Steinhoff Informationsforum
aus:https://www.schultze-braun.de/newsroom/...ndigungsoption-eingefuehrt/
Im Einzelnen
Das WOAH gilt als sehr modernes Restrukturierungsinstrument und zeichnet sich unter anderem durch Flexibilität und geringe Kosten aus. Der niederländische Gesetzgeber hat sich hierbei am amerikanischen Chapter 11-Verfahren sowie an dem englischen scheme of arrangement orientiert. Die Zukunft wird zeigen, ob die Niederlande – wie zum Teil erwartet – mit dem WOAH eine internationale Vorreiterrolle für Unternehmensrestrukturierungen einnehmen können. Privatpersonen sowie Banken und Versicherern nach dem Gesetz über die finanzielle Aufsicht (ndl. Wet op het financieel toezicht) steht das Restrukturierungsverfahren nach dem WOAH nicht zur Verfügung.
Ziel des Restrukturierungsverfahrens ist die Umstrukturierung der Schulden eines Unternehmens mittels eines privaten Vergleichs (ndl. onderhands akkoord) mit den Gläubigern und Gesellschaftern.Dem Grundsatz nach ist der Vergleich auf die Fortführung des Unternehmens ausgerichtet, Ziel kann aber auch dessen Liquidation sein. Ein wichtiges Element ist die Möglichkeit, einen von einem Teil der Gläubiger (genauer: einer Gläubigerklasse) angenommenen Vergleich per Gerichtsurteil genehmigen (ndl. homologeren) und damit für alle in das Vergleichsverfahren einbezogenen Gläubiger bindend festzustellen zu lassen.
Der Schuldner kann das Restrukturierungsverfahren mit der Hinterlegung einer entsprechenden Erklärung bei Gericht beginnen. Allerdings können auch Gläubiger sowie Gesellschafter das Restrukturierungsverfahren initiieren, indem sie vom Gericht einen Restrukturierungsexperten ernennen lassen, der in der Folge einen Vergleichsvorschlag erarbeitet und unterbreitet. Auf diese Weise kann den Gläubigern ein Vergleichsvorschlag auch ohne bzw. gegen den Schuldner unterbreitet werden. Der Vergleich kann in einem Forderungsverzicht, einem Zahlungsaufschub oder auch in einer Umwandlung von Forderungen in Anteile am Unternehmen (debt to equity) bestehen. Für die Entscheidung über den Vergleichsvorschlag wie auch für die Zuweisung der Quotenauskehrung werden die Gläubiger in Gläubigerklassen eingeteilt. Grundsätzlich ausgenommen von dem Vergleich sind Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerrechte. Der Vergleich kann allen Gläubigern oder nur einem Teil vorgelegt werden. Der Vergleichsvorschlag weist zum einen den sog. Reorganisationswert aus, der bei Zustandekommen des Vergleichs voraussichtlich erzielt werden kann, und zum anderen den Liquidationswert bei Durchführung einer Insolvenz.
Bei der Abstimmung innerhalb der Gläubigerklassen gilt für das Mehrheitsergebnis eine 2/3-Schwelle: Die zustimmenden Gläubiger müssen 2/3 des Kapitals auf sich vereinen, für das ein Votum abgegeben wurde. Binnen sieben Tagen wird das Abstimmungsprotokoll erstellt und zugänglich gemacht. Hat mindestens eine Gläubigerklasse dem Vergleich zugestimmt, besteht anschließend die Möglichkeit, den Vergleich dem Gericht zur Genehmigung vorzulegen. Das Gericht prüft unter anderem, ob mit dem Vergleich die gesetzliche Gläubigerrangfolge eingehalten wird (absolute priority rule). Der Vergleich kann sowohl für einzelne widersprechende Gläubiger oder Gesellschafter innerhalb einer Gläubigerklasse als auch für eine ganze widersprechende Gläubigerklasse entgegen ihrem Widerspruch bindend festgestellt werden (cram-down und cross-class cram-down). Bei der Verteilung erfolgt eine Gleichbehandlung aller Gläubiger zum Nachteil der absonderungsberechtigten Gläubiger. Gegen das Gerichtsurteil sowie andere gerichtliche Entscheidungen im Rahmen der Restrukturierung stehen grundsätzlich keine Rechtsmittel offen.
