that the story was going to be published at 1 pm although 1 pm was the deadline which was given to the company to react. BaFin does not seem to have considered the possibility that Wirecard had itself access to this information and may have leaked it as a pretext to discredit us. There has been a fundamental failure of imagination at best on the part of the regulator.
CPJ: What is your take-away from all this? Is it that people do not trust the media and financial regulators are just people like anyone else? Or is it more that German financial regulators might be intertwined with those they are supposed to oversee?
D.M.: I wouldn’t tar all financial regulators in the world with the same brush. We don’t have the answer, but there is going to be a parliamentary inquiry in Germany which I hope will get to the bottom of why Wirecard appeared to have a close relationship with BaFin over several years.
(HINWEIS: DIESEN LETZTEN SATZ BITTE BEHERZIGEN, DAS IST DER GRUND, WESHALB DIE BAFIN NICHT GEHANDLET HAT UND PRIVATANLEGER ENTSCHÄDIGT WERDEN MÜSSEN. WIR REDEN HIER VON RUND 3 MRD EURO)
S.P.: The Singapore regulators reacted differently: days after we published our first piece, the police were raiding Wirecard offices, launched a criminal investigation and remained pro-active. The question is still whether German regulators took the time to go through all that we published, which paints a clear picture of what was going on at the company. And if not, why did it not happen? And how did they end up by investigating the journalists themselves?
kräftig bliebe ist das Advomodel eigentlich gut, dann erhält der RA nur im Erfolgsfalle seine x%.
Wenn der PKF pleite geht, dürfte wegen nicht erlaubtem Erfolgsmodell für die Anwälte der Kläger für die Anwaltskosten haften und ggfs. auch für die Gerichtskosten. Wenn man verliert auch für die Kosten von den Gegenanwälten, wenn man gewinnt, dann gibts Geld vom Inso, die Quote dürfte die Kosten eher nicht decken können.
E&Y dürfte, wenn in 5-7 Jahren absehbar ist, ob Sie verlieren die Ohren anlegen, dann ist auch nicht mehr viel zu holen.
Bafin-Klagen dürfte eher aussichtslos sein und Klagen gegen Braun dürften sich stapeln.
Klagen wird der Inso, falls gegen alle wird auch der Inso, wenn es Erfolgsaussichten gibt. Es ist ja nicht sein Geld, solange Geld für Ihn selbst noch da ist ;)
Wenn Inso gegen E&Y klagt und der Anleger und dann es da eine Quote gibt (nach E&Y) Inso und dann der Anleger noch gegen WC, dann haben die Anwälte auf jeden Fall viel Spaß und ein Gebührenfest.
Wie schwierig es ist in diesem Rechtsstaat , zu seinem Recht zu kommen, das sieht man im Falle WCD.
Aber auf jedenfall:
Keinen Entschädigungsfond!
Dazu natürlich das Wissen das Mingers im Bereich LKW- Kartell gegen die Wand gelaufen ist.
30 O 72/18
Finde hierzu keine Infos nur das die Frist auf den 26.10.2020 gesetzt wurde. Habe irgendwo gelesen, dass gegen eine Gebühr auch spätere Anmeldungen möglich wären. Vielleicht hat jemand einen Link.