AFD - würdet ihr sie wählen ?


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Neuester Beitrag: 27.08.18 14:51
Eröffnet am:03.04.14 14:20von: migi20Anzahl Beiträge:18.466
Neuester Beitrag:27.08.18 14:51von: realityLeser gesamt:833.737
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45711 Postings, 7809 Tage joker67Lumberjack,...schon mal etwas von einem

 
  
    #2026
20.05.14 15:57
"Abzweigungsantrag" gehört??

Mutter oder Vater ist der Antragssteller und wird dies auch immer bleiben und wie du gerade selber gesagt hast und ich in #2022 es beschrieben habe gibt es Ausnahmefälle, in denen das Kindergeld den Kindern ausgezahlt wird.

Das ändert aber nichts an der grundlegenden Festsetzung,dass die Eltern immer Antragsteller bleiben.:-))

Wenn man keine Ahnung hat...einfach mal die Fresse halten.

25086 Postings, 4891 Tage Lumberjack77Ne, hat dann man alter herr bekommen,

 
  
    #2027
20.05.14 15:58
Aber beantragt hab ich es  

25086 Postings, 4891 Tage Lumberjack77Ja ja , der joker weisheit mit dem loeffel

 
  
    #2028
20.05.14 15:59
Gefressen  

45711 Postings, 7809 Tage joker67#2028...ja ne is klar...

 
  
    #2029
20.05.14 16:02
Das Geld hat dein alter Herr bekommen,dann hast DU es "FÜR IHN" beantragt.

*lol*...wenn ich ein Schreiben für meinen Vater fertige,dann bin ich nicht der Antragsteller.

Du bist echt witzig.:-))

3390 Postings, 5642 Tage migi20lustig

 
  
    #2030
20.05.14 16:06
dieser Satz:

Zuwanderer zahlten in den Einwanderungsländern mehr Steuern und Abgaben als sie umgekehrt  Sozialleistungen in Anspruch nähmen, schreibt die OECD.

wow..was für ein Gewinn..in meinen augen ist das kein gewinn, in meinen augen sollte dies der normalzustand sein. Oder soll ich mal gegenrechnen was ich an steuern und abgaben zahle und was ich dafür bekomme ?

wie hoch ist den überhaupt der Überschuß,den unsere einwanderer da erwirtschaften ? 10 € ist auch ein Überschuß. Ich hätte gerne mal genaue Zahlen und Fakten. nicht nur wischiwaschi geschwätz.

und hat man auch die gesamt kosten miteingerechnet? Also was ist zum beispiel mit der erhöhten kriminalität ?

Und könnte man diese Statistiken nicht mit einer qualifizierten einwaderungsregeln verbessern ? also optimieren ?  

1302 Postings, 3957 Tage KTM 990Wie lange ist das her, Lumber?

 
  
    #2031
20.05.14 16:07
Bis 27 konnte man das Kindergeld beantragen, also für Langzeitstundenten?

Bist du jetzt dem Staat auf dem Sack gelegen oder viel jünger oder berufst dich auf eine 20 Jahre alte Gesetzgebung, bei der sich eventuell nichts geändert hat?  

45711 Postings, 7809 Tage joker67Nur mal so als info...

 
  
    #2032
1
20.05.14 16:08
Kindergeld steht in erster Line Eltern zu, eine Ausnahme bildet die Abzweigung des Kindergeldes. Dabei ist zu erwähnen, dass das Kind bzw. die abzweigende Person niemals Kindergeldberechtigter werden kann! Das bleibt immer einer der Elternteile, sofern diese nicht verstorben sind.(das was SAKU eben andeutete)

Einer Abzweigung wird nur dann stattgegeben, wenn unter anderem das Kind volljährig ist und nicht bei seinen Eltern lebt. Zusätzlich dürfen keinerlei Unterhaltszahlungen von einem der Elternteile an das Kind gezahlt werden. Dann wäre der Elternteil der Leistungsempfänger, der den höheren Barunterhalt leistet.

Ob und in welcher Höhe der dann das Kindergeld an das Kind weiterleiten müsste, wird im Zweifel in einem Zivilprozess geklärt.

