AFD - würdet ihr sie wählen ?
Mutter oder Vater ist der Antragssteller und wird dies auch immer bleiben und wie du gerade selber gesagt hast und ich in #2022 es beschrieben habe gibt es Ausnahmefälle, in denen das Kindergeld den Kindern ausgezahlt wird.
Das ändert aber nichts an der grundlegenden Festsetzung,dass die Eltern immer Antragsteller bleiben.:-))
Wenn man keine Ahnung hat...einfach mal die Fresse halten.
*lol*...wenn ich ein Schreiben für meinen Vater fertige,dann bin ich nicht der Antragsteller.
Du bist echt witzig.:-))
Zuwanderer zahlten in den Einwanderungsländern mehr Steuern und Abgaben als sie umgekehrt Sozialleistungen in Anspruch nähmen, schreibt die OECD.
wow..was für ein Gewinn..in meinen augen ist das kein gewinn, in meinen augen sollte dies der normalzustand sein. Oder soll ich mal gegenrechnen was ich an steuern und abgaben zahle und was ich dafür bekomme ?
wie hoch ist den überhaupt der Überschuß,den unsere einwanderer da erwirtschaften ? 10 € ist auch ein Überschuß. Ich hätte gerne mal genaue Zahlen und Fakten. nicht nur wischiwaschi geschwätz.
und hat man auch die gesamt kosten miteingerechnet? Also was ist zum beispiel mit der erhöhten kriminalität ?
Und könnte man diese Statistiken nicht mit einer qualifizierten einwaderungsregeln verbessern ? also optimieren ?
Bist du jetzt dem Staat auf dem Sack gelegen oder viel jünger oder berufst dich auf eine 20 Jahre alte Gesetzgebung, bei der sich eventuell nichts geändert hat?
Einer Abzweigung wird nur dann stattgegeben, wenn unter anderem das Kind volljährig ist und nicht bei seinen Eltern lebt. Zusätzlich dürfen keinerlei Unterhaltszahlungen von einem der Elternteile an das Kind gezahlt werden. Dann wäre der Elternteil der Leistungsempfänger, der den höheren Barunterhalt leistet.
Ob und in welcher Höhe der dann das Kindergeld an das Kind weiterleiten müsste, wird im Zweifel in einem Zivilprozess geklärt.
Aber das führt hier zu weit. Es geht um den Regelfall und da gilt,dass das Kindergeld zum Einkommen der Eltern gehört und nicht dem Kind. ( hat lumberjack ja selber zugegeben,als er schrieb,dass das Kindergeld sein Vater bekam)
Wer dann noch weiter macht, der riskiert letztendlich seine Gesundheit, denn ein eingearbeiteter Erntehelfer z.B. aus Polen hat wesentlich besser ausgeprägte Rückenmuskulatur und kann dadurch diese ungesunde Haltung über einen Tag lang aufrecht erhalten.
Komisch..ich habe mal mit 16 einen ferienjob auf dem Bau gemacht. War extrem hart..war danach richtig fertig und wollte nur noch schlafen.
interessiert hat es aber keinen..ich habe das 4 wochen durchgezogen.
weißt tony es gibt eben solche und solche..bzw. taugenichtse und welche die die zähne zusammenbeißen.
von deinen lieben träumereien kann ich irgendwie keine vorteile erkennen.
Man joker steh halt einfach mal zu deinem halbwissen und verdreh bzw. Unterlass es anderen usern halbwissen zu unterstellen
was macht dein Benz? alles fit
oder bald wieder ein Ölwechsel fällig; hast ja 147tsd auf der Nadel
Gruß
Harald
am Sonntag CSU oder AFD ? dass ist hier die Frage
immer wieder lustich...
"...rein rechtlich ist das Kindergeld nicht
für das Kind, sondern zählt als Einkommen für die Eltern.
Oder hast du schon einmal davon gehört,dass ein Kind für sich selbst Kindergeld beantragen kann?
Das gefährlichste Wissen ist das Halbwissen. "
in #2020 schreibst du
"Das ist schlichtweg falsch.
Ein Kind kann kein Kindergeld beantragen. "
und in #2022 - bekommst du den bogen und revidierst deine aussage nach dem du dich informiert hast was du ja auch in #2022 richtig schreibst.
aber erst nachdem du von gefährlichem halbwissen gesprochen hast, was eben nicht mig sondern du verbreitest lieber joker.
recht muss recht bleiben.
Ich hab seine Angabe mehr oder weniger hinterfragt.
Es besteht alleine die Möglichkeit, dass ein Kind die AUSZAHLUNG des Kindergeldes beantragen kann, und dies auch nur unter folgenden Bedingungen:
1.)das Kind muss volljährig sein und
2.)das Kind darf nicht mehr im Haushalt des Kindergeldberechtigten leben und
3.)es muss eine Unterhaltspflichtverletzung der Eltern vorliegen.
Nur dann kann das Kindergeld an das Kind ausgezahlt werden; ANSPRUCHSINHABER bleiben aber IMMER die Eltern.
Wenn lumberjack Kindergeld beantragt hat,dann für seinen Vater oder weil dieser aus den oben genannten Punkten seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach kam.
Trotzdem blieb der Vater (oder besser gesagt derjenige der den größten Anteil des Kindesunterhaltes tragen muss) IMMER Anspruchsinhaber!
Ein Abzweigungsantrag ist kein Kindergeldantrag! :-))
Lieber joker, abzweigungsvertrag ist ja richtig - ist aber trotzdem ein kindergeldantrag-auch wenns dir nicht gefällt. is halt so
Also nochmal - bitte unterstelle MIGI kein halbwissen. #2019 somit korrekt
http://www.studis-online.de/StudInfo/...enfinanzierung/kindergeld.php
Der Abzweigungsantrag soll nur vor dem Zugriff von verantwortungslosen Eltern dienen, dies kann aber erst nach der Bewilligung eines Kindergeldantrages, gestellt durch eben diese Eltern, geschehen.
Er kommt nur dann zum tragen, wenn die Eltern für den Unterhalt Ihrer Kinder nicht aufkommen.
Tun sie das nicht, weder in Form von Sachleistungen (Wohnraum zur Verfügung stellen, Wäsche waschen etc.) noch in Form von Geldleistungen, dann kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach.
Dann und nur dann kann die Auszahlung des Kindergeldes an das Kind selbst erfolgen.
Dies geschieht dann in Form eines "Abzweigungsantrages".
Wie der Name schon sagt, erhalten die Antragsteller(Eltern) nicht das Kindergeld, sondern es wird "abgezweigt" und lediglich dem Kind direkt ausgezahlt.
Der eigentliche Kindergeldfestsetzungsbescheid ergeht an die Eltern und das Kind erhält mittels Abzweigungsantrag lediglich das Geld direkt ausgezahlt,weil die Unterhaltsverpflichteten ihrer Unterhaltsleistung dem Kind gegenüber nicht im ausreichenden Umfang nachkommen.