Beamte, die Maden im Speck
Richtig. Hier ist der Punkt, an dem wir ansetzen müssen. Kapitalgedeckte Altersversorgungssysteme müssen laufend kapitalisieren, damit zum Schluss was ausbezahlt oder verrentet (siehe Beispielrechnung Sofortrente) werden kann. Die Verzinsung dient hierbei vorrangig zum Ausgleich von Kaufkraftverlusten.
"...sondern maximal einen kleinen prozentualen Teil des wahren Gehaltes einbehalten."
Nein. Er muss den Teil einbehalten, den er für die Zukunft zur Bezahlung der Altersversorgung unter Zugrundelegung einer realistisch erreichbaren Mindestverzinsung (zurzeit 1,75%) braucht. Dieser ist, wie bei meinem letzten Post gezeigt, in ungefähr gleicher Höhe wie die gesetzliche Rentenversicherung bei einem Angestellten, der das gleiche arbeitet und auch netto ähnlich (+/- 5%) verdient.
"...wenn man das letzte Gehalt entsprechend abzinst.."
Warum abzinsen? Wir wollen uns doch mit der Rente vergleichen. An Stammtischen meint man zwar, dass aufgrund höherer Kaufkraft in früheren Zeiten weniger verdient wurde, die Rente auch geringer ist. Das ist jedoch nicht richtig. Stichwort: Entgeltpunkte (§§ 70 ff. SGB VI) und Rentenwert (§ 68 SGB VI). Bitte nachlesen.
"Die gesetzliche Rente performt deswegen so schlecht (trotz noch zusätzlichem Arbeitgeberanteil), weil es einen Generationenvertrag gibt."
Nein, schlecht würde ich nicht sagen. Siehe Berechnungsbeispiel im Vergleich zu Pension und kapitalisierter Sofortrente.
Jedem, auch jedem Angestellten, ist es unbenommen, privat fürs Alter vorzusorgen. Ob nun durch Ansparen, private Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen, Riester (meiner Meinung nach für die meisten nicht brauchbar), Rürup oder sonst was. Über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) verfügen bereits knapp 50% aller Beschäftigten (Quelle: Statistisches Bundesamt). Dabei ist zu beobachten, dass manche über keine bAV verfügen, deren Arbeitgeber diese jedoch anbieten. Im Schnitt lag die bAV 2007 bei knapp 400 €.
hinkommen?
Es kümmert Frau von der Leyen nicht, dass der deutsche Staat ein Ausgaben- und kein Einnahmeproblem hat. Auch perlt die Kritik an den methodischen Mängeln des Berichts an ihr ab. Niemand hätte sich über die wachsende Zahl von Haushalten mit geringeren Einkommen und Vermögen gewundert, wäre der gesellschaftliche Wandel hin zu mehr Alleinlebenden und Alleinerziehenden berücksichtigt worden. Merkwürdig ist, dass Frau von der Leyen in ihrem Bericht die kapitalisierten Ansprüche an die Rentenkasse und an das staatliche Pensionssystem unter den Tisch fallen lässt. Dabei handelt es sich nicht um Kleingeld, sondern Schätzungen zufolge um fünf bis sieben Billionen Euro. Offenbar ist es dem Arbeitsministerium wichtiger, die heimischen Familienunternehmen, in denen die großen Vermögen meist gebunden sind, an den Umverteilungspranger zu stellen, als ausgewogen über die finanzielle Lage der verschiedenen Gesellschaftsschichten zu berichten. Wie gut der Staat seine Beamten versorgt, kann der Bericht zumindest beim Einkommen doch nicht ganz verbergen: Danach liegen Beamte nicht nur im Schnitt mit monatlich 4366 Euro Haushaltsnettoeinkommen vor den Selbständigen, sondern haben sogar als Pensionäre mit netto 4322 Euro mehr als alle anderen, die noch arbeiten.
Es ist der offizielle Bericht von Frau von der Leyen - also direkt vom Arbeitsministerium!
Dass die Pensionen im Familienhaushalt fast so hoch ausfallen, wie ein durchschnittlicher, aktiver Beamtenhaushalt an Einkommen verfügt, liegt wohl auch daran,
dass man die Pensionen immer auf das letzte, höchste Gehalt mit der höchsten Besoldungsstufe berechnet, sodass aktive Besoldungen (ja zwangsläufig weiter unten) im Durchschnitt kaum höher ausfallen.
