Gazprom ADR 2022 - Wie geht's weiter?
Seite 292 von 336 Neuester Beitrag: 27.11.24 19:53 | ||||
Eröffnet am: | 08.04.22 21:10 | von: EarlMobileh | Anzahl Beiträge: | 9.396 |
Neuester Beitrag: | 27.11.24 19:53 | von: time watch | Leser gesamt: | 7.244.655 |
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Leerverkäufer haben mit Aktien wie Sberbank und Gazprom etwa 1 Milliarde US-Dollar verdient – aber es könnte ihnen schwer fallen, diese Gewinne zu realisieren.
www.institutionalinvestor.com/article/...s-clean-up-on-russian-stocks
Händler verdienen Millionen, indem sie russische börsengehandelte Fonds leerverkaufen
www.wsj.com/livecoverage/...xchange-traded-funds-s51nJ18Nqtnjal66cDCX
Auf Russland fokussierte ETF-Anleger zahlen den Preis, da Leerverkäufer kassieren
www.ft.com/content/db8503c2-d0b9-4776-8994-0ec7041f4e2b
Leerverkäufer, die einen Einbruch in Russland vorhergesehen haben, finden, dass die Auszahlung der schwierige Teil ist
www.bloomberg.com/news/articles/2022-03-04/...ng-out-is-the-hard-part
Lukoil, fehlen plötzlich 12% der Aktien, bei Magnit auch. Und die Protagonisten
wie die Deutsche Bank und JPMorgan tun dies als Bagatelle (russischer Aktienklau) ab. Für wie dumm halten die Banker die Anleger. Diese sollen dann wie mehrfach beschrieben über einen Fantasie Pro-Ration-Faktor den Schaden in der Form begleichen, dass sie weniger Aktien erhalten.
Kein weiterer Kommentar nötig.
Der Antrag ist nach Artikel 6b Absatz 5aa Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 bis zum 25. September 2023 bei der Deutschen Bundesbank, Servicezentrum Finanzsanktionen, vorzugsweise elektronisch (sz.finanzsanktionen@bundesbank.de) zu stellen.
Die Deutsche Bundesbank empfiehlt, dass die jeweilige nationale Depotbank für ihre Kunden, die beabsichtigen eine Genehmigung auf Basis von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 zu erhalten, gesammelt den jeweiligen Antrag stellt.
III. Erforderliche UnterlagenZur Prüfung des Antrags sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. Nachweis, dass es sich bei dem Inhaber des Aktienzertifikats um einen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung handelt, unter Angabe des vollständigen Namens, der Nationalität und der Adresse des Inhabers des Aktienzertifikats.
2. Beauftragung durch den Inhaber des Aktienzertifikats zur Antragstellung durch die Depotbank und Ermächtigung zur Weitergabe personenbezogener Daten (wenn der Antrag über die Depotbank des Inhabers des Aktienzertifikats gestellt wird).
3. Nachweis der Inhaberschaft des Aktienzertifikats unter Angabe von ISIN, Wertpapierbezeichnung, Bestand und Depotnummer sowie Ausstellungsdatum (muss vor dem 3. Juni 2022 liegen).
4. Darstellung des Weges, auf dem die Umwandlung erfolgen soll, einschließlich einer Aufzählung aller Stellen, die im Zuge der Umwandlung möglicherweise Zahlungen erhalten (Gebühren).
5. Nachweis eines Depots und Kontos in Russland über das der Inhaber des Aktienzertifikats die Wertpapiere erhalten und veräußern kann.
IV. HinweiseAuf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erteilte Genehmigungen gestatten die Umwandlung von Aktienzertifikaten in Originalpapiere nur bis zum 25. Dezember 2023.
Da die Umwandlung nur bis zum 25.12.2023 nerfolgen kann ist für mich schlüssig, dass die Ausnahmegenehmigung nur für nicht sanktionierte russische ADR gilt. Eine Wandlung sanktionierter russischer Unternehmen sollte im Umkehrschluss wohl kaum bis zum 25.12.2023 möglich sein.
Ich leihe mir Aktien, verkaufe die und kaufe die dann zurück.
