Ökonomen streiten über Verteilungsfrage
Seite 5716 von 7963 Neuester Beitrag: 01.09.25 20:20 | ||||
Eröffnet am: | 04.11.12 14:16 | von: permanent | Anzahl Beiträge: | 200.054 |
Neuester Beitrag: | 01.09.25 20:20 | von: kosiol | Leser gesamt: | 42.266.921 |
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Die Gesamteinnahmen aus den Rundfunkgebühren lagen im Jahr 2020 bei rund 8,11 Milliarden Euro.
Ein Kleber mit 400 -600 ein Buhrow mit 600 tausend im Jahr usw. usw. muss das sein ?
Die kritischen Stimmen zum Umgang mit Corona und der Einschränkgung der Grundrechte werden immer weniger. Ich bin kein Bürger der BRD, aber mich beunruhigt die Entwicklung in eurem Land!
Zum Urteil aus Karslruhe ein Artikel aus der Berliner Zeitung. (Ich stelle wichtige Passagen rein, da der Artikel wohl nicht mehr lange frei zugänglich ist).
https://www.berliner-zeitung.de/...nglaeubig-empoert-zornig-li.198750
Hier Auszüge aus dem Artikel der BZ, vom 5.12.21:
Heribert Prantl zu Corona-Urteil: „Ich bin ungläubig, empört, zornig!“
Heribert Prantl, lange Jahre Mitglied der Chefredaktion bei der Süddeutschen Zeitung, war zuvor Richter und ist heute Kolumnist bei der SZ.
Der Jurist Heribert Prantl hält das Karlsruhe-Urteil zu Corona für „dürftig, gefährlich, feige“. Das Grundgesetz werde unter Pandemie-Vorbehalt gestellt.
Herr Prantl, wie bewerten Sie die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse?
Sie sind dürftig in ihrer Begründung. Sie sind oberflächlich in der juristischen Argumentation. Sie sind gefährlich in der Reduzierung des Rechtsschutzes. Und sie sind feige in ihrer Grundhaltung.
Viele Juristen waren sehr erstaunt über das Urteil. Wie war Ihre Reaktion?
Erst war ich nur enttäuscht über das Ergebnis. Dann habe ich gelesen und noch mal gelesen. Und ich war, in dieser Reihenfolge: ungläubig, empört und zornig. Es ist ein peinliches Urteil. Wenn man das Bundesverfassungsgericht so schätzt, wie ich es tue, weil es sich große und größte Verdienste erworben hat – dann hat man ein Fremdscham-Gefühl. Ich habe mich gefragt, wo die intellektuelle Kraft dieses Gerichts geblieben ist. Vom Geist der großen Richter in der Geschichte des Verfassungsgerichts – Helmut Simon, Ernst-Wolfgang Böckenförde, Dieter Grimm, Winfried Hassemer – ist nichts zu spüren: keine Checks, keine Balances.
Was ist die größte Schwäche?
Ich habe nicht erwartet, dass das Gericht die angegriffenen Corona-Maßnahmen rundweg für verfassungswidrig erklärt. Ich habe mir aber erwartet, dass es Leitlinien formuliert, dass es Leitplanken aufstellt. Die Beschlüsse laufen auf den falschen Satz hinaus, dass Not kein Gebot kennt. Die Gebote stehen aber im Grundgesetz, sie müssen geachtet, geprüft und gewichtet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die einzelnen Freiheitsgrundrechte „nicht gewogen, aber für zu leicht befunden“. Ist das die neue Karlsruher Methode? Es wäre dies keine Art, mit Grundrechten umzugehen.
Die Karlsruher Beschlüsse geben der Politik fast alle Freiheiten bei der Corona-Bekämpfung. Gewiss: Das Grundrecht auf Leben und Gesundheit ist ein großes, wichtiges, wertvolles Grundrecht. Aber es müssen nicht automatisch alle anderen Grundrechte beiseitespringen, wenn der Staat auch nur behauptet, dass die Maßnahmen, die er verordnet, dem Lebensschutz dienen. Das muss geprüft werden. Da reicht es nicht, wenn das Gericht stattdessen von einem angeblich schlüssigen Gesamtkonzept der Corona-Bekämpfung fabuliert – und sich so die penible grundrechtliche Prüfung der einzelnen Bekämpfungsmaßnahmen erspart.
