Gazprom ADR 2022 - Wie geht's weiter?
Seite 293 von 336 Neuester Beitrag: 27.11.24 19:53 | ||||
Eröffnet am: | 08.04.22 21:10 | von: EarlMobileh | Anzahl Beiträge: | 9.396 |
Neuester Beitrag: | 27.11.24 19:53 | von: time watch | Leser gesamt: | 7.243.982 |
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Es ist vollkommen egal, ob es eine Ausnahmegenehmigung von der Bundesbank gibt. Es wäre auch egal, ob es eine vom Kanzler, dem US-Präsident oder vom Kiosk-Besitzer an der nächsten Ecke gibt.
Die drei Umtauschwege sind GESCHLOSSEN! Es gibt keinen automatischem Umtausch und keinen deklarativen Umtausch mehr (das ist alles letztes Jahr beendet worden).
Der reguläre Weg ist dicht, weil die Bücher zu sind und der Abgleich nicht funktioniert hat. Auch hier kannst du soviele Ausnahmegenehmigungen haben, wie du willst. Es ändert nichts daran, dass nicht umgetauscht wird.
Wenn du diesen ganz einfachen Fakt nicht begreifst, dann wundert es mich nicht, dass du ständig Folgefehler machst und völlig naiv die Situation einschätzt.
Der Abgleich hat nicht funktioniert und mittlerweile ist bereits klar, daß Aktien fehlen.
Das ist ein Fakt!
Nun die eigentliche Frage: Bei welchem Broker/welcher Bank kann ein Konto eröffnet werden ??
Sehr geehrte Depotkundin, sehr geehrter Depotkunde,
wir informierten Sie bereits über Umwandlungsmöglichkeiten von Aktienzertifikaten (Deposi-tary Receipts) in diezugrundeliegenden russischen Originalaktien.
Auf Grundlage gesetzlicher Änderungen, die mit dem 11. Sanktionspaket der EU gegen Russland beschlossen undveröffentlicht wurden, ergibt sich eine zusätzliche Anforderung im Zusammenhang mit dem Umtausch von Aktienzertifikaten.
Diese Anforderung besteht in einer Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Umwand-lung von Aktienzertifikaten in die zugrundeliegen Aktien (Artikel 6b Abs. 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014). Hierzu ist ein Antrag bei der Deutschen
Bundesbank, Servicezentrum Finanzsanktionen, vorzugsweise elektronisch (sz.finanzsanktionen@bundesbank.de) zustellen, dies bis spätestens zum 25. September 2023
Die Deutsche Bundesbank hat am 06.09.2023 auf ihrer Internet-Seite konkretisierende Hin-weise zum Prozess der Antragstellung für diese Ausnahmegenehmigung veröffentlicht, die unter www.bundesbank.de unter dem Stichwort "Aktienzertifikate" abgerufen werden können.
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch für den Fall einer Genehmigungserteilung nicht sicher-gestellt werden kann, dass die angestrebte Umwandlung von Aktienzertifikaten und der an-schließende Verkauf der Aktien tatsächlich gelingen. Dies ist weiterhin vom Handeln anderer Marktakteure und deren geschäftspolitischer Entscheidungen abhängig, auf die wir keinen-Einfluss haben. So ist z.B. ein entscheidender Aspekt, ob die beteiligten Lagerstellen und Emittenten überhaupt eine Umtauschmöglichkeit anbieten. Auch ist möglicherweise der Ver-kauf der zugrundeliegenden Aktien aufgrund russischer Sanktionsmaßnahmen nicht möglich. Zudem ist eine der Bedingungen für die Antragstellung, dass Sie nachweisen können, dass Sie eine Depotverbindung zu einem Kreditinstitut in Russland unterhalten, über das die unter-liegenden russischen Aktien eingebucht werden sollen.
Für den Fall, dass Sie die Beantragung der Ausnahmegenehmigung wünschen und die erfor-derlichen Voraussetzungen erfüllen, finden Sie nachfolgend weitere Hinweise, um Sie in Ih-rem Antragsprozess direkt bei der Deutschen Bundesbank bestmöglich zu unterstützen. Eine Antragstellung über unser Institut ist auch aufgrund der eng bemessenen Frist nicht vorgese-hen.
