Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 88 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.672 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 45 | |
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diese feststellung bezieht sich auf alle bereiche in ariva.
aber man soll nicht nur meckern, sondern zur besserung beitragen, deshalb mein
vorschlag:
hopades lädt ananas ( mit familie) für ein wochendende zu sich nach hause ein.
ananas. der sicherlich heuer noch geburtstag feiert,den hopades zu seiner party.
über weihnachten können sie sich noch verabreden, bei wem sie sich treffen.
und nächstes jahr, da sehe ich noch viele möglichkeiten,
wetten, daß das noch die dicksten freunde werden
Vermutlich wird vergessen wozu es dieses Forum gibt, um Gedankenaustausch von Investments.
Persönliche Entgleisungen und /oder wenn ihr eure Emotionen nicht im Griff habt tragt das außerhalb des Forums aus, schreibt Bordmails oder ruft euch gar an, dann könnt ihr dazu sogar noch schreien und pro Minute viel mehr Wörter denn anderen an den Kopf werfen.
ABER HIER NICHT!
Wenn eure Familienangehörigen euch hier lesen könnten währe deren Sichtweise euch gegenüber sehr angeschlagen.
Da freut sich einer über des Anderen Sperre und jeder legt noch einmal nach.
Braucht Ihr Zuschauer oder Beistand, weil Ihr es öffentlich praktiziert?
Nein Danke, da vergeht einem die Lust mit euch Informationen auszutauschen.
Streit um Spielsucht, Geld und Einfl uss - Kippt der Landtag das Lotto-Monopol? von heute
Nach der Sommerpause wird der Landtag über die Zukunft des Lottos entscheiden. Zur Abstimmung steht ein neuer Vertrag aller Bundesländer, der das Staatsmonopol festigt, die Angebote einschränkt, das Internetspiel verbietet und private Vermittler schwächt oder verdrängt. Angeblich geht es um die Bekämpfung der Spielsucht, vor allem aber geht es ums Geld. Der Vertrag ist in den Fraktionen umstritten. » weiterlesen (externer Artikel)
Streit um Spielsucht, Geld und Einfl uss
Kippt der Landtag das Lotto-Monopol?
Von Jens Schmidt
Nur 0,3 Prozent der Spieler, die ausschließlich beim Lotto Geld einsetzen, gelten als süchtig.Nach der Sommerpause wird der Landtag über die Zukunft des Lottos entscheiden. Zur Abstimmung steht ein neuer Vertrag aller Bundesländer, der das Staatsmonopol festigt, die Angebote einschränkt, das Internetspiel verbietet und private Vermittler schwächt oder verdrängt. Angeblich geht es um die Bekämpfung der Spielsucht, vor allem aber geht es ums Geld. Der Vertrag ist in den Fraktionen umstritten.
Magdeburg. Sachsen-Anhalter spielten im ersten Halbjahr weniger Lotto. Verglichen mit 2006 ging der Umsatz um 7, 5 Prozent zurück. Eindeutige Ursachen sind schwer auszumachen, aber eines ist Fakt : Die Lotto Toto GmbH musste – wie die anderen Landesgesellschaften auch – ihre Werbung drastisch zurückfahren. Obgleich der neue Staatsvertrag erst 2008 in Kraft treten soll, passten sich die Länder schon jetzt den strengeren Regeln an. Reklame wie " Auf einmal bist du reich " oder spielermunternde Plakate mit den aktuellen Jackpot-Millionen gibt es nicht mehr. Internet-Tipps sind auch gestorben. Kritiker des Vertrags, vor allem FDP und Teile der CDU, befürchten zudem das Aus etlicher der 670 Vermittlungsstellen im Land. Lotto-Chef Wolfgang Angenendt räumt ein, dass dies zwar möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich sei. " Wir haben ja schon ein relativ dünnes Netz. "
Die politischen Aktivitäten ausgelöst hatte das Bundesverfassungsgericht. Die obersten Richter urteilten 2006, dass der Wettspielmarkt grundsätzlich auch für Private zu öffnen sei. Ein staatliches Monopol sei nur dann verfassungsgemäß, wenn es der " Vermeidung und Abwehr von Spielsucht " dient.