Wie ändert sich Deutschland nach diesem Urteil?
Es schwindet die Sicherheit im Recht, an die ich glaube und glauben will. Man kann und darf das Gericht nicht dafür kritisieren, dass es sich auf die Corona-Gefahr konzentriert. Aber ich werfe dem Gericht vor, dass es sich einzig und allein auf diese Gefahr fokussiert. In Karlsruhe residiert nicht das RKI, sondern das Verfassungsgericht. Es hat andere Aufgaben als das Robert-Koch-Institut.
Ist durch das Urteil das Prinzip der Verhältnismäßigkeit aufgehoben?
Nein, aber die Maßstäbe haben sich verschoben. Das Gericht übernimmt die Maßstäbe der Politik. Die „Verhältnismäßigkeitsprüfung“ ist, so hat es der Staatsrechtler Oliver Lepsius schön formuliert, „auf Leerlauf gestellt“.
Olaf Scholz hat gesagt, jetzt gäbe es für die Regierung „keine roten Linien“ mehr. Das klingt nicht sehr beruhigend, oder?
Meine Großmutter hatte für solche Blindheit ein altes Sprichwort parat: „Wenn das Aug’ nicht sehen will, helfen weder Licht noch Brill’.“ Olaf Scholz hat mit seinem Satz eine rote Linie überschritten. Sein Koalitionsvertrag ist mit dem Satz „Mehr Fortschritt wagen“ überschrieben. Es ist nun ein seltsamer Fortschritt, Grundrechte kleinzumachen. Die roten Linien, die es angeblich nicht mehr gibt, zieht das Grundgesetz. Das ist so und das bleibt so, auch wenn sogar das Bundesverfassungsgericht so tut, als sähe es sie nicht.
Willst du es jetzt einfach wieder so leichtfertig verscherzen mit uns? Ich dachte, das käme gut mit dir...
Immer stärker zeigt sich, dass Covid-19 weniger die Gesundheit als die „westliche“ Lebensart samt „Freedom & Democracy“ äußerst erfolgreich angreift und im Prinzip schon zerstört hat. Hinter der zeitgemäßen Fassade herrschender Moralisten und Tugendwächter, die es doch auch bei Corona „nur gut meinen“ und das Beste wollen, laueren viele kleine rachsüchtige Robespierres mit ihren selbstgebastelten Guillotinen. Wehe dem, der in ihre Abgründe gerät.
"Die Geldstrafe fällt mit 2000 € nun milder aus (statt 7200 €), doch die Gesetzesnovelle gegen Impfgegner liefert demokratiepolitische Brisanz: Den Impfkritikern droht in Österreich künftig ein Jahr Beugehaft. Die Novelle passierte bereits den Parlamentsausschuss. Für die Impfkritiker soll es eigene Hafträume geben, die Kosten für die Verpflegung werden “den Verpflichteten” verrechnet."
https://exxpress.at/...-gegen-impfgegner-bis-zu-einem-jahr-beugehaft/
Ich habe vergeblich nach dem Wort Satire oder Glosse über dem Beitrag Ausschau gehalten.
Falls die Meldung stimmt: Was Politiker, die sich bisher selbst wohl als „normal“ betrachtet haben, sich jetzt leisten, ist eigentlich nicht mehr in Worte zu fassen.
https://www.ots.at/presseaussendung/...-der-covid-19-sonderregelungen
Ich bin mir sicher deine Mutter macht dir noch die Wäsche.
Die Impfpflicht ist eine verfassungswidrige Anmaßung des Staates
https://www.welt.de/debatte/kommentare/...-Anmassung-des-Staates.html
Anzahl klinisch nachgewiesener Influenzafälle:
19/20: 287.000
20/21: 753
21/22: 283
Prämien für den Bettenabbau in Krankenhäuser:
Hier nur der Höchstwert:
ab 91 Betten: pro Bett 12.000,00 €
Feierabend in Gesundheitsämtern:
Freitags: ohne Ausnahme um 12.00 h
Und zu Olafs „keine roten Linien mehr“: Damit dürfte ja dann wohl auch das ohnehin schon schwer sturmreif geschossene Grundgesetz gemeint gewesen sein, oder?
