Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Und berechen dann die Gebühren von der Summe! Auch wenn Jaffe nur weniger anerkennt.
Vorsicht, da liegen überall Stinkbomben. Und was ist eigentlich, wenn Jaffe überhaupt ablehnt?
Dann gibt es ein verkürztes Gerichtsverfahren, um ihn zur Anerkennung zu zwingen? Kosten? Wie hoch?
wenn dem so wäre, würde das wohl kaum eine Rechtsanwaltskanzlei zu entscheiden haben! Also ist diese Annahme, völliger Unsinn !
Das wovon ich bis jetzt ausgehe, ist das Mingers 65% geltend macht von meiner Schadensumme, danach gehen nochmal 30% von dem was in Insolvenz und Klagen erstritten wird ab.
Die Kanzlei von der ich geschrieben hatte macht leider ohne Prozesskostenfinanzierer,weshalb ich weiter unentschlossen bin, da wenn ich verliere oder Quote zu gering,hab ich dann nochmal draufgelegt. Aber die machen zb im Insolvenzverfahren u Klagen erstmal 100% geltend.
Erst wollte ich die Forderung zum Insolvenzverfahren selbst machen,bis ich gemerkt hab das das bestimmt nichts wird,ein Fehler und das war es erstmal oder wie du sagtest was ist wenn Jaffe ablehnt oder die Summe als zu hoch ansieht? Da stehe ich dann allein ohne Anwalt wieder dumm da,weil meine Argumente als Laie bestimmt nicht reichen.
Die Kanzlei wo es dann wie bei Tilp Anmeldung mit oder ohne Vertretung gibt, wird dann zb mit ihm nachverhandeln.
Was die Schadensabrechnung angeht, kann ich zumindest nur für mich sprechen und sagen das es nicht so schwer war bei nur einem größeren Kauf bei Wirecard die richtgen Unterlagen zu nehmen,man bekommt ja eine Abrechnung wo alles steht.
und zumindest was mich angeht, habe ich exakt die gleichen Unterlagen sowohl an Mingers wie auch die andere Kanzlei geschickt, was bedeutet das eine geringere Anerkennung für mich keinen Sinn ergibt.
Interessant wäre vll falls hier Leute ihre Schadenssumme schon von Tilp oder anderen haben ausrechnen lassen auch wieviel Prozent sie da kommen
Es geht um "Kurs" und "Nebenkosten"
Auf meiner Wertpapierabrechnung von der Bank steht "Ausführungskurs" 1010E pro Aktie.
Mein Bankberater hatte mir erklärt daß 10E pro Aktie wegen der Börsengebühr drauf kommen, deshalb steht 1010E bei Ausführungskurs.
Jetzt weiß ich nicht ob ich bei "Kurs" 1000E pro Aktie und bei den "Nebenkosten" 150E schreiben soll oder "Kurs" 1010E und nichts bei Nebenkosten???
Dann hat mir meine Bank noch gesagt daß in dem Produkt schon Kostenpositionen und Vergütungen mit eingerechnet sind, die sich je nach Haltedauer ändern. Kann ich das bezüglich der Excel Tabelle weglassen?
Vielen Dank
lässt sich der eigentliche Kostenbetrag nicht ganz exakt ermitteln. Stimmt aber in etwa, wenn
der ausgewiesene G und Verlust um die Gebühren erhöht wird. So glaube ich es jedenfalls. Alles ohne GEwähr.
aus aktuellem Anlass kommen wir erneut in Sachen Wirecard auf Sie zu. Wir hatten Sie kürzlich darüber informiert, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Wirecard AG bevorsteht und damit auch die Frist für die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle.
Nun ist es soweit: Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 25. August 2020, Az.: 1542 IN 1308/20, das Insolvenzverfahren eröffnet und zugleich eine Frist für die Forderungsanmeldung bis zum 26. Oktober 2020 gesetzt.
Wir möchten Sie nun darüber informieren, wie wir Ihre Schadensersatzforderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen können.
1. Informationen zu den Handlungsoptionen im Insolvenzverfahren
R Anlage Handlungsoptionen Insolvenzverfahren
In diesem Dokument sind nähere Informationen zu Ihren verschiedenen Handlungsoptionen im Insolvenzverfahren enthalten.
R Anlage Kostenübersicht Insolvenzverfahren
Dieser Übersicht können Sie entnehmen, welche Kosten – abhängig von der Höhe Ihrer individuellen Schadensersatzforderungen – bei Wahrnehmung der jeweiligen Handlungsoption anfallen würden.
R Schadensberechnung
Maßgeblich für die Schadensersatzansprüche gegen die Wirecard AG, die Sie im Insolvenzverfahren anmelden können, sind Ihre Wertpapierkäufe im Zeitraum vom 24. Februar 2016 bis zum 18. Juni 2020, 10:43 Uhr.
Ihre individuelle Schadenshöhe beläuft sich in Bezug auf solche Wertpapiere, die Sie zwischenzeitlich wieder veräußert haben, auf den Differenzbetrag zwischen Erwerbskosten und Veräußerungserlös; bei Wertpapieren, die sich noch in Ihrem Depot befinden, entspricht die Schadenshöhe dem Differenzbetrag zwischen Erwerbskosten und dem aktuellen Buchwert der Wertpapiere (sogenannte Transaktionsschäden).