Nun – als Therapeuten waren die Lottogesellschaften bis dahin nicht aufgefallen. Es ging vor allem darum, viel Geld zu verdienen. 2006 setzte Lotto Sachsen-Anhalt 179 Millionen Euro um. 40 Prozent der Einnahmen fließen in die Kassen von Land und Vereinen, vor allem der Landessportbund profitiert davon. Wenn die staatlichen Lottounternehmen aber wie Firmen agieren, müsste der Staat – den Verfassungsrichtern gehochend – den Markt auch Privaten öffnen. Um das zu verhindern, setzten die Landesregierungen einen neuen Staatsvertrag auf, der nun die Bekämpfung der Spielsucht zum obersten Ziel erklärt und privaten Vermittlern wie Faber oder dem Online-Anbieter tipp 24 das Leben schwer macht oder sie gar ganz aus dem Markt drängt. Die Privaten laufen dagegen Sturm, klagen, schalten Anzeigen, argumentieren mit 35 000 Jobs, die bundesweit vor dem Aus stünden.
Kritische Töne kamen auch von den Wettbewerbshütern der Europäischen Union. Ein vollständiges Internetverbot könnte als diskriminierend und unverhältnismäßig eingestuft werden, schrieb EU-Vizekommissionspräsident Günter Verheugen der Bundesregierung.
Umstritten ist auch das Spielsucht-Argument. Eine aktuelle Studie des Bremer Instituts für Drogenforschung ergab : Dem Zahlenlotto ist nur ein relativ geringes Suchtpotenzial zuzuschreiben. Die Aussage basiert auf einer repräsentative Umfrage unter 8000 deutschen Spielern ( siehe Grafi k ).
Kritiker des Lottomonopols halten das Argument denn auch für vorgeschoben und das Verhalten des Staates für einigermaßen bigott : " Beim Lotto werden die Zügel angezogen, zugleich toleriert der Staat Spielautomaten und betreibt selbst Casinos mit weit höherem Suchtpotenzial ", sagt CDU-Finanzpolitiker Marco Tullner. " Wir brauchen eine vernünftige Lösung. " So könnte etwa der Staat das Spielmonopol zwar halten, zugleich aber Private Betreiber zulassen und den Markt durch klare Konzessionsregeln steuern. So denkt auch die FDP. Ihr Rechtspolitiker Guido Kosmehl meint : " Das Argument Spielsucht wird missbraucht, um das Monopol zu retten. " Selbst Monopolbefürworter sehen das ähnlich. " Das Spielsucht-Argument ist nicht das überzeugendste ", sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Norbert Bischoff. " Es geht vor allem ums Geld, das weiß doch jeder ", meint sein Kollege von der Linksfraktion, Frank Thiel.
Das sieht Sachsen-Anhalts Lotto-Chef Angenendt anders. Zwar seien nur 0, 3 Prozent der Tipper Problemspieler – " bei bundesweit 20 Millionen Spielern sind das aber immerhin 70 000 Betroffene ". Bei einer Marktöffnung würden das deutlich mehr, glaubt Angenendt. Private würden von Steueroasen wie Gibraltar aus agieren und könnten ohne karitative Verpfl ichtungen bis zu 90 Prozent der Einnahmen als Gewinne ausschütten. " Dann sähe das Suchtpotenzial schon ganz anders aus. " Fazit der Staatsvertragsbefürworter : Nur ein staatliches, betuliches Lotto mit schaumgebremster Reklame sorgt für die Wahrung der Sitten.
