Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
@ Jannah : Wie schön #1755082
19.09.20 13:42
Nun hoffe ich für dich, die schönen Seiten des Lebens mögen dir noch lange erhalten bleiben.
Wenn die Umverteilung, so wie es Frau von der Leyen ja, ohne Konsequenzen getan hat, weiter geht.
Dann will ich mal sehen, wie lange dieses schöne Leben für dich noch Bestand hat !!!
Ich kann mich zurücklehnen. Hab meinen Beitrag geleistet.
Wie sieht es mit dir aus. Ich hoffe, für mich, du hast noch viele Jahre vor dir.
Und nicht, du kommst mal in die Situation, bei mir wegen Unterstützung zu betteln.
Tja, mein "Freund" dann muß ich mir überlegen, ob ich es gerechtfertigt finde, dir Unterstützung zu gewähren.
Kannst ja mal drüber nachdenken !!!
Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen.
Ich würde übrigens gerne von einigen Dummschw..... und Klugscheiß.... die wahre Identität erfahren.
Mal sehen, ob die dann auch noch so eine gequirl....... Schei...... von sich geben.
Nicht, du stehst dann im Amt vor einem geschädigten Aktionär, und bittest um Unterstützung.
Wäre doch echt peinlich.
nur mal so
Es sind soviel facetten, die hier ein System des Wegschauens aus welchen Gründen auch immer, wahrscheinlich werden lassen. Und dafür muss der Staat haften.
Das sind völlig verschiedene Sachen.
https://www.nwzonline.de/plus-oldenburg-stadt/...50,9,4167189492.html
habe mich mittlerweile bei den mir bekannten 3 Hauptanlaufstellen registriert.
Tilp wirbt mit Musterverfahren und man hat 20% Gebühr auf den Nettoerlös
LitFin (aktuell bei >100 TEUR) bleibt flexibel, sieht das Musterverfahren aber eher kritisch. Netto dann 24-28% Gebühr.
Mingers scheint die Anfragen persönlich durchzugehen, mir wurde eine händische Excel-Tabelle ausgewertet (Schaden ist aber auch > 100 TEUR), und ist bei 30% brutto Gebühr.
(Netto = Schadenssumme abzgl. eigener Kosten)
Ist noch jemand bei Mingers? Habe ich was übersehen, aber aktuell scheint mir Mingers der einzige mit Bruttokalkulation zu sein?
Vielleicht geht da auch noch was, mE hat Deutschland kein EU konformes Aufsichtsverfajren oder hätte der DPR nachgehen müssen, was sie nicht getan hat. Sie hat es 16 Monate liegen lassen.
ME greift hier die staatshaftung.
EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALDIREKTION FINANZSTABILITÄT, FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND KAPITALMARKTUNION
Finanzmärkte
Unternehmensberichterstattung, Audit und Ratingagenturen
Brüssel
FISMA.C.1/JPR/MT/rm/Ares (2020)5515560
mailto: stefan.geitner@gmail.com
Betr.: Wirecard – Entschädigungsfonds für Privatangeleger
Sehr geehrter Herr ......,
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. Juli 2020 an Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis. Ich wurde gebeten, Ihnen im Namen des Exekutiv-Vizepräsidenten zu antworten.
In Ihrer E-Mail weisen Sie auf die erheblichen Verluste vieler Privatanleger, darunter auch Sie selbst, hin, die in Wirecard-Aktien investiert haben. Darüber hinaus hinterfragen Sie die Vereinbarkeit der Benennung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) durch die deutsche Regierung für die Durchführung bestimmter Vollzugsaufgaben mit dem EU-Recht. In Ihrer E-Mail beziehen Sie sich ebenfalls auf frühere Schriftwechsel mit Herrn De Masi, Mitglied des Deutschen Bundestages, in dem Sie die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds fordern.
Die Europäische Kommission nimmt den Fall Wirecard sehr ernst und forderte im Juni dieses Jahres die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf, zu untersuchen, ob es in Deutschland aufsichtsrechtliche Versäumnisse gegeben hat. Wir sind entschlossen, herauszufinden, was falsch gelaufen ist, und erwarten bis zum 30. Oktober 2020 die Untersuchungsergebnisse und mögliche Handlungsempfehlungen der ESMA.
