Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
"Sie könnten diese Anmeldung auch selbst vornehmen. Jedoch muss die
angemeldete Forderung sorgfältig begründet werden. Die Anforderungen an diese Begründung
ähneln den Anforderungen an eine Klageschrift, so dass wir dringend empfehlen, hiermit einen
Rechtsanwalt zu beauftragen, damit Sie Ihre Chance erhöhen, dass Ihre Forderungen vom
Insolvenzverwalter anerkannt werden"
Meiner Meinung nach ist das nur reine Geldmacherei für Copy&Paste der Rechtsanwälte.
Wichtig ist nur, dass man die Kreuzchen richtig setzt, den Schaden richtig berechnet, die Transaktionen beifügt und eine kurze Begründung anhängt.
Der Insolvenzverwalter wird später nicht hingehen und sagen, diese Schadensersatzforderung gefällt mir nicht, weil sie nicht von einem Anwalt ausgefüllt wurde.
Jeder dieser Forderungen liegt der gleiche Sachverhalt zu Grunde, das weiß auch der IV.
So lange man die Mindestsstandards einhält, wird man keine Probleme haben.
Aber alles Rund um das Wirecard Drama machen sie bisher sehr gut. Die Informationen, Beitritt zur Sammelklage, eigenes Formular zur Forderungsanmeldung mit Ausfüllhilfe etc.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist für mich derzeit kein Thema.
Danke für die Antwort.
Entscheidend ist ja, ob auch die SdK-Begründung ausreicht.
Dies scheinst du jedenfalls so zu bewerten - oder?
Hat das schonmal jemand gemacht und weiß, was man wo und wie mitgeben muss? Kann man das online machen, oder ist der Link der SDK eine eigens von der SDK entwickelte Schnittstelle?
Eine erfolgreiche Klage gegen die Firma auf Schadensersatz könnte zur Begründung dienen.
Gibt es schon eine, oder wenigstens einen Präzendenzfall?
und gegebenenfalls die Tatsachen anzugeben, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt
Das Formblatt sieht aber eigentlich außer dem Kreuzchen bei unerlaubter Handlung keine weiteren Formulierungen vor.
Mir ist unklar, ob weitere Begründungen auf das Formblatt müssen, ein weiteres Anschreiben benötigt wird oder das Kreuz reicht.
Ich habe mich diesbezüglich an den Jaffe gewandt. Sollte die Frist ohne Antwort verstreichen und diese Unklarheiten nicht offiziell geklärt werden, werde ich mich telefonisch an den Jaffe wenden.
Damit ist auch die Tatsache da. Dies wird aber wohl nicht bis Ende der Frist geschehen.
Daher muss irgendeine Vorabbegründung her.
Für Mitglieder der SdK besteht die Möglichkeit, sich auf der Gläubigerversammlung kostenlos vertreten und insbesondere das Stimmrecht ausüben zulassen.
Hierfür ist eine gesonderte Vollmacht erforderlich die für Mitglieder der SdK nach login auf der Internetseite abrufbar ist.
Die Kosten für die Vertretung von Mitgliedern werden von der SdK übernommen.
Bezüglich der Sammelklagen wird sich die SdK voraussichtlich innerhalb der nächsten Woche mit umfangreichen Infos, u.a. zum Prozesskostenfinanzierer bei den Mitgliedern melden.
Die Advofin Prozessfinanzierung AG ist der älteste Dienstleister im Bereich der Prozessfinanzierung von Sammelverfahren in Österreich. AdvoFin wurde 2001 als österreichische Prozessfinanzierungsgesellschaft gegründet und wird von kapitalstarken, unabhängigen institutionellen Investoren finanziert.
Mich würde nur interessieren, warum Mingers so ein Geheimnis daraus macht.
Würde doch viel seriöser rüberkommen wenn Mingers den Finanzierer beim Namen nennt und sicherlich könnte die Kanzlei dadurch einige Geschädigte/Klienten gewinnen.
Ob der Finanzierer am Ende bereit ist, die Klagen gegen Wirecard, Vorstände, EY und (vielleicht) BaFin zu finanzieren, zumindest lt. Aussage von Mingers soll der Finanzierer dazu bereit sein, lässt Zweifel offen.
Danke für die Information.
Außerdem will Mingers auch die Aufnahme von Geschädigten in den nächsten Tagen schon stoppen.
Was ich noch zweifele ist, ob 30% (in vergleich zu angeblichen 20% von TILP) hier lohnt. TILP klagt nur gegen EY und Mingers gegen Wirecard, Vorstände, EY und BAFIN.
Wirecard:
Der Anwalt rechnet noch mit einigen (1-2 stelligen) Prozenten bei Wirecard zu hoch. Aber wenn man jetzt selbst die Schadenersatzanforderung in die Insolvenztabelle eintragen kann, warum muss man später noch Wirecard klagen? Insolvenzverwalter wird ja entscheiden.
Vorständen:
Weiss nicht wieviel Geld hier noch auszuholen. Aber der Anwalt sieht Chance, ein paar prozent zu holen.
