Steinhoff Informationsforum
Anderst herum ist es.Steinhoff konnte diese Zinsen nie bezahlen.Das habe ich ja vor Jahren schon gesagt.Jetzt will man die Aktionäre loswerden um abzukassieren.Man hätte ja den Reingewinn komplett für sich.Zudem widersprichst du dir wieder.Der Zins ist ein Mass für das Risiko.Wenn Steinhoff ein Risikoinvestment ist, was ja stimmt, dann ist der Satz eben darum so hoch.Sie werden halt andertwo nicht mehr bekommen ohne Rsiko.Das ganze programm soll nur dazu dienen die Aktionäre zu Enteignen.
Aufgesetzte Anleihen haben feste Vertragslaufzeiten und werden nicht unterjährig getilgt, sondern am Vertragsende abgelöst oder aus Cash-Bestand beglichen.
Die 10% Zinsen sind bei Leitzinsen jenseits der 5% ein absolutes Schnäppchen! Selbst Privatverbraucher bekommen keine Kredite unterhalb des Leitzins. Das ist nämlich die Referenz für alle Banken, wieviel für sie bereits aufgenommenes Geld kostet!
Eine Enteignung der Aktionäre findet überhaupt nicht statt, da es nichts zu enteignen gibt! Die Aktionäre haben ein negatives Kapital! Sie besitzen defacto nichts vom Unternehmen und in einer gerechten Welt müssten die Aktionäre sogar zusätzlich Geld mitbringen und damit die Gläubiger bezahlen... ;-)
Aber eure Einlage sind natürlich rechtlich nur bis 0,00€ wirksam (wo man aktuell eben steht).
Damit gehören die Aktionäre verklagt auf Forderung Schadensersatz fürs negative Eigenkapital...
Normal müsste jeder Aktionär noch zusätzlich 20 cent x Aktienstückzahl oben drauf zahlen! Damit die Gläubiger auf 0 sind!
Das heißt ihr Betrügt so gesehen die Gläubiger!
Völlig normal erscheint es ja das die Aktionäre mit negativem EK die große Forderungskeule schwingen...
Und dann die Besicherungsetagen runter... sobald das EK weg ist, spielt dieser nur für euch keine Rolle mehr in der Hackordnung... da sitzt der Aktionär dann ganz hinten im Bus!
Frisst oder stirbt... ganz nach dem Motto... in eurem Fall Mund zu und hoffen :)
Ich glaube diese Schweizer Bank war das.
Da gehts darum das diese nachrangigen Anleihen in Aktien getauscht werden können und da wollte die UBS natürlich keine Wandelbaren Schulden mit kaufen und hat die gemäß des Deals platt gemacht.
Das würde ich jetzt nicht als Präzedenzfall hernehmen...
Auch hier ist die SdK tätig und will den großen Hammer rausholen :)
Da sehe ich aber bei der Credite Suisse mehr Möglichkeiten einen Hebel anzusetzen, als bei Steinhoff, wo die Fantasy den Tag bestimmt...
Wie man da 2023 von Enteignung ausgehn kann, ist mir ein Rätsel.
Ok, immer dann, wenn Papiere unter einem Euro gehandelt werden, stürzen sich Zocker drauf-- hoffen auf Lotto.
Der Reibach bleibt aber oft aus, da der Markt sich selten irrt.
Nach dem WHOA Spektakel bis 24. Mai zuckt es mal wieder nach oben, da die SdK zum Aufstand geblasen hat.
NmM aber kein dauerhafter Aufschwung, da der Schuldenberg alles platt walzt...
Nur weil der Gläubiger wechselt und diese Rechte untereinander veräußert werden, bedeutet es doch nicht das der Schuldner nicht mehr bezahlen muss, für die zur Verfügung gestellte Summe!
Wie naiv bist du denn, bitte?
Wenn du einen Privatkredit aufnimmst für 100.000 Euro und diese Schuldnerverhältnis von einer Bank an eine andere Bank für eine geringe Summe abgetreten wird, bedeutet dass doch nicht, das du nur noch 1.000€ für den Kredit zahlen musst.
Das abtreten von Forderungen ist völlig normal im Unternehmensmarkt und auch in der Privatwirtschaft... Da gibt's z.b. dann Inkasso, wo Gläubiger Rechte an Geldeintreiber abtreten.
Das passt doch alles hinten und vorne nicht zusammen.
Besteht ja auch immer noch die winzige Hoffnung, dass ein edler Ritter auftaucht und die Gaukler rettet....
Das ist als würdest du zb. ein Auto in einer Zwangsversteigerung aufkaufen für ca. 1000€ und diesen dann für 10 000€ weiterverkaufen... da wird dich kein Käufer verklagen, weil du ja nur 1000€ für zahlt hast...
Diese Argumente sind komplett fürn Arsch, ums mal so zusagen..
Und ob das WHOA durch geht kann ich so nicht sagen, ich gehe aber davon aus, egal wie es ausgeht, die Aktionäre werden hier nicht mehr als das vorhandene Angebot der 20% bekommen.
Zusätzlich dürften sicherlich keinerlei Cash Ausgleichszahlungen, auch Abfindung genannt zugunsten der Aktionäre fließen.
Da wir alle diese Ungereimtheiten gemeldet haben, wird sie der Richter mit in Betracht ziehen.
Der Richter würde ja den Heuschrecken einen Freibrief geben Firmen auszunehmen.
Glaub was du willst, ich glaubs nicht.
Mithilfe des WHOAs holt man das beste für die Firma raus, aber das muss nicht gleichzeitig heißen das dies das beste für die Aktionäre ist?!
