Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Aufwand für den Kauf Verkaufserlös = Schaden
Fragen:
1. Dividenden müsste man ja gegenrechnen, richtig?
2. Immer nach dem FiFO Prinzip rechnen, wenn man z.b.
Kauf:1000 Aktien Januar 2019 mit 100
Kauf: 1000 Aktien Februar 2019 mit 120
Verkauf: 200 Aktien Januar 2020 mit 130
Verkauf: 1800 Aktien im 25.06.2020 mit 5,00
Wie sähe hier der Transaktionsschaden aus und im Vergleich dazu der Kursdifferenzschaden?
Kann ich beim TAS nicht einfach alle Käufe zusammenziehen und dann die Erlöse abziehen = TAS?
Oder muss ich jetzt einzeln FIFO anwenden, und da käme ein anderer Wert raus?
ich bin ebenfalls WC Geschädigter. Ich hatte insgesamt 600 Aktien in 3 Käufen (10 + 490 +100) zwischen 2019 und Frühjahr 2020 erworben und die dann "glücklicherweise" ca. 10 Min. vor der Insolvenzmeldung zu knapp 10 € / je Stk. verkauft. Gekauft hatte ich sie im Schnitt zu ca. 95 €.
Mein Schaden beträgt in etwa 50.000 €. Würde mich auch gerne fristgerecht in die Inso-Tabelle eintragen lassen, um die Nachrangigkeit meiner Forderungen zu vermeiden.
Leider bin ich gerade dabei umzuziehen und habe daher nur wenig Zeit mich mit der Sache zu beschäftigen.
Weiss jemand genau, wie man das macht und wohin man das Ganze schickt? Mal hieß es, die Forderung müsse begründet werden, dann wieder, dass es laut eines Beschlusses nicht mehr notwendig ist für private Anleger, da diesen dieses Gebaren nicht zuzumuten sei (oder so ähnlich)...
Hatte eine Kanzlei wegen einer kostenlosen Musterklage angeschrieben, bzw. mich dort online registriert und dachte die würden sich darum kümmern und mir helfen, aber von denen hat sich bis heute keiner bei mir gemeldet. Eingetragen hatte ich mich vor einer Woche...
Nun muss ich mich wohl selbst um die Sache kümmern. Ich frage mich jedoch nun:
1. Wie genau muss ich das Formular ausfüllen?
2. In welcher Form muss ich es einreichen?`
3. Wohin genau muss ich es senden?
4. Wie muss ich die Forderung rechtssicher begründen?
Als Schaden würde ich die Kursdifferenz (Kaufpreis - Verkaufspreis) ansetzen. Das Formular muss man glaube ich 2-fach einreichen. Hatte vor das per Fax an die Kanzlei des Insolvenzverwalters zu senden (Dr. Jaffe). Hat jemand von Euch diesbezüglich anwaltlichen Rat in Anspruch genommen und weiss genau, wie das funktioniert?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Grüße BT
Oder wie hier zuvor jemand geschrieben hat, einfach das Schriftstück kurz einscannen und mit der Schwärzungsfunktion im PDF Programm die pers. Daten schwärzen und gut ist's. Damit wäre vielen hier geholfen...
Grüße BT
Achtung (ich denke es versteht sich von selber): Ich bin kein Anwalt, das ist kein juristischer Rat und ich weiß nicht, ob ich das richtig gemacht habe oder ob es anerkannt wird. Es ist insoweit nur meine Anmeldung als Beispiel, die richtig oder falsch sein kann.
Jetzt aber:
--------------------------------------------------
Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé
-Wirecard-
Franz-Joseph-Straße 8
80801 München
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG
Schuldnerin
Wirecard AG, Einsteinring 35, 85609 Aschheim
Amtsgericht München, Aktenzeichen: 1542 IN 1308/20
Gläubiger:
[Name, Anschrift]
Bankverbindung Gläubiger:
IBAN
BIC
§
Kontakt Gläubiger:
[EMail, Telefon]
Angemeldete Forderungen
Es werden XXXX € als Hauptforderung gegen die Schuldnerin angemeldet. Diese Forderung resultiert aus einem Transaktionsschaden uns setzt sich wie folgt zusammen:
[Übersicht Kauf+Gebühren abzgl. Verkauf+Gebühren]
Abrechnungen der depotführenden Bank in Anlage 1.