Für das gesamte Restrukturierungsverfahren nach dem WHOA, das wahlweise nicht-öffentlich oder öffentlich durchgeführt werden kann, soll der Zeitrahmen nur wenige Monate sein. Es läuft in Eigenverwaltung des Schuldners ab (debtor in possession), eine Möglichkeit, die nach dem bisherigen Insolvenzrecht in den Niederlanden unbekannt war. Für die Dauer des Restrukturierungsverfahrens kann innerhalb einer sog. „Abkühlungsphase“ (ndl. „afkoelingsperiode“) von vier bis maximal acht Monaten die Aussetzung von Gläubigerrechten beantragt werden. Während dieser Phase können unter anderem Zwangsvollstreckungen und die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen ausgesetzt werden. Zudem werden Insolvenzanträge ausgesetzt.
Ein weiteres wichtiges Element des WOAH ist die Vertragsbeendigungsoption. Der Schuldner kann mit dem Antrag auf Genehmigung des Vergleichsvorschlags auch die einseitige Kündigung eines Vertrages beantragen. Stimmt das Gericht zu, wird der Vertrag mit einer maximalen Frist von drei Monaten ab der Genehmigung des Vergleichsvorschlags kraft Gesetzes gekündigt. Eine vergleichbare Möglichkeit sah der Entwurf des deutschen StaRUG zunächst vor, wurde aber im Rahmen des deutschen Gesetzgebungsverfahrens schließlich wieder gestrichen; hier besteht insoweit ein deutlicher Unterschied zwischen dem niederländischen WHOA und dem deutschen StaRUG.
Es wird sich jetzt in Zukunft erweisen müssen, inwieweit das als modern und pragmatisch bezeichnete WHOA in der niederländischen Restrukturierungspraxis auf Zustimmung stoßen wird. Es enthält zahlreiche Besonderheiten, die dem bisherigen niederländischen Insolvenzverfahren unbekannt waren. Angesichts des Umstands, dass der niederländische Gesetzgeber das WHOA ausdrücklich nicht als Umsetzung der europäischen Restrukturierungsrichtlinie deklariert hat, bleibt abzuwarten, wie sich die europäische Rechtsprechung (EuGH) im Rahmen der Auslegung dieser Richtlinie im Einzelnen zum WOAH verhält.
Die Zinsen waren bei 0% Leitzins hoch, bei 5% Leitzins niedrig!
Die Gläubiger wollen hier eher angepasste Zinsen auf das neue Zinsumfeld, daher würd ich eher von ausgehen das die 15% wollen...
Das sind keine horrenden Zinsen, schau dir mal AMC an, da ist das Standard.
Man will hier ständig die Gläubiger beschneiden und über ihr Geld bestimmen, stellt euch mal vor ihr seid Gläubiger... würdet ihr akzeptieren das einer über eure Einlagen so bestimmt?
Die Gläubiger sind und bleiben erstrangig und werden dafür sicherlich nicht bestraft...
Diese Variante kommt aber bei dem Fall Steinhoff nicht zum tragen, das ist für eine Firma gedacht, welche noch Eigenkapital besitzt.
Da kann es dann einen Vergleich geben, bei dem die Gläubiger das verbleibende EK den Aktionären in einer Vergleichszahlung auszahlen...
Zudem wird es ja sowieso einen Vergleich geben, nur nicht mit euch.
Der Vergleich findet mit den Gläubigern und dem Unternehmen statt!
10 Milliarden durch 2 ergibt 5 Milliaredn-2 Milliarden Zinsen ergibt 3 Milliarden.
Die Gläubiger können hier also auf 5 Milliarden locker verzichten.Bei 5 Milliarden Schulden 7% Zinsen dann passt das.Dann haben sie immer noch abkassiert.Die viel gewichtiger Frage ist, wieso das Mgm. keine günstigeren Finanzier hat.Weil sie es nicht wollten.Wer zahlt solchen Chaoten solche Gehälter?
Niemand der bei Trost ist, oder wenn er sich zum Handlanger der gläubiger aufspielt.Der Fall ist kriminalistisch für mich klar.Da brauch ich kein BWL.Da reicht gesunder Krips.Darum habe ich auch ETechnik studiert und nicht dieses auswendiglernfach BWL.
Das wird so nicht funktionieren, es besteht ein Recht auf die vollen 10 Milliarden, egal ob die Firma damit kaputt geht, spielt keine Rolle... dann braucht es eine alternative, diese hat man ja mit den Gläubigern in der Form des WHOA Vorschlags gefunden...
