Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
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Zeitpunkt: 10.09.20 19:50
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https://epetitionen.bundestag.de/epet/...8&text=113069&page=1
zur der weitergabe von ausfüllhilfen oder anderen Formularen ,da ich dbzgl. auch schon angeschrieben wurde,ich würde ja gerne...……. aber ! bei jeden anschreiben ist von seiten der RA oder vereine vermerkt das dieses nicht weitergegeben werden soll,ich möchte zu diesen ganzen Wirecard Theater nicht noch eine ra-Abmahnung in dieser per post bekommen,sorry.
anspricht, dass der Anleger evtl. für die Kosten aufkommen müsste, sollte der PF Pleite gehen.
Wie schon mal erwähnt finde ich es gut, dass diesen Sachverhalt hier gepostet und erklärt hast und dadurch hoffentlich viele Anleger sich die Verträge der Rechtsanwälte ganz genau durchlesen und/oder gegebenfalls erklären lassen.
ich habe eine Rechtsschutz und mich bei TILP registriert. Ich habe TILP auch bereits das Excel durchgeschickt und mein Schaden beläuft sich auf 2300€ laut TILP — die Vollmacht liegt TILP bereits vor. Im ersten Online Formular von TILP habe ich bereits angegeben das sie die Deckung bei meiner Versicherung anfragen sollen. Mir ist am Freitag das zweite online Formular von TILP zum Thema Insolvenzverfahren zugegangen. Dabei sind mir nun einige Fragen gekommen:
1. Was macht TILP, wenn meine Versicherung keine Deckung gewährt? Dann will ich ja zurücktreten oder auf den Prozesskostenfinanzierer Therium umschwenken.
2. Stellt TILP die Deckungsanfrage inklusive der 1.0 Gebühr im Insolvenzverfahren? Wenn ja, was passiert wenn meine Versicherung nur den 0.5 Gebühr für die Anmeldung nicht jedoch die Vertretung trägt? Anders gefragt: Wie sieht überhaupt die Deckungsanfrage von TILP aus und was enthält die jetzt?
3. Ist das Insolvenzverfahren ein solcher neuer Vorgang, dass meine Rechtsschutz erneut die Selbstbeteiligung dafür haben will? Nein, oder?
Mir ist das alles etwas undurchsichtig bei TILP ehrlich gesagt...bei meiner Versicherung habe ich schon angerufen aber die haben noch keine Nachricht von TILP bekommen und prinzipiell trägt diese auch die Kosten für eine Anmeldung im Insolvenzverfahren (0.5 Gebühr) aber nur nach Prüfung die 1.0 Gebühr zur Vertretung.
Kann mir jemand helfen? Von TILP kommt keinerlei Auskunft und ich befürchte abgezockt zu werden.
Für die Klagen gegen EY und andere gibt es einen Prozesskostenfinanzierer, der 20% bekommt ( wovon wäre noch zu klären, kommt auf den Vertrag an).
Wenn man sich mit den von Tilp Übermittelten Daten einloggt, kann man angeben, ob man eine Rechtsschutzversicherung hat. Die Prüfung einer Deckung übernimmt Tilp. Wenn die Versicherung nicht zahlt, kann man wählen, wie man dann vorgeht, ob man den Finanzierer nimmt.
Aber in jeder Mail von Tilp wird darauf verwiesen, dass das alles sehr lange dauern kann.
Bei mehr als 60.000 Betroffenen, die sich bei Tilp registriert haben, kann man sich vorstellen, was allein die Befüllung der Listen für den Mailversand für Zeit kosten muss.
ALSO RUHE BEWAHREN
Die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ist unabhängig von den Klagen zu erstellen. Die macht man entweder selbst, lässt sie Tilp machen, Bei Selbstzahlung, oder die RV zahlt.
Die SdK schätzt, dass Anleger evtl. Zahlungen im einstelligen Prozentbereich erhalten können. Bei Deinen 2300 lohnt sich eine selbstfinanzierte Forderungsanmeldung wirklich nicht.
Meinung?
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Zeitpunkt: 11.09.20 21:35
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Zeitpunkt: 11.09.20 21:35
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Ich habe mich auch beim Service des DSW angemeldet. Die haben eine Mail geschickt und auf anhängende Ausfüllanleitung verwiesen. Habe ich aber nicht gefunden? Kannst Du da weiterhelfen?
Das Problem welches sich meiner Meinung nach ergibt, ist, dass sie bzgl. Wirecard zu viele Kunden haben. Es ist wohl einfach nicht möglich bei 60.000 Interessenten, auf jeden Einzelfall individuell einzugehen und zu beraten. Deshalb ist vieles automatisiert und wird dem Einzelnen ggf. nicht gerecht.
Ich selbst habe mich dort auch angemeldet. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, welche auch Kapitalschäden abdeckt. Nach Telefonaten mit meiner Versicherung, sagte diese auch eine evtl. Kostenübernahme für die Vertretung im Insolvenzverfahren zu. Sie braucht dazu jedoch die Deckungsanfrage durch die Kanzlei (Tilp). Bisher ist diese jedoch noch nicht dort eingegangen.