Bis auf Schleswig-Holstein und Baden-W ürttemberg unterzeichneten bislang alle Landesregierungen den Vertragsentwurf. Ministerpräsident Wolfgang Böhmer ( CDU ) unterschrieb am 8. Mai. 13 der 16 Landtage müssen nun zustimmen, damit der Vertrag am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. SPD und Linke wollen den Vertrag durchwinken, die CDU ist gespalten, die FDP lehnt die vorliegende Fassung ab.
Eine Münchnerin wehrte sich gegen das Verbot, Pferdewetten zu verkaufen. Sie klagte sich durch alle Instanzen und gewann. In seinem Urteil griff das Bundesverfassungsgericht 2006 zugleich das Glücksspielmonopol des Staates an. Das Monopol sei nur gerechtfertigt, wenn der Staat vorrangig die Spielsucht bekämpft. Die Vormachtstellung ist nicht verfassungsgemäß, wenn es vorrangig um höhere Einnahmen geht.
http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/...n_anhalt/?&em_cnt=321670
Wie in dem Angebot an Deutschland, das Glücksspielmonopol bis auf Sportwetten und die Zulassung ausl. Anbieter zu akzeptieren, wird Österreich das gleiche Zugeständnis unterbreitet.
Glücksspiel: EU verschont Österreichs Monopol
28.06.2007 - 13:33
Brüssel (APA). Österreichs Glücksspiel-Monopol – nur die Casinos Austria besitzen Lizenzen für Spielbanken und die Lotterien – bleibt von Eingriffen der EU-Kommission vorerst verschont. Die EU-Kommission geht gegen Frankreich, Schweden und Griechenland wegen unzulässiger Hürden für Sportwettenanbieter vor. Gegen Frankreich und Schweden werden die bereits eingeleiteten Verfahren verschärft, gegen Griechenland wird ein neues Verfahren eingeleitet.
In Österreich sind Sportwetten bereits liberalisiert. Einige Aspekte des Glücksspielgesetzes hat die EU ins Visier genommen. Nach einem Treffen mit Vertretern des Finanzministeriums wartet die EU-Kommission darauf, dass es Korrekturen beim Spielerschutz und Werbeverbot für ausländische Anbieter geben wird. Die derzeitigen Regeln widersprechen laut Brüssel dem EU-Recht.
Was den Spielerschutz betrifft, gibt es nun zwei richtungsweisende Gerichtsentscheidungen in Tirol und Salzburg: EU-Ausländer wurden Österreichern insofern gleichgestellt, als ihnen wegen ihrer Spielsucht Schadenersatz durch die Casinos Austria zugesprochen worden ist. Die Casinos kündigten Berufung an.
Quelle: http://www.diepresse.com
Vor dem Oberlandesgericht München hat die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern heute eine weitere schwere Niederlage erlitten. Das OLG hat die Berufung von Lotto Bayern gegen ein Urteil des Landgerichts München I zurückgewiesen und die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Verbandsnamens "Deutscher Lottoverband" bestätigt.
Der Deutsche Lottoverband informiert seit Anfang November 2006 in einer bundesweiten Kampagne über die Konsequenzen des neuen Glücksspielstaatsvertrages und des mit ihm beabsichtigten Bruchs von Europa- und Verfassungsrecht. Mit wettbewerbsrechtlichen Mitteln hatte Lotto Bayern versucht, die Verbandstätigkeit unter dem Namen Deutscher Lottoverband zu verhindern. Mit diesem Versuch ist Lotto Bayern nunmehr ein weiteres Mal gescheitert.
Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes: "Der erwartbare Ausgang dieses aus unserer Sicht völlig überflüssigen Gerichtsverfahrens zeigt, dass die im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) zusammengeschlossenen Landeslotteriegesellschaften dringend ihre kartell- und wettbewerbsrechtliche Geisterfahrt beenden und sich juristisch besser beraten lassen sollten. Statt auf sinnlose Konfrontation und Vernebelungsaktionen sollte sich der DLTB endlich gemeinsam mit dem Deutschen Lottoverband konstruktiv für eine rechtssichere und zukunftsfeste Perspektive für das deutsche Lotteriewesen einsetzen."