Immerhin, laut diesem Artikel betrug die durchschnittliche Pension eines Pensionärs schon vor 4 Jahren:
"2700 Euro sind es im Schnitt, die Beamte mit dem Eintritt in den Ruhestand erhalten."
http://www.welt.de/fernsehen/article6054682/...er-Selbstbediener.html
Ob netto oder brutto geht aus dem Artikel nicht direkt hervor, spielt aber auch kaum eine Rolle, weil eh nur rund 100,- Euro Steuern und Soli anfallen würden, wenn tatsächlich brutto gemeint wäre.
Beamtenversorgung frisst Staatshaushalt aufDie Schere zwischen Angestellten und Rentnern geht immer weiter auseinander. Seit Mitte der 90er-Jahre stieg die Rente eines durchschnittlichen Angestellten um elf Prozent, die Pensionen eines Beamten dagegen um fast ein Drittel. Die Belastung des Staatshaushaltes wächst.
http://www.welt.de/wirtschaft/article5952183/...aatshaushalt-auf.html
Und natürlich wird die Schere zwangsläufig immer weiter auseinander gehen,
denn wann man jedesmal die erstreikten Verdi-Ergebnisse als Basis für die Erhöhungen der Pensionen heranzieht, aber die Renten mehr oder weniger nur nach "Gutdünken" bzw. nach Haushaltslage erhöht werden,
dann ist das nur logisch.
schlimm wenn man ständig das maul aufreißt und nicht mal grundrechenarten behrrscht
Zunächst mal Contenance, Leute, bitte das Niveau einigermaßen halten!
Und jetzt wirklich der Brüller (sorry für die laxe Ausdrucksweise):
Auf 2700 Euro (falls brutto) fallen 100,-€ (!!!) STEUERN UND SOLI an????
In welchem Staat? Luxemburg????
Die letzte aktive Besoldung fällt kaum höher aus als die Pension???
Wrd echt immer lustiger hier!
Naja, dass das "Haushaltseinkommen" erwähnt wird weist ja nur darauf hin, dass Ehen oftmals "standesgemäß" zustandekommen.
Es ist eher selten, dass ein Akademiker eine Bandarbeiterin ehelicht.
Ist keine Verurteilung, aber allein durch den "Umgang" lernt man doch wohl seinesgleichen eher kennen (wie gesagt NICHT ABWERTEND gemeint)!
Angestellter:
Dem Angestellten kann in diesem Fall fristlos gekündigt werden. Er erhält jedoch je nach Situation unter Beachtung der Sperrzeit "ALG I". Seine bis zum Zeitpunkt der Kündigung erworbenen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben erhalten.
Beamter:
Der Beamte wird in diesem Fall aus dem Dienst "entfernt". Klingt etwas martialisch, ist aber so. Damit geht einher, dass sämtliche Pensionsansprüche unmittelbar verfallen. Er wird jedoch in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, jedoch nur zum halben Beitrag, der sich aus seinem Buttoentgelt ergibt. Wie in einem vorangegangenen Post gezeit, ist dies zum Teil deutlich geringer als ein vergleichbarer Angestellter (zurecht!). Zudem erhält er berechtigterweise kein "ALG I", da er ja nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Er kann daher sofort "ALG II" - auf deutsch "Hartz IV" - beantragen.
Wie man sieht, sind das dramatische, existensgefährdende Folgen für den Beamten. Und dies zurecht, da er sich mit seiner gesamten Arbeitskraft dem Dienstherrn widmen muss, als Lebenszeitbeamter somit auch auf Lebenszeit. Etwas ähnliches passiert auch, wenn ein Beamter dem ÖD den Rücken kehren will. Er wird dann in der Regel auch in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Daher ist dieser Schritt in der Regel nicht lohnend, so dass man sogar schon behaupten kann: Einmal Beamter, immer Beamter!
@deluxxe:
Ich warte immer noch auf die vielen Vergünstigungen, Zulagen und Steuervorteile für Beamte. Eines ist mir eingefallen: Bei meiner KFZ-Versicherung bekomme ich 35 € pro Jahr Ermäßigung, da ich im ÖD bin. Juhu....
"...sondern maximal einen kleinen prozentualen Teil des wahren Gehaltes einbehalten."
Nein. Er muss den Teil einbehalten, den er für die Zukunft zur Bezahlung der Altersversorgung unter Zugrundelegung einer realistisch erreichbaren Mindestverzinsung (zurzeit 1,75%) braucht. Dieser ist, wie bei meinem letzten Post gezeigt, in ungefähr gleicher Höhe wie die gesetzliche Rentenversicherung bei einem Angestellten, der das gleiche arbeitet und auch netto ähnlich (+/- 5%) verdient".
