Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Mingers macht Druck mit der Mandatserteilung, ohne details zum Prozesskostenfinanzierer etwas unseriös. Fühle mich da gedrängt.
Tilp mit seinen 20% finde ich aktuell am besten,m und therium ist mE kein unbekannter Finanzierer.
Kann es eigentlich wirklich sein, dass ein Prozesskostenfinanzierer ausfällt?
ME kann das nie passieren, da er vorschüsse bezahlen muss und sicher das geld auch als sicherheitskeistung oder eine Bürgschaft hierfür hinterlegen muss, oder?
BTW: fordert weiter eine Entschädigung bei den msndatsträgern ein
Warum sehe ich kein Feld für "Begründung"? Soll die Begründung in einem beigefügten Anschreiben vorgefürht werden?
Und ich frage mal wieder, außer Postweg kann man die Anmeldung online einreichen? Wenn per Post, muss es Einschreiben sein?
"...Oft genug passiert."
Und dann?
Wer zahlt dann die entstandenen Kosten für RA, Gerichte etc.
Die Anleger, die letztlich den Vertrag mit dem Prozesskostenfinanzierer abgeschlossen haben?
Dass der Prozessfinanzierer den Mingers ja immer noch nicht beim Namen genannt hat für alle (sehr hohen) Klage-Kosten gegen Wirecard, Vorstände, EY und BaFin aufkommen will, obwohl alle anderen Rechtsanwaltskanzleien nur gegen EY klagen wollen, da bei Wirecard und Vorstände die Prozesskosten und die Aussicht auf einen lohnenswerten Ertrag in keinem Verhältnis stehen und BaFin als Gegner nochmals ein ganz anderes Kaliber ist, macht Mingers seine Aussagen unglaubwürdig......würde aber zu Wirecard und was alles daran hängt, leider passen.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch Einige, die betonen diese Formular ausgefüllt und teilweise schon versandt zu haben. Teilweise sind diese auch Mitglieder bei der SdK, die eine Anleitung wohl im Mitgliederbereich hochgeladen haben.
Frage: Warum geben die Wissenden ihr Wissen nicht weiter und helfen den Anderen?
Zu den Prozessfinanzierern und TILP. Die Kommunikation mit TILP ist schleppend. Ich habe es nicht geschaftt, genau in Erfahrung zu bringen, was für Kosten auf mich zukommen, wenn ich über den Prozessfinanzierer gehe. Die Erläuterung in zwei Sätzen hierzu von TILP ist m.E. nicht eindeutig.
Vielleicht kennt ja doch jemand eine online-Möglichkeit zur Forderungsanmeldung. Die SDK bietet das ja anscheinend auch an. Ist das eine eigene Konstruktion der SDK oder gibt es hier einen offiziellen link?
@test123543:
Vielen Dank schonmal für den Hinweis auf das Formular. Das hilft mir jedenfalls schonmal sehr weiter.
Denn im schlimmsten Fall lautet die Antwort bei den Kosten: "Du als Anleger", und bei möglichen Profiten: "Du als Anleger nicht".
Beides kommt halt auf die Verträge an, die ich genau prüfen würde, genauso wie die Bonität des PF.
Einfach mal zwei Szenarien:
Szenario1: Du bleibst Inhaber der Schadensersatzansprüche, der PF stellt Dich nur von den Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten) frei und erhält einen Anteil am Erlös.
Szenario2: Du trittst die Forderung an den PF ab, der sie im eigenen Namen durchsetzt.
Beim Szenario1 hast Du das Risiko, daß der PF pleite geht. Das ist bei gerichtlichen Mißerfolgen durchaus wahrscheinlich. Dann hast Du keinen Erfolg, und weil der PF nicht (mehr) für die Kosten Deines Verfahrens aufkommen kannst, mußt Du stattdessen zahlen.
Beim Szenario2 hast Du auch das Risiko, daß der PF pleite geht. Dann mußt Du zwar die Kosten der Klage nicht tragen, weil es nicht Dein Verfahren ist, aber die vor Gericht durchzusetzenden Ansprüche (wenn sie denn tatsächlich durchgesetzt werden können), gehen in die PF-Insolvenzmasse und Du mußt halt schauen, ob da was für Dich übrig bleibt.
Habe ich in früheren Verfahren schon festgestellt.
Anders bei der SdK.
Das muss allerdings keine Rückschlüsse auf die Qualität det eigentlichen Arbeit zulassen.
Ich habe in dieser Hinsicht auf Google nichts gefunden, was aber nicht bedeuten soll, dass du mit deiner Aussage recht hast.
Gut, dass du dieses Thema überhaupt angesprochen hast, wird es doch wahrscheinlich für alle Interessierten Neuland sein.
Die nette Dame hat mir am Telefon gesagt, dass es abhängig vom Vertrag ist, als wie schon von @Anlegerin, erwähnt.
Puh.....woher soll man als Laie wissen, was jetzt genau im Vertrag stehen sollte, um kein finanzielles Risiko einzugehen?