Pressekontakt:
Sharif Thib
030-700 186 - 738
presse@deutscherlottoverband.de
Es ist wirklich ein Skandal sondergleichen, dass bis jetzt sich nichts wesentliches getan hat. Schon damals wurde der Verstoß gegen EU-Recht angeprangert! Unverständlich für mich ist, dass Brüssel die Zügel so schleifen lässt.
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Bislang war es ständige Rechtsprechung (OLG Hamburg, MMR 2000, 92 - Golden Jackpot 1; MMR 2002, 471 mit Anm. Bahr 2), dass Gewinnspiele (auch Internet-Gewinnspiele) nur dann in Deutschland rechtlich zulässig sind, wenn sie eine deutsche, behördliche Erlaubnis hatten.
Dies hatte u.a. zur Folgen, dass ein Unternehmen, dass auf eine ausländische Webseite linkte, die ihre Wett-Angebote auch in Deutschland anbot, wettbewerbswidrig handelte, da darin ein "Werben" iSd. § 284 Abs.4 StGB lag.
Nun hat der EuGH (Urt. v. 6 . November 2003 - Az.: C-243/01 - Gambelli)3 eine wegweisende Entscheidung getroffen, die diese Rechtsprechung aller Voraussicht nach in ihr genaues Gegenteil umkehren wird.
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http://www.isa-casinos.de/articles/5171.html
1. daß ich mich hier grundsätzlich nur sachlich äußere
2. daß ich mich emotional äußere, wenn ich vorher eindeutig unsachlich angemacht wurde
aufgrund der hier jüngst erlebten menschlichen Niederträchtigkeiten dieser, des oder dieser/des (was denn ?) Ananas, die zusätzlich von keiner anderen Seite kritisiert wurden, habe ich die sehr aktuellen charttechnischen Aspekte wahrgenommen und meinen Fluxx-Anteil seit Mittag komplett verkauft
nur immer schön die Nase hochhalten, Ananas !, ich werde mich fürderhin über bestimmte Äußerungen hier nur noch kringelig lachen insbesondere wenn ich speziell Deine kurzfristigen Verluste hier kommentiert sehe
ich bin jetzt schon gespannt, wer da dann als nächstes als punching ball für Deinen Frust herhalten muß
hopades hat die kurzfristigen Chartsignale gedeutet und sehr überzeugt verkauft ! - das ist immer noch eine message, auch wenn sie von den aktuellen Forums-Teilnehmern nicht mehr gewürdigt wird ;-)( - selbst schuld !
ohne solidarische Grüße
hopades
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Presse: EU will Frankreichs Monopol bei Online-Sportwetten knacken
Angeblich vor allem Pferdewetten-Anbieter PMU im Visier
Die EU-Kommission will laut einem Pressebericht Frankreichs Monopol bei Online-Sportwetten knacken. Die Behörde werde am Mittwoch das Verfahren gegen Frankreich wegen Verstoßes gegen den freien Wettbewerb verschärfen, berichtete die französische Zeitung "Le Parisien" am Dienstag unter Berufung auf einen hochrangigen Kommissionsvertreter. Damit werde Frankreich eine letzte, dreimonatige Frist gegeben, für Wettbewerb zu sorgen. Ansonsten werde Brüssel Klage vor dem europäischen Gerichtshof einreichen. Laut dem Bericht drohen Schweden ähnliche Schritte aus Brüssel.