Mit dem Verkauf drücke ich den Kurs, hoffe, das andere dann auch ihre Aktien Verkaufen,
und muss sie dann zurück kaufen, um die Aktien zurück zu geben.
Das den Preis treibt.
Das ist nicht Strafbar, das das daneben gehen kann, haben einige Fonds die das machen auch bei Gamestop gesehen.
Wenn ADR ausgegeben wurden, für die keine Aktien hinterlegt wurden,
dann ist das Strafbar.
Das wurde früher bereits festgestellt und die Banken dafür bestraft.
Also nicht Aktuell bei uns nachgewiesen.
Wenn also jetzt, Aktien von den Russen gegen ADR's getauscht wurden,
dann muss der ADR Herausgeber hier den Abgleich schaffen oder haften,
und das mit der Bank in Russland klären, der die Aktien verwahrt.
Nicht unser Problem, nicht Strafbar.
Wenn die Herausgeber, ADR`s verliehen haben, ohne das es dafür Aktien im Depot gab,
dann ist das Strafbar. das muss aber erst mal nachgewiesen werden.
Den Nachweis gibt es "noch" nicht.
Die Leerverkäufer die sich die ADR geliehen haben, mussten die zurückkaufen
um sie zurück zu geben.
Wenn Sie das nicht gemacht haben, haften Sie gegen über den Herausgebern.
Auch wenn diese sich Strafbar gemacht haben.
Das Aussetzen des Handels war vorher angekündigt.
Es gab bis zum Schluss handel mit niedrigen Kursen.
Daher war es auch möglich die zurück zukaufen und sich glatt zu stellen.
Wenn der Herausgeber mehr ADR als Aktien im Bestand zu haben raus gegeben hat.
Dann konnte sich dieser genauso glatt Stellen, und so die Straftat nur schwer nachweisbar sein.
Daher habe ich zweifel an den vermutungen, das auf diese Weise es mehr ADR als Aktien gibt.
Der Abgleich mit den Russen, Clearstream und den Banken bei uns,
ist da doch wahrscheinlicher. Was Straften eben nicht ausschließt.
Nur eben nach Wahrscheinlichkeiten sieht das eben anders aus
die sind da ziemlich unwillig.
Mir antworten sie zur Zeit nicht mal mehr,
wenn ich denen einen neuen Stand mitteile, anstatt das
von denen Kommt, wozu sie nach den Gesetzen verpflichtet sind.
Aber mir gefällt das eigentlich, so kann ich sie hier,
wenn das zu meinem Nachteil läuft sehr einfach in Haftung nehmen kann.
March 4, 2022
Könnte, Datum März 2022
Also keine Aussage dazu, ob noch Position von Shortzellern offen sind.
Und das Long noch offen sind, das sind wir.
Die Mellon hat nicht alle ADR zurück gekauft.
Also nichts was deine Aussagen Stützt, das die ADR Herausgeber aktuell
betrogen haben.
Du bringst Anleger dazu sich mit nicht bewiesenen Anschuldigungen zu beschäftigen.
wenn das zu meinem Nachteil läuft sehr einfach in Haftung nehmen kann." Sorry, selten so einen Blödsinn gelesen. Wie oft willst du dich hier täglich noch blamieren.....Welcher Nachteil????Jemanden haftbar machen kannst du nur, wenn dir ein Schaden entstanden ist. Wenn dich dein Broker nicht informiert oder kümmert. Hast Du dann weniger ADR in deinem Depot??? Erklär uns einmal welcher Schaden dir entstanden ist. Mal los, bin jetzt einmal ganz gespannt......
als durch Aktien gedeckt sind, Kein Beweis dafür bei den Gazprom.
Als Quelle verweist du auf deine eigenen Blogs in anderen Stellen im Internet.
Das ist kein Beleg. Da solltest du alle deine Beiträge zu löschen-
Ich weis nicht was besser ist, Tauschen oder durch Mellon verkaufen lassen.
Das kann dir keiner sagen. da gibt es nur Vermutungen.
Und jetzt kommt der Punkt, den ich nutzen möchte.
Durch das nicht Informieren und gesetzlich notwendige Nachfragen bei mir
ergibt sich folgendes.
Die Mellon wird das irgendwann für mich verkaufen.