Ein anderer Kreditgeber hat sich einfach nicht gefunden, das hat das Management schon mehrfach so erläutert, es wollte schlichtweg kein großes Geld in den Zombie investieren.
Die Gehälter sind völlig normal im Managementbereich einer so großen Holdinggesellschaft. Dem Management waren beide Hände gebunden... durch die Knebelverträge nach dem Betrug.
Sei ehrlich würdest du als Großinvestor, völlig unbefangen hier noch einsteigen wollen?? Gar zu niedrigeren Zinsen? eher nicht^^
Deine Elektrotechnik lehrt dir hier, du ziehst als Aktionär den Kurzen :)
Und dann weißt und verstehst du auch, dass das eine Nullnummer ist für Anleger.
Die Fakten sind für jeden aus der Branche völlig klar... sieht man ja auch am Kurs, für Leute die gar keine Ahnung haben.
Die Gläubiger haben ein Anrecht auf die 10 Millarden, weil das Vertragsgrundlage ist!
Darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren... Nicht der Schuldner sagt was er gerne zurückzahlen will, sondern der Gläubiger hat einen vertraglich zugesicherten Anspruch, der im beiderseitigen Abschluss festgehalten wurde!
Da braucht ihr auch nicht irgendwelche Phantasiezahlen wie 5 Millarden zu 7% in den Raum zu schmeißen, die einfach nur eurem Kopf entsprungen sind und absolut nichts mit Fakten zu tun haben.
Wenn 10 Ampere auf der Leitung sind, kommen 10 Ampere ohne Sicherung an und wenn der Verbraucher nur 5 Ampere will, kommen trotzdem 10 an, weil das ein unumstößlicher Fakt ist!
Da kann es dann passieren, das etwas abfackelt :)
Der oberguru deol spricht von Betrug 😃
Taylor1 möchte 1.49 Euro 😃
Die größten Spezialitäten bringen sogar eine Dividende ins Spiel 🤣 usw
Und die Sdk 😳 grosses schweigen nur der geile Spruch wir sind im Geld aber welches Geld 💰?
Steinhoff ist Pleite
Aber nicht vergessen die Sdk hat sich mit einem Satz abgesichert 😃
Man soll sich keine großen Hoffnungen machen 🙄
Von diesen BWL'ern haben wir viel zu Viele.ich könnte über den Unsinn den die machen monatelang berichten.
Das Land wird von Ideologie ruiniert...
Im Prinzip ist BWL kein Hexenwerk, es folgt einfach festgelegten Kriterien, ähnlich wie deine Elektrotechnik...
Du kannst doch auch nicht irgendwelche Fakten abändern, weil es gerade in dein Schaltschrank passen würde, aber physikalisch gar nicht möglich ist...
Genau so ist es mit BWL, nur weil du pers. meinst es sollte aber so sein, gelten dennoch die Verträge!
Ob das passiert, ist fraglich, aber das Gesetz kann das vertragliche Recht einfach aussetzen.
Es gibt ein Vertragsrecht. Das aushebeln der Bedingungen kann im Einklang einer Gläubigerklasse mit dem Unternehmen bestehen und somit Rechte anderer Gläubiger begrenzen. Das ist ja der Sinn des WHOA! Eine Einigung zwischen ALLEN Gläubigern und dem Unternehmen.
Es gibt aber bereits eine Einigung fürs WHOA mit einer Gläubigerklasse.
Und um das klar zu sagen:
Das alles hat nichts mit den Aktionären zu tun! Die haben keine Ansprüche aus dem aktuellen Vermögen.
Du versuchst zu suggerieren, dass man den Gläubigern das Fremdkapital zusammenstreicht und dann den Aktionären als Eigenkapital übergibt.
Das ist natürlich völliger Schwachsinn!
Die drohende Insolvenz ist ja gerade das Instrumentarium das die Heuschrecken noch zurückhält eine Firma platt zu machen.dreht man den Spiess jetzt rum, dann hat man ja genau das Gegenteil von dem erreicht was eigentlich erwünscht ist.