Betroffen sind laut dem "Parisien" der unter staatlicher Kontrolle stehende Pferdewetten-Anbieter Pari mutuel urbain (PMU) und - zu einem geringen Anteil - die Lotto-Gesellschaft Française des jeux (FDJ). Die PMU als Genossenschaft von 51 Rennveranstaltern machte 2006 einen Umsatz von 8,1 Milliarden Euro. Davon entfielen 327,6 Millionen Euro auf Internet-Wetten. Insgesamt führte die PMU im vergangenen Jahr an den französische Staat über eine Milliarden Euro ab. Andere Glücksspielbereiche wie das normale Lotto oder die in Frankreich beliebten Lose zum Aufkratzen sind laut dem Bericht vom Vorgehen der EU nicht betroffen.
Frankreich war im vergangenen Jahr mit einer spektakulären Aktion gegen den Sportwettenanbieter bwin wegen des illegalen Betrieb von Glücksspielen vorgegangen. Die bwin-Chefs waren nach Klagen von PMU und FDJ im September bei einer Sponsoren-Pressekonferenz im Trainingslager Fußballclubs AS Monaco festgenommen worden. Durch die Affäre wurde in Frankreich die Debatte über das staatliche Glücksspielmonopol neu entfacht. Die Profi-Fußball-Liga (LFP) kritisierte dabei, dass sie von den Wetteinnahmen von rund 300 Millionen Euro pro Jahr auf Fußballspiele keinen Cent sehe. Laut "Parisien" hoffen die Clubs durch Brüssel jetzt auf eine Änderung der Rechtslage.
© Copyright AFP Agence France-Presse GmbH - Es handelt sich bei diesen Veröffentlichungen um automatisiert eingespeistes Material des Diensteanbieters AFP im Sinne des Teledienstegesetzes.
afp, Dienstag, 26. Jun, 13:24 Uhr
http://www.rheinpfalz.de/perl/cms/...MMUNIKATION070626111654.p8ooh5t6
Jeder muss selbst wissen was er tut...
Viele (von mir aus auch solidarische) Grüße
Hacki
ich sage hier seit Jahren immer mal wieder, daß für mich hier auch der Unterhaltungswert wichtig ist (Geld verdienen und Spaß daran haben), der hier von bestimmten Charakteren total ramponiert wurde
unter diesen Umständen macht das mit der Fluxx eben auch keinen Spaß mehr, Hacki123, zusätzlich zum offensichtlich weiterhin hochspekulativen Charakter der Fluxx mit aktuell sehr wenig Bewegung
ich werde mal ausnahmsweise einen Teufel tun, meine kurzfristigen charttechnischen Motive (wie immer sind das mehrere) in einem Forum zu nennen
und ich meine, anlage- und spaßfaktor-technisch gibt es dann schon Alternativen ;-)
herzliche Grüße
hopades
The European Union has issued a 'reasoned decision' against France and Sweden for those
countries' insistence on maintaining state-run gambling operations that discriminate
against privately-owned, Internet-based companies based in other EU countries. Measures
such as France's exclusion of the Unibet-sponsored cycling team under national laws
banning foreign gambling run counter to the EU's free-trade directives, an important
component in the EU's other struggles, such as recent filing of a compensation claim
against the United States in the ongoing World Trade Organization dispute with Antigua &
Barbuda.
According to the official EU release, "The European Commission has taken action to put
an end to obstacles to the free movement of sports betting services in France, Greece
and Sweden. The Commission has formally requested France and Sweden to amend their laws
[...]. These formal requests take the form of 'reasoned opinions,' the second stage of
the infringement procedure laid down in Article 226 of the EC Treaty. If there is no
satisfactory reply within two months, the Commission may refer the matter to the
European Court of Justice."
The EU specifically mentioned the discriminatory and hypocritical nature of these
countries' current state-run operations: "In the Commission's view, existing national
operators cannot be regarded as non-profit operations, given that they are subject to
strict annual revenue targets and often rely on commercial retail outlets to market
their various gambling services."
