Gazprom ADR 2022 - Wie geht's weiter?
Seite 295 von 336 Neuester Beitrag: 27.11.24 19:53 | ||||
Eröffnet am: | 08.04.22 21:10 | von: EarlMobileh | Anzahl Beiträge: | 9.396 |
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Zitat:
Wer noch über kein Depot verfügt: Sie können dennoch die Ausnahmegenehmigung beantragen, also notfalls auch ohne konkrete Angaben zu einem (noch nicht vorhandenen) Depot. Es ist zu erwarten, dass die Bundesbank unter Setzung einer angemessenen Nachfrist Anlegern ermöglicht, den Antrag mit weiteren Unterlagen nach dem 25.09.2023 zu ergänzen, d.h., wenn und soweit die zunächst eingereichten Unterlagen aus Sicht der Bundesbank nicht ausreichend sind ("Nachfristlösung"). Die Bundesbank benötigt zudem ihrerseits Zeit, um die Anträge zu prüfen und im Anschluss daran eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Anleger, die jetzt noch ohne Depot dastehen, dürften vor diesem Hintergrund doch noch genügend Zeit erhalten, ein entsprechendes Depot zu eröffnen und die Depotdaten und/oder weitere Unterlagen nach einer erstmaligen Prüfung und Nachfristsetzung durch die Bundesbank nachzureichen bzw. zu ergänzen.
Man ist sich bei der Bundesbank im Übrigen der Tatsache bewusst, dass viele ADR-Inhaber (und letztlich auch die Bundesbank selbst) von der Entscheidung aus Brüssel überrascht wurden und nach wie vor einige Unklarheiten existieren, für welche die ADR-Inhaber nicht verantwortlich sind. Auch insoweit darf gehofft werden, dass die Bundesbank grundsätzlich anlegerfreundlich verfahren wird.
Profitieren sie davon?
Betroffene tauschen sich aus,
bekommen Ideen, Informatien, einen anderen Blick.
Einige wollen durch Beratung und Dienstleistung verdienen
Wenn die auch ohne Erfolg Geld bekommen,
muss man immer Überlegen was man davon hat.
Einige sind einfach nur Krank
und wollen ihre Schadenfreude hier ausleben.
Die Kranken, kann man einfach ausblenden.
Bei Beratern und Dienstleister, ist das schwerer,
was bekommt man für sein Geld.
FF gegen Depot bei der Gazprom Bank
oder nur für das Umwandeln und Verkaufen bezahlen und das Geld raus bekommen.
Die Mellon wird sich für das Wandeln bezahlen lassen.
Geld bekommt sie nur für die Getauschten,
Und das wird sie dann vom Verkauf und der Dividende abziehen.
Die haben also auch Interesse 100% zu tauschen.
und jeder ADR der über Russland getauscht wurde, kein Geld für sie.
Und wenn die Verramschen kommen auch klagen.
Ich Tippe mal, wenn die Bücher wieder offen sind.
Von allen die jetzt wandeln werden die erst mal die Gebühren fordern.
und dann die Aktien einbuchen.
Von denen die nichts machen
Die Dividenden einfordern, auf Konto in Russland
erst alle Gebühren für das Wandeln, dann überweisen wenn möglich.
Verkaufen wenn wieder Möglich an der Börse in Russland.
Verteilt, um einen Einbruch zu verhindern,
das über Monate, je nach menge.
und dann den Durchschnittskurs nach Gebühren überweisen.
Also mal ein Jahr oder mehr einplanen, bis der letzte Rubel hier ankommt
ADR Tausch = Kostenfalle???
17/9/20230 Comments
Dieser Tage ist Aufbruchstimmung nach all der Lethargie der letzten Wochen und Monate. Ausnahmegenehmigung, ADR-Übertragung, Aktientausch, Sicherung der Vermögenswerte sind die Schlagworte. Doch die all zu große Euphorie könnte schnell dem Katzenjammer weichen. Die Anleger sollten dabei mögliche Kosten im Auge behalten. Ein Beispiel soll das verdeutlichen. Dabei wird unterstellt, dass es Brokerangebote gibt, die zwischen 3% und 5% Gebühren auf aktuelle Vermögenswerte verlangen. Ähnlich wird es bei Anwälten aussehen (deren Kostenstruktur), deren Kostenstruktur ich nicht kenne.