Stellt sich das als die Geldmäßig besser Lösung heraus, bleibt das.
Stellt sich das als der Schlechtere Weg heraus,
dann sage ich hier, ich habe ein Depot bei Gazprom angelegt.
Die Bank hat durch ihr nicht Handeln, mich daran gehindert den besseren Weg
zu gehen. Die Differenz ist der Schaden, den ich durch die Bank erlitten habe.
Also die beste Lösung für mich, so das ich immer das meiste raus hole.
Anstatt Geister zu jagen wie du, suche ich nach Wegen,
das Maximum raus zu holen.
Solltest du einfach auch mal Probieren
Mehr ist nicht drinnen.
Als Kleinanleger, muss ich sehen,
Was bekomme ich auf die weise raus.
Bis jetzt noch keine Möglichkeit bekannt,
das ID verfahren im Westen zu nutzen.
Was kostet mich das, nach Russland zu fliegen,
dort alles zu regeln?
Was bekomme ich später da raus?
Wie Besteuert mich Russland?
Das Doppelbesteuererungs Abkommen, ist doch auch gekündigt.
Die Westlichen Banken, die die ADR betreuen, haben da mehr Möglichkeiten
da bessere Konditionen zu bekommen.
Hast du 1000 ADR oder 100.000 ADR,
danach muss man sich das Durchrechnen.
Hier hatte mal jemand geschrieben,
Flug Anwalt Übersetzer usw. 10.000 €
dafür hat er Sie jetzt auf seinen Namen bei Gazprom.
Ab welcher Anzahl an Gazprom Aktien lohnt sich das?
Nach Steuern müsste er 10.000€ an Dividenden bekommen,
damit das ganze nur die Dividende von einem Jahr kostet.
Wenn der Spaß 10 Jahre der Dividenden kostet,
dann ist das doch uninteressant für Anleger.
Ich weis nicht, was die Mellon für uns raus holt.
Das kann jetzt noch keiner Sagen.
Darum weis auch keiner unter welcher Tasse die Erbse ist.
(3 Tassen eine Erbse, kennst bestimmt das spiel von den Tricksern)
Du kannst im Voraus nur eine Tasse wählen.
Wenn ich auf dem Weg 2 auswählen kann,
dann steigen meine chancen die Erbse zu treffen
Newsletter 22 | Russische Wertpapiere / Fonds Ausschussdienst lehnt Petition der SdK ab / aktuelle Hinweise Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie Neuigkeiten zur aktuellen Situation in Bezug auf russische Wertpapiere bzw. Fonds mit Schwerpunkt russische Aktien. Petition der SdK Wie berichtet hat die SdK im März eine Petition mit der ID 147402 eingereicht. Nach mehrmonatiger Prüfung durch den Ausschussdienst, der die Aufgabe hat, für den Petitionsausschuss Vorschläge zu erarbeiten, hat mitgeteilt, dass die SdK offenbar von falschen rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen ausgehe. Demnach seien „die Schwierigkeiten beim Umtausch von Depository Receipts und bei Gutschriften von Zins- und Dividendenzahlungen nicht ausschließlich auf die von der Europäischen Union verhängten Sanktionen, sondern auch auf Vorgaben und gesetzliche Regelungen der russischen Seite zurückzuführen, auf die die Bundesregierung und die Europäische Union keinen Einfluss haben“. In der beigefügten Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen wird ausgeführt, dass die Kündigung der DR-Programme in Reaktion auf ein russisches Dekret gekündigt wurden. Die Gutschrift von Zins- und Dividendenzahlungen auf den Konten von europäischen Verwahrern beim russischen Zentralverwahrer NSD sei nicht möglich, da diese Konten von russischer Seite her gesperrt worden sind. Daher wurde die Petition abgelehnt und nicht veröffentlicht. Aus unserer Sicht wurde auf wesentliche Argumente der SdK nicht eingegangen und teilweise sind die Ausführungen des BMF aus unserer Sicht auch falsch. Zwar ist es korrekt, dass die russische Seite ebenfalls umfangreiche Sanktionen gegen Unternehmen und Anleger aus westlichen