The EU decree went on to chastise France directly for its handling of the Unibet/Tour de
France matter, where that company's cycling team was banned because it was sponsored by
Unibet: "In the French situation, on the basis of the national legislation under
inquiry, criminal sanctions have been threatened or imposed on the chief executives of
sport betting companies licensed in other Member States. The legislation in question has
also impacted sponsorship agreements in football and more recently has resulted in a ban
on participation in races by a cycling team." Unibet quickly released a statement
acknowledging and approving the EU decision.
The EU remains in discussion with others among ten member states whose stance concerning
Internet wagering was considered to be in violation of EU trade policies. To date, Italy
and Austria have come into compliance with the EU's directives, with other countries
presumed to be in violation, including France and Sweden, at various stages of the EU
investigatory process.
Haley Hintze Pokernews.com
Im Internet recherchierbar unter:
- www.swiss-press.com
Wenn euch danach ist bewertet auch meinen Beitrag meinetwegen 50 x schwarz,
nur bitte ich euch zukünftig hier zu Fluxx zu äußern.
Eröffnet einen Threads „Jeder Gegen Jeden“, dort liest dann sicher auch das richtige Publikum.
Rene
Von Konstanze Walther www.wienerzeitung.at
Harte Zeiten für das Glücksspiel.
Novomatic-Chef will Automaten nur in den Spielsalons.
Hitzige Diskussion im Hayek-Institut.
Wien. Der Glücksspielmarkt ist Veränderungen unterworfen. Auch wenn die meisten Urteile
des Europäischen Gerichtshof (EuGH) laut Casinos-Austria Vorstand Paul Herzfeld
eine "Ähnlichkeit mit dem Orakel von Delphi" aufweisen und mangels klarer Vorgaben alle
weitermachen wie bisher, jagt momentan eine Meldung die andere.
Die heimischen Gerichte sprechen Schadenersatz inzwischen auch Casino-Gehern zu, die
nicht Österreicher sind. Die österreichischen Gesetze haben bisher immer explizit von
einer Schadensregelung nur für Inländer gesprochen.
Und auch Vertreter des – liberalisierten – "kleinen Glücksspiels" kommen in Bedrängnis.
Gibt es doch Studien, wonach besonders dieses – in Gestalt von Spielautomaten – süchtig
macht. Nicht nur innerhalb der Casinos (wo sie für etwa 70 Prozent des Umsatzes
verantwortlich sind), sondern auch in den Spielsalons und in zahlreichen Gaststätten.
Gestern, Mittwoch, trafen einander unter der Moderation von "Wiener Zeitung"-
Chefredakteur Andreas Unterberger die Exponenten der jeweiligen Branche zu einer
Diskussion im Friedrich-von-Hayek-Institut. Und obwohl gerade dieses Institut sich
traditionellerweise für Liberalisierung in sämtlichen Belangen ausspricht, traten die
Vertreter der Casinos Austria und der Glücksspielautomaten für eine Regulierung der
Branche ein, freilich in verschiedener Ausgestaltung.
Wohlfahrt beugt vor
Vor allem Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt ließ aufhorchen: "Wir treten mittelfristig für
ein Verbot der Automaten außerhalb der Spielsalons ein." Ein unerwarteter Schritt, wo
doch die Firma Novomatic selbst Automaten herstellen und betreiben – und unter der Hand
deswegen "Monopolist des kleinen Glücksspiels" genannt wird.
Wohlfahrt beugt seinen Kritikern nun vor. "Wir sind für eine Verschärfung, was die
Regelung für das Automatenspiel betrifft. Der Zugang zu den Spielsalons muss erschwert
werden", stellte der Novomatic-Chef am Mittwoch klar.
www.wienerzeitung.at
......................
TV-Quizsendern in England droht Ungemach - Regulierer planen Glücksspiel-Lizenz
TV-Quizsender in Großbritannien könnten aufgrund gesetzlicher Neuregelungen künftig dazu verpflichtet werden, eine Glücksspiel-Lizenz zu beantragen, um ihren Sendebetrieb fortzusetzen.