Um die Vergleichbarkeit zu ermöglichen wird ein Beispiel von einem Vermögenswert von 100 Rubel ausgegangen. Dabei wird unterstellt, dass nach heutigen Stand September 2023 bei einem möglichen Verkauf (Beispiel: Magnit) ein Abzug von einem Durchschnittskurs oder heutigem Kurs von 50% und einer Sondersteuer von 10% und einem ungewissen Rubel-Umtauschkurs von 120 als Berechnungsgrundlage ausgegangen wird.
Brutto Vermögenswert 100 Rubel
- 50 % Abzug -50 Rubel
verbleiben 50 Rubel
- 10 % Sondersteuer - 5 Rubel
verbleiben 45 Rubel
- 5 % Maklergebühr - 5 Rubel
verbleiben 40 Rubel
Umrechnungskurs 120 (fiktiv, da der Rubelkurs nicht frei handelbar und nur Referenzkurse ermittelt werden) verbleiben dem Anleger (40/120) = 33 Cent pro hundert Rubel.
Die Maklergebühr von 5 Rubel wurden auf den Brutto-Vermögenswert bezogen und beträgt danach 5 %. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Letztlich verbleiben dem Kunden aber nur 45 Rubel. Die 5 Rubel Maklergebühr betragen also auf den Zwischenbetrag nicht mehr 5 % sondern (5*100/45) = 11,11 %.
Der Anleger sollte sich im Vorfeld genau bei einem Depotübertrag auf Russland die überleben ob die Makler- oder Anwaltsgebühr in einem angemessenen Verhältnis ist.
Nun könnte man als Argument dagegenhalten. Makler- oder Anwaltskosten sind egal, wenn ich die ersten Dividenden bekomme. Das ist zwar richtig. Wenn aber ein Verkauf aufgrund von russischen Vorschriften erfolgen muss, sofern ein Handel wieder möglich ist, nutzt man sein Depot nicht längerfristig um jahrelange Dividende abzuschöpfen.
Dann ist die Frage ob sich ein Tausch überhaupt lohnt.
Wohlgemerkt. Wer bereits ein Depot in Russland hat oder die Möglichkeit hat eines kostengünstig zu eröffnen. Meinen Glückwunsch. Jedoch sollte sich jeder über die Vor- und Nachteile eines Depots- in Russland im Klaren sein.
Lesen Sie auch hierzu: www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/...en-ruhe-und-besinnlichkeit
Zu guter Letzt. Ich hatte in einigen Foren einmal die Problematik mit dem Abzug hingewiesen, wir er aktuell bei Rückkäufen praktiziert wird. Hier einige Beispiele, welcher Vermögenswert pro Aktie rein rechnerisch in Euro heute wert wäre.
Dabei wird das og. Beispiel mit einem Eurokurs von 33 Cent pro 100 Rubel zugrunde gelegt.
Kurse Stand 15.09.2023
Gazprom 173 Rubel entspricht ca. 57 Cent
Sperbank 260 Rubel entspricht ca. 86 Cent
Lukoil 6.583 Rubel entspricht ca. 21,72 Euro
Magnit 5.800 Rubel entspricht ca. 19,14 Euro
Alle Angaben sind ein reines Berechnungsbeispiel und entspricht keinen tatsächlichen Gegebenheiten, da ein aktueller Verkauf von russischen Aktien für Ausländer aus unfreundlichen Ländern nicht möglich ist. Alle Angaben ohne Obligo. www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/adr-tausch-kostenfalle
Wenn ich jetzt ein Konto bei FF unter Zeitdruck eröffnen würde,
müsste ich auch erst mal alles bezahlen.
Den die sind so eigentlich nur ein Vermittler zwischen dem Makler
in Russland und dem Kunden in Deutschland.
Die leisten nicht mal die Übersetzung.
Die ersetzen nur die Reise nach Russland,
und kassieren dafür bei jeder Aktion.
Da ist die Gazprom Bank günstiger.
Ich habe mich inzwischen dazu entschieden nichts zu machen.
Die Mellon soll sich darum kümmern.