Tilp hat für diese Deckungsanfrage von mir bereits alle nötigen Vollmachten und Dokumente erhalten.
Jetzt ist die große Frage, wird die Kanzlei Tilp mein Anliegen rechtzeitig bearbeiten damit ich keine Fristen im Insolvenzverfahren verpasse? Die Kanzlei Tilp teilte mir auch mit, dass ich umgehend kontaktiert werde, wenn meine Versicherung sich geäußert hat.
Im Onlineformular Nr. 2 von Tilp kann man wählen, wie die Kanzlei Tilp im Insolvenzverfahren vorgehen soll. Es gibt dort 3 Auswahlmöglichkeiten:
- Forderungsanmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren
- Nur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- kein Vorgehen im Insolvenzverfahren
Darunter steht folgender Satz:
Hinweis für Rechtschutzversicherte: Da die Frist zur Anmeldung zur Insolvenztabelle am 26.10.2020 abläuft, und die Bearbeitung der Deckungsanfragen erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch nimmt, bitten wir Sie bereits jetzt um Auswahl, wie Sie weiter vorgehen möchten, sollte Ihre Versicherung die Deckung ablehnen.
Dieses ist verständlich. Doch wann und wie soll man sich entscheiden um keine Fristen zu verpassen?
Ich möchte eigentlich Tilp nur im Insolvenzverfahren beauftragen, wenn meine Rechtsschutz zahlen sollte. Sollte die Versicherung nicht zahlen, würde ich die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren alleine ausfüllen und abschicken (auch das braucht natürlich Vorlauf und etwas Zeit). Doch wann klärt sich das? Wann schickt Tilp die Deckungsanfrage? Wie schnell bearbeitet es die Versicherung? Wie schnell teilt mir Tilp mit, wie sich meine Versicherung geäußert hat? Vielleicht zu spät, um dann noch Tilp mit der Vertretung im Insolvenzverfahren zu beauftragen?
Von daher bin ich absolut unschlüssig, was ich in dem Onlineformular ankreuzen soll.
Telefonische Nachfragen bei der Kanzlei Tilp verwirrten sogar noch mehr.
Eine Mitarbeiterin gab die Auskunft, dass wenn man "kein Vorgehen im Insolvenzverfahren" auswählt, die Kanzlei auch nicht tätig wird.
Eine andere Mitarbeiterin gab die Auskunft, dass wenn man "kein Vorgehen im Insolvenzverfahren" auswählt, die Kanzlei nur tätig wird, nach der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung.
(so hätte ich es nach dem Satz unter den Auswahlmöglichkeiten auch interpretiert)
Was ist aber, wenn die Deckungszusage der Versicherung nach der Frist oder zu kurz vor Fristende bei der Kanzlei Tilp eingeht?
Wie habt ihr euch entschieden? Wer kann ggf. die offenen Fragen beantworten?
Wenn der Insolvenzverwalter die Forderung anerkennt, wird man benachrichtigt. Und irgendwann kommt die Quote.
Was könnte ein Anwalt anders machen? Ich bin mir auch nicht, so wie Du, sicher dass meine Versicherung zahlen wird. Und dann stelle ich mir die Frage, ob Insolvenz und die Klagen verschiedene Vorgänge sind, die Selbstbeteiligung bei meiner RV betreffend.
Ich habe mich auch beim Service des DSW angemeldet. Die haben eine Mail geschickt und auf anhängende Ausfüllanleitung verwiesen. Habe ich aber nicht gefunden? Kannst Du da weiterhelfen?
Im Prinzip kann man seine Forderung bis kurz vor der Schlussverteilung (in ein paar Jahren) noch anmelden dann halt nur gegen diese extra Gebühr.
Lieber Ozmyandias,
leider habe ich die Ausfüllhilfe auf der DSW-Seite nicht finden können.
Könntest du mir bitte die Ausfüllhilfe zukommen lassen oder mir den Link senden, unter dem auf der DSW-Seite die Ausfüllhilfe heruntergeladen werden kann?
Vielen Dank vorab und liebe Grüße
aber etwas input wäre sicher hilfreich ;-) Danke vorab....
"aktuelle DSW-Information im Fall Wirecard (update vom 10.09.2020" - da war das was ihr wollt drin.
Wenn der nicht mitgeschickt wird, einfach die DSW nerven.
Habe das Formular + Ausfüllhilfe von DSW bekommen. Dort steht wirklich alles drin.
Nun habe ich 2 Fragen an all:
1. Soll ich dieses Formular zur Anmeldung in der Insolvenztabelle nutzen oder besser das "offizielle" Formular von Kanzlei Jaffé.
2. Muss das Kreuz auch bei "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" gesetzt werden oder ergibt sich dieser Punkt aus dem Formular von DSW?
ohne Gewähr
dem insolvenzveralter ,also dr. jaffe obliegt es ,die ansprüche der Anleger (ZB. wegen betrug bei wc) an zuerkennen,wenn er diese anerkennt werden die aktionäre mit den direkten gläubigern gleichgestellt !.
Auch ohne gewähr.