Staaten eingeführt hat, jedoch waren diese zumindest teilweise eine Reaktion auf westliche Sanktionen, die wir zu großen Teilen für richtig halten. Einige Kapitalmarktsanktionen hingegen erscheinen hingegen völlig sinnfrei und schaden nur den eigenen Interessen. Es bestand und besteht demnach unserer Einschätzung nach auch weiterhin kein Wille der Politik, sich der bestehenden Probleme anzunehmen: 1) Ziel von Finanzsanktionen muss es sein, dass russische Unternehmen keinen Zugang mehr zu Kapital erhalten, folglich also keine Geldmittel u.a. für nötige Investitionen mehr haben und keine Güter (mit Ausnahme von lebenswichtigen Gütern) aus dem Ausland mehr erwerben können. Der reine Handel mit DRs an Börsen im Westen generiert jedoch per se keinen Geldzufluss bei den russischen Unternehmen oder russischen Staatsbürgern. Seite 2 von 3 Den russischen Machthabern und den russischen Unternehmen wird es schlichtweg egal sein, ob Anleger im Ausland mit deren DRs handeln können oder nicht. Daher hätte man den Handel an europäischen Börsenplätzen per se nicht untersagen sollen, sondern es hätte völlig ausgereicht, sämtliche Geldflüsse aus Börsentransaktionen nach Russland zu untersagen. 2) Es ergibt aus unserer Sicht auch keinen Sinn, die Auszahlung von fälligen Zins- und Dividendenzahlungen an westliche Anleger zu blockieren. Statt russische Unternehmen zu bestrafen, bestraft man damit die eigene Bevölkerung und stärkt dabei auch noch den russischen Rubel, da weniger Rubel in Fremdwährungen getauscht werden muss. Ein starker Rubel wiederum stärkt die russische Wirtschaft. Genauso erscheint der Umtausch der DRs in die zugrundeliegenden Stammaktien für die russischen Unternehmen ohne jegliche finanziellen Vorteile, eine Sanktionierung damit sinnlos. Das Risiko für den Anleger hingegen dürfte zunehmen, sofern der Tausch nicht erfolgt. 3) Ferner müssen Anleger, die sich für das bestreiten des russischen Weges entscheiden, hohe Anwaltskosten tragen, die ohne diese Blockade nicht zu tragen wären. Auch hier schadet man dem westlichen Anleger, ohne einen konkreten Sanktionsnutzen erzielen zu können. Soweit sogenannte russische Oligarchen oder russische Gesellschaften selbst DRs außerhalb Russlands halten, würden die Sanktionen ihren Zweck erreichen. Mittlerweile sind jedoch knapp sechs Monate seit Beginn des Angriffskrieges vergangen, entsprechende Depots hätten also längst gesperrt werden können. 4) Eine ausdrückliche Bestätigung durch die Politik, dass die notwendigen Schritte zum Umtausch der DRs, in dem kein Geld an russische Institutionen fließt, nicht gegen die Sanktionen verstößt, wäre bereits hilfreich gewesen. Auch wenn dies bereits faktisch der Fall ist, herrscht eine große Unsicherheit bei vielen Beteiligten, von den Mitarbeitern bei Banken bis hin zu den Notaren. Der öffentliche Apell der SdK an das Finanzministerium sowie das Justizministerium wurde mit Verweis auf die Notwendigkeit einer europäischen Lösung weggebügelt. Doch weder im Europaparlament, der Kommission oder dem Europäischen Rat gibt es Interesse, sich dem Thema anzunehmen. Stattdessen werden die Verluste der Kleinanleger als notwendiger Kollateralschaden der Sanktionen hingenommen. Dabei profitiert Russland jedoch überhaupt nicht von einem Umtausch der Papiere, sondern im Gegenteil eher davon, wenn dieser nicht stattfindet. 