Genau das kommt eben nicht hin!
Deine Rechnung müsste ganz anders aussehen, wenn du die Last des Generationenvertrages einzig und allein auf die Rentner abdrücken willst.
Du müsstest den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung, den ein Angestellter vom AG erhält,
als Staat für die Beamten einbehalten, mit 1,75% verzinsen (nach deiner Rechnung) und nach 40 Jahren soviel zur Verfügung/erwirtschaftet haben, um damit die Pensionen in voller Höhe über die gesamte Laufzeit bis zum Tod des Beamten bedienen zu können.
Dafür reicht jedoch der Arbeitgeberanteil allein nicht aus, zumal dieser Anteil zum Anfang der Berechnungs- und Ansparzeit nominell sehr klein ist. Es kommt einfach nicht hin.
Unabhängig davon, dass der vergleichende Angestellte die Generationenlast allein tragen und in die schlecht rentierliche Rentenversicherung auch noch zusätzlich der Arbeitnehmerbeitrag einzahlen muss.
Aber wie gesagt, wenn man Beamte von der Generationlast befreit (keine Rentenversicherungspflicht) - also einseitig bevorteilt,
ist der Anteil einbehaltener Gelder für die Pension immer noch deutlich höher,
als der Arbeitgeberanteil eines Angestellten für die Rentenversicherung.
Fazit: Der Beamte ist teurer!
Für Nachtarbeit, Feiertagsarbeit, Wochenendarbeit.
Aber auch für Kinder, neben dem Kindergeld (ist aber aufgrund des Unterhaltsrechts tatsächlich gesetzlich so vorgeschrieben, kommt man nicht dran vorbei)! Aber die gibt es alle für Angestellte auch (sogar faktisch höherdotiert, meine ich), ebenso bei Versicherungen!
Aber Steuervorteile sind mir auch nicht bekannt, nur, weil man Beamter ist!
Dann rechnet sich das definitiv nicht mehr, auch wenn die Rücklagen, die theoretisch gebildet werden müssten, verzinst werden!
Je höher also die Lebenserwartung, desto teurer im Verhältnis wird der Beamte!
Fazit: Die Lebensarbeitszeit wird deutlich erhöht, dann wirds wieder günstiger mit den Beamten! Die wirklich rein hypothtischen "Pensionsansprüche", die es materiell ja gar nicht gibt, außen vor!
Und da ist es doch nur logisch, dass sie allein schon aus diesem Grunde eine höhere Lebenserwartung haben. Dass die längere Lebenserwartung evtl. auch darauf zurückzuführen ist, dass sich Beamte (aber auch andere Berufsgruppen) gezielter gesund ernähren, lassen wir mal als Märchen stehen!
1 Pensionär 2.700,- Euro netto
1 Rentner 1.100,- Euro netto
Haushaltseinkommen: 3.800,- Euro netto
Also immer noch deutlich unter 4.322,- Euro netto.
Aber hast du dir mal überlegt, dass es wohl sehr häufig vorkommt, dass zwei Beamte miteinander einen Haushalt bilden, somit über 5.400,- Euro netto verfügen
und damit den Schnitt der Haushalte, in dem zumindest ein Familienangehöriger Pensionär ist,
auf 4.322,- Euro netto anheben?
Das kommt noch nichtmal bei strafrechtlich verurteilten Polizisten vor,
siehe die letzten Fälle.
Eh man als Beamter aus dem Dienst entfernt wird, muss man sich schon einiges leisten:
http://de.wikipedia.org/wiki/...ndigung_des_Beamtenverh.C3.A4ltnisses
Insgesamt sind das aber Nebensächlichkeiten.
Denn mit der Bezahlung und mit der Steuerlast hat das nichts zu tun.
Als würden alle Beamte nach A 15 oder B 4 besoldet. Ist leider oder zum Glück nicht so.
Ich treffe immer auf die Rentner, die mir sagen: Ja, wenn ich von der Rente leben müsst, wär schlecht, aber ich habe ja noch die Betriebsrente.
Der Beamte hat keine zusätzliche Betriebsrente.
Ich weiß aber auch, dass es viele Rentner gibt, die keine Betriebsrente haben. Aber auch viele Pensionäre aus dem einfachen und mittleren Dienst, bei denen es am Monatsende schlechter aussieht, als eure Zahlen vorspiegeln.