Aber das führt hier zu weit. Es geht um den Regelfall und da gilt,dass das Kindergeld zum Einkommen der Eltern gehört und nicht dem Kind. ( hat lumberjack ja selber zugegeben,als er schrieb,dass das Kindergeld sein Vater bekam)

25086 Postings, 4891 Tage Lumberjack77#2029 , pass auf joker- man kann als volljaehriges

 
  
    #2033
20.05.14 16:10
Kind fuer sich selbst kindergeld beantragen und das in ausnahmefaellen. Deshalb ist dein #2018 schlichtweg falsch. Ausnahmrfaelle sind z.b. Wenn die eltern zu wenig unterstuetzung zahlen- waere z.b ein ausnahmefall  

3390 Postings, 5642 Tage migi20@tony

 
  
    #2034
1
20.05.14 16:11
Jemand der zuvor noch nicht auf einem Feld gearbeitet hat und dann den ersten Tag 8 Stunden arbeiten soll, der geht mit enormen Rückenschmerzen nach Hause.
Wer dann noch weiter macht, der riskiert letztendlich seine Gesundheit, denn ein eingearbeiteter Erntehelfer z.B. aus Polen hat wesentlich besser ausgeprägte Rückenmuskulatur und kann dadurch diese ungesunde Haltung über einen Tag lang aufrecht erhalten.


Komisch..ich habe mal mit 16 einen ferienjob auf dem Bau gemacht. War extrem hart..war danach richtig fertig und wollte nur noch schlafen.
interessiert hat es aber keinen..ich habe das 4 wochen durchgezogen.

weißt tony es gibt eben solche und solche..bzw. taugenichtse und welche die die zähne zusammenbeißen.

von deinen lieben träumereien kann ich irgendwie keine vorteile erkennen.
 

25086 Postings, 4891 Tage Lumberjack77#2032- jetzt ploetlich dreht ef wieder alles um.

 
  
    #2035
1
20.05.14 16:13
In #2018 hat er noch geschrieben nur die eltern koennen kindergeld beantragen.

Man joker steh halt einfach mal zu deinem halbwissen und verdreh bzw. Unterlass es anderen usern halbwissen zu unterstellen  

33746 Postings, 5784 Tage Harald9migi, gut dass du ein ganz harter Hund bist

 
  
    #2036
20.05.14 16:15

was macht dein Benz? alles fit
oder bald wieder ein Ölwechsel fällig; hast ja 147tsd auf der Nadel

Gruß

Harald


am Sonntag CSU oder AFD ? dass ist hier die Frage

45711 Postings, 7809 Tage joker67#2033...kannst du lesen??

 
  
    #2037
2
20.05.14 16:17
Dann lies noch einmal in Ruhe#2032 und auch du wirst erkennen, dass die Eltern IMMER Kindergeldberechtigter bleiben,auch wenn man einen "Abzweigungsantrag" stellt und sich das Kindergeld als "abzweigende Person"über die Familienkasse auszahlen lässt.



25086 Postings, 4891 Tage Lumberjack77Eben nicht. Joker

 
  
    #2038
1
20.05.14 16:18

45711 Postings, 7809 Tage joker67Lumberjack, ich kann nichts dafür, wenn du den

 
  
    #2039
2
20.05.14 16:23
Unterschied zwischen "Anspruchsinhaber" und "Auszahlungsempfänger in Sonderfällen" nicht verstehst.

33746 Postings, 5784 Tage Harald9KTM #31; falsch !

 
  
    #2040
2
20.05.14 16:24
27 war mal
jetzt nur noch bis 25; gilt auch für Unterhaltsansprüche

10246 Postings, 5538 Tage Astragalaxiaseh schon

 
  
    #2041
20.05.14 16:24
...lumberjack möchte wieder mitreden und überzeugt wiederholt durch vorhandenes nicht-wissen...

immer wieder lustich...  

25086 Postings, 4891 Tage Lumberjack77joker zum letzten male.

 
  
    #2042
20.05.14 16:33
in #2018 schreibst du

"...rein rechtlich ist das Kindergeld nicht
für das Kind, sondern zählt als Einkommen für die Eltern.
Oder hast du schon einmal davon gehört,dass ein Kind für sich selbst Kindergeld beantragen kann?
Das gefährlichste Wissen ist das Halbwissen. "

in #2020 schreibst du

"Das ist schlichtweg falsch.
Ein Kind kann kein Kindergeld beantragen. "

und in #2022 - bekommst du den bogen und revidierst deine aussage nach dem du dich informiert hast was du ja auch in #2022 richtig schreibst.

aber erst nachdem du von gefährlichem halbwissen gesprochen hast, was eben nicht mig sondern du verbreitest lieber joker.

recht muss recht bleiben.  

1302 Postings, 3957 Tage KTM 990#2040 schreib das Lumber

 
  
    #2043
1
20.05.14 16:33
er hat die 27 Jhre ins Spiel gebracht, nicht ich.

