Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Das ist auch die Richtlinie des DSW.
Für diesen müsst ihr eine ausführliche Begründung mitliefern, die nur ein Anwalt machen kann.mds besteht mE das Risiko, dass dieser abgelehnt wird.
Beim tatsächlichen Transaktionsschaden gestaltet sich das einfacher.
Diesen wird der insolvenzverwalter mE auch einfacher anerkennen.
https://www.cmshs-bloggt.de/insolvenzrecht/...ung-insolvenzverfahren/
Die SDK berät meiner Ansicht nach nicht korrekt, wenn sie in ihrer Ausfüllhilfe angibt,dass alle Transaktionen vor Eröffnung des Inso-verfahrens zu berücksichtigen sind und angegeben werden können.
Das widerspricht aber der Begründung vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung ( die die SDK witzigerweise selber aufstellt ) und anderer Anspruchsgrundlagen.
Die Kausalität dieser schädigenden Verhaltensweisen ist ja bei Käufen nach der ad hoc am 18.6
überhaupt nicht mehr gegeben, da der Aktienkäufer ab diesem Zeitpunkt bzgl.der wirecard AG
nicht mehr gutgläubig sein konnte.
Ich kann euch so viel sagen, dass es nicht händisch, sondern voll automatisiert berechnet wird.
es mehr als eine Transaktion war. Saldo ziehen. Schaden ist leicht zu errechnen. Was mE nicht geht, ist einfach nur den Bruttoschaden anzugeben, also die Gewinne wegzulassen. Gibt man alle seine Transaktionen chronologisch an und berechnet den Schaden wie oben gesagt, dann dürfte mE nichts schiefgehen. Alles zweimal kopiert (Schriftform) , Original zuhause lassen, Formular für Jaffe ausfüllen, ab mit dem Elend zur Post und die RAkosten sparen. Die könnten aber evtl. doch noch kommen, wenn ein verkürztes Feststellungsverfahren ansteht, sollte Jaffe nicht anerkennen. Aber wie immer, alles nur meine Meinung.
Ich bin weder Anwalt noch versuche ich Werbung zu machen. Machen sollte man aber etwas auf die Sprünge helfen.
Bitte einfach zu einer anderen Kanzlei gehen, wenn ihr mit Tilp oder einer anderen Kanzlei aus welchen Gründen auch immer nicht zurecht kommt.
Man muss an Tilp nur eine chronologische Folge der Käufe/Verkäufe schicken! Zusätzlich noch die Belege vom Broker.
Aufwand Kauf Aktien/Wertpapiere inklusive Gebühren
__ Verkaufserlöse
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tatsächlicher Schaden
Bei der INGdiba steht dann immer bei
Kauf Endbetrag zu ihren Lasten
Verkauf Endbetrag zu ihren Gunsten
Ein RA sitzt da sicher nicht. Das wird alles eine Tippse erledigen. Unglaublich wie Typen wie Geldschaufler versuchen solch eine Abzocke schönzureden.
Die Berechnung ist einfachste Mathematik. Wenn diese noch nicht einmal dargelegt wird (werden kann) ist das erbärmlich.
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Jannah, was stimmt nicht mit dir?
justox " Aufwand Kauf Aktien/Wertpapiere inklusive Gebühren
__ Verkaufserlöse
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tatsächlicher Schaden
Es wird der Mantel des GEheimnisses über die Berechnung gehängt, weil die RA damit Geld verdienen, aber die Privatanleger es auch wirklich nicht können!
Justox die Verkaufsgebühren mit dazu rechnen! und was ist mit dem Verzugszins?
"Die Berechnung ist einfachste Mathematik. Wenn diese noch nicht einmal dargelegt wird (werden kann) ist das erbärmlich."
justox " Aufwand Kauf Aktien/Wertpapiere inklusive Gebühren
__ Verkaufserlöse +Gebühren
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tatsächlicher Schaden
Ich würde meinen, dass den der insolvenverwalter erst mal bestreiten wird, wenn es nicht substantiiert begründet wird wie bei einer Klage.
Deswegen empfiehlt der DSW und Sdk den tatsächlichen transaktionsschaden.
wenn der insolvenzverwalter die forderung ablehnt,hat man die möglichkeit da gegen Rechtsmittel ein zulegen oder muß man das ggfl. so hinnehmen.
danke!
https://www.cmshs-bloggt.de/insolvenzrecht/...ung-insolvenzverfahren/
Gehen die Unterlagen fristgerecht beim Insolvenzverwalter ein, wird die Forderung im ersten Prüfungstermin behandelt und entweder festgestellt oder bestritten.
Wird die Forderung hingegen vom Insolvenzverwalter, dem Schuldner selbst oder einem anderen Gläubiger bestritten, wird sie gesondert erörtert. Bei erfolgtem Widerspruch des Insolvenzverwalters oder eines anderen Gläubigers wird die Forderung zunächst nicht als festgestellt in der Insolvenztabelle vermerkt. Der anmeldende Gläubiger erhält dann eine entsprechende Nachricht. Dann gilt es, die Gründe für das Bestreiten herauszufinden und zunächst mit dem Verwalter bzw. Sachwalter über die Anerkennung der Forderung zu verhandeln. Wird das Bestreiten trotz Verhandlung nicht zurückgenommen, bleibt die Möglichkeit der Erhebung einer Klage auf Feststellung der Forderung.
Ich war schon einmal Gläubiger in einem Insolvenzverfahren ohne jemals einen Cent zurück bekommen zu haben. Hier erspare ich mir den Aufwand, auch wenn meine Transaktionen sehr überschaubar sind. Bleiben also ein paar Cent mehr für euch oder für die Banken...
Viel Spaß
Ich weäre Euch sehr verbunden, wenn jemand einen Link zur viel besprochenen Ausfüllhilfe bereitstellen könnte.