Da muss ich nichts weiter Bezahlen.
Die kassieren vom Verkaufserlös.
Auf Grund deren Größe können die auch besseres Aushandeln, als wir kleinen.
Je kleiner die eigene Anlage dort, desto Schlechter die Kosten
wenn man Leute Beauftragt
Darum abwarten bis sich der "Pulverdampf" legt und wir klarer mit einer gewissen Rechtssicherheit in die Zukunft schauen können. Das wäre im Moment meine Devise.
Denn, Mellon- und Citibank müssen mitmachen, Bücher öffnen usw. Trotzdem: Wenn ihr vor August 2022 eurem Broker einen Tauschauftrag gegeben habt, dann sind Eure Chancen vor einem deutschen Gericht einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen absolut gut!!! Denn Gesetze und Verordnungen der EU sind nicht rückwirkend wirksam. Damals war der Tausch möglich und immer wieder hat es auch über Clearstream geklappt. Aber, wirklich aber: DAS geht nur gerichtlich durchzusetzen, wenn man belegt, daß alle anderen Versuche, auch der jetzige erfolglos geblieben sind. ALSO: Gaprombank anschreiben, Konto eröffnen, kostet doch nichts! und Antrag bei der Bundesbank einreichen. Ihr habt nichts zu verlieren!!!!! Denkt nach. Bitte!
Auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erteilte Genehmigungen gestatten die Umwandlung von Aktienzertifikaten in Originalpapiere nur bis zum 25. Dezember 2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass.... Was ist jetzt mit den ADR die nicht rechtzeitig übertragen werden konnten oder wo die Bücher geschlossen wurden.
Sberbank, Gazprom und ähnliche. Danach machen alle Klimmzüge open end und erhalten eine Genehmigung mit der Auflage bis zum 25.12.2023 zu tauschen. Und wer das nicht schafft???
Kann der sich die Genehmigung für seine Enkel einrahmen????
Auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erteilte Genehmigungen gestatten die Umwandlung von Aktienzertifikaten in Originalpapiere nur bis zum 25. Dezember 2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 23 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Amtssprache deutsch ist.
Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand nach Antragstellung bitten wir abzusehen. Die Deutsche Bundesbank behält es sich vor, im Rahmen der Prüfung von Anträgen weitere Unterlagen nachzufordern. Im Grunde brauche ich gar nicht zu überlegen und keinen Antrag stellen. Dieser Passus, den Wandel bis zum 25.12.2023 vorzunehmen, ist von Anfang an das Totschlag-Kriterium. Was willst du dich da jetzt um ein Depot bemühen. Du kannst dich immer darauf berufen. "Liebe Leute, ich konnte doch gar nicht wegen des Passus die Bedingungen für eine Ausnahmegenehmigung erfüllen. Das wird nämlich noch für viele ein Problem. Wenn das wirklich ernst gemeint ist mir diesem Passus, den fast alle überlesen haben, brauchst du meiner Meinung auch nichts zu machen. Wie gesagt, meine Meinung und ohne Handlungsempfehlung oder mein Obligo.
Du muß nicht nach Armenien fliegen, alles geht per Post. Du hast doch auch noch Zeit, da Du Kontodaten der deutschen Bundesbank nachreichen kannst. Die Kontoeröffnung bei Armbrok kostet dich zunächst überhaupt nichts. Ich halte von Gazprombank wenig, da die nur Gazpromaktien nehmen und zweitens ein völlig undurchsichtiges Gebührenmanagement haben. Wenn Du es schneller haben willst, dann mußt Du eben dich in Erewan anmelden und an dem Tag hinfliegen, Flugpreise von FFM ab mit einmal Umstieg in Griechenland z.Zt. 275 bis 350 Euro hin und zurück. M.E. auch nicht viel Geld.
und Russland ist da auch im Spiel.
Also wenn man die da hin bring, können schon wieder Sanktionen kommen.
Ich bleibe da bei nichts tun und warten.
Aber wie immer, jeder muss selbst entscheiden was er macht.
Und hinterher haben wir es alle gewusst.
und hier werden uns dann wieder Leute erzählen, was für Deppen wir sind,
nicht das Profitabelste gemacht zu haben.