11. Sanktionspaket der EU Die russische Zentralbank NSD hat mittlerweile einen Verzicht von Gebühren im Zusammenhang mit dem Umtausch von ADRs bis Ende 2023 erklärt. Die EU hat am 23.06.2023 das 11. Sanktionspaket beschlossen. Dieses sieht auch Neuerungen für den Umgang mit russischen Wertpapieren vor. In einer ersten Stellungnahme vom 28.06.2023 führt Clearstream Banking zu dem 11. Sanktionspaket aus, dass die Seite 3 von 3 EU mit der Änderung des Artikel 5aa der EU- Verordnung 269/2014 die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermächtigt, die Umwandlung von Hinterlegungsscheinen in russische Aktien/Basiswerte, die bei der nationalen Abrechnungsstelle NSD gehalten werden, zu genehmigen. Der Genehmigungsantrag muss bis spätestens zum 25.09.2023 erfolgen. Gleichzeitig fordert Clearstream seine Kunden, die Depotbanken und Broker auf, von den zuständigen Behörden eine Anleitung zur weiteren Vorgehensweise anzufordern. Von unseren Mitgliedern haben wir zahlreiche Rückmeldungen erhalten, wonach die jeweilige Depotbank von den Anlegern den Namen des späteren Käufers der Wertpapiere sowie den Kaufpreis angefordert hat. Diese Informationen sind bei Anlegern, die die Wertpapiere auf ein eigenes Depot übertragen, logischerweise nicht lieferbar. Daher können die ADRs in diesen Fällen weiterhin nicht übertragen und somit auch nicht veräußert werden. Zudem ist nach wie vor unklar, ob die Wertpapiere bei einem Übertrag nach Russland dort von Anlegern aus westlichen und damit aus Sicht Russland „feindseligen“ Staaten überhaupt veräußerbar sind, da der Handel dort eigenen Beschränkungen unterliegt. Selbst wenn sie veräußerbar sind, wird der Kaufpreis auf dem dortigen Verrechnungskonto gesperrt bleiben und ein Transfer ins Ausland dürfte bis auf weiteres ausgeschlossen sein. ADR-Programme / Widerspruch gegen wertlose Ausbuchung Die Umtauschfrist mancher ADR-Programme (z.B. Gazprom) endet am 03.08.2023. Gazprom ADRs, die nicht innerhalb der Frist in Aktien umgetauscht wurden, werden nach den vertraglichen Bestimmungen nach dem 03.08.2023 freihändig ohne weiteren Einfluss der Inhaber veräußert. Dies ist jedoch nach unserem Informationsstand bislang nicht geschehen. Mehrere Anfragen unsererseits an die Bank of New York Mellon blieben diesbezüglich unbeantwortet. Sofern der Verkauf erfolgt, wird den Anlegern voraussichtlich ein erheblicher Verlust entstehen. Manche Depotbanken wollen die ADRs aufgrund angeblich eingetretener Wertlosigkeit wertlos ausbuchen. Dieser Ausbuchung sollten Sie in jedem Fall widersprechen. Aus unserer Sicht sind die ADRs nicht wertlos, da die dahinterstehenden Aktien weiterhin werthaltig sind. Für Rückfragen steht die SdK ihren Mitgliedern unter info@sdk.org oder unter 089 / 20 20 846 0 gerne zur Verfügung! München, den 11.09.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Russland/...tuelle-Hinweise.pdf
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 23 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Amtssprache deutsch ist.
Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand nach Antragstellung bitten wir abzusehen. Die Deutsche Bundesbank behält es sich vor, im Rahmen der Prüfung von Anträgen weitere Unterlagen nachzufordern.
Meinung: Merkt eigentlich noch einer etwas. Da machen die Anleger Klimmzüge um an eine Ausnahmegenehmigung zu kommen. Dann wird das ganze Prozedere wieder kassiert in dem die Genehmigungen nur bis zu einem Umtausch bis zum 25.12.2023 gelten. Im Umkehrschluss heißt dies. Alle Inhaber von ADR von sanktionierten Unternehmen werden es wohl kaum schaffen das der ADR-Ausgeber den Umtausch bis um 25.12.2023 vollzieht. Was ist vor allem mit den geschlossenen Büchern???
