Gazprom ADR 2022 - Wie geht's weiter?
Seite 294 von 336 Neuester Beitrag: 27.11.24 19:53 | ||||
Eröffnet am: | 08.04.22 21:10 | von: EarlMobileh | Anzahl Beiträge: | 9.396 |
Neuester Beitrag: | 27.11.24 19:53 | von: time watch | Leser gesamt: | 7.243.972 |
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Wie kann Freedom Finance Europe Ltd. Ihnen behilflich sein:
Wir begleiten Sie bei der Eröffnung des Kontos beim russischen Broker - Sie haben in wenigen Minuten dort eine Kontonummer.
Sie erhalten die Lieferdaten * SSI der NSD -Verwahrstelle für Ihre Originalaktien
Wir geben Ihnen die Vorlage für die Antragstellung bei der Bundesbank - oder bei Ihrer Bank.
Welche Gebühren kommen auf Sie zu?
Gebühren für die oben genannten Dienstleistungen:
5 % vom Nominalbetrag für ein Portfolio bis 500.000 € *jedoch nicht weniger als 500 €
3% - für die Portfolios über 500.000 €
HERRLICH!!
174*2/102 = 3,41 €.
Das Goldrubel-Investment. Zu schön….
Die Gazprom machen aber auch nur insgesamt 2% meiner Depots aus. Dafür könnte ich mir zwar nen netten Spaß auf Rädern kaufen, andererseits ist es mir den Stress nicht wert.
Und wer sagt, dass man wirklich weiter kommt, wenn man getauscht hat? Dafür brauchste ne Glaskugel.
spätestens 20. September 2023 eröffnen. Trifft dies nicht auf Sie zu, brauchen Sie an dieser Stelle
nicht weiterzulesen.
Mitte letzten Jahres haben wir Ihnen einen Brief zum Umtausch von Depositary Receipts (ADR/GDR) in
die russischen Originalaktien geschickt.
Aktuell gibt es eine Sonderregelung: Die Deutsche Bundesbank kann bis zum 25. September 2023 den
Umtausch von bestimmten ADR/GDR in die russischen Originalaktien genehmigen.
Ausgeschlossen sind hiervon die
ISINsUS80585Y3080 (SBERBANK ADR),
US46630Q2021 (VTB BANK
GDR) und US73181M1172 (POLYUS GDR).
Für den Umtausch gelten folgende Bedingungen:
- Sie haben ein Depot bei einer russischen Bank.
- Das ADR/GDR wurde vor dem 3. Juni 2022 emittiert.
- Für einen Verkauf des russischen Basiswerts ist ein Umtausch notwendig.
- Der Verkauf des russischen Basiswerts muss mit der Verordnung (EU) Nr. 33/2014, einschließlich
der Artikel 5 und 5f, vereinbar sein.
- Es werden keiner anderen als der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten
Einrichtung Gelder bereitgestellt.
- Der Umtausch muss bis zum 25. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
- Bis spätestens 20. September 2023 benötigen wir das angehängte Antwortformular zurück.
Nach diesem Termin eingegangene Antwortformulare können wir leider nicht mehr berücksichtigen.
Die Prüfung dieser Voraussetzungen übernehmen wir für Sie, sobald wir Ihr Antwortformular erhalten
haben.
Wichtig: Ihren Auftrag zum Umtausch leiten wir an die Lagerstelle Clearstream Luxembourg weiter, wenn Ihre Depositary Receipts dort gelagert werden und diese ein sogenanntes Umtausch-Event veröffentlicht hat. Es ist unklar, ob und zu welchen Bedingungen bzw. Konditionen die an dem Umtausch beteiligten Lagerstellen und ADR/GDR-Emittenten diesen ausführen.
Leider hängt der Umtausch von vielen Faktoren ab, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
Es kann trotz Weisung und Genehmigung durch die Deutsche Bundesbank dazu kommen, dass ein
Umtausch nicht oder nicht mehr möglich ist.
Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen?
Dann rufen Sie uns einfach an unter 0800 - 737 622 24. Wir sind montags bis freitags von 9.00 bis
17.00 Uhr gerne für Sie da
Deutschen Bundesbank) meine personenbezogenen Daten (Nationalität, Vor- und Nachname sowie die
vollständige Adresse) dazu an die Deutsche Bundesbank weiterleitet. Gleichzeitig erteile ich für die o. g.
Positionen einen Auftrag zum Umtausch und akzeptiere die zu erwartenden Fremdgebühren
(voraussichtlich 5,00 USD pro 100 Stück zzgl. 17,50 USD Cable Fee)."