Und unabhängig vom Geld. Mittlerweile dämmert es ja auch anderen, dass es z.B. in Griechenland keine Einnahmen gibt, weil der Staat (z.B. seine Beamten) nicht in der Lage oder willens sind, die Aufgaben ordnungsgemäß auszuführen und die Steuern zu erheben.
Im Umkehrschluss bedeutet das für Deutschland, dass es dem Land auch deshalb so gut geht, weil der Staat funktioniert. So faul und inkompetent könenn sie dann doch nicht sein ;-)
die sind dir doch alle bestens bekannt und kann jeder nachlesen.
Weiter vorne habe ich mich schon über die "Gitterzulage" lustig gemacht.
aber es sind schon Menschen mit viel weniger Realitätsverlust vom Vormundschaftsgericht äh Betreuungsgericht unter Betreuung gestellt worden.
Wie falsch hier aus realitätsfernen Gesichtspunkten argumentiert wird, kann man an der Behauptung erkennen, ein Pensionär zahle nur 100 Euro Steuern auf seine Brutto-Alimentation !
Natürlich werden alle Beamtenalimentationen egal ob im aktiven Dienst oder im (auch ggf. vorläufigen) Ruhestand nur im Bruttobeträgen berechnet, angegeben und die Steuern dafür in voller Höhe abgezogen. Das ist verfassungsrechtlich wegen der steuerlichen Gleichbehandlungspflicht gar nicht anders möglich.
Ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich in diesem Zusammenhang von einer absichtlichen Lüge spreche. Das kann jeder in den entsprechenden Landes- oder Bundesbesoldungsgesetzen nachlesen und ggf. bei der Finanzverwaltung als pauschale Anfrage beantwortet bekommen.
Das war wohl nixx !
Der Chartlord
Den Punkt, den viele nicht sehen: Bruttobezüge eines Beamten lassen sich nicht mit Bruttobezüge eines Angestellten vergleichen, zumindest nicht auf den Gehaltszetteln. Diese 13,5% tauchen da nämlich nicht auf, während die 9,5% AN-Anteil der Rentenversicherung dagegen auftauchen.
Bei einer Körperschaft kann man es aber sehen: Bei den Kommunen, zumindest in BW. Diese haben in der 1970er Jahren den Kommunalen Versorgungsverband gegründet, der einen Pensionsfonds unterhält. Die Kommunen zahlen jedes Jahr ordentliche Beträge für die Versorgung ihrer Beamten. Diese Beträge sind bei den Personalkosten in den Haushaltsplänen berücksichtigt und bewegen sich in der Größenordnung, die ich ein paar Posts vorher angegeben habe (bei A 10 ca. 7.500 € p. a.). Die HH-Pläne sind öffentlich und können jederzeit überprüft werden (z. B. Stadt Bruchsal)
Der Bund hat dies übrigens auch seit den 80er Jahren vorbildlich gelöst. Nur Länder haben geschlafen und die Gelder benutzt, um die politische Klientel (egal von welcher Partei) zu befriedigen. Und nochmal: Dieses Versäumnis darf nun nicht den Beamten angelastet werden.
Nein, mir sind sie nicht bekannt, sonst würde ich nicht fragen. Das, was du bis jetzt als allerhand Zulagen und Vergünstigungen genannt hast, gibt es für fast jeden anderen Arbeitnehmer auch. Ausnahmen gibt es immer. Üppig sind diese im ÖD bei weitem nicht, z. B. beim "Dienst bei ungünstigen Zeiten". Das sind überschaubare Beträge, z. B. sind es am Sonntag pro Stunde 2,50 € mehr. Angestellte kommen da auf etwas mehr...
Familienzuschlag existiert auch, ja, aber wenn man mal die Preise für eine Privatversicherung zweier Kinder und Ehefrau anschaut, dann weiß man, dass man damit keinen Blumentopf gewinnen kann, insbesondere dann, wenn Vorerkrankungen im Spiel sind.
Die "Gitterzulage" oder auch "Vollzugszulage" ist gedacht für Beamte im einfachen und mittleren Dienst, die Vollzugsaufgaben im Justizvollzug übernehmen, also berechtigt sind, unmittelbaren Zwang mit allen Konsequenzen anzuwenden. Aufgrund der damit einhergehenden latenten physischen und psychischen Gefährdung für den Beamten wird dies finanziell ausgeglichen, ohne dies durch eine Erhöhung der Besoldungsgruppe abzubilden. Diese Zulage ist zudem berechtigterweise nicht ruhegehaltsfähig. Wo das nun abgesehen vielleicht vom Namen witzig sein sollte, ist mir schleierhaft.