Im übrigen hier die Gebühren bei Armbrok:
Transfer in of ADR securities to Armbrok – 1.00% minimum 2,000,000 AMD.
Transfer out of ADR to Conversion – 1.00% minimum 2,000,000 AMD.
Transfer in of Ordinary shares – 0.5% minimum 200,000 AMD.
Umrechungskurs: 1€ entspricht aktuell 407 AMD (armenischer Dram)
Transfer out of ADR to Conversion – 1.00% minimum 2,000,000 AMD
Habe ich das mit ca. 5000€ minimum jedes mal Richtig gerechnet?
Transfer in of Ordinary shares – 0.5% minimum 200,000 AMD.
500€ Minimum?
Wie groß muss das Depot dann sein, das sich das lohnt???
so ab 500.000€ ??
Für Kleinanleger Ungeeignet
Aber mal ehrlich: Man kann doch nicht einfach zusehen, wie die Ehrenmänner und Ehrenfrauen aus FFM und Brüssel, aus Berlin und New York (ohne jedliche demokratische Legitimation) sich über Umwege an uns straflos bereichern. Oder glaubt denn hier jemand, daß die verramschten ADRs nicht dazu dienen werden später den großen Kapitalverwaltern (Vanguard, Black Rock) angeboten zu werden um schließlich deren Depots zu bereichern?
Da bin ich wirklich sprachlos, wie sich deutsche Kleinanleger das Geld aus der Tasche ziehen lassen und sich auch noch die letzten, d.h. die rechtlichen Möglichkeiten entziehen lassen.
Es ging mir lediglich um die Möglichkeit, ein Depot mit NSD-Zugang neben FF und Gazprom aufzutun, das als Aufnahmeort sowohl der mit Glück getauschten Aktien oder der ADRs dienen kann. Gemeinschaftsdepots sind auch nicht verboten um auf die Anlagesumme zu kommen.
Meiner Meinung nach, ich schrieb es hier schon, geht es nahezu ausschließlich um die Beantragung der Ausnahmegenehmigung um vor Gericht den Komplizen wie ING, consors und co. Rechtfertigungsgründe zu nehmen und lückenlos ein eigenes Mitverschulden sich später vor Gericht nicht vorhalten lassen zu müssen.
da stehen wir kleinen dann als letzte in der Schlange, ohne verhandlungsmacht nach dem Krieg
Die Bundesbank hat beschlossen, den Tausch von ADR's durch Ausnahmegenehmigungen
zu forcieren. Hierbei sind jedoch wichtige Fragen für den Anleger nicht geklärt.
1. Ist eine Ausnahmegenehmigung zwingend erforderlich, um die ADR in Aktien umtauschen zu können?
Die Ausnahmegenehmigung ist nach festen Dafürhalten vieler Marktteilnehmer und auch Anwälten nicht zwingend erforderlich. Die Deutsche Bundesbank als auch Euroclear und andere Marktteilnehmer vertreten die Auffassung , dass es einer Genehmigung nicht zwingend bedarf.
Clearstream stellt sich derzeit auf den Standpunkt, dass man ohne eine Genehmigung den Umtausch von ADR in Aktien russischer Emittenten nicht unterstützen könne und die Bearbeitung zur Umwandlung bis auf Weiteres ausgesetzt werden müsse (hier nachzulesen: https://www.clearstream.com/clearstream-en/...ment/a23056-3604478).2. Welche ADR's umfassen die Ausnahmegenehmigungen
2. Welche ADRs unterliegen einer Ausnahmegenehmigung
Man müsste annehmen, dass alle ADR bei denen die Kunden von ihrem Broker angeschrieben wurden für eine Sondergenehmigung in Betracht kommen. Da wurden Kunden beispielsweise für Sberbank ADR
eine Genehmigung einzuholen. Sberbank ist stark sanktioniert und wird meiner Meinung nach mit Sicherheit nicht über Clearstream beliefert werden. Was ist mit den ADR's, wo die Bücher geschlossen sind???
3. Listen über ADR's, die gewandelt werden können
Warum sind diese Listen nur über Umwege erhältlich und nicht der Öffentlichkeit bekannt??