Der Markt der Finanzierer ist jung, und neben großen Firmen tummeln sich auch Ein-Mann-Betriebe. Marktführer Foris etwa beschäftigt nach eigenen Angaben zwölf Anwälte, welche die Fälle prüfen; finanziert würden derzeit rund 200 Verfahren. Die Leipziger Firma Juragent hat nach eigenen Angaben einen fest angestellten Juristen und gibt an, aktuell rund 20 Prozesse zu finanzieren. Das Unternehmen Acivo aus Leipzig schließlich meldet, mit vier Juristen an den Start zu gehen, finanzierte Prozesse gebe es derzeit allerdings noch nicht.
Egal, wie groß die Firma ist, auf jeden Fall sollte ihr nicht während des Verfahrens das Geld ausgehen. Denn dann hat der Mandant ein Problem: Er muss die Kosten doch selber vorstrecken und kann in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Jetzt lautet die Frage, ob die Gesetzeslage die gleiche ist wie vor 20 Jahren.
Ich habe bei Google zig-Begriffe zum Thema Prozessfinanzierer und Risiken eingegeben, aber nur den obrigen Bericht entdeckt, sonst wurde in den vielen anderen Beiträgen keine Risiken erwähnt.
Vielleicht kann jemand zu diesem so wichtigen Thema etwas dazubeitragen.
Links bestätigen im Zweifel keine Aussagen. Bin mir auch nicht sicher, wofür Du einen Beleg von mir wünschst?!
Meine beiden letzten Absätze enthalten zivilrechtliche/prozessuale Selbstverständlichkeiten.
Und wegen der Frage, woher man wissen soll, was in den Verträgen steht: Vor dem Unterschreiben lesen (und ggf. prüfen lassen). ;-)
Also zwischen 25 bis 35% und nicht 20.
Mingers weiß ich noch nichts,da warte ich noch. Was ich hier im Forum aber gelesen habe, habe ich es so verstanden das Mingers quasi gegen alle vorgeht,was ich persönlich am besten finde und das er Prozessfinanzierung anbietet, auch wenn mir seine Art nicht zusagt .
Von Tilp bekam ich eine Preisliste für die Kosten im Insolvenzverfahren gegen Wirecard, einmal Forderungsanmeldung mit Vertretung und einmal ohne Vertretung. Die Klage gegen Wirecard könnte man mit Prozessfinanzierung machen.
Das Problem für Leute wie mich die überhaupt keine Ahnung haben ist, das man wohl selbst höchstens bei der Abgabe der Forderungsmeldung sparen kann wenn man es selbst macht,man es aber schlichtweg alleine nicht kann und durch die Aussage von Tilp eingeschüchtert ist mit Begründung ähnlich einer Klageschrift. Dann hat man auch Angst was falsch auszufüllen und es dann wegen diesem Fehler nicht zu bekommen.
Dann hatte ich eine wohl kleinere dritte Kanzlei gefunden Feil Kaltmayer. Von denen bekam ich eine Aufstellung über 3 Optionen ohne Prozessfinanzierung, 1x Insolvenz Wirecard, 1x Ernest & Young und 1x Hr Braun. Die waren etwas günstiger.
Das nur zur Info. Ich finde es echt schwer sich da zu entscheiden, da man nicht noch mehr Geld verlieren will
Was bleibt dann noch dem betrogenen Anleger, der auf keinen Fall schlechtem Geld gutes hinterher werfen will?
Frage: Warum geben die Wissenden ihr Wissen nicht weiter und helfen den Anderen?
--schnapp--
Den Text 1:1 von SdK zu übernehmen, ist ein Rechtsverstoß ggü. dem Urheberrecht. Erlaubt ist nur das Übliche.
** Herrje, wenn du das Geld für die SdK nicht ausgeben willst, dnan geh ein paar Seiten zurück **
Ozymandias hat ein super Grundlage (noch ein paar Seiten vorher; bzw. meine Ergänzungen weglassen) geliefert, und ich hab diese z.b. um die wichtigsten Textbausteine von der SdK ergänzt.
Du brauchst doch nur noch das Formular von Herrn Jaffe zu nehmen und meinen letzten Beitrag ein paar Seiten vorher durchzulesen.
Ein bisschen Gehirnschmalz noch reinstecken (meine Kommentare verstehen; Groß- und Kleinschreibung beachten; alles doppelt ausdrucken) und fertig!
...und wem das nicht reicht, der möge sich bei der SdK anmelden. Und wenn euer Schaden zu gering ist, dann lasst es bleiben. Dann ist es das Porto nicht wert!...
Dagegen sieht es momentan jedochganz danach aus, dass vom WP für Anleger kaum etwas zu holen ist.
Auch in dem Fall ginge dann der Prozesskostenfinanzierer leer aus.
Müsste dann auch der Anleger für die Kosten gerade stehen, falls der Prozesskostenfinanzierer insolvent wird?
Aber wenn der ebenfalls pleite ist...?
Ich selbst habe aktuell 200 Seiten (einfach!) beim Insolvenzverwalter einzureichen (Käufe, Lieferungen von Discounter, Wertpapierüberträge; teils ist die Häfte zu streichen, damit die Seitenzahlen konsistent sind)....
Ich frage mich wirklich, wer das alles irgendwie prüfen soll. Schade! Man merkt wie rückständig das Land ist...