Anlage
Sofern Sie an einer Antragstellung interessiert sind, erteilen Sie diese bitte einschließlich der notwendigen Unterlagen direktan die Deutsche Bundesbank bis spätestens:25. September 2023
Die Antragsstellung erfolgt vorzugsweise elektronisch an die E-Mail-Adresse:
sz.finanzsanktionen@bundesbank.de
Der Antrag kann formularfrei gestellt werden und sollte zur Fristwahrung bereits die vollstän-digen Unterlagen enthalten. Ob eine spätere Ergänzung der Antragsunterlagen möglich ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gemäß Veröffentlichung der Bundesbank vom 06.09.2023:
1. Nachweis, dass es sich bei dem Inhaber des Aktienzertifikats um einen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Ein-richtung handelt, unter Angabe des vollständigen Namens, der Nationalität und der Adresse des Inhabers des Aktienzertifikats.
Hinweis: Dieser Nachweis könnte beispielsweise anhand einer Kopie von Legitimationsunter-lagen (Personalausweis, Reisepass, Registerunterlagen) erfolgen.
2. Beauftragung durch den Inhaber des Aktienzertifikats zur Antragstellung durch die Depto-bank und Ermächtigung zur Weitergabe personenbezogener Daten (wenn der Antrag über die Depotbank des Inhabers des Aktienzertifikats gestellt wird).
Hinweis: Wenn der Antrag direkt durch Sie bei der Deutschen Bundesbank gestellt wird, ist eine solche Beauftragung bzw. Ermächtigung der Depotbank nicht erforderlich.
3. Nachweis der Inhaberschaft des Aktienzertifikats unter Angabe von ISIN, Wertpapierbe-zeichnung, Bestand und Depotnummer sowie Ausstellungsdatum (muss vor dem 03. Juni 2022 liegen).
Hinweis: Mit diesem Schreiben bestätigen wir Ihnen, dass das Ausstellungsdatum der oben genannten Aktienzertifikate vor dem 03.06.2022 lag. Zum Nachweis der weiteren Anforde-rungen könnten beispielsweise Kopien der Kaufabrechnung und aktuelle Depotauszüge zu Ihren Aktienzertifikaten dem Antrag beigefügt werden.
4. Darstellung des Weges, auf dem die Umwandlung erfolgen soll, einschließlich einer Auf-zählung aller Stellen, die im Zuge der Umwandlung möglicherweise Zahlungen erhalten (Ge-bühren).
Hinweis: Am Umtausch beteiligte Stellen sind u.a.: Clearstream Banking AG und Bank of New York Mellon (DR-Agent). Für Leistungen dieser Stellen gelten die jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnisse, die uns jedoch nicht vorliegen. Zudem sind der russische Zentralver-wahrer, National Settlement Depository (NSD) und Ihr depotführendes Institut in Russland, involviert. Über die genaue Ausgestaltung der Gebührenregelung des russischen Zentralver-wahrers und des in Russland ansässigen depotführenden Instituts liegen uns keine Informati-onen vor.
5. Nachweis eines Depots und Kontos in Russland, über das der Inhaber des Aktien-zertifikats die Wertpapiere erhalten und ggf. veräußern kann.
Hinweis: Hierzu könnte beispielsweise eine Depot- bzw. Kontoeröffnungsbestätigung Ihrer Depotbank im russischen Markt geeignet sein.
Die Entscheidung über die Antragstellung obliegt Ihnen. Dieses Schreiben erfolgt zu Ihrer ausschließlichen Information, es stellt keine Rechts- oder Vermögensberatung dar, die Aner-kennung oder Übernahme einer Rechts - oder Vertragspflicht geht hiermit nicht einher und ist auch nicht bezweckt. Insbesondere übernehmen wir auch keine Haftung oder Garantie für die Vollständigkeit der Hinweise. Das Schreiben stellt keine Empfehlung dar, eine Depotver-bindung im russischen Markt zu eröffnen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und einen Umtausch zu beauftragen.