EY:
sowohl TILP als auch Mingers, auch SDK will EY klagen.
BAFIN:
ich denke Chance hier ist wirklich fall null....
Deswegen zweifele ich noch ob 30% lohnt. Und auf der anderen Seite macht die Kanzlei Druck, den Registierungsprozess bald zu schließen.
unterschiedliche Strategien wer wann wen verklagt...
Alles sehr undurchsichtig.
Wieso will beispielsweise die SdK nur E&Y verklagen, andere aber die WP + die Vorstände + die Bafin etc.?
Und welcher Prozesskostenfinanzierer hat per heute eine wirklich verbindliche Zusage gemacht?
Gleich zu Anfang des Newsletters.
Hier wurden lauten einem Medienbericht angeblich rund 500 Millionen Euro von der Staatsanwaltschaft eingefroren.
Das heißt jedoch nicht, dass die 500 Millionen beim IV von Wirecard landen.
Die ehemaligen Vorstände werden selber Insolvenz anmelden müssen.
Der IV von Wirecard macht dann seine Ansprüche beim IV von Markus Braun geltend und bekommt quotal davon etwas ab.
Für geschädigte Anleger ist es deshalb wichtig ihre Ansprüche anzumelden, ein paar Krümel wird es schon geben.
Aber mal zum Punkt, Die Kosten für das Verfahren bei Tilp würden etwa 10000 € Betragen bei meinem Verlust, das ist echt nicht ohne, wenn man eine solche Summe am Ende noch bezahlen muss und man dann doch nichts bekommt.
Ich weiß echt gerade nicht was genau ich machen soll, am Ende wollen doch alle Geschädigten das selbe. Zumindest einen Teil der Verluste zurück, da es Betrug und kein "Zock" war.
Die Frage ist doch, warum sehen Juristen die Chancen so unterschiedlich , hier oder dort etwas rauszuholen, Warum Klagen sie nicht "Gemeinsam" gegen alle Beteiligten, EuY, Bafin, Wirecard selbst und so weiter. DAs ist alles in allem echt nicht schön wie das läuft.
Ich frage mich jetzt was wirklich der beste Weg ist, den ich gehen kann, wo seht ihr die besten Chancen? Bei TILP oder doch der SdK ?
Da reicht m. E. schon ein Verweis auf Bilanztäuschungen u. Irreführung des Unternehmens. So schwer ist die Sache nicht. ImHo
Gibt es einen offiziellen Link, über den man die Forderungsanmeldung für die Wirecard-Insolvenz selbst einreichen kann? Stehe auch mit Tilp in Verbindung und würde diese eher auch nur für die EY Klage beauftragen. An Jaffe würde ich gerne selbst das Formular ausfüllen wenn ich denn wüßte woher ich es bekäme. Kann jmd. einen Verweis, Link oder Tipp geben ?
Tilp schreibt:
"Sie könnten diese Anmeldung auch selbst vornehmen. Jedoch muss die
angemeldete Forderung sorgfältig begründet werden. Die Anforderungen an diese Begründung
ähneln den Anforderungen an eine Klageschrift, so dass wir dringend empfehlen, hiermit einen
Rechtsanwalt zu beauftragen, damit Sie Ihre Chance erhöhen, dass Ihre Forderungen vom
Insolvenzverwalter anerkannt werden"
Du hast es richtig erfaßt, Ozymandias, das ist unseriös von Tilp.
Es wird der Eindruck erweckt, man müsse praktisch eine Klage schreiben, das ist mitnichten so.
Natürlich gibt es Fallstricke bei der Forderungsanmeldung, die zu beachten sind, und eine anwaltliche Forderungsanmeldung kann Sinn ergeben.
Bei Wirecard bezweifle ich die Sinnhaftigkeit aber grundsätzlich. Da müßte die Insolvenzquote schon über den Kosten liegen, das ist nicht absehbar.
Generell wird bei niemandem, weder Wirecard noch ex-Vorständen noch WP noch Behörden irgendetwas Nennenswertes zu holen sein.
Und wenn ich schonmal hier bin, erinnere ich auch an meine Warnung vor Prozeßfinanzierern. Schaut Euch genau an, wer die Kosten trägt, wenn der PF wirtschaftlich ausfällt. Oft genug passiert.
Angenommen, man beauftragt erst einmal niemanden und wartet die weitere Entwicklung ab.
Meines Wissens, kann mich aber auch irren, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
Welche Möglichkeiten gibt es dann -also vor Ablauf der Verjährung - sich auf die bis dahin ergangenen Urteile zu beziehen?
Könnte man sich dann nicht sogar die enormen Kosten eines Prozesskostenfinanzierers (20% - 30% der erstrittenen Summe) ersparen?
Ansonsten warte ich den Lauf der Dinge ab - was auch sonst.
Gruß
Wer trägt die Kosten wenn der Prozesskostenfinanzierer die Aktion wirtschaftlich nicht stemmen kann?