Nun weiss ich natürlich nicht wie die Richter ticken, kann mir aber nicht vorstellen, dass sie so bekloppt sind und das nicht erkennen.Diese ganzen Ungereimtheiten wurden ja an die Beobachter und an die SDK weitergeleitet und gehen somit auch an die Richter.Ob die Richter das ins Kalkül setzen weiss ich nicht, wenn sie es nicht machen, schaden sie massiv dem Aktionärsstandort Niederlande.Soweit meine Einschätzung.
Es besteht ABSOLUT unumstößlich ein in Stein gemeißeltes Recht auf diese Schulden in 100%iger Höhe... das muss euch ein für alle mal klar werden! Egal zu welchem Preis diese Schulden irgendwann mal den Besitzer wechselten...
Sobald euch dies klar wird, wird euch klar das ihr als Aktionäre raus seid!
Eine Insolvenz wurde nicht verschleppt, weil man immer Zahlungsfähig war... nun haben die Gläubiger aber aufgrund des Makroökonomischen Umfelds kein Bock darauf die Schulden einfach so ohne extras zu verlängern... aufgrund dessen kommt dieses WHOA Zustande mit dem bereits vereinbaren Fahrplan...
Und ja welche Überraschung, der Aktionär ist da natürlich raus!
Das ist keine Beute...
Da gehts auch nicht um Richter... egal welchen Richter man da nimmt, dieser Entscheidet auf Grundlage von Fakten und Daten... die bestätigen diese Ansichten... egal welchen Richter man nimmt!
Wirtschaftsrichter sind keine Sozialgerichte, hier wird nicht nach Moral oder sonst was gerichtet, ihr seid im Auge der Richter genauso Heuschrecken wie die Gläubiger, nur das ihr einfach 0 besichertes Treibgut seid, das in diesem Fall weggespült wird!
Versteckt hat man sich hinter dem Stillhalteabkommen.Rechne mir mal bitte vor wie Steinhoff aus dieser Nummer rauskommen häte sollen bei diesen Zinssätzen, das war niemals Möglich, auch nicht theoretisch.Also hat man die letzten 5 Jahre schon ein Konstrukt gestützt das niemals Sanierungsfähig war.Und mit jedem Verkauf hat man die Wahrscheinlichkeit minimiert.
1. Es gibt und gab nie eine Insolvenzverschleppung! Hör bitte auf mit der Lüge.
Es gab ein negatives Eigenkapital und eine positive Fortführungsprognose. Diese Prognose ist nun ins negative gerutscht und Zahlungsausfall droht. Dementsprechend geht man ins Schutzschirmverfahren.
Eine Insolvenz muss erst NACH Zahlungsausfall verpflichtend beantragt werden. Davon sind wir aber noch etwas weg...
2. Es gibt und gab nie eine Enteignung der Aktionäre. Das Eigenkapital ist nur im Minus und damit die Anteilsscheine wertlos!
Du hast nur das Problem in einem Unternehmen zu investieren, dass ein schlechtes Geschäftsmodell hat und starke Finanzprobleme.
Das dies in einem Totalverlust enden kann, ist das normalste auf der Welt.
Du klammerst dich verzweifelt an einen Strohhalm und erfindest Dinge wie Insolvenzverschleppung,.
Begriffe die du nicht einmal verstehst. Kein Mensch auf dem Planeten der auch nur ansatzweise mit Wirtschaftsrecht zu tun hat, kommt überhaupt auf die Idee von Insolvenzverschleppung zu reden.
Das ist ein völlig anderer Sachverhalt!
Finde dich mit dem Verlust besser ab... das bringt nichts, dich selbst zu belügen. Dadurch lernst du auch nichts für die Zukunft.
Kapierst du das eigentlich nicht?Sanieren heisst das die Holding überlebt.Das war mit den Zinssätzen niemals möglich.Wenn aber etwas theoretisch nicht möglich ist, wieso nennt man es dann Sanierungsverfahren.Es mag sein das die Aktionätre enteignet werden, dass kann rechtlich so sein.
Aber in der Sache liegst du falsch.Das dies rechtlich von Wakkie und den ganzen Typen so hingedreht wurde, mag sein.Dann ist es halt ein systemischer Fehler.Vielleicht erkennt man das jetzt.
Ohne weitere Beweise mag es sein, dass sie damit durchkommen. Das sind dann auch die reichen Leute, wie in Südafrika, die die Gesellschaft resignieren lassen und wenn sie zusammenbricht, in andere Länder flüchten.
Da hoffe ich, es gibt wirklich eine Hölle.