Ob die Einnahmen deswegen so fleißig sprudeln, weil wir "fleißige Beamte" haben oder deswegen, weil wir eine entsprechende, industrielle Infrastruktur haben (Exportweltmeister etc.), lasse ich mal dahingestellt.
Jedenfalls führen diese Einnahmen nicht dazu,
dass der Bürger in irgendeiner Form entlastet würde.
Im Gegenteil: Sehr hohe Lebenshaltungskosten führen dazu, dass der Deutsche beim Vermögensaufbau deutlich im Hintertreffen ist, z.B. gegenüber Spaniern oder Italienern, bei denen die Schuldenkrise tobt.
http://www.welt.de/wirtschaft/article114649182/...r-als-Deutsche.html
dass trotz steuerlicher Grundfreibeträge soviel Steuern bei der Pension (brutto) anfallen würden:
Bei dem Beamten handelt es sich in dem Beispiel um einen Lehrer aus Baden-Württemberg. Sein letztes Gehalt betrug 3723,16 Euro. Nach Berechnungen des baden-württembergischen Finanzministeriums bekommt er 2816 Euro an Pension im Monat. Er zahlt 158 Euro an Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag.
http://www.welt.de/finanzen/article2326314/...eamte-im-Ruhestand.html
wiederhole.
Ein Beispiel zum Verdienst:
Da hat einer studiert und fängt mit A9 als Verwaltungswirt an. So mit
Anfang 30 wird er möglicherweise nach A10 befördert. Am Ende seiner
"Karriere" ist er i.d.R. A12 und bekommt, sofern er 40 Jahre gearbeitet
hat und 65 ist, 70% von der Endstufe. Das ist brutto und muß selbstver-
ständlich versteuert werden.
Ob ein Lehrer oder eine Mitarbeiterin im Finanzamt beamtet sein müssen,
ist eine anderes Thema. Billiger für die öffentliche Hand ist der Angestellte
aber m.E. nicht!
PS: Ich bin weder Beamter noch Gewerkschafter...;-)
Ich bekomm mich nicht mehr ein vor Lachen, ehrlich!
Belege das doch mal mit einer Steuertabelle, da kommen ganz andere Zahlen raus!!!!
Darüber hinaus widerlegt der Artikel im Umkehrschluss die zuvor aufgestellte Behauptung, dass die Pension nur unwesentlich geringer ausfällt als das letzte Gehalt aus dem Erwerbsleben, im Beispiel ein Unterschied von mehr als 900,-€!!!!!
Du führst eine Kürzung der Besoldung an, um damit die Pensionen zu rechtfertigen?
Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz!
Keine Pensionen bedeutet also dann doch im Umkehrschluss wieder eine Erhöhung der Besoldung, also die wahre Entlohnung der Beamten.
Und mit Zulagen meinte ich natürlich auch die Amtszulage, Familienzuschläge, Vergütungen für Mehrarbeit, Beihilfen zur Luxuskrankenversicherung - nebst freier Wahl Kindererziehungszuschlag usw.
http://www.focus.de/politik/deutschland/...ers-kosten_aid_200042.html
Wegfall der Arbeitslosenversicherung (ALV-Beiträge)
günstigere Darlehen (wegen Bonität und Unkündbarkeit)
Versicherungstarife extra für Beamte
usw. usw. usw.
1 Pensionär 2.700,- Euro netto
1 Rentner 1.100,- Euro netto"
1) es gibt betriebsrenten, somit steigt hier schon mal das Nettoeinkommen bei Rentnern, bei Beamten gibt es dies nicht.
2) Beamte sind oft Akademiker, zumindest in relation öfter als normale Rentner, haben somit ein höheres Grundeinkommen.
3) um 2700 euro nette Penson zu bekommen musst du 3800 euro Geahlt haben vorher, netto! das haben alleinstehende mit A16 nicht, das sind wie gesagt Schulleiter von Gymnasien.
4) von den Nettogehaltern kannst du locher 500 euro für krankenkassen abrechnen.
5) du vergleichst Äpfel mit Birnen. soll ein akademiker, nur weil er Beamter, ist so viel rente bekommen wie ein Friseur?