Ich hab seine Angabe mehr oder weniger hinterfragt.  

45711 Postings, 7809 Tage joker67Ein letzter Versuch,dann bin ich auch weg...

 
  
    #2044
20.05.14 16:34
Kindergeld ist eine Steuervergünstigung für die Eltern eines Kindes, es steht einzig und allein den Eltern zu. Ein Kind kann niemals (Vollwaisen ausgenommen) den Anspruch auf Kindergeld für sich selbst haben.

Es besteht alleine die Möglichkeit, dass ein Kind die AUSZAHLUNG des Kindergeldes beantragen kann, und dies auch nur unter folgenden Bedingungen:

   1.)das Kind muss volljährig sein und
   2.)das Kind darf nicht mehr im Haushalt des Kindergeldberechtigten leben und
   3.)es muss eine Unterhaltspflichtverletzung der Eltern vorliegen.

Nur dann kann das Kindergeld an das Kind ausgezahlt werden; ANSPRUCHSINHABER bleiben aber IMMER die Eltern.


Wenn lumberjack Kindergeld beantragt hat,dann für seinen Vater oder weil dieser aus den oben genannten Punkten seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nach kam.
Trotzdem blieb der Vater (oder besser gesagt derjenige der den größten Anteil des Kindesunterhaltes tragen muss) IMMER Anspruchsinhaber!

Ein Abzweigungsantrag ist kein Kindergeldantrag! :-))

25086 Postings, 4891 Tage Lumberjack77natürlich ist ein abzweigungsantrag ein kindergeld

 
  
    #2045
20.05.14 16:36
antrag?

warum auch nicht?  

25086 Postings, 4891 Tage Lumberjack77joker gib einfach zu, dass du dich bei #2018

 
  
    #2046
20.05.14 16:37
geirrt hast. ist doch kein beinbruch. ist symphatischer wie wenn du dich hier drehst und windest.

 

25086 Postings, 4891 Tage Lumberjack77hier stehts nochmal genau beschrieben

 
  
    #2047
20.05.14 16:41
"Anspruchsberechtigt sind in der Regel die Eltern. Leisten die Eltern allerdings keinen oder nur sehr wenig Unterhalt, kann das Kind die Auszahlung des Geldes an sich selbst beantragen (sog. Abzweigung)."

Lieber joker, abzweigungsvertrag ist ja richtig - ist aber trotzdem ein kindergeldantrag-auch wenns dir nicht gefällt. is halt so

Also nochmal - bitte unterstelle MIGI kein halbwissen. #2019 somit korrekt

http://www.studis-online.de/StudInfo/...enfinanzierung/kindergeld.php  

179550 Postings, 8447 Tage GrinchNein der Kindergeldantrag ist der Antrag,

 
  
    #2048
1
20.05.14 16:43
den die Eltern auf Erteilung des Kindergeldes stellen.

Der Abzweigungsantrag soll nur vor dem Zugriff von verantwortungslosen Eltern dienen, dies kann aber erst nach der Bewilligung eines Kindergeldantrages, gestellt durch eben diese Eltern, geschehen.  

45711 Postings, 7809 Tage joker67#2045...wann kommt denn ein "Abzweigungsantrag"

 
  
    #2049
1
20.05.14 16:43
zum tragen??
Er kommt nur dann zum tragen, wenn die Eltern für den Unterhalt Ihrer Kinder nicht aufkommen.
Tun sie das nicht, weder in Form von Sachleistungen (Wohnraum zur Verfügung stellen, Wäsche waschen etc.) noch in Form von Geldleistungen, dann kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach.

Dann und nur dann kann die Auszahlung des Kindergeldes an das Kind selbst erfolgen.

Dies geschieht dann in Form eines "Abzweigungsantrages".

Wie der Name schon sagt, erhalten die Antragsteller(Eltern) nicht das Kindergeld, sondern es wird "abgezweigt" und lediglich dem Kind direkt ausgezahlt.

Der eigentliche Kindergeldfestsetzungsbescheid ergeht an die Eltern und das Kind erhält mittels Abzweigungsantrag lediglich das Geld direkt ausgezahlt,weil die Unterhaltsverpflichteten ihrer Unterhaltsleistung dem Kind gegenüber nicht im ausreichenden Umfang nachkommen.





25086 Postings, 4891 Tage Lumberjack77Ich gebs auf, lies #2047 nochmal genau

 
  
    #2050
20.05.14 16:46
Wenn du willst auch mehrfach. Und lass dir zeit, ich du verstehst es dann  

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