Heißt das ich hätte über Banken wie Finance jetzt wieder bei Kontoeröffnung eine neue Möglichkeit?
Und was ist wenn ich weiterhin nichts mache? Wertlose Ausbuchung?
Manche sind deiner Empfehlung nicht gefolgt und haben die c-Depots bei FF oder bei GPB eröffnet und ihre ADR's umgetauscht.
Meine GP ADR's konnte ich auch bis jetzt nicht tauschen nur, weil die Zwangskonvertierungsoprozedera von der GPB zu bürokratisch war und ich mit der Legitimation zu spät war. Geschweige der Tatsache, dass ein Transfer der GP ADR's an die NSD von dem Clearstream 3 Mal blockiert wurden.
Die Deutsche Bundesbank weist darauf hin, dass auch für den Fall einer Genehmigungserteilung auf Basis des Artikels 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 nicht durch sie sichergestellt werden kann, dass eine von Anlegern angestrebte Umwandlung und der anschließende Verkauf von Aktienzertifikaten tatsächlich gelingen. Die Deutsche Bundesbank hat diesbezüglich keinen Einfluss auf das Handeln anderer Marktakteure und deren geschäftspolitische Entscheidungen.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass dem Umtausch von o. g. Aktienzertifikaten das Bereitstellungsverbot des Artikels 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 nach der unverbindlichen Rechtsauffassung der Deutsche Bundesbank – auch ohne eine nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erteilte Genehmigung – nicht entgegensteht, wenn und soweit die jeweilige Transaktion nicht mit einem Zufluss von Geldern an den NSD verbunden ist (bspw. durch (mittelbare) Zahlung einer Gebühr). Allein die direkte Umbuchung von Wertpapieren zwischen zwei Depots beim NSD stellt nach dieser Rechtsauffassung keine verbotene (mittelbare) Bereitstellung im Sinne des Artikels 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 dar.
https://www.bundesbank.de/de/service/...ordnung-eu-nr-269-2014-898432
Ein C-Konto sollte man längst schon haben. Falls auch andere Aktien als Gazprom bei der Verwahrstelle der GPB eingebucht werden sollen muss das Konto identifiziert sein. Für alle die keine Lust auf Fliegen haben gibt es die Möglichkeit mit dem Auto nach Elblag/Polen zu fahren. Dort 1x Übernachten und am nächstem Morgen entweder weiter mit dem Auto (Grenzversicherung für das Auto gibt es an der Grenze zu kaufen, die Grüne Karte wird nicht akzeptiert!) oder das Auto auf bewachtem Parkplatz neben dem Bahnhof abstellen und mit dem Linienbus für 150 PZL hin und zurück fahren (3x/täglich) Fahrkarten online buchbar. Rubels für Hotel etc. kann man in Elblag in einer der zahlreichen Wechselstuben bekommen.
In Kaliningrad gibt es mehrere GPB Filialen. In einer davon gibt es einen sehr kompetenten Berater der sich mit den Umtausch-Kunden auch auf Englisch gerne unterhalten kann. Für alle anderen, die wenigstens etwas russisch sprechen oder einen Dolmetscher dabei haben gibt es unweit in einer anderen Filiale eine „Alternative“ die auch weiteres nebenbei wie Girokonto, Kreditkarten etc. erledigt. Dort kann man gleich den Rubel-Überschuss für später liegen lassen.
Viel Erfolg und angenehmen Urlaub.
ich hoffe, es geht Ihnen gut und Ihr könnt noch die Sonnentage in Deutschland genießen.
Ich komme direkt zu dem wichtigen Thema, welches uns seit mehr als einem Jahr nicht loslässt - die Umwandlung der russischen ADRs.