6) hättest du was gescheites gelernt, müsstest du jetzt hier nicht jammern und stndig den selben Mist verbreiten
Du machst nur Milchmädchenrechnungen. Vergleiche doch mal die Einkommen von Staatsanwälten (beamte) mit Anwälten der freien Wirtschaft, da wird dann ein schuh draus.
zu beamtisch, um den Link anzuklicken:
Privilegien
Zuschläge, Beihilfen, Entschädigungen – Extrageld auf Steuerzahlers Kosten
Über Jahrzehnte hat der Staat einen Wust an Sonderleistungen aufgebaut. Doppeltes Kindergeld, Ausgleichs-, Erschwernis- und andere Zulagen versüßen das Beamtenleben. Zusatzeinkünfte, von denen normale Arbeitnehmer nur träumen können.
1 Arbeitsplatzgarantie
Nach der Verbeamtung auf Lebenszeit sind Staatsdiener unkündbar – in Krisenzeiten ein unschätzbarer Vorteil. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst sind nach 15 Jahren „Betriebszugehörigkeit“ unkündbar.
2 Beihilfe, freie Heilfürsorge
Der Staat erstattet im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Für Ehefrau und Pensionäre zahlt er 70, für Kinder 80 Prozent der Behandlungskosten. Teilweise liegen die Fürsorgeleistungen über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Restrisiko deckt der Beamte üblicherweise durch private Zusatzversicherung ab. Beamte mit gefährlichen Jobs wie Polizisten, Soldaten oder Grenzschützer genießen „freie Heilfürsorge“. Arztbesuch, Therapie, Medikamente und Heilmittel sind für diese Personen-gruppe gratis. Der Dienstherr zahlt.
3 Familienzuschlag
Heiratet ein Beamter, erhält er zwölfmal im Jahr eine dynamisierte Eheprämie. Sie beträgt je nach Besoldungsgruppe 98,26 bis 103,20 Euro. Den steuerlichen Splitting-Vorteil genießt er trotzdem.
4 Kindererziehungszuschlag
Zusätzlich zum Kindergeld steigt bei Beamten mit der Kinderzahl auch die Stufe des Familienzuschlags (zwölfmal im Jahr). Fürs erste und zweite Kind erhält er 88,28 Euro, für jedes weitere 226,04 Euro monatlich.
5 Dienstlich bedingte Zulagen
Für Aufgaben, die über sein normales Amt hinausgehen, erhält der Beamte Erschwerniszulagen. Beispiele: Dienst auf einem U-Boot, Taucher, Entschärfen von Sprengstoff. Extrageld kassieren Sky Marshals oder Amtsträger bei Feuerwehr, Psychiatrie, Nachrichten- und Sicherheitsdienst, Beamte mit Meisterprüfungund Soldaten im Geländedienst.
6 Ausgleichszulage
Verringern sich die Bezüge eines Beamten, weil er versetzt oder einer anderen Besoldungsgruppe zugeordnet wird, gleicht der Staat den Unterschied zum Alteinkommen aus.
7 Automatische Gehaltserhöhung
Nach wie vor beziehen Amtsträger regelmäßige Sitzprämien, seit 1997 in längeren Zeitintervallen und nur, wenn die Leistung nicht gravierend abgefallen ist. Alle zwei Jahre rutscht der Beamte eine Alters- und Einkommensstufe höher, ab der 5. Stufe nur nochim Drei- bis Vierjahresrhythmus.
8 Sterbegeld
Angehörige eines verstorbenen Beamten erhalten das Zweifache seiner letzten monatlichen Bezüge – inklusive Familienzuschlag und Zulagen.
9 Hohe Pension
Auf ein sanftes Ruhekissen werden ausgeschiedene Staatsdiener gebettet. Ihre Pension setzt sich nach 40 Jahren aus 71,75 Prozent der letzten Einkommen zusammen – inklusive ruhegehaltsfähiger Zuschläge und Zulagen. Für die Rentenberechnung wird nur der Durchschnitt der Einkommen herangezogen. Beamte erhalten ihre Pension, die sie versteuern müssen, zwölfmal – dazu kommt ein inzwischen reduziertes, doch weiterhin umstrittenes Weihnachtsgeld. Üppig werden Mitarbeiter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk versorgt. Beim SWF liegt der Durchschnitt bei 90,8 Prozent des letzten Nettoverdiensts.
10 Ministerialzulage
http://www.focus.de/politik/deutschland/...ers-kosten_aid_200042.html