Ich glaube hier werde ich mein Depot schließen. Die haben mich schon etliche Mal abgezockt, zuletzt wollten sie mich um fast 200 € bei einer Dividendenzahlung betrügen. Wozu rechnet man in USD, wenn die Genehmigung in Deutschland bzw. Europa beantragt wird?
Meine Bank schreibt mir:
Sofern die onvista bank – eine Marke der Commerzbank AG die Antragstellung für Sie
übernehmen soll, sind uns die entsprechend geforderten Nachweise (Veröffentlichung der
Deutsche Bundesbank, Punkt III, Erforderliche Unterlagen) zeitnah und vollständig bis zum
18. September 2023 zur Verfügung zu stellen.
Ungeachtet der weiteren tatsächlichen Entwicklung möchten wir Sie darauf hinweisen, dass
folgende Voraussetzungen – neben der Genehmigung der Deutsche Bundesbank – für einen
Umtausch vollständig erfüllt sein müssen:
• die Mitwirkung des deutschen Zentralverwahrers (Clearstream Banking AG) durch
Weiterleitung des Umtauschauftrags an den Emittenten der ADRs/GDRs
• die Bereitschaft der Emittenten der ADRs/GDRs, einen solchen Umtausch durchzuführen
• die Benennung eines russischen Zieldepots durch den Inhaber der ADRs/GDRs, auf das
die aus dem Umtausch resultierenden russischen Originalaktien in Russland eingebucht
werden sollen
Die Deutsche Bundesbank hat das hier unter III:
III. Erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung des Antrags sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. Nachweis, dass es sich bei dem Inhaber des Aktienzertifikats um einen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung handelt, unter Angabe des vollständigen Namens, der Nationalität und der Adresse des Inhabers des Aktienzertifikats.
2. Beauftragung durch den Inhaber des Aktienzertifikats zur Antragstellung durch die Depotbank und Ermächtigung zur Weitergabe personenbezogener Daten (wenn der Antrag über die Depotbank des Inhabers des Aktienzertifikats gestellt wird).
3. Nachweis der Inhaberschaft des Aktienzertifikats unter Angabe von ISIN, Wertpapierbezeichnung, Bestand und Depotnummer sowie Ausstellungsdatum (muss vor dem 3. Juni 2022 liegen).
4. Darstellung des Weges, auf dem die Umwandlung erfolgen soll, einschließlich einer Aufzählung aller Stellen, die im Zuge der Umwandlung möglicherweise Zahlungen erhalten (Gebühren).
5. Nachweis eines Depots (z. B. Depot in Russland) über das der Inhaber des Aktienzertifikats die Wertpapiere erhalten und veräußern kann.
lt. deinem Post überträgt die Targo keine Polyus-GDR mit der ISIN US73181M1172
Wie verträgt sich das damit, daß ich am 12.9.23 vom DKB-Broker genau für diese Polyus-GDR eine "Kapitalmaßnahme" zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung ins Postfach gestellt bekommen habe (neben Gazprom)? Auch Forist Det123 hat eine Liste hier ins Forum gestellt, worauf die Polyus-GDR als für die Ausnahmegenehmigung zugelassen gelistet sind. Wie kommt die Targobank darauf? So ein Chaos!!!
Weil, wenn die Polyus nicht zugelassen sind für die Ausnahme, dann kann ich mir die Beantragung ja sparen, von der Einrichtung eines teuren FF24/Cifra-Depots ganz zu schweigen!
Weiß jemand über Polyus was genaueres?
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sobald Sie Informationen von der Bundesbank erhalten, dass diese die Umlagerung genehmigt, wenden Sie sich bitte nochmals bezüglich der Zustimmung an uns. Aktuell liegen uns hierzu noch keine Informationen vor - z.B. was die Zustimmung enthalten soll und ich welcher Form diese erfolgen soll.
Bitte beachten Sie noch Folgendes:
Hier gilt weiterhin, dass Clearstream Banking seit Mitte August 2022 das komplette Settlement für ADRs auf russische Aktien eingestellt hat.
Das bedeutet: Es ist keine Übertragung möglich. Die Umwandlungen in Aktien waren unabhängig davon je nach Wertpapier immer mal wieder über Clearstream durchführbar - und diese haben wir auch, soweit auch für uns möglich, ab Oktober 2022 aktiv angeboten und umgesetzt.