Man rettet das Schuldenkonstrukt vor einer abrupten Zahlungsunfähigkeit mit Firesales..
Wo steht geschrieben, das das WHOA einzig alleine dafür dient, Gläubiger auszunehmen und Aktionäre zu bevorteilen...
Ihr redet euch das halt auch nur schön, weil langsam die Strohhalme ausgehen...
Betrachte das mal ganz Neutral völlig unbefangen, ignoriere deine Ahnungslosigkeit bezüglich Anleihegläubiger und bewerte das mal... dann fällt dir vielleicht auf das es gar nichts mehr zu diskutieren gibt...
Gläubiger 1, Aktionäre 0 !
Kein Richter wird dir die Gläubiger schlechter stellen, nur weil die Aktionäre leer ausgehen könnten... die Retten die Firma und das Kapital, was aus Fremdkapital besteht, NICHT Eigenkapital!
kassieren ab.Dann sagst du die Gläubiger dürfen nichts verlieren, haben sie ja gar nicht.Sie haben ja nur die Hälfte bezahlt und die Zinsen schon aufakkumuliert.
Das Kapital muss also nicht gerettet werden, weil die Gläubiger ja dicke im Plus sind.Wieso sollte ein Richter so einen Raubzug unterstützen?
Hierfür muss mit einer Gläubigerklasse Einigung bestehen (das ist der Fall!)
Unter Fortbestehen des Unternehmens wird rechtlich verstanden, dass Zahlungen für das laufende und nächste Geschäftsjahr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (>50%) abgesichert sind.
Auch das ist mit der Gläubiger-Vereinbarung der Kreditverlängerung der Fall!
Es wird im WHOA oder in jedem anderen Schutzschirmverfahren keine Unterscheidung gemacht, woher die Gelder kommen (ob nun Einnahmen aus Verkauf von Produkten oder Veräußerung von Unternehmensanteilen spielt keine Rolle!)
Die Aktionäre haben hier keine Mitbestimmung! Das WHOA ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Gläubiger, die der Richter für alle Gläubiger amtlich fest legt.
Die Aktionäre sind aufgrund des negativen Eigenkapitals ohne Ansprüche!
Es spielt nirgends eine Rolle für wieviel die Gläubiger die Schulden gekauft haben, der Richter wird 100% der Schulden Retten, das ist die vertraglich ausgewiesene Summe, auch wenn die Gläubiger dafür nur 1€ bezahlt haben, wir der Richter das in keiner Welt berücksichtigen.
Die Schuldsumme von 10 Milliarden bleibt selbst bei einem Schuldnerwechsel für 1€ völlig unberührt!
Es wurde eine Vertrag verkauft, welcher dir die 10 Milliarden besichert... wie und was der Kaufpreis dieses Vertrags ist, ist völlig irrelevant!!
Es geht um den Vertrag von Gläubiger - Steinhoff, nicht um den Kauf/Verkaufsvertrag Gläubiger - Gläubiger!
Der Gläubigerwechsel spielt für Steinhoff selbst überhaupt gar keine Rolle.
So und erneut willst du den Gläubigern ihre vertraglich zugesicherten Schulden beschneiden, in dem du fordert, das der Richter den Vertrag mit den Gläubigern für nichtig erklärt und einen Schuldenschnitt herbeizaubert.
Angenommen ist es gibt noch bei den 150 verschiedenen Gläubigern, welche die noch die damaligen echten Steinhoff Anleihen erworben haben und diese nie verkauft hatten.
Wie willst du mit denen verfahren, werden die dann auch im Schuldenschnitt mit beschnitten obwohl sie fett im Minus sitzen?
Du merkst doch wo das hinführt?
Was und wieviel die Gläubiger aktuell dabei verdient haben, kannst du aus deiner geistigen Rechnung komplett streichen, denn es wird KEIN Richter oder sonstige relevante Person beachten und betrachten, sowieso berücksichtigen!
Es ist völlig unerheblich, aufm Papier stehen den Gläubigern diese ca. 10 Milliarden zu! Diese werden auch nicht für nichtig erklärt und auch nicht von irgendeinem Richter beschnitten... auch wenn du dir das noch so sehnlichst wünschst!
Ob die bestehende Forderung von einem Gläubiger an einen anderen Gläubiger abgetreten wurden, hat keinerlei Auswirkung auf die Zahlungspflichtige vertraglich fest gehaltene Summe!
Oder um es anders zu formulieren:
Wenn 10 Millarden Kreditschulden vorhanden sind bei Gläubiger A.
Und Gläubiger A diese Forderung an Gläubiger B abtritt, dann verbleiben selbstverständlich die vollen 10 Millarden Kreditschulden als zahlbare Forderung bestehen, selbst wenn unter den beiden Gläubigern diese Forderungsrechte für 1€ gewechselt worden sind.
Aus Verlusten von einem Geschäft zwischen Gläubiger A und Gläubiger B, kann der Aktionär von Unternehmen C ja keinen Gewinn geltend machen.
Das ist ja völlig absurd.
übeer Whoa wird eine Lösung gesucht!.
Wenn es schon in einem Fall vor Insolvenz eingereicht beantragt wird,dürften Zinsen entfallen!.
Da werden Zahlen gegengerechnet und hätte wenn was miteinander verwurschtelt, bis man zu irgendeiner für sich selbst positiven Variante kommt...
Das ist ein Krampf darüber zu diskutieren... dann will man aufgrund dieser eindeutigen Situation noch von Vernichtung der Aktienkultur sprechen...
Das ist der Wahnsinn... es gehört echt ein Börsenführerschein her, die Lügen ja die Bank in ihren Risikoeinstufungen reihenweise an!