Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 91 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.703 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 76 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 88 | 89 | 90 | | 92 | 93 | 94 | ... 181 > |
wächst.
Lotto Informiert: Lotto-Jackpot auf Jahreshoch - rund 17 Millionen Euro zu gewinnen
Der Jackpot im Lotto 6 aus 49 konnte auch bei der gestrigen Mittwochsziehung nicht geknackt werden. Zwar hatten bundesweit zwei Spielteilnehmer die sechs Richtigen 16, 20, 21, 24, 30 und 38 korrekt vorausgesagt, ihnen fehlte jedoch die passende Superzahl 3. Immerhin erhalten die Gewinner, Spielteilnehmer aus Hessen und Rheinland-Pfalz, für ihren Sechser jeweils rund 2 Millionen Euro.
Somit steigt der Lotto-Jackpot bis zur nächsten Ziehung am Samstag, 7. Juli, auf sein bisheriges Jahreshoch von rund 17 Millionen Euro an. In vergleichbarer Höhe lag der Jackpot zuletzt Mitte September letzten Jahres in der "Aufbauphase" des Rekord-Jackpots von 37,7 Millionen Euro. Damals blieb die Gewinnklasse 1 über insgesamt elf aufeinander folgende Ziehungen unbesetzt, bevor einem Krankenpfleger aus Nordrhein-Westfalen am 7. Oktober 2006 der größte Einzelgewinn in der deutschen Lotto-Geschichte glückte.
Auch im Spiel 77 blieb die Gewinnklasse 1 bundesweit unbesetzt, so dass der Jackpot in der Zusatzlotterie bis Samstag auf rund 2 Millionen Euro anwächst.
wie ich das lese kam es aber noch zu keiner Beschlußfassung, im Moment steht der Antrag im Raum. Die Bayern sind die Hartliner, die versuchen Tatsachen schaffen.
Ich denke, was wir zur Zeit erleben ist die Ruhe vor dem Sturm. Denn in den Printmedien ist es zur Zeit sehr ruhig. Wir werden sehen was die aktuellen Verhandlungen mit der EU zum neuesten Angebot bringen.
Die Halbjahreszahlen im August werden ein weiteres Signal setzen für die Entwicklung des Kurses setzen.
reagieren werden , die EU und das Kartellamt natürlich auch,dürfte bei mir
für einen weiteren Adrenalienausstoß sorgen. Viel wichtiger ist für mich
weiterhin die globale Ausrichtung von Fluxx.Schließlich gibt es Schleckermärkte
in ganz Europa und auch dort wo die Liberaliesierung nicht nur auf den
Papier steht, sondern praktizier wird.
Kann einem Deutschen verboten werden, an Internet-Glücksspielen außerhalb Deutschlands teilzunehmen?
Werden im Fall eine Beschränkung ( Einmauerung, so was hatten wir ja schon mal ) nicht persönliche Freiheitsrechte beschnitten?
Einem Deutschen kann nicht verboten werden, an Internet-Glücksspielen außerhalb Deutschlands teilzunehmen.
Bei Staftaten sieht es anderes aus.
Was wird die EU so solch einer Beschränkung wohl sagen? Werden sie zulassen, dass Lottoanbieter, die bereits innerhalb eines europäischen Landes zugelassen sind, vom deutschen Markt verbannt werden dürfen?
Hat das Bundeskartellamt nicht den Wettbwerb unter den Ländern eingefordert? Wie soll der Wettbewerb denn ohne Internet funktionieren? Soll der Spieler aus Bayern nach Schleswig-H. fahren, um dort sein Scheinchen in einer Lottobude abgeben zu dürfen?
Herr, vergib Ihnen , denn sie wissen nicht, was sie tun!
Entwurf,der wiederum im Gegensatz zu den angedachten und vorgeschlagenden
dualen Entwurf der Experten steht.Wie Du selber geschrieben hast ist das
noch lange keine Beschlußfassung, dass ist mit Sicherheit auch der Grund
das sich Medien und auch Casinos noch nicht damit beschäftigen.