Die Umwandlungen waren und sind aber an diverse Bedingungen geknüpft, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen - und die auch je nach ADR unterschiedlich sein können. Aktuell ist bei jedem ADR mindestens eine Bedingung nicht erfüllt: Clearstream Banking lässt nichts zu.
Bei den meisten anderen ADRs kommt dazu, dass die jeweiligen ADR-Agents keine Wandlungen aufnehmen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
Viele Grüße
Ihre ING
15/9/2023
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V. Hinweise
Auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erteilte Genehmigungen gestatten die Umwandlung von Aktienzertifikaten in Originalpapiere nur bis zum 25. Dezember 2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 23 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Amtssprache deutsch ist.
Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand nach Antragstellung bitten wir abzusehen. Die Deutsche Bundesbank behält es sich vor, im Rahmen der Prüfung von Anträgen weitere Unterlagen nachzufordern.
Viele Anleger sind dieser Tage bemüht eine Genehmigung zur Wandlung ihrer ADR bei der Deutschen Bundesbank einzuholen. So weit, so gut.
Im letzten Absatz ihrer Verordnung schreibt die Deutsche Bundesbank, dass die Genehmigungen für eine Umwandlung nur bis zum 25.12.2023 gültig ist.
Wer ist denn in der Lage seine ADR bis zum 25.12.2023 in Aktien wandeln zu lassen.
Das mag nur in Ausnahmefällen gelingen wo die ADR bei der depotführenden Verwahrstelle liegen. Beispiel: Gazprom - Gazprombank etc.. Wer jetzt weitere ADR überträgt, wo die depotführende Bank nicht automatisch Verwahrstelle ist. Beispiel:
Einlagerung von Lukoil, Sberbank ADR's bei Gazprombank. Wenn dann noch die Bücher der ADR-Ausgeber teilweise geschlossen oder die Gesellschaften sanktioniert sind. Erklär mit bitte einer wie bis zum 25.12.2023 ein Tausch der ADR in Aktien möglich sein soll.
Mit meinem heutigen Mail habe ich meine russische Verwahrstelle einmal auf diesen Umstand hingewiesen. Ich vermute einmal in der Hektik des Geschäfts wurde der Passus der Bundesbank von allen überlesen.
Sehr geehrte Damen und Herren.....
Meiner Meinung nach kann das mit der Ausnahmegenehmigung in vielen Fällen niemals gelingen. Vielleicht sollten hier erst einmal grundlegende Fragen geklärt werden. Es macht doch keinen Sinn, wenn wir xyc Depotinhaber jetzt Anträge einreichen, die ohnehin niemals bearbeitet werden können.
Und zwar schreibt die Deutsche Bundesbank in dem Antrag auf Genehmigung im letzten Absatz:
V. Hinweise
Auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erteilte Genehmigungen gestatten die Umwandlung von Aktienzertifikaten in Originalpapiere nur bis zum 25. Dezember 2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 23 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Amtssprache deutsch ist.
Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand nach Antragstellung bitten wir abzusehen. Die Deutsche Bundesbank behält es sich vor, im Rahmen der Prüfung von Anträgen weitere Unterlagen nachzufordern.
Ich bin von meinem Broker aufgefordert worden einen Antrag für meine Sberbank ADRs zu stellen. Sberbank ist stark sanktioniert. Wer soll bitteschön einen Sberbank ADR in Aktien tauschen. Vor allem ist das über ihr Haus überhaupt darstellbar. Das betrifft im Grunde viele ADRs.
Mit freundlichem Gruß
Das sollte aber allen Zeigen,
was Experten der Bank wert sind
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Umtauschgenehmigung bezieht sich auf von der EU sanktionierte Wertpapiere und gestattet nach Ausstellung den Umtausch der entsprechenden ADRs zu Stammaktien. Die Genehmigung selbst stellt keine Garantie zur Umsetzbarkeit des Umtauschs dar, da Umtauschbarkeit von den Herausgeberbanken abhängt und BNY Mellon gegenwärtig keinen Umtausch von Gazprom ADRs durchführt.
Gern leiten wir Ihren Antrag für eine Ausnahmegenehmigung auf Wunsch zu unserem ausführenden Partner weiter, um diese bei der Bundesbank zu beantragen. Hierfür benötigen wir einen Nachweis für ein Depot in Russland, welches die aus einem Umtausch resultierenden Aktien annehmen kann. Bitte beachten Sie, dass wir aus Sicherheitsgründen ausschließlich Anhänge im JPG- PNG oder PDF-Format.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern per Telefon oder per E-Mail zur Verfügung. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie außerdem online in unserem Hilfe-Center.