Verfasser: Autor
- ohne mein Obligo - https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/...nelle-verweigerung
Ich will meine Angelegenheit vor Gericht geregelt wissen. Consors und co. haben mich bestohlen, da sie nicht umgetauscht haben, als es noch keine wirksamen Sanktionen gab, die den ADR-Tausch verhindert hätten (Mai 22). Dafür sammle ich Beweise, ggf. auch eine abgelehnte Ausnahmegenehmigung der Bundesbank, die ja nur als Feigenblatt für einen anschließend mißlungenen ADR-Tausch dienen soll. Es wird dann einfach heißen: "Seht ihr, wir haben die Möglichkeit geschaffen, aber Amerika hat seine Sanktionen nicht gelockert und die Bücher der ADR-Herausgeber nicht geöffnet". Diese Argumente will ich gerichtlich geprüft wissen... Ihr feigen Diebe seid noch lange nicht in Sicherheit!
nur meine bescheidene Empfehlung:
1. konzentriere dich auf die Verschiebung der ADR's nach RU
2. aber parallel zur Verschiebung auch auf die Frage: ist dein C-Konto bzw. C-Depot in RU legitimiert
3. Wenn deine ADR's nach RU (NSD) verschoben werden, dann ist es dem Broker in RU (ob es GPB, FF oder sonst ein anderer Broker ist) kaum ein Problem mehr die ADR's umzuwandeln. So war es bei mir mit meinen Resneft ADR's und zwar 100% (wohl gemerkt, unabhängig davon, dass JP Morgen auch in diesen Skandal mit nicht ausreichend belegten Originalaktien verwickelt ist).
Wenn das erledigt ist und deine ADR's umgewandelt wurden, dann kann man sich wirklich um die Dividenden und evtl. Unstimmigkeiten kümmern.
Ein Hinweis: Cifra gehört zu FF. Die FF bzw. Cifra hatte damals für mich die Umwandlung von Rosneft durchgeführt.
1. Den deklarativen Weg gibt es bereits seit knapp einem Jahr nicht mehr. Es gibt auch keine russischen Gesetze, die nochmal einen Umtausch ermöglichen.
2. Der Zwangsumtausch ist vor über einem Jahr durchgeführt worden. Auch hier gibt es keinerlei neue Gesetzeslage und kein neuen automatischen Umtausch mehr.
3. Der reguläre Weg ist dicht, da die Bücher der Emittenten geschlossen sind!
Es ist weder im Westen, noch in Russland möglich, seine ADR zu tauschen.
Paragraphen usw. Ja, sind unter normalen Bedingungen am wichtigsten.
Kann man unsere Situation als normal bezeichnen?
Sollte ich diese jetzt anschreiben, darauf hinweisen und fragen, ob ich dies selbst tun muss oder ob, wie von der Bundesbank bevorzugt, die Depotbank einen Sammelantrag stellen wird?
Oder sollte ich lieber die Füße still halten und dies als weiteres Indiz sammeln, daß die Depotbank offensichtlich nicht gewillt ist, mich bei der Umwandlung zu unterstützen?
Fakt ist, es gibt keine Umtauschmöglichkeit! Weder in Russland, noch im Westen.
Die 3 Möglichkeiten die es gab, sind alle geschlossen und es ist mehr als fraglich, ob auch nur eine dieser Varianten in ferner Zukunft wieder möglich sind.
Stand jetzt, ist es praktisch ausgeschlossen.
So als Bemerkung: Ausnahmegenehmigung ist ein Begriff aus Embargo- und Sanktionsrecht. Das alles gehört zu dem Zollkodeks.
Vor dem UA-Krieg durfte man sogar an Terroristen Medikamente schicken, wenn es an ihn persönlich geschickt wurde, wenn man eine Ausnahmegenehmigung beantragte und das genehmigt wurde.
Damit man das nicht falsch versteht, ich habe so etwas nicht gemacht. Ich wurde aber im Bereich der Zollwesen ausgebildet.
Ich habe jetzt leider keine Zeit, all die gesetzlichen Grundlagen zusammen zu posten. Jetzt muss man handeln.
Handeln birgt in diesem Zusammenhang keine Risiken in sich, weil wir gegen Sanktionen nicht verstoßen.
Meine Hausbank habe ich wegen der Ausnahmegenehmigung angeschrieben, auf die Änderungen hingewiesen und den Link von der Bundesbank angegeben. Ich gehe davon aus, dass eine in DE ansässige Bank schon versteht, dass auch nichts tuen zur Haftung führen kann.