Rechtsgrund der Forderung
Der Gläubiger hatte Aktien der Wirecard AG (WKN: 747206) gekauft. Am 18. Juni 2020 teilte der Vorstand der Wirecard AG mit, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young keine ausreichenden Nachweise für die Existenz von Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von 1,9 Milliarden Euro ermitteln konnte. Dieser Betrag entspricht etwa einem Viertel der gesamten Bilanzsumme der Wirecard AG. Ernst & Young verweigert daher der Bilanz für das Geschäftsjahr 2019 das Testat. Am 22. Juni 2020 teilte Wirecard in einer Ad-hoc-Meldung mit, dass Guthaben auf Treuhandkonten über 1,9 Mrd. Euro mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht existieren. Gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder Markus Braun und Jan Marsalek wird wegen einer Vielzahl von Straftaten ermittelt. Diese haben nach derzeitigem Kenntnisstand über Jahre hinweg Einnahmen vorgetäuscht und damit tatsächliche Verluste verschleiert. Mit diesen Handlungen wurden Anleger vorsätzlich über die wahren Vermögensverhältnisse der Gesellschaft getäuscht.
Durch den Kauf von Aktien der Wirecard AG ist mindestens ein Schaden in Höhe der angemeldeten Hauptforderung entstanden. Dem Gläubiger steht daher ein Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ihrer Vorstandsmitglieder zu, §§ 826, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 264a StGB u.a.
Als Unterlagen, aus denen sich die Forderungen ergeben, sind beigefügt:
-Abrechnungen der Depotbank (Anlage 1)
[Ort, Datum, Unterschrift]
kannst du sagen, auf welcher Grundlage du dich für den Transaktionsschaden entschieden hast?
DSW empfiehlt diesen, weißt du ob SDK dies auch macht?
Ich schwanke zwischen Transaktionsschaden und dem Kursdifferenzschaden. Rechtlich ist der KDS der Mindestschaden, und unterliegt nicht der
Beweispflicht des Anlegers, beim TAS ist es eben andersrum, dort muss Kausalität bewiesen werden, und ist somit juristisch schwieriger und damit auch anfälliger für etwaige Ablehnungen.
Ja, ich hatte gesehen, dass DSW es empfohlen hat und parallel hier noch was gefunden:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/...satz-fuer-aktionaere_169055.html
"Die Ansprüche der Aktionäre richten sich auf die Rückabwicklung der Aktienkäufe (sog. Transaktionsschaden) und basiert auf den Verstößen gegen die Kapitalmarktpublizität nach der europäischen Vorschrift der MAR (Marktmissbrauchsverordnung)."
So ganz sicher bin ich mir da aber nicht und hatte das mehrmals hin- und her geändert. Ich hatte auch gesehen, dass der Kursdifferenzschaden grundsätzlich einfacher zu begründen ist und habe es so verstanden, dass im Fall Wirecard die Lage so eindeutig ist, dass die Anleger auf Transaktionsschaden gehen können. Bin dann mal dabei geblieben und hoffe, dass es richtig ist.
Das Risiko, dass Jaffe die Forderungen erstmal abstreitet besteht genauso wenn man das Formular mit Hilfe
eines RA ausfüllt. Es wird ohnehin eine Universallösung geben, anders kann man das bürokratisch nicht bewältigen.
Anspruch mit den entsprechenden § begründen, am besten noch betonen, dass falls der Transaktionsschaden nicht angesetzt werden kann, dass dann automatisch als Mindestschaden der Kursdifferenzschaden gilt.
Anders wird es auch kein RA ausfüllen, und bei reinen Aktienkäufen und -verkäufen ist die Berechnung nicht wirklich kompliziert.
Ich würde sowieso nur den Mindestschaden (Kursdifferenzschaden) anführen, alles andere wird mE. kaum
durchgehen.
@hardy -
hab den KDS noch nicht so ganz durchschaut ...
wie sähe konkret der KDS im Beispiel vom shakesp (vom 18.10.20 19:45), aus ?
Schon mal herzlichen Dank
Tom
Kauf: 1000 Aktien Februar 2019 mit 120
Verkauf: 200 Aktien Januar 2020 mit 130
Verkauf: 1800 Aktien im 25.06.2020 mit 5,00
Wie sähe hier der Transaktionsschaden aus und im Vergleich dazu der Kursdifferenzschaden?
Kann ich beim TAS nicht einfach alle Käufe zusammenziehen und dann die Erlöse abziehen = TAS?
Oder muss ich jetzt einzeln FIFO anwenden, und da käme ein anderer Wert raus?
TAS:
Nach FIFO-->
200 Aktien mit 30/Stück Gewinn = 6000 Gewinn
800 Aktien mit 95/Stück Verlust = 76.000 Verlust
1000 Aktien mit 115/Stück Verlust = 115.000 Verlust
TAS= 185.000
Nach Summenbildung-->
EK: 1000 x 100 + 1000 x 120 = 220.000
VK: 200 x 130 + 1800 x 5,00 = 35,000
TAS= 185.000
Achtung: Transaktionsgebühren erhöhen diesen Schaden, Dividenden verringern ihn entsprechend.