Mit freundlichen Grüßen
Service-Team
dann leiten die Banken das an Clearstream weiter.
Clearstream an Mellen
Mellen nimmt solange noch Umwandlungsanträge an,
bis die Bücher wieder offen sind.
Also hat die Mellon noch nichts verkauft.
Keine Ahnung was Richtig ist.
A) Nichts machen, und man bekommt von der Mellon, Verkaufserlös - Umwandlungsgebühr +
Dividende. Man muss nur Warten.
B) Wenn man bereits ein Depot bei der Gazprom hat, alles dahin.
Umwandlungsgebühr, Dividende nach gezahlt bekommen.
Günstig, dafür kosten für die ID, für die man bis jetzt nach Russland muss
C) Fredem Finence beauftragen alles zu regeln, kostet erst mal,
man spart aber Reise nach Russland, und die haben eine Bankenzulassung in der EU.
Die Aktien sind aber Sondervermögen, und fallen eben nicht unter die EU Garantie.
Je weniger man hat, desto schlechter ist das von den Kosten bei B.
Wenn man von Steigenden Kursen und Dividenden ausgeht bietet sich C an.
Wenn man schlechteren Gesetzen in Russland ausgeht, und das Aufkündigen
der Doppelbesteuerung ausgeht, dann A
Erst wenn alles gelaufen ist, kommen wieder die raus,
die alles Vorher wusten und alles richtig gemacht haben
Kosten für Depot Eröffnung in Russland?
Also 2 Firmen, die in Russland hat also keine EU Lizens
Als Kunde hat man ja da ein Depot und seine Aktien da hin bringen lassen.
Da hat FF nur das gemacht was der Kunde wollte, ohne Haftung??
Die werden erst tätig nach Bezahlung.
Dann kommen kosten für Übersetzer dazu,
eine Empfehlungsliste liegt bei.
Es steht nichts da, das man das Geld zurück bekommt,
wenn es nicht funktionieren sollte.
Dann kommen die Kosten für die Mellon für das umtauschen dazu.
Es wird darauf hingewiesen, keine Garantie das der Umtausch klappt.
Bis 25.9 muss alles bei meiner Bank sein.
Wenn ich jemanden Bezahle, dann würde ich ihm
Ausweiskopie und Bankdaten zuschicken, und sagen Machen.
Bezahlung von den Dividenden, die dann nach gezahlt werden.
So aber, soll ich selbst für die Übersetzung sorgen.
Bezahlen, auch wenn es nicht Funktioniert.
Also ich werde nichts machen,
da soll die Mellon verkaufen und gut ist das.
Aber das soll jeder Selbst entscheiden.
Russland: Aktualisierte EU-Verordnung 269/2014 in Bezug auf die Abwicklung von ADR- und GDR-Programmen mit russischen Basiswerten
15.09.2023
Clearstream Banking1 informiert Kunden darüber, dass gemäß Artikel 6b(5aa) der Verordnung (EU) 269/2014 die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates die Umwandlung eines Hinterlegungsscheins mit russischem Basiswert, der bei der Nationalen Abwicklungsgesellschaft gehalten wird, genehmigen können. Der relevante Text lautet:
vbnet
'5aa. Abweichend von Artikel 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Umwandlung bis zum 25. Dezember 2023 durch Staatsangehörige oder Einwohner eines Mitgliedstaats oder durch eine in der Union ansässige Einrichtung eines Hinterlegungsscheins mit russischem Basiswert, der bei der in Anhang I unter der Nummer 101 aufgeführten Einrichtung im Abschnitt "Einrichtungen" zum Zweck des Verkaufs des Basiswerts und der Bereitstellung von im Zusammenhang mit der Umwandlung des Hinterlegungsscheins und dem Verkauf des Basiswerts stehenden Geldern direkt oder indirekt an diese Einrichtung in Russland genehmigen, unter solchen Bedingungen, wie es die zuständigen Behörden für angemessen erachten und nachdem sie festgestellt haben, dass:
(a) der Hinterlegungsschein vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt wurde;
(b) der entsprechende Antrag auf Genehmigung bis zum 25. September 2023 eingereicht wird;
(c) der Inhaber des Hinterlegungsscheins nachweisen kann, dass eine solche Umwandlung für den Verkauf des Basiswerts notwendig ist;
(d) der Verkauf des Basiswerts den Bestimmungen der Verordnung Nr. 833/2014, einschließlich der Artikel 5 und 5f, entspricht; und
(e) keine Gelder anderen in Anhang I aufgeführten Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.'
