Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
keine gewähr auf richtigkeit
Leider kann ich den Anhang von 14 Seiten einschließlich des Forderungs-Formular nicht mit posten.
Das Insolvenzverfahren dient der Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft (vgl. § 1 InsO). Diese können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anmelden, was eine schriftliche Forderungsanmeldung voraussetzt. Ihre E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht. Unabhängig davon sei auf Folgendes hingewiesen: Nur wenn im Insolvenzverfahren alle Gläubiger vollständig befriedigt werden können (was in der Regel nicht der Fall ist), können die verbliebenen Gelder an die Aktionäre ausgekehrt werden (vgl. § 199 Satz 2 InsO). Die bloße Beteiligung an einer Aktiengesellschaft führt nicht dazu, dass dem Aktionär Insolvenzforderungen zustehen, die er im Insolvenzverfahren geltend machen könnte. Die Aktionäre sind Eigenkapitalgeber und mithin keine Gläubiger, weswegen Ansprüche der Aktionäre im Zusammenhang mit der Eigenkapitalbeteiligung nicht anmeldefähig sind.
Sofern Ihnen etwaige sonstige Ansprüche gegen die Schuldnerin aus anderem Rechtsgrund zustehen, können Sie diese mit anliegendem Formular bei uns per Fax oder Post zur Tabelle anmelden.
Aber mit den Textbaustein macht Jaffé es sich bisschen einfach. Denn es gibt durchaus auch andere Ansätze:
Bei Wirecard sei das jedoch anders, sagte Tüngler: „Hier liegt bereits aufgrund einer Verletzung der Ad-hoc- und anderer Publizitätspflichten ein Schadenersatzanspruch seitens der betroffenen Aktionäre gegen die Gesellschaft vor.“ Er könne aber nur angemeldet werden, „wenn der konkrete Schaden in Euro definiert wird. Der einfache Hinweis darauf, dass es einen Anspruch auf Schadenersatz gibt, reicht nicht.“
Überigens könnten Aktienanleger auch mit "aus anderem Grund" gemeint sein. So schreibt es oben Jaffe ja.
ich habe eine Frage zur Schadenskalkulation.
Mit Wirecard erwirtschaftete Gewinne muss ich ja nicht gegenrechnen.
Aber was ist mit einer Kaufposition, die ich anteilig sowohl mit Gewinn als auch Verlust veräußert habe?
Beispiel:
01.01.2019: Kauf, 10 Stück, 100 € Kurs = 1000€
01.03.2019 Verkauf 5 Stück, 120€ Kurs = 600€
15.06.2020 Verkauf 5 Stück, 60€ Kurs = 300€
Ist mein einzureichender Schaden in diesem Fall i) 100€ (1000-600-300) oder ii) 200€ (5x (100-60)), in diesem Fall würde ich den Verkaufsbeleg vom 01.03. gar nicht mitsenden.
Danke
Detlef
Und was meinst du mit glaubhaft machen? Ich habe doch die Wertpapierabrechnungen
Weitere Frage die mir bei dem anteiligen Verlust einfällt: Wie gehe ich mit den Trasnaktionsgebühren um? Würde ich die auch nur anteilig anführen? Also um obigen Beispiel mit 50%?
Im Beschluss des Amtsgerichts heißt es nämlich:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Kann Jaffe deine Abrechnungen denn zuordnen. Also mit Depotnummer, Namen etc. ?
Dumm, dass die nach Auffassung der Deutschen großen Themen weltweit, außer den Deutschen niemanden auf der Welt interessieren....
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/...z-im-satirehimmel-1.5031110
Die Titanic findet Ihr ja sicher auch toll :-)
@Siampower
Die Mail von Jaffe beschreibt es prinzpiell richtig. Aktionäre werden bei der Insolvenz erst berücksichtigt, wenn alle Gläubiger befriedigt sind.