Dann hätten sich viele Anleger die Mühe für die Beantragung einer Genehmigung sparen können.
4. Frist für einen Umtausch
2. Nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats abweichend von Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung bis zum 25. Dezember 2023 genehmigen, ein Aktienzertifikat, dem russische Wertpapiere zugrunde liegen.
Man muss sich einmal vorstellen, da gilt die Genehmigung nur bis zum 25.12.2023, da bis dahin ein Aktienzertifikat umgewandelt werden muss. Wie soll das denn funktionieren??
3. Baldmöglicher Verkauf nach Wandlung, sofern ein Handel wieder möglich ist.
Ein wichtiger Punkt, der einen möglichen Wandel vielleicht für immer erübrigt. Früher war nie die Rede davon, dass gewandelte Aktien zu einem Zeitpunkt verkauft werden müssen, sobald wieder ein ordnungsgemäßer Handel stattfindet. Scheinbar hat sich das geändert.
a) Die Raiffeisen Russia macht das scheinbar zur Bedingung
Gemäß Kundenanschreiben:Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn bestimmte in der geänderten Verordnung genannte Bedingungen erfüllt sind. Die RBI geht davon aus, dass die Verordnung darauf abzielt, das Problem des unvermeidlichen Umgangs mit NSD im Prozess der ADR/GDR-Konvertierung in russische Basiswerte zu lösen. Die OeNB hat bestätigt, dass die RBI einen Antrag auf Genehmigung der Konvertierung von DRs, die sie für ihre Kunden verwahrt, stellen kann. Allerdings müssen vollständige Informationen und Nachweise über die wirtschaftlichen Eigentümer der DRs vorgelegt werden, da die RBI gegenüber der OeNB für die Einhaltung aller Bedingungen der Genehmigung in jedem einzelnen Fall verantwortlich ist.
Da ein Verkauf der zugrunde liegenden Wertpapiere aufgrund russischer Gegenmaßnahmen möglicherweise nicht sofort möglich ist, reicht es aus, wenn der wirtschaftliche Eigentümer seine Absicht nachweist, die zugrunde liegenden Wertpapiere solcher DRs zu verkaufen. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass der wirtschaftliche Eigentümer beabsichtigt zu verkaufen, und ein solcher Verkauf muss durchgeführt werden, sobald die russischen Rechtsvorschriften dies zulassen.
www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/gazprom-banknachrichtb) Telefonat vom 18.09.2023 eines Foren Teilnehmers mit der Deutschen Bundesbank Ich habe zu dem Thema die telefonische Hotline der Deutschen Bundesbank
kontaktiert. Der Mitarbeiter meinte, nach seiner Interpretation habe der Verkauf sobald wie möglich ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen. Weiter führte er aus, dass eine Überprüfung der Durchführung des Verkaufs seitens der Bundesbank nicht erfolgen würde, aber die Verfolgung von Verstößen ggf. durch andere Stellen erfolgen werde.
Auf meine Frage, warum es keine Genehmigung zum Umtausch gebe, für den Fall, dass keine Verkaufsabsicht vorliege, antworte er, dass nach Auffassung der Bundesbank - entsprechend der auf der Webseite veröffentlichten Stellungnahme - hierfür gar keine Genehmigung erforderlich sei. Clearstream vertrete hier möglicherweise - evtl. wegen noch weitergehender US-Sanktionen - eine andere Rechtsauffassung.
Auf meine Frage, inwieweit es rechtlich problematisch sein könnte, wenn man die Sondergenehmigung nutze, um etwas ohnehin Erlaubtes zu erreichen (Umwandlung ohne tatsächlicher Verkaufsabsicht), meinte er, dass es schon ein Problem sein könne, wenn man die Umwandlung auf Grundlage einer Genehmigung durchführe, die unter der Auflage des Verkaufs erteilt werde, und diesen dann aber nicht realisiere.
Gelöst: Russische ADR's umwandeln in Orginal Aktien. – Seite 224 - comdirect
5. Anstehendes 12. Sanktionspaket mit weiteren Sanktionen gegen russische Vermögen
EU bereitet zwölftes Sanktionspaket gegen Russland vor: Das steht drinIm Oktober soll das neue Sanktionspaket von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet werden. Einigen Ländern gehen die Sanktionen nicht weit genug.