Die staatliche Gambling Commission legte am Freitag einen Entwurf zur Neudefinition von Gewinnspielen im Fernsehen vor, die eine entsprechende Lizenz voraussetzt. Zuvor hatten die Veranstalter vergeblich argumentiert, aufgrund der kostenlosen Teilnahmemöglichkeit über die Webseiten der Sender handele es sich um regulierungsfreie Gratisverlosungen. Das berichtete die britische Tageszeitung "Guardian" (Freitagsausgabe).
Die Kommission führte aus, eine alternative Gratis-Option per Internet reiche nicht aus, um die TV-Quizangebote generell weiter regulierungsfrei zu stellen. Zudem entsprächen die Sendungen vom Charakter her eher eine Lotterie, weil Gewinnchancen nicht eindeutig dokumentierbar seien. In den kommenden Wochen sollen Gespräche mit den betroffenen TV-Sendern geführt werden, bevor ab 1. September die geplante Neuregelung in Kraft trete.
Sollte sich die Behörde mit ihrem Anlauf durchsetzen, müssten die Veranstalter zudem 20 Prozent ihrer Umsätze an wohltätige Zwecke abführen. So sieht es das staatliche Lotteriegesetz in England vor. Dem Bericht zufolge sei vor allem der von den Moderatoren der TV-Shows erzeugte Zeitdruck ausschlaggebend für die veränderte Einschätzung. Die Möglichkeit, auf die kostenlose Teilnahmemöglichkeit im Internet auszuweichen, sei vor diesem Hintergrund nicht immer gegeben.
Quelle: http://www.satundkabel.de
Hinweis: ISA-CASINOS veröffentlicht auf ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der
bwin spricht vom nächsten Etappensieg für den privaten Gaming-Sektor
Weiterführung der Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich und Schweden - Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Griechenland
Der Anbieter von Sportwetten im Internet, bwin, sieht einen weiteren Etappensieg für den privaten Gaming-Sektor. So begrüsst bwin die heutige Entscheidung der EU-Kommission, die im Zusammenhang mit Glücksspiel eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich und Schweden in Form einer 'Begründeten Stellungnahme' weiterzuführen. Diese 'Begründete Stellungnahme' bildet die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten die genannten Länder nun den Anforderungen der EU-Kommission nicht Rechnung tragen, droht ihnen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Nachdem bereits kürzlich das Alkoholmonopol in Schweden vom EuGH für gemeinschaftswidrig erklärt wurde, gerate nun auch das Glücksspielmonopol zusehends unter Druck, so bwin in einer Aussendung. "Die Tatsache, dass nach Auffassung des EuGH das Alkoholmonopol in Schweden nicht mit den Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft in Einklang zu bringen ist, stimmt uns optimistisch, was eine zeitgemässe und baldige Regulierung des Glücksspielmarkts angeht", meint bwin Co-CEO Norbert Teufelberger (rechts im Bild).
Auch Frankreich, das in der Vergangenheit besonders aggressiv gegen private in der EU lizenzierte Glücksspielanbieter vorgegangen ist, sei es nicht gelungen, die Kommission von der EU-Konformität ihres Glücksspiel- und Pferdewettenmonopols zu überzeugen.
Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Griechenland zeige ferner auf, dass Monopole - selbst in sensiblen Bereichen wie beispielsweise Alkohol, Bankwesen und Glücksspiel - nicht mehr zeitgemäss sind und grenzüberschreitende, mit EU-Recht in Einklang stehende Lösungen gefordert sind.
Im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich konnten die Vorwürfe der Kommission bisher nicht von der österreichischen Regierung ausgeräumt werden. Die Bundesregierung sah sich deshalb gezwungen, der Kommission zuzusichern, entsprechende Änderungen im Glücksspielgesetz im Bereich der Diskriminierung gegenüber ausländischen Spielern und Werbebeschränkungen für nicht-staatliche Anbieter vorzunehmen. Sollte Österreich diese Änderungen nicht innerhalb der nächsten Monate umsetzen, werde die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren formell fortsetzen und die zweite Stufe einleiten, heisst es bei bwin.