Die Bundesbank hat folgendes veröffentlicht & Ihr habt bestimmt schon Post von Ihren Banken erhalten:
https://www.bundesbank.de/de/service/...ordnung-eu-nr-269-2014-898432
In den letzten Tagen haben wir intern ein ADR-Department für das Thema eingerichtet:
ra@freedomfinance.eu
Wir gehen wie folgt vor:
1. Alle Kunden, die bei CIFRA schon Ihre Konten eröffnet haben:
- können die Anträge bei der Bundesbank einreichen
- Die NSD -Daten - soweit nicht vorhanden - bitte die Anfragen mit bestehenden Konto-Nummern bei Freedom24 an ADR-Department senden.
- Die Bestätigung des DEPOTs bei Cifra ist auf Russisch - Sie können gerne diese via DeepL oder Google Translation übersetzen oder an die Übersetzerin Ihres Vertrauens sich wenden.
2. Alle Kunden, die noch KEIN russisches DEPOT bei CIFRA haben - bitte alle Anfragen direkt an ADR-Department.
Wir haben einen qualifizierten persönlichen Manager, der die Kunden komplett bei den ganzen Prozessen begleiten wird - Von Kontoeröffnung bis zur Antragstellung bei der Bundesbank (Depot-Bank).
Ich bitte Sie um Verständnis, mir keine E-Mails diesbezüglich zukommen zu lassen - wir versuchen alle Prozesse so zu organisieren, dass Sie alle die notwendigen Informationen bekommt.
-wie beim letzten Mal - es hat alles funktioniert.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag & bis bald
Eure
Shanna Strauss
Rep. Network Development Manager
Freedom Finance Europe
Web: https://freedom24.club/Shanna
Linked: https://www.linkedin.com/in/shanna-strauss
"Eine Antragstellung über unser Institut ist auch aufgrund der eng bemessenen Frist nicht
vorgesehen."
Soviel von meiner Hausbank(KSK),eingegangen am 12.09.
Der englischsprachige Sachbearbeiter bei der GPB heißt: Ruslan Nikolajevitch .
Die Straße mit der Filiale: Prospekt Mira 44. Kaliningrad.
Visum Antrag müsste wieder elektronisch im Konsulat möglich sein.
Wenn nicht bei: www. Visum-Russland.org inkl. Einladung und Krankenversicherung einfach zu beantragen.
Antragsunterlagen per Einschreiben! nach : Reisebüro Greb, 99085Erfurt, LeipzigerStr. 26
Bearbeitungsdauer mit hin und zurück ca.2 Wochen.
Andere Infos später auf Anfrage.
Grüße an das Forum
Beim Reisepass nur die Seite mit dem Bild und Daten.
4. Darstellung des Weges, auf dem die Umwandlung erfolgen soll, einschließlich einer Aufzählung aller Stellen, die im Zuge der Umwandlung möglicherweise Zahlungen erhalten (Gebühren).
Sollen sämtliche Lagerstellen aufgezählt werden?
Zeitpunkt: 14.09.23 18:56
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Kommentar: Klardaten
Der Nachnahme lautet Aitbajev (phonetisch)
Also nach Mr. Aitbajev Nikolajevitsch fragen und nicht sauer sein wenn man einen Termin womöglich erst für den nächsten Tag bekommt. Er ist der Chefbetreuer für Brockerfragen in dieser Filiale.
Wichtig für die Authentifizierung: Reisepass, Personalausweis (wegen Adresse) eTin-Nummer (Steuerbescheid der auf den eigenen Namen ausgestellt ist) Übersetzungen waren nicht gefragt.
Viel Erfolg Männes
(machen ist wie wollen, nur etwas krasser)
Russische Depot angeben
Umtauschgebühr zustimmen
Frist bis 20.09
Dieses mal keine Mail, das sie ein Dokument da rein gelegt haben.
Nur durch Zufall gerade gesehen.
Ich habe jetzt FF angeschrieben, ob sie mir so ein Depot anbieten können.
Bei der Gazprom habe ich eins,
aber ich habe keine Lust nach Russland zu fahren.
Bleibt dann nur noch über die Mellon verkaufen lassen.
Mal sehen was die von FF sagen