Neue Sanktionen gegen Russland: EU plant den Wideraufbau der UkraineEin Vorschlag, der schon seit längerem diskutiert wird, könnte im nächsten Sanktionspaket tatsächlich enthalten sein: Gewinne aus eingefrorenen Zentralbankguthaben zur Unterstützung der Ukraine verwenden. Im elften Paket hatten sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, Vermögenswerte von über 100 russischen Personen und Organisationen einzufrieren. Bisher wurde diese Maßnahme aufgrund rechtlicher Bedenken nicht umgesetzt. Es bleibt also unklar, ob ein Teil der rund 200 Milliarden Euro eingefrorener Vermögenswerte der russischen Zentralbank, in den Wideraufbau der Ukraine investiert werden.
Fazit: Die Zeit ist überfällig, dass sämtliche am Umtauschprozess Beteiligten, den Anlegern nicht nur mit Halbwahrheiten, Fakes und Finten gegenüber treten. Das Vertrauen in die Politik, in die Finanz- und Aufsichtsbranche hat schweren Schaden genommen. Was gestern vielleicht noch richtig war mit der Einrichtung von russischen Depots, der Wandlung von ADR und der Verwahrung von Aktien, kann ex post betrachtet vielleicht ein Fehler gewesen sein.
Hellseher sind wir alle nicht und können nur nach bestem Wissen und Gewissen handeln und beraten.
"Jede weitere Verschärfung über möglich Sanktionspakete könnte die Anleger in besonderem Maße treffen, da davon auszugehen ist, dass die russische Regierung die Sanktionen spiegeln wird. Das könnte sehr schnell die Dividenden der Anleger von Typ C Konten betreffen". Wollen wir es nicht hoffen.
In diesem Sinne drücke ich uns allen die Daumen, dass wir eines Tages noch möglichst unbeschadet aus dieser misslichen Situation herauskommen mögen.
Dieser Artikel spiegelt ausschließlich die Meinung des Verfassers wider und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben ohne Obligo.
www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/...ung-mit-vielen-unbekannten
Verfasser. Autor
Gestern noch davon geschrieben,
und heute knallt das da schon.
Und wer hat jetzt seine gewandelten Gazprom da?
Gazprom im Sanktionierten Russland
Die Verwaltung des Depots im Kriegsgebiet.
1) Deutschland: an die Siegermächte nach dem ersten Weltkrieg. Die darauffolgende Armut in
Deutschland bereitete indirekt den Zweiten Weltkrieg vor. Übrigens: die letzte Rate war 2010 fällig.
2) Irak an Kuweit nach dem Golfkrieg. Die durch die westlichen Sanktionen ausgelöste Hungernot kostete zwischen 1991-1996 über 500 000 Iraker, meist Kinder das Leben. (Quelle Unicef)
Von der Entstehung der Terrororganisation IS ganz zu schweigen.
Was passieren wird wenn Russlands Eingefrorenes Vermögen für Reparationszahlungen an die Ukraine fließen müsste?
1) nichts, weil das rechtlich nicht gedeckt ist und weitere Sanktionen allenfalls die Blockbildung (BRICS+) beschleunigen würden. Das ließe sich kaum noch sabotieren.
2) Die EU übernimmt die Hauptlast, sofern sie bis dahin überhaupt noch Zahlungsfähig bleibt.
3) Die BRICS+ Staaten werden prinzipiell bis Ende 2024 dazu bereit sein den Rohstoffhandel auf eigene Zahlungssysteme umzustellen mit schwerwiegenden Folgen für die etablierten Währungen.
4) Die Tatsache, dass ab Dezember 2023 die neue Wirtschaftsgemeinschaft etwa 85-90 %
der globalen Rohölproduktion kontrolliert wird, sollte sich eher positiv auf die Stabilität
der BRICS+ Währungen untereinander auswirken.
5) Inflation, Rezession und der Verfall der sozialen Sicherheit in der EU erzwingen einen politischen Wechsel. Hoffentlich nicht so dramatisch wie vor 90 Jahren.
Also cool und sachlich bleiben aber vor allem ohne Schaum vor dem Mund das Leben genießen.