Kursrelevant ist dieses Andenken sowieso nicht.
ich weis nicht, wo einige ihre infomationen her haben, aber www.fluxx.de steht 100% FREI IM UMLAUF und nicht mit irgend welchen fondsgesellschaften
Durch die damalige Umstellung der FXXN-Aktien von Inhaber- in Namens-Aktien (erfolgt im Oktober 2006), ist es für den Fluxx-Vorstand leicht, die derzeitige Aktionärsstruktur genau zu verfolgen (Aktienbuch).
Jede Wertpapier-Transaktion der geschäftsführenden Organe (Insider-Handel, director dealings) muss per adhoc an die Öffentlichkeit gemeldet werden. Daher kann man durch die genaue Verfolgung von adhoc-Nachrichten einigermaßen feststellen, wer von den geschäftsführenden Organen wieviele Aktien hält.
Das gleiche gilt bei Privatpersonen oder Institutionelle, die eine gewisse Schwelle ihres Aktienbestandes (3%, 5%, 10% usw.) bei Über- oder Unterschreitung per adhoc an die Öffentlichkeit melden müssen. Auch hier kann eine genaue Verfolgung derartiger adhoc-Nachrichten hilfreich sein, so dass man einigermaßen abschätzen kann, welche Fonds oder Institutionelle wieviele Aktien halten.
Verfasser: Alexander Wenger
Bonn/Wien – Friedrich August von Hayek gilt als einer der bedeutendsten Ökonomen des 20. Jahrhunderts und entschiedener Verfechter des freien Marktes. Vor kurzem veranstaltete das Friedrich A. v. Hayek Institut in Wien http://www.hayek-institut.at eine Professional Conference zu dem Thema „Europas Glücksspielindustrie im Zwiespalt zwischen sozialer Verantwortung und wachsenden Gewinnen.“ Die anwesenden Experten diskutierten kontrovers über die sozio-politischen und die wirtschaftlichen Aspekte der Thematik und begrüßten die Strategie der europäischen Union, die staatlichen Monopole am Glücksspielmarkt aufzubrechen, um so den Boden für eine faire, transparente und verantwortliche privatwirtschaftliche Lösung zu bereiten.
„Glücksspiel ist so alt wie die Menschheit selbst," analysierte die Generalsekretärin des Hayek Instituts, Barbara Kolm, die Situation und gab zu bedenken, dass Verbote und staatliche Monopolisierungen die schlechteste Strategie sind, um gesellschaftlichen Phänomenen wie dem
Glücksspiel zu begegnen. Die Verantwortlichen sollten ihr anachronistisches Vorgehen in Frage stellen. Damals habe man noch geglaubt, der Staat könne alle Probleme lösen, wenn man ihm nur genügend Macht gebe. Einer der Referenten ging noch einen Schritt weiter und zeigte auf, dass der Staat nicht seine Bürger vor der Abhängigkeit vom Glücksspiel schütze, sondern selbst abhängig von den Einnahmen aus Steuern und den Staatsbetrieben ist. Es sei Zeit für eine Entziehungskur: Eine moderne und liberale Lösung sei gefragt, in der der Staat die Spielregeln festlege und sich aus dem Spiel selbst heraushalte.
„Sein Glück aufs Spiel zu setzen ist etwas zutiefst Menschliches. Es muss endlich von der anrüchigen Aura, die es durch die vielen Regelungen und Zwangsmaßnahen umgibt, befreit werden, um die
wirklichen Herausforderungen im Bereich der Spielsüchtigen angehen zu können. Gerade die Industrie ist - was dieses Thema betrifft – Vorreiter“, so das Hayek Institut in einer Pressemitteilung. So unterstützen private Glücksspielanbieter Institute, damit die Forschung zur Glücksspielsucht vorangetrieben werden kann. Ein Oberarzt des auf Suchterkrankungen spezialisierten Anton Proksch Instituts http://www.api.or.at führte aus, dass gerade bei Jugendlichen ein stark erhöhtes Suchtpotenzial besteht. Hier waren sich alle anwesenden Beteiligten, dass dem Jugendschutz absoluter Vorrang zu geben sei. Dies sei aber nur möglich, wenn nicht mehr in dunklen Hinterzimmern gezockt wird, sondern klare Regelungen
herrschen, die auch kontrollierbar sind.
„Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass der Staat zugleich die Spielregeln diktiert und selber mitspielen will – am liebsten nur mit sich selbst. Stellen Sie sich vor, ein Schiedsrichter würde nicht nur das Spiel pfeifen, sondern wolle selber Tore schießen. Das ist doch aberwitzig. Zum Glück herrschen in anderen Ländern liberalere Regelungen auf diesem Sektor. Wenn sich der Staat zum Beispiel in Deutschland so bockbeinig stellt, dann machen die privaten Anbieter ihr Geschäft eben in anderen Ländern, zum Beispiel in Russland“, sagte Helmut Sürtenich, Geschäftsführer des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost http://www.stratega-ost.de. Über seine österreichische Tochter Wettcorner http://www.wettcorner.com will das Düsseldorfer Unternehmen bis Ende des Jahres 2007 rund 200 Ladenlokale in Russland aufbauen.
Mittwoch, 04. Juli 2007
13.00 - 18.30 Uhr
98. Plenarsitzung
13.00 Uhr Aktuelle Stunde auf Vorschlag der Fraktion B'90/Grüne
„Stillstand schadet Bayern - Mittelstandsförderungsgesetz jetzt!“
ca. 14.15 Uhr Beratung der zu Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge
ca. 16.15 Uhr Erste Lesungen
Staatsregierung:
Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes - Drs. 15/8458 - (Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Neuregelung eines Finanzierungssystems für das lokale und regionale Fernsehen in Bayern sowie die Umsetzung des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Dabei wird der Begriff der Telemedien in das Bayerische Rundfunkgesetz und das Bayerische Mediengesetz übernommen.) - mit Aussprache -
Staatsregierung:
Zustimmung zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV) - Drs. 15/8486 - (Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ¢Urteil vom 28. März 2006¢ sollen die bereits bisher verfolgten Ziele des Schutzes der Spieler und der Allgemeinheit in den materiellen und formellen Regelungen konsequent ausgestaltet werden. Die Neuregelung bezieht in Fortentwicklung des Lotteriestaatsvertrags neben den Sportwetten in vollem Umfang auch die staatlichen und privaten Lotterien ein. Zusätzlich werden auch für die Spielbanken die notwendig ländereinheitlich zu treffenden und zu vollziehenden Vorschriften zum Spielerschutz, insbesondere zu den Spielersperren in dem Staatsvertrag mitgeregelt.) - mit Aussprache -
......................
Lesung bezeichnet die Beratung von Gesetzesentwürfen im Parlament. In der sogenannten ersten Lesung wird die Beschlussfassung in einer Plenarsitzung vor der Öffentlichkeit begründet und in einer kurzen Grunddebatte beraten. Bereits nach dieser Debatte kann der Gesetzentwurf von der Mehrheit des Landtags abgelehnt werden. Das ist aber der Ausnahmefall. Meistens werden die Gesetzesfragen zu Ende der ersten Lesung zur weiteren Erörterung an einen oder mehrere Ausschüsse überwiesen.
In der folgenden zweiten Lesung werden vor dem Landtag die strittigen Einzelpunkte ausführlich diskutiert. Auch hier können noch Änderungen an dem Entwurf vorgenommen werden. Kommt eine Einigung über den Entwurf nicht zu Stande, so kann auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels der Abgeordneten eine dritte Lesung stattfinden, die erneut durch Ausschussberatungen vorbereitet werden kann. In der Regel findet aber schon zu Ende der zweiten Lesung die Schlussabstimmung statt. Bei Haushaltsgesetzen und bei Änderungen der Verfassung sind drei Lesungen vorgeschrieben.