Kunden und ADR/GDR-Inhaber, die eine Umwandlung wünschen, werden daran erinnert, sich bis spätestens 25. September 2023 an die zuständigen Behörden in ihrem Mitgliedstaat zu wenden, um eine Genehmigung gemäß Artikel 6b(5aa) der Verordnung (EU) 269/2014 zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die bis zum 30. Dezember 2023 von der Nationalen Abwicklungsgesellschaft erklärte Gebührenbefreiung im Zusammenhang mit freiwilligen Umwandlungen und Stornierungen nicht die Umwandlung eines Hinterlegungsscheins mit russischem Basiswert ohne Genehmigung gemäß Artikel 6b(5aa) der Verordnung (EU) 269/2014 ermöglicht.
Gemäß den Anweisungen der deutschen und luxemburgischen zuständigen Behörden wird Clearstream Banking S.A. (CBL) Umwandlungen bearbeiten, die von ihren Kunden für ADR/GDR-Inhaber durchgeführt werden, die Staatsangehörige oder Einwohner eines Mitgliedstaats sind, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind und Umwandlungen aus anderen Gründen nicht unzulässig sind.
Für jede ADR/GDR-Umwandlungsanweisung in Bezug auf die unten aufgeführten Wertpapiere müssen Clearstream Banking S.A.-Kunden im Bemerkungsfeld ihrer Anweisung (:70E: INST-Feld in MT565 oder im Corporate Action Instructions Narrative im Xact Web Portal) angeben, dass sie die Genehmigung gemäß Artikel 6b(5aa) der Verordnung (EU) 269/2014 erhalten haben, und die folgenden Informationen bereitstellen:
(a) den Namen der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, die die Genehmigung erteilt hat,
(b) die Referenznummer der Genehmigung und
(c) das Datum der Genehmigung.
Anweisungen ohne die erforderliche Angabe zur Sanktionskonformität werden abgelehnt.
Ungeachtet der oben genannten Anforderungen wird Kunden daran erinnert, dass gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Clearstream Banking S.A. Kunden dafür verantwortlich sind sicherzustellen, dass alle von ihnen über Clearstream Banking S.A. abgewickelten Anweisungen den geltenden Gesetzen entsprechen, einschließlich etwaiger Sanktionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs.
Auswirkungen auf Kunden
Clearstream Banking wird voraussichtlich ab dem 20. September 2023 die Bearbeitung von DR-Umwandlungsanweisungen für diejenigen DR-Programme wieder aufnehmen, bei denen DR-Bevollmächtigte die Umwandlung unterstützen und ihre Bücher für Stornierungen geöffnet sind.
Clearstream wird aktualisierte Mitteilungen über Unternehmensaktionen an die Inhaber der betroffenen DR-Programme bereitstellen, für die eine Umwandlung möglich ist.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen können sich Kunden an den Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.
Clearstream Banking bezieht sich kollektiv auf Clearstream Banking S.A., mit Sitz in der 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B-9248, und Clearstream Banking AG (für Clearstream Banking AG-Kunden, die Creation-Konten verwenden), mit Sitz in der 61, Mergenthalerallee, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.
15/9/20230 Comments
Wer es geschafft hat ein Depot in Russland zu eröffnen und es demnächst gelingt seine ADRs dorthin zu übertragen und zu wandeln. Meinen herzlichen Glückwunsch. Für alle diejenigen, die keine Möglichkeit haben diesen Weg zu beschreiten und dies auch nicht wollen (geschlossene Bücher, sanktionierte Werte, Kostengründe) geht die Welt nicht unter. Wer weiß, ob am Ende des Tages, sich an dem "Herdenzwang" sich nicht zu beteiligen, der richtige Weg gewesen ist.
Handelsoptionen für uns Anleger:
Für alle, die bislang nicht die Möglichkeit hatten ihre ADR in Aktien zu tauschen gibt es mehrere Optionen:
Eröffnung eines Depots in Russland
Annahme eines Rückkaufsangebots durch die Aktiengesellschaft
Weiterhin nichts machen und abwarten
steuerliche Komponente.www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/...en-ruhe-und-besinnlichkeit
Impact on clients
Clearstream Banking will resume processing of DR conversion instructions on or around 20 September 2023, for those DR programmes where DR agents are supporting the conversion and have their books open for cancellation.
Clearstream will provide updated corporate action notifications to the holders of applicable DR programmes for which the conversion is possible.
https://www.clearstream.com/clearstream-en/...ttlement/a23080-3678452