Nach EU-Recht (Transparenzrichtlinie 2004/109/EG) muss die benannte zuständige nationale Behörde, in diesem Fall die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), befugt sein, zu prüfen, ob die von den Unternehmen veröffentlichten Informationen im Einklang mit dem einschlägigen Berichtsrahmen erstellt wurden, und im Falle aufgedeckter Verstöße geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das EU-Recht erlaubt es den Mitgliedstaaten, eine andere zuständige Behörde als die zentrale zuständige Behörde zu benennen, die diese spezifischen Aufgaben wahrnimmt. Die Mitgliedstaaten können der zentralen zuständigen Behörde auch gestatten, diese spezifischen Aufgaben einer anderen Einrichtung zu übertragen, sofern Interessenkonflikte vermieden werden und die bei der Ausführung der übertragenen Aufgaben erlangten Informationen nicht missbräuchlich oder zur Verhinderung von
Commission européenne/Europese Commissie, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË - Tel. +32 22991111 Büro: SPA2 07/003 - Tel. Durchwahl +32 229-86484
Jean-Philippe.RABINE@ec.europa.eu
Wettbewerb verwendet werden. In jedem Fall muss die zentrale zuständige nationale Behörde weiterhin die Gesamtverantwortung für diese übertragenen Aufgaben tragen.
Wie Sie vielleicht wissen, hat die EU 2019 die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verabschiedet. Die Richtlinie verlangt von Einrichtungen des privaten und öffentlichen Sektors, die in ihren Geltungsbereich fallen, Kanäle und Verfahren für die interne Berichterstattung und für die Weiterverfolgung der Berichte der Hinweisgeber einzurichten (Kapitel II). Ferner werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Behörden zu benennen, die für die Entgegennahme von Meldungen, Rückmeldungen und Folgemaßnahmen zu den Meldungen zuständig sind. Diese Behörden müssen externe Meldekanäle für die Entgegennahme solcher Meldungen einrichten (Kapitel III). Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 17. Dezember 2021 nationale Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassen. Bisher hat noch kein Mitgliedstaat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass diese Richtlinie in seinem Hoheitsgebiet bereits umgesetzt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Kopie: Miroslaw Tadajewski, Jean-Philippe Rabine, Giulia Bottazzi
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Elektronisch unterzeichnet am 15/09/2020 15:55 (UTC+02) gemäß Artikel 4.2 (Gültigkeit elektronischer Dokumente) des Beschlusses Nr. 2004/563/EG der Kommission
(e-signed)
Alain DECKERS Referatsleiter
@Hardy- mir würde Amtshaftung reichen. Chancen stehen eigentlich von Tag zu Tag besser und der UA hat noch nicht mal begonnen.
https://amp.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/..._twitter_impression=true
"Es ist eine der vielen verpassten Chancen in der größten Betrugsaffäre der deutschen Wirtschaftsgeschichte. 2018 schaut sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Wirecard-Konzern einmal genauer an. Die AG hat ihre intransparente Struktur gerade mal wieder geändert; die Aufsicht muss sich diese Reorganisation genauer anschauen. Im Fachjargon: ein so genanntes Inhaberkontrollverfahren steht an.
Es wäre die Gelegenheit, den Konzern zu durchleuchten.
BaFin verzichtete auf Jahresabschlüsse
Doch was die BaFin dann macht, hat mit einer echten Kontrolle eher wenig zu tun. Tatsächlich drückt sie wohl beide Augen zu, wie ein Antwortschreiben des Finanzministeriums an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags belegt, das ZDFheute exklusiv vorliegt.
Laut Inhaberkontrollverordnung wäre die BaFin verpflichtet gewesen, sich die letzten drei Geschäftsabschlüsse vorlegen zu lassen – also von 2015, 2016 und 2017. Doch wie aus der Antwort des Finanzministeriums hervorgeht, verzichtete die BaFin auf die Jahresabschlüsse von 2015 und 2016. Und das, obwohl die Rechtslage eindeutig ist.
Ein Rabatt für Wirecard?