Neben diesen Transaktionsschäden können auch sogenannte Kursdifferenzschäden geltend gemacht werden. Diese Kursdifferenzschäden beschreiben den Betrag, um den die Wertpapiere vormals – in Unkenntnis der wahren Sachlage im Fall Wirecard – „zu teuer“ erworben wurden. Die Höhe der Kursdifferenzschäden richtet sich einerseits nach dem genauen Kaufzeitpunkt des Wertpapiers und andererseits nach der Haltedauer.
Die individuelle Berechnung Ihrer jeweiligen Schäden setzt voraus, dass uns Ihre Transaktionsdaten in (korrekter) elektronischer Form vorliegen.
Ich hätte gedacht die Kanzlei macht das ausfüllen, dann wäre ich ja sicher das es richtig ist.
So weiß ich nicht ob 1000E bei Kurs oder 1010E.
Nach meiner Meinung!
Da sind dann gewisse Prozente über Jahre verteilt. Für mich käme nur das erste Jahr in Frage, aber wie gesagt das wäre so kompliziert das nicht mal die Bank es konnte.
Dort haben sie auch nicht verstanden wenn man zahlt,warum man es selbst machen muß, weil wenn da was falsch ist,wer weiß was dann wieder ist. Und zumindest das Inso Verfahren zahlt man ja selbst u bei E&Y der Prozessfinanzierer.
Und von Tilp wird man explizit drauf hingewiesen das die Tabelle so einfach weiter gegeben und es deshalb richtig sein muß
Da muss doch eine Beratung möglich sein.! Und eine "echte" Schadensfestellung durch den RA.Oder sehe ich das falsch! Alles meine Meinung.
Was ich für mich entschieden habe ist Inso Verfahren ohne Anwalt macht keinen Sinn,da ich weder Nachverhandlungen mit Hr. Jaffe führen kann noch Diskussionen um die Schadenshöhe und ich denke es ist jetzt schon klar das die eigene Schadenssumme nicht akzeptiert wird.
Die Preise für die Anmeldung und Vertretung sind jedoch derart hoch, das es ebenfalls wieder kaum Sinn macht.
Am wenigsten wollte ich zu Mingers,aber da geht wenigstens angeblich alles über den Prozessfinanzierer auch das Inso Verfahren, wenn ich mir da die Preise von Tilp angucke ist mir das zu hoch.
Die berechnete Schadenssumme von Mingers erscheint mir nur weitaus zu gering.
Die Exceltabelle von Tilp ist für meinen Fall ebenfalls nicht passend und kann nicht korrekt ausgefüllt werden weswegen ich auch nicht weiß wie dort die Schadenssumme wäre.
Litfin mit Investorrights ist auch so eine Sache, kein Inso Verfahren so wie ich es verstanden habe und ich müßte die 199E an Investorrights trotzdem bezahlen auch wenn mich der Prozessfinanzierer nachher ablehnt, da ich Zertifikate habe,ist mir das auch zu riskant.
Das heißt um sicher zu gehen nichts vorstrecken zu müssen, müßte ich Mingers nehmen,wenn auch mit Bauchschmerzen.
Ich hätte da aber noch eine weitere Idee. Im Zeitalter der Digitalität können Banken eine Bankbestätiung über eure Verluste ausstellen. Die ist hieb und stichfest. Dann selber anmelden. Der Betrag müsste eigentlich anerkannt werden. Ich weiß auch nicht, ob eine Folgeklage gegen Jaffe wegen Anerkennung Einzelklagen sein müssen. Ein Geschädigter stellt dann für alle fest und das Urteil gilt für alle! Alles ohne Gewähr!
Auch da kann man nicht sicher sein. Denn PKF können ausfallen. Es gibt RA, die keinen PKF anbieten -
da sie nur deutschen Anbietern trauen. Alles ohne Gewähr.
Wenn ich die Forderungsanmeldung ausgefüllt an Hrn Jaffe weiterleiten sollte.., entstehen dadurch irgendwelche Kosten? Kosten bzgl. Nachverhandlung oder Gericht?
Die Aktiönare werden, wenn überhaupt, nur einen kleinen Prozentsatz erhalten. Verständlicherweise möchte man ungern noch mehr Geld verlieren.
Vielen Dank.
werde nochmal bei TILP anrufen und bzgl. der Formulierung nachfragen.
@Gedanke.
ja so verstehe ich das auch, aber es heist ja auch das bei einem Gewinn die Gegenseite die Anwälte bezahlt? Gild das auch für die Gerichtskosten? Was ist wenn das verklagte unternehmen nicht solvent genug ist? Dann werden doch zu 100% erst die Anwälte und Gerichtskosten gezahlt oder?.
Ist ganz komisch geschrieben bei TILP
Ja man würde das so meinen das Minger nur die 30% nimmt. Aber wo steht das konkret?
GRuß
Mingers:
1. Berechnung -> 100Aktien vergessen
2. Berechnung -> ca. 10-15% abweichung, nach unten (habe mehrfach nachgefragt, schriftlich und keine Antwort erhalten)
TILP.
1. Berechnung -> 10-15% abweichung, nach oben (habe mehrfach nachgefragt, schriftlich und keine Antwort erhalten)
Alles sehr sehr merkwürdig