Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
die SdK befindet sich aktuell in Gesprächen mit Kanzleien, die mit der Durchsetzung von Staatshaftungsansprüchen Erfahrung haben um auch für diese Klageoption eine Prozesskostenfinanzierung zu generieren.
DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Insolvenz/Rechtssache
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Gutachten bestätigt Haftung der Bundesrepublik Deutschland in der Causa 'Wirecard'
03.11.2020 / 13:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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SdK: Gutachten bestätigt Haftung der Bundesrepublik Deutschland in der Causa "Wirecard"
In der Causa "Wirecard" besteht aus Sicht des Gutachters Prof. Dr. Renner aufgrund der fehlerhaften Umsetzung der Transparenzrichtlinie in deutsches Recht ein Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Auch eine Haftung der BaFin erscheint gegeben, soweit deren Mitarbeiter Amtspflichten verletzt haben.
Die Wirecard AG hatte in den zurückliegenden Jahren etliche Anleger über die wahre wirtschaftliche Situation der Gesellschaft getäuscht, was schließlich zur Insolvenz und letztendlich zu Vermögensverlusten in zweistelliger Milliardenhöhe geführt hatte. Vor diesem Hintergrund hat die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Herrn Prof. Dr. Moritz Renner mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, in dem geprüft wurde, ob im Zusammenhang mit den Bilanzmanipulationen bei der Wirecard AG Staatshaftungsansprüche geschädigter Anleger unter anderem gegen die BaFin und die Bundesrepublik Deutschland bestehen können. Dabei sollten insbesondere unionsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Herr Prof. Renner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim. Seine Arbeitsschwerpunkte sind u.a. die grenzüberschreitenden Bezüge des Unternehmens- und Bankrechts.
Trotz einer Vielzahl von Indizien und teilweise handfesten Beweisen und Hinweisen auf Untreuehandlungen und Bilanzfälschung wurden von Seiten der Behörden stets nur Ermittlungen gegen die Kritiker von Wirecard geführt. Den Vorwürfen der Kritiker hingegen wurde aus Sicht der SdK nicht hinreichend genug nachgegangen, teilweise wurden diese nicht einmal näher durch die Behörden geprüft.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl eine Haftung der BaFin als auch ein Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland bestehen können. Die BaFin haftet demnach, soweit deren Mitarbeitern Amtspflichtverletzungen nachgewiesen werden können. Aus Sicht der SdK ist dies zwar eine hohe, aber aufgrund der Vielzahl an Ansatzpunkten nicht unüberwindbare Hürde. Soweit das deutsche Recht hier eine Haftung der BaFin ausschließt, verstößt das aus Sicht von Prof. Dr. Renner gegen vorrangiges EU-Recht. Ferner bestehe ein Staatshaftungsanspruch nach den Grundsätzen der "Francovich"-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Hintergrund ist eine fehlerhafte Umsetzung der Transparenzrichtlinie in deutsches Recht (RL 2004/109/EG, RL 2013/50/EU).
Die SdK ist aktuell in Gesprächen mit auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und der Staatshaftung erfahrenen Rechtsanwälten, um hier mögliche Schadensersatzklagen für geschädigte Anleger im Wege einer Sammelklage vorzubereiten. Ferner wurden die Ergebnisse des Gutachtens einem Prozesskostenfinanzierer übergeben. Dieser prüft aktuell die Finanzierung der Klagen geschädigter Anleger.
Weitere Informationen finden geschädigte Anleger in unserem kostenlosen Newsletter, der unter www.sdk.org/wirecard einsehbar ist.
Für Rückfragen steht die SdK unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.
München, den 03.11.2020
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-0
E-Mail: presseinfo@sdk.org
Ich habe am 20.10. fristgemäß ein Einschreiben mit meiner Forderungsanmeldung an Jaffe versendet.
Bis heute hängt der Sendungsstatus bei "wurde im Verteilzentrum München sortiert"
Hat hier noch einer das Problem, dass das Einschreiben nicht zugestellt wurde oder Sendungsstatus hakt?
Adresse??????
Im www gibts einige Dr Renner
mfg
Denk daran, alles zweifach zu senden. Viel Glück, dass deine 2. Sendung eintrifft!
Ich habe was gelesen von einer Gebühr von rund 20€?
Jaffe reagiert auch nicht auf meine Mail von Mitte letzter Woche...
Nachforschung über die Post läuft, dauert aber bis zu 5 Wochen, ....
d.h. insgesamt 3 Einschreiben mit je zwei Ordnern im Einschreiben.
Am 21.10 abgeschickt, am 23.10 zugestellt, so auch online nachzuvollziehen, und eben durch das Einschreiben mit Rückschein habe ich zusätzlich noch den Beleg von Jaffe bekommen, dass die Sendung am jeweiligen Tag zugestellt worden ist mit Firmenstempel der Kanzlei.
Jetzt bleibt nur abzuwarten, was die nächsten Wochen/Monate/Jahre weiter passiert,
LG und bleibt gesund!
Wäre also so gesehen gleichwertig, nur dass man es nicht physikalisch in den Händen hält.
Entweder wurde die Internetmarke übersehen (nicht der klassische Einschreiben-Aufkleber) und nicht gescannt oder die Sendung ist tatsächlich verloren gegangen.
Ein K(r)ampf...
Die Sendungsverfolgung ergab: Die Sendung wurde am 29.10.2020 über das Postfach ausgeliefert
In meinem Fall mit ein paar Tagen verspätet. Ich will hoffen, dass die Fristüberschreitung nicht von Belang ist und die Post das nicht mit Absicht oder in Absprache macht.
Wenn die Post wegen dem hohen Volumen überlastet ist, zu spät oder garnicht zustellt, müsste die Post eigentlich für eventuellen Schaden aufkommen.
Vielleicht macht es aber die Deutsche Post auch mit Absicht und in Absprache und ist nicht für Schadensersatz zuständig?
Dann wäre das ein guter Weg, den Schadensersatz zu minimieren?
und habe deshalb mit Rückschein gewählt: https://imgur.com/a/SOgWCz0
LG
Ein Einwurf-Einschreiben, das im Postfach gelandet ist (über Sendungsverfolgung abrufbar) gilt als zugestellt, auch wenn der Empfänger das nicht möchte, nicht öffnet und negiert.
Problematisch ist es natürlich, wenn der Empfänger den Inhalt bestreitet. Also behauptet, dass im Briefumschlag garkein Unterlagen waren.
Um dies zu umgehen, müsste man einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen.
Ich bezweifle aber, dass es in München ausreichend Gerichtsvollzieher gibt, die 300.000 Schadensmeldungen per Fahrrad persönlich zustellen können.
Zumindest nicht pünktlich???
Hier liest man eigentlich nur über die beiden größten Schreihälse Tilp und Mingers.
Mingers erscheint mir vollkommen unseriös. Allein schon die Posen dieses Herren auf seiner Internetseite und die vielen aufgelisteten Ramsch- TV- Sender...
Verrätst du uns, da du die Unterlagen hast, gegen wen du Klagen würdest. Ich weiß derzeit nur, dass er angeblich gegen alle klagt. Aber das kann doch sicher nicht Grundlage eines Vertrages sein.
Oder sind dort wirklich die Vorstände, Aufsichtsräte, E&Y, KPMG, weitere ausländische Prüfer, BaFin, DPR, BRD, genannt? Ich glaube kaum.
habe eben mit Jaffe telefoniert. Ist schon schwierig, durchzukommen, die werden scheinbar gut angerufen aktuell. Jedenfalls konnte mir der Mitarbeiter aus technischen Gründen nicht sagen, ob mein Einschreiben angekommen ist. Sie sind derzeit überlastet und es kommt soviel an Anmeldungen, dass sie Einschreiben nicht mehr unterschreiben, sondern nur noch Einschreiben mit Rückschein. Er sagte, ich könne es per Mail nochmal einreichen mit Verweis, dass es bereits per Einschreiben geschickt wurde. Supertoll, da ich jetzt nicht weiß, ob es die Post versaut hat, oder ob Jaffe jetzt nicht mehr unterschrieben hat.
Die Sendung wurde am 21.10.2020 in unserem Logistikzentrum München bearbeitet.
Aber wird sich halt auch nicht mehr ändern, wenn die aufgrund der Masse der Briefpost nicht mehr unterschreiben. Mir war gar nicht bewusst, dass das zulässig ist.
Mal schauen, was die Nachforschung ergibt...Ansonsten werde ich wohl nochmals postalisch einreichen.
Hier muss von Verstoß gegen EU recht ausgegangen werden.
Bitte lese meine Einlassungen im thread dazu, dann weißt du , was ich meine und warum hier mE eine staatshaftung greift.
Das warum wird sicher noch ermittelt werden.
Sofern es kein warum geben sollte, ist diese Nichtleistung nicht weniger bemerkenswert...und zieht Amtshaftung mit sich, da anscheinend ja alle keinen Bock auf Ihren Job hatten.
Es bleibt also spannend:)
Die Sendungsverfolgung ergab:
Der Empfänger wurde am 15.10. von der Poststelle benachrichtigt und hat die Sendung am 16.10.
abgeholt. Beides wurde mit dem Auslieferungsbeleg bestätigt.
Eine Äußerung des RA Jaffe zu der Anmeldung liegt mir bis heute nicht vor.