"Man kann mit Fug und Recht sagen, dass Wirecard hier Rabatt bekommen hat – und dass die BaFin nicht mal das gesetzliche Minimum an Nachweisen eingesammelt hat", kritisiert Florian Toncar, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Schon zum Zeitpunkt der Kontrolle 2018 hatte es ja Zweifel am Geschäftsmodell der Wirecard gegeben. Eine Kontrolle, so der FDP-Politiker, hätte erst recht stattfinden müssen. Stattdessen seien die Verfahren einfach durchgewunken worden.
In seinem Antwortschreiben rechtfertigt das Finanzministerium die nachlässige Kontrolle: Es entspreche "der Vorgehensweise und Verwaltungspraxis der BaFin in vergleichbaren Fällen und dem Ziel eines verhältnismäßigen Verwaltungshandelns", so schreibt die parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski. Tatsächlich aber ist die entsprechende Verordnung unmissverständlich: Drei Geschäftsabschlüsse sind einzureichen, ein Erlass nicht vorgesehen."
(Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/...bafin-exklusiv-100.html)
habe heute Morgen die Mail von LITFIN bekommen, dass Pinsent Masons die Durchsetzung der Ansprüche übernimmt.
Ich werde mir jetzt zeitnah überlegne, ob ich LITFIN oder TILP wähle, habt ihr schon Tendenzen?
Hier die Mail:
Sehr geehrte/r
wir senden Ihnen heute ein Update zu dem von uns finanzierten Schadensersatzverfahren für geschädigte Anleger der Wirecard AG.
LitFin wählt renommierte Wirtschaftskanzlei Pinsent Masons zur Durchsetzung der Ansprüche aus
Nach einem ausführlichen Selektionsprozess mit mehreren renommierten Wirtschaftskanzleien haben wir uns entschieden, welche Kanzlei das außergerichtliche und erforderlichenfalls auch gerichtliche Verfahren für die von uns finanzierten Anleger führt.
Wir freuen uns, Ihnen nun mitteilen zu können, dass diese wichtige Aufgabe das Münchener Büro der britischen Kanzlei Pinsent Masons übernehmen wird. Sibylle Schumacher, die Leiterin der deutschen Prozessführungspraxis, sowie das Team von drei weiteren Partnern der Kanzlei sind ausgewiesene Experten für komplexe wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten und Massenklageverfahren, so
waren die Teammitglieder beispielsweise für die Deutsche Bundesregierung im Fall TollCollect, für Volkswagen im Diesel-Skandal sowie für die ehemalige HSH Nordbank in der Beratung zu einem Anlegerklageverfahren über 1 Mrd. Euro tätig.
verfügt Pinsent Masons über große Erfahrungen im Management komplexer Verfahren und wird regelmäßig von der Financial Times als eine der innovativsten Wirtschaftskanzleien in Europa geführt.
kann die Kanzlei über ihr starkes internationales Netzwerk mit mehr als 1.800 Anwälten in 25 Büros weltweit nahtlos die Aspekte des Wirecard-Skandals außerhalb Europas abdecken.
Vorgehen mit Pinsent Masons für Sie ohne Kostenrisiko
Die Finanzierung durch LitFin und die Übernahme der Vertretung durch Pinsent Masons gibt Ihnen die für Privatanleger im Wirecard-Skandal einzigartige Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko durch eine renommierte internationale Großkanzlei prüfen und geltend machen zu lassen. Soweit eine außergerichtliche Einigung mit den Anspruchsgegnern nicht gelingt, werden die Ansprüche im Rahmen eines oder mehrerer großer Klageverfahren ebenfalls durch Pinsent Masons durchgesetzt.
Bereits über 500 Mio. Euro Volumen bei LitFin
Das bei uns und unseren Partnern registrierte Gesamtvolumen beträgt bereits mehr als 500 Mio. Euro und steigt täglich. Es handelt sich damit um die mit Abstand größte Gruppe von überwiegend privaten Anlegern im Wirecard-Skandal, die ihre Ansprüche gebündelt durchsetzen wollen.
Wie geht es weiter?
Wir besprechen derzeit mit Pinsent Masons die nächsten Schritte und werden auf Sie in Kürze mit einem Update zu den Finanzierungsverträgen und dem weiteren Ablauf zukommen.
In der Zwischenzeit können Sie - falls noch nicht geschehen - auf unsere Ihnen nach Ihrer Registrierung zugesandte Bestätigungs-E-Mail antworten und das ausgefüllte Excel mit Ihren Transaktionsinformationen zurücksenden. Auf dieser Basis wird Pinsent Masons Ihre Ansprüche prüfen und Sie in das Vorgehen aufnehmen.