(red)
http://www.boerse-express.com/cgi-bin/page.pl?id=583738
Das VG Mainz hat mit Beschluß vom 27. Juni 2007 (6 L 396/07.MZ) einem Eilantrag eines privaten Wettvermittlers, der an die in Österreich konzessionierte Firma Kicktip Sportwetten GmbH vermittelt, stattgegeben. Die Kammer setzt damit ihre bisherige Rechtsprechung trotz der zwischenzeitlich ergangenen Beschlüsse des OVG Rheinland-Pfalz fort. Das OVG hatte am 04. Juni 2007 (6 B 10/421/07.OVG) trotz der Placanica/-/Entscheidung und der Stellungnahmen der Europäischen Kommission im Vertragsverletzungsverfahren sowie im Notifizierungsverfahren zum Glücksspielstaatsvertrag gegen die private Sportwettvermittlung entschieden.
Das VG Mainz äußert zunächst Zweifel, ob ein Monopol zugunsten der privaten Veranstalterin Lotto Rheinland-Pfalz GmbH überhaupt verfassungsrechtlich zulässig sein könne. Die für Bayern getroffene Übergangsanordnung des BVerfG (Urteil vom 28. März 2006, 1 BvR 1054/01), die sich auf ein staatliches Monopol beziehe, sei nicht auf Rheinland-Pfalz übertragbar.
Das Gericht hält auch unabhängig von der verfassungsgerichtlichen Übergangsregelung die sofortige Vollziehung nicht für gerechtfertigt. Es spreche vieles dafür, daß die rheinland-pfälzische Rechtslage gegen die Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und Dienstleistungsfreiheit (Artikel 49 EG) verstoße und die entgegenstehenden nationalen Vorschriften von Behörden und Gerichten nicht angewendet werden dürften. Klar wendet sich das VG Mainz gegen die Mindermeinung des OVG, es fehle der Sportwettvermittlung an dem erforderlichen grenzüberschreitenden Bezug. Das Verwaltungsgericht stützt seine Entscheidung ferner auf das in Rheinland-Pfalz bestehende Regelungsdefizit.
Aufgrund dieser schweren verfassungs- und europarechtlichen Bedenken müsse die Interessenabwägung zu Lasten der Ordnungsbehörden ausgehen. Der Eingriff in die Rechte des privaten Sportwettvermittlers könne, sollte er sich im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen oder die Gesetzeslage Ende 2007 zugunsten privater Anbieter geändert werden, kaum noch rückgängig gemacht werden kann -von den negativen Folgen von Schadensersatzansprüchen für die öffentliche Hand, mit denen sich das VG nicht befaßt, ganz zu schweigen. Eine Gefährdung der Allgemeinheit, die ein sofortiges Ende der privaten Sportwettvermittlung erfordern würde, sei hingegen, wie das VG ausführt, nicht dargetan.
Rechtsanwälte Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier
Dr. Michael Winkelmüller
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Die Frist zur Vorlage des geplanten Staatsvertrages ist verstrichen, hinter den Kulissen werden wohl schon Entscheidungen gefällt worden sein; nur leider werden wir dumm gehalten ( bis nach der Sommerpause? ) und müssen noch abwarten.
ein guter Aktionär schläft wenig und hat immer Zeit.Nun ja, es gibt ja nicht
wesentlich viel Neues zu berichten, dennoch ist es Wichtig das wir hier
Stallwache machen, man kann nie wissen ob am Wochenende ,irgendeiner,
den Korken knallen läßt und wir dann noch über L& Schw. nachkaufen müssen.
Egal wie es kommt, ich wünsche Dir auf deinen Beobachtungsposten ein schönes
und erholsames Wochenende.
ANANAS