Bei Wirecard machen wir ja deshalb eine Forderung wegen Schadensersatz aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung geltend, dadurch werden Aktionäre dann ganz normale Gläubiger.
Kanzlei Jaffe kann in ihrer Mail keine Rechtsberatung vornehmen, deshalb steht da auch nichts klares.
Das Problem bei unserer Schadensersatzforderung ist aber auch, dass bislang noch niemand verurteilt ist und noch nicht mal die Ermittlungen für eine Anklage ausreichen.
Jaffe wird deshalb vermutlich alle Schadensersatzforderung vorläufig bestreiten. Was wiederum heißt, dass jeder von uns von ihm Post bekommt, weil die Forderung nicht anerkannt wird.
Der IV hat viele Pflichten gegenüber den Gläubigern und kann nicht wahllos ohne Urteile Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe anerkennen, auch wenn diese relativ offensichtlich sind.
Die Insolvenzmasse wird (da sie nicht ausreichend ist alle Forderungen zu bedienen) dann restlos an die normalen Gläubiger verteilt oder müsste er (Jaffe) den Anteil für die Aktionäre, die einen formell korrekten Antrag gestellt haben, so lange zurückstellen, bis es bei Wirecard zu rechtskräftigen Verurteilungen gekommen ist?
Was macht man denn im Falle einer Mitteilung, dass meine Forderungen bestritten werden? Zum Anwalt oder abwarten?
Irgendwie, pumpt man doch nur wieder Zeit und weiteres Geld in die Taschen anderer und bekommt Luftballons... :-(
Verurteilung WCD vorliegt. Wenn ihr was bekommt, dann in 10 Jahren, dann landet ein Betrag ohne Begründung auf eurem Konto.
ohne Gewähr
Anerkennung: Hier muss man nichts mehr machen
Vorläufig bestritten: Hier kriegt der IV mehr Zeit die Forderung zu prüfen. Er kann sie dann anerkennen oder endgültig bestreiten.
Bestritten: Hier bleibt einem nur die Möglichkeit den IV zu überzeugen oder Feststellungsklage zu erheben.
Wie gesagt wird er meiner Meinung nach die Variante vorläufige Bestreitung wählen und dann hoffentlich später anerkennen, aber garantieren kann ich nichts.
"Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. "
Man darf sich also auf Post freuen, darf sich aber nicht verrückt machen lassen.
Die Insolvenztabellen und Anlagen kann man ja entweder per Post (Einschreiben) oder Fax versenden.
Kann hier vielleicht jemand die Faxnummer teilen? Ich habe leider keine finden können...
VG
Detlef
Fax +49 89 255487-10
Ohne Gewähr
Für die Klagen gegen EY und andere gibt es einen Prozesskostenfinanzierer, der 20% bekommt ( wovon wäre noch zu klären, kommt auf den Vertrag an).
Wenn man sich mit den von Tilp Übermittelten Daten einloggt, kann man angeben, ob man eine Rechtsschutzversicherung hat. Die Prüfung einer Deckung übernimmt Tilp. Wenn die Versicherung nicht zahlt, kann man wählen, wie man dann vorgeht, ob man den Finanzierer nimmt.
Aber in jeder Mail von Tilp wird darauf verwiesen, dass das alles sehr lange dauern kann.
Bei mehr als 60.000 Betroffenen, die sich bei Tilp registriert haben, kann man sich vorstellen, was allein die Befüllung der Listen für den Mailversand für Zeit kosten muss.
ALSO RUHE BEWAHREN
Die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ist unabhängig von den Klagen zu erstellen. Die macht man entweder selbst, lässt sie Tilp machen, Bei Selbstzahlung, oder die RV zahlt.
Die SdK schätzt, dass Anleger evtl. Zahlungen im einstelligen Prozentbereich erhalten können. Bei Deinen 2300 lohnt sich eine selbstfinanzierte Forderungsanmeldung wirklich nicht.