Falls Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich jederzeit gern unter wirecardclaim@lit-fin.eu. Wir bemühen uns ob der großen Menge an Anfragen zeitnah zu antworten.
Auf unserer Webseite haben wir alle "Häufig gestellte Fragen" für Sie gesammelt:
TILP gibt 20% Provision an....ist das die gleiche Basis wie bei LitFin?
Sind beide sicher schon mandadiert und haben genügend Substanz?
Was ist der Prozentsatz bei LitFin?
ich hätte eine Frage zum Insolvenzverfahren, Unterlagen habe ich selbst ausgefüllt mit DSW Vordruck um Geld zu sparen, aber noch nicht weggeschickt.
Ich bin davon ausgegangen das wenn Hr. Jaffe die FA erstmal ablehnt, daß ich dann nochmal die Möglichkeit hätte etwas nachzubessern oder es dann doch über einen Anwalt zu machen aber dann haben mir Bekannte erzählt wenn es abgelehnt wurde, kann man nachträglich nichts mehr machen, ist das tatsächlich so?
Weil ich natürlich davon ausgehe das der DSW Vordruck ausreichend ist, aber natürlich nicht weiß ob das für Hr Jaffe reicht und ich dann quasi doch gezwungen bin Geld bei einem Anwalt zu lassen, der evtl vel mehr zu der Begründung schreibt.
Wir haben zudem eine Kooperation mit der "SdK" Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. mit Sitz in München und ihrem Partner Investor Rights abgeschlossen. Auf diese Weise können wir auch Anlegern mit einem Gesamtverlust von weniger als 100.000 Euro eine Teilnahme an der gemeinsamen Anspruchsdurchsetzung durch Pinsent Masons ermöglichen.
So funktioniert die Teilnahme für Anleger unter 100.000 Euro Verlust
Diese beiden Partner werden für uns die Datenerfassung und Betreuung von Anlegern übernehmen, bei denen andernfalls der hiermit verbundene Verwaltungsaufwand einer Prozessfinanzierung durch LitFin entgegenstehen würde. Somit können Sie – genau wie auch Anleger mit größerem Gesamtverlust – an dem gemeinsamen Vorgehen teilnehmen, ebenfalls vertreten durch die renommierte Kanzlei Pinsent Masons; lediglich die Aufnahme Ihrer Daten und die Betreuung während des Verfahrens übernehmen aus logistischen Gründen SdK/Investor Rights. Hierfür fällt eine Handling-Gebühr von 99 Euro (für SdK-Mitglieder) bzw. 199 Euro (für Nicht-Mitglieder) an.
Da Sie sich bereits frühzeitig bei LitFin registriert haben, erhalten Sie von Investor-Rights die gleichen vergünstigten Konditionen wie SdK-Mitglieder mit 99 Euro.
Datenerfassung über Investor-Rights
Wir bitten Sie daher, sich hierfür direkt bei der SdK/IR zu registrieren und Ihre Daten in einem eigenen Mandanten-Account anzugeben: Investor Rights Portal. Genauere Instruktionen zum Vorgang finden Sie in Textform unterhalb dieser E-Mail. Wir werden Ihnen dann nach Aufnahme und Prüfung unseren Finanzierungsvertrag zusenden.
Bereits über 500 Mio. Euro Volumen bei LitFin
Das bei uns und unseren Partnern registrierte Gesamtvolumen beträgt bereits mehr als 500 Mio. Euro und steigt täglich. Es handelt sich damit um die mit Abstand größte Gruppe von überwiegend privaten Anlegern im Wirecard-Skandal, die ihre Ansprüche gebündelt durchsetzen wollen.
Mit freundlichen Grüßen,
LitFin Kundenmanagement
aber wieso sollten die einen nicht ausreichenden Vordruck einstellen.
Dieser Vordruck wird doch von der DSW Rechtsabteilung erstellt und nicht vom Praktikanten.
hat jemand etwas von Schirp im Zusammenhang mit einem Prozesskostenfinanzierer gehört?
Wer ist der Finanzierer von Mingers? Es gibt scheinbar noch keinen, vermute ich richtig?