Wäre aber nur konsequent: Kaiser Wilhelm hatte damals ja in seiner „Hunnenrede“ auch die Parole ausgegeben, dass kein Pardon zu gewähren sein, also vulgo: Alle Gegner ohne Gnade niedermetzeln, selbst wenn sie sich schon ergeben haben.
Die Frage mal an Anwälte, ist es rechtlich überhaupt möglich, „bedingt“ zugelassene Impfstoffe für die evtl Impfpflicht nutzen zu dürfen? Oder wird dann hier wieder von unserer Politik ein Paragraph ausgehebelt? Impfpflicht heißt ja immerhin für den Staat, die Haftung zu übernehmen, da staatliche Anordnung.
Heute in Wien:
„Bisher habt ihr Schafe gejagt, der Rest sind Wölfe.“
https://www.ariva.de/forum/...ngsfrage-472111?page=5714#jumppos142875
Die Impersonale "es" suggeriert stets Ohnmacht ("Es ändert sich nichts", "es regnet", "Es ist ja, wie es ist" [Frühstück bei Stefanie]), lieber A.L., impliziert freilich (Regen mal ausgenommen) schlussendlich die Tat.
Gilt "es" abzuwarten.
"Ich bin mir sicher deine Mutter macht dir noch die Wäsche." Geht´s noch bescheuerter?
Du freust dich bestimmt auf die neueste Highlights aus GB:
Ab Freitag können Personen über 40 Jahre einen Termin vereinbaren, sofern die letzte Impfung mehr als drei Monate zurückliegt. Personen unter 40 Jahren müssen bis Januar warten.
- Das Intervall für die Auffrischungsimpfung wird für alle Inselbewohner ab 40 Jahren von sechs Monaten auf drei Monate verkürzt. Das bedeutet, dass jeder Inselbewohner, der vor drei oder mehr Monaten eine zweite Dosis erhalten hat, eine Auffrischungsdosis des Pfizer-Impfstoffs buchen kann.
- Die Termine für die zweite Dosis für Inselbewohner im Alter von 12 bis 15 Jahren werden 12 Wochen nach der ersten Dosis eröffnet. Die zweite Dosis des Pfizer-Impfstoffs wird im Impfzentrum und nicht im Rahmen des Schulprogramms verabreicht.
- Auffrischungsdosen – vierte Dosis – für alle immunsupprimierten Inselbewohner. Das Impfteam wird mit allen Inselbewohnern, die immunsupprimiert sind, "Kontakt aufnehmen", um einen Termin für eine vierte Dosis zu vereinbaren.
- Offenbar sollen die Menschen jetzt bereits alle 3 Monate geimpft werden. Natürlich wird dafür die Omicron Variante als einer der Gründe genannt.
Nun stellte sich praktisch alles, was Yeadon, Bhakdi, Wodarg, McCullough, Malone u.A. vorausgesagt haben, als korrekt heraus.
Die „alternativlose Wissenschaft“ wird eine grausame „Dekonstruktion“ erfahren, ihre Nutzniesser werden schon bald in Schimpf und Schande ihrer Reputation verlustig gehen
@
Pathologie-konferenz.de haben gestern die 2. Pressekonferenz abgehalten.
Die wesentlichen Aussagepunkte sowohl während der Pressekonferenz als auch während der Diskussion sollte per Einschreibebrief mit Rückantwort an alle Abgeordneten des alten und des neuen Deutschen Bundestages und an alle Mitglieder der alten und der neuen Regierung gehen... und so manch einem hie und da.
Nur solche können den Fascho-Mehltau hinwegblasen, der über unserer Demokratie liegt. Denk mal zurück, wo hattest du es schlimmer: Unter Trump oder jetzt unter Biden. Die Antwort wird dir leichter fallen als gedacht.
" Es darf keinen Impfzwang geben. Dieser wäre nicht verhältnismäßig.
Wer die Impfung verweigert, dem könnte ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro drohen. "
bitte teilen....wird sicher auch bald wieder zensiert
THX
Suchergebnis für "jemanden kirre machen"
https://www.redensarten-index.de/...C3%A4gersprache%2520%22locken%22.
Aber aus meiner beruflichen Praxis weiss ich, multiple Persönlichkeitstörungen (heute dissoziative Identitätsstörungen) sind nicht immer akut und heute gut therapierbar. Zum Glück.
Apropos Störung, #04