AFD - würdet ihr sie wählen ?
"kann das Kind die Auszahlung des Geldes an sich selbst beantragen"
Erkenne den Unterschied zwischen "Anspruchsberechtigt" und "Auszahlungsberechtigt".
:-))
Wenn die Eltern nicht anspruchsberechtigt wären,dann gäbe es auch keinen "Abzweigungsantrag".:-))
Du verstehst den Unterschied einfach nicht,obwohl du es richtig zitierst.
Ein Kind kann niemals kindergelberechtigt sein und darum geht es.
Das ein Kind aufgrund der familiären Umstände sich das Kindergeld mittels Abzweigungsantrag direkt auszahlen lassen kann, hat nichts mit der Kindergeldfestsetzung zu tun.
Das ist alles per Gesetz geregelt,der Einzige der sich hier verhaspelt bist du.:-)
Kolumne von Bettina Röhl
Verfassungsfeindliche Erscheinungen im jede Euro- und EU-Kritik erstickenden Europawahlkampf haben zugenommen.
Die von Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle angemahnte Versachlichung
der politischen Debatte ist dringend notwendig.
aber du nicht...es ist immer das gleiche mit dir...-)
Aber es ist KEIN Antrag auf KindergeldFESTSETZUNG, sondern lediglich auf "Abzweigung" der Auszahlung des Kindergeldes, dass rein rechtlich nur den Eltern zusteht.
Da diese aber ihren Unterhaltverpflichtungen nicht nachkommen,wird es ihnen quasi vorenthalten,auch wenn der Festsetzungsbescheid es ihnen zugesprochen hat.
Das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.
Der Einzige der das nicht begreifen will, bist du.:-))
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/...-bundestag-a-742967.html
Köstlich!
In jedem Festsetzungsbeschied steht ein Elternteil als kindergeldberechtigt und NIEMALS ein Kind.
Das ein volljähriges Kind unter bestimmten Voraussetzungen die AUSZAHLUNG mittels Abzweigungsantrag beantragen kann ist ein ganz anderer Verwaltungsakt.
Das sind zwei völlig getrennte Verfahren und haben erst einmal überhaupt nichts miteinander zu tun.
Auch wenn du das nicht begreifen willst,ändert das nichts an der Sachlage.
:-))
So,...wieder festgequatscht...shit...das gibt Ärger mit der Regierung...:-))
Bin wech...
bei dir isses immer dasselbe...großspurig mitreden wollen, irgendwann zu recht belehrt werden, dann rausreden und witzeln....-)
Du bist in #2018 u. 2020 falsch gelegen und hast andere des halbwissens bezichtigt.
Wir beide wissen lieber joker dass du falsch lagst. Gibs zu, macht dich symphatischer
siehe oben...
Fakt ist es gehen 600 Mio. € steuern und ausland in Form von Kindergeld.
Das muss unterbunden werden. Der Staat in dem das Kind lebt muß das Kindergeld zahlen.
Fertig.
Der bekommt ohnehin praktisch alles vom Finanzamt wieder raus.
Der Arbeitet hier also de facto Brutto für Netto.
So gesehen verdienen unsere Saison-Hiwis auf den Äckern sicher nicht schlecht.
Und dann noch Kindergeld aus Deutschen Landen hinterher.