Stimmt ihr mir hier bei der Berechnung zu?
Im nächsten Post versuche ich mich dann bei dem Beispiel am KDS, und würde mich freuen, eure Meinung dazuzuhören.
LG
Kauf: 1000 Aktien Februar 2019 mit 120 120000 Kauf
Verkauf: 200 Aktien Januar 2020 mit 130 26000 Verkauf
Verkauf: 1800 Aktien im 25.06.2020 mit 5,00" 9000 Verkauf
Summen 220000 35000
Nun Kauf - Verkauf = 185000 Kursdifferenzschaden (+Transaktionsgebühren). Hat man noch einen Endbestand (hier geht ja alles auf!) ist dieser mit 1,15 anzusetzen. Alles ohne Gewähr.
anscheinend ist KDS zwar in aller Munde, aber gibt es hier irgend jemanden der es mal an einem Beispiel vorrechnen kann ??
-->es geht um die Differenz zwischen tatsächlich gezahltem Erwerbspreis und dem Kurs, der sich eingestellt hätte,
wenn die unterlassenen Informationen über die Bilanzfälschungen veröffentlicht worden wäre. Entscheidend also schonmal,
hier gibt es noch Interpretationsspielraum, welchen Kurs man genau nimmt. Eine für mich plausibler Kurs ist der Kurs, der sich nach Bekanntwerden der tatsächlichen Lage, gezeigt hat:
"Der Kurs der Wirecard-Aktie war in der Zeit vom 18.06.2020 (Information über fehlende Nachweise für die Existenz des Treuhandguthabens) bis zum 22.06.2020 (Information über fehlende Existenz des Treuhandguthabens) an der Börse Frankfurt von 105,00 auf 13,66 gefallen. Nach Bekanntwerden der Insiderinformation war der Kurs somit um 86,98 % eingebrochen. Wir schätzen die Höhe des Kursdifferenzschadens daher mindestens mit einem Betrag in Höhe von 86,98 % des Erwerbspreises der Aktien."
Sprich Kursdifferenzschaden mindestens 86,98% von dem Erwerbspreis der Aktien
in dem Beispiel:
Kauf:1000 Aktien Januar 2019 mit 100
Kauf: 1000 Aktien Februar 2019 mit 120
Verkauf: 200 Aktien Januar 2020 mit 130
Verkauf: 1800 Aktien im 25.06.2020 mit 5,00
Beim ersten Kauf statt 100 --> 13,02, ich habe also 86,98 pro Aktie zu teuer gekauft x 1000 Aktien = 86.980
Beim zweiten Kauf statt 120--> 15,624, ich habe also 104,376 pro Aktie zu teuer gekauft x 1000 Aktien = 104.376
Ergibt einen vorläufigen KDS von: 191.356 - meine erzielten Erlöse (26.000 aus ersten Verkauf und 9.000 aus zweitem Verkauf)
= 156.356 als KDS vs. 185.000 als TAS
Irgendwelche Korrekturen/Einwände?
Das läuft über einen Prozesskostenfinanzierer und ist kostenfrei wie man mir versicherte.
Dafür gehen 30% der eingeklagten Beträge an den Anwalt/PKF.
Die gehen gehen auch an die Prüfungsgesellschaften wie deren Haftpflichtversicherungen.
Wie immer sind alle erstmal unschuldig.
MB versucht sich derweil aus seinen inzwischen offensichtlichen Betrügereien herauszulügen.
Es ist anscheinend eine brettharte hochqualifizierte Oberstaatsanwältin an ihm dran.
Die hat ihn jetzt schon zum zweitenmal verhaften und in U-Haft verbringen lassen.
Wie es aussieht hat er bei der versierten Anklägerin mit seinen Schmieren -und Lügennummer keine Chance.
Die prüfen und konfiszieren auch derzeit sein Vermögen.Ob die alles finden was er versteckt hat ist
nicht zu sagen.Auslandsimmos haben sie schon gefunden und hohe Millionenverkäufe einige Tage vor der
Insolvenz sind auch klar.Sollte er das nicht rausrücken gibt es hoffentlich ein paar Jahre extra.
Ich bin der Meinung hier sollte mal ein Exempel statuiert werden und eine extrem hohe Strafe von
defacto zu verbüssenden Haftstrafen von mindestens 10 Jahren oder mehr ausgesprochen werden.
Immerhin haben er und seine Vorstandskomplizen durch ihre Betrügereien eine grosse Zahl von Existenzen
zerstört und das ohne die mindesten Skrupel.
Nennt es wie ihr wollt , TAS oder KDS.