Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Kompletter Blödsinn.tzzz
Hauptsache immer am laut Nöhlen....
Wenn Du die Artikel nicht lesen kannst(Bezahlschranke), kannst Du sicher einen Deiner Homies fragen:) Die sind bestimmt alle sehr belesen....
> Beratung bei Cum-Ex-Geschäften auf 195 Millionen Euro Schadensersatz verklagt
Ist für den Inso und die beauftragten Anwälte ein Win-Win.
Entweder man bekommt mehr als als Inso oder man ist Hero weil man was für die Gläubiger rausschlägt. Das Verfahren dauert dann noch 5-7 Jahre länger ;)
Wenn man verliert schmälert es die Quote. Solange noch Geld für den Inso und die Klagen da ist, wird man Klagen und muss ggfs. auch Klagen um sich nicht haftbar zu machen.
Also wenn das Ding vor die Wand fährt weil der Prozessfinanzierer dieses Verfahren gar nicht "finanzieren" darf, glaub ich nicht dass Mingers selbst das ganze finanziell stämmen kann...also wer zahlt dann?
zweifach auf Papier , nur reinen Verlust angeben. Nichts mit Rosinenpicken!
"Warum fährt der Anwalt zum Gericht? Die Unterlagen müssen beim Insolvenzverwalter landen."
Gute Frage. Der Mann ist hoffentlich durch die Millionen an Provisionen nicht vollkommen benebelt.
Bisher machen wir für 914 Investoren Schadenersatz für in Summe EUR 53.490.000 geltend.
Nach München hat er aber nur 15.000.000 getragen???
Seltsam formuliert. Scheinbar sind dort auch unverbindliche Interessanten für anderweitige Forderungen inkludiert.
erhalten MM nach.
Das ist extrem wichtig.
Dabei auch die aktuellen Artikel des Spiegels, etc. Reinkopieren. Und angesichts des Versagens der Finanzaufsicht aktiv eine Entschädigung der Privatanleger einfordern.
Bitte machen, das ist wichtig.
Kay.Gottschalk@bundestag.de (Auschussvorsitzer)
fabio.demasi@bundestag.de
danyal.bayaz@bundestag.de
frank.schaeffler@bundestag.de
florian.toncar.ma02@bundestag.de
hans.michelbach@bundestag.de
katja.hessel@bundestag.de
katrin.goering-eckardt@bundestag.de
anton.hofreiter@bundestag.de
katrin.goering-eckardt@bundestag.de
Auch schreiben an Wirtschaftsminister und Kanzleramtsminister:
helge.braun@bundestag.de
peter.altmaier@bundestag.de
und schicke diese nicht an den Bundestag.
Da ist mir das Porto zu teuer, außerdem was wollen die mit meinen Scheiben ?
Außerdem hört sich das eher wie ein Lied an:
> immer wieder Scheiben
da tu ich mich dran reiben.
> Dabei auch die aktuellen Artikel des Spiegels, etc. Reinkopieren. Und angesichts des
> Versagens der Finanzaufsicht aktiv eine Entschädigung der Privatanleger einfordern.
Der Abgetrocknete, der hier für Privatanleger eine Entschädigung fordert oder beschließt, kann sich direkt einen neuen Job suchen.
Never Ever wird es hier außer warmen Worten und ggfs. Aufklärung was geben. Auf jeder Fall kein Geld ohne EuGH-Urteil. Die Büchse der Pandora wird hier niemand aufmachen. Wieso sollte auch der Bund die Besitzer einer Betrüger-Firma entschädigen, die die Firma nicht ordentlich kontrolliert haben ?
Hoffe eines Tages hast Du mal besseres zu tun
Wenn es Dich so nervt, dann verpinkel Dich doch einfach.
Da Du Dir ja zu 1000% sicher bist, dass es keine Staatshaftung gibt, kannst Du doch ohne Aufregung einfach besseres machen. Zum Beispiel mit Deinen anderen lustigen Freunden Kniffeln oder so.
hab alle Unterlagen und bereit diese einzureichen. Leider ist mein juristischer Sachverstand nicht der beste.
Hab alles ausgefüllt für die Sammelklage. Im Gewinnfall werden 30% abgezogen. Soweit alles klar.
Aber können irgendwie noch Kosten auf mich zukommen? Besonders im Fall eines „nicht Gewinnens“ ?
Danke für die Rückmeldung.
Grüße
Bert
Ich habe ein Schreiben von Tilp und Mingers vorliegen, beide berechneten sehr unterschiedliche
Schadenssummen nachdem ich meine Belege eingereicht hatte.
Beide antworten nicht auf meine Rückfrage ob mir tatsächlich keine weiteren Kosten entstehen sollte ich das Mandat auf sie übertragen bzw.sie mit dem jeweiligen Prozesskostenfinanzier beauftragen.
Ich habe keine Haftpflicht und durch den Fall genug Geld verdummt.
Ich möchte deshalb nicht noch eine müde Mark hinterherwerfen weshalb für mich nur die Prozesskosten Lösung in Frage kommt.
Mit welchem Anbieter habt ihr das Thema nun abgewickelt? Es gibt ja sicherlich genug ähnliche Fälle.
Danke schon mal.
[...}
Das Gutachten kommt auch zum Ergebnis, dass vor einer Inanspruchnahme der Bundesrepublik Deutschland andere Klageoptionen erschöpft sein müssen, d.h. voraussichtlich können nur jene Anleger gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen, die auch zuvor an einer Sammelklage gegen EY teilgenommen und ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben.