Steinhoff Informationsforum


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Neuester Beitrag: 24.10.24 19:39
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22113 Postings, 4421 Tage silverfreakyWHOA

 
  
    #86726
28.05.23 16:05

aus:https://www.schultze-braun.de/newsroom/...ndigungsoption-eingefuehrt/


Im Einzelnen

Das WOAH gilt als sehr modernes Restrukturierungsinstrument und zeichnet sich unter anderem durch Flexibilität und geringe Kosten aus. Der niederländische Gesetzgeber hat sich hierbei am amerikanischen Chapter 11-Verfahren sowie an dem englischen scheme of arrangement orientiert. Die Zukunft wird zeigen, ob die Niederlande – wie zum Teil erwartet – mit dem WOAH eine internationale Vorreiterrolle für Unternehmensrestrukturierungen einnehmen können. Privatpersonen sowie Banken und Versicherern nach dem Gesetz über die finanzielle Aufsicht (ndl. Wet op het financieel toezicht) steht das Restrukturierungsverfahren nach dem WOAH nicht zur Verfügung.

Ziel des Restrukturierungsverfahrens ist die Umstrukturierung der Schulden eines Unternehmens mittels eines privaten Vergleichs (ndl. onderhands akkoord) mit den Gläubigern und Gesellschaftern.Dem Grundsatz nach ist der Vergleich auf die Fortführung des Unternehmens ausgerichtet, Ziel kann aber auch dessen Liquidation sein. Ein wichtiges Element ist die Möglichkeit, einen von einem Teil der Gläubiger (genauer: einer Gläubigerklasse) angenommenen Vergleich per Gerichtsurteil genehmigen (ndl. homologeren) und damit für alle in das Vergleichsverfahren einbezogenen Gläubiger bindend festzustellen zu lassen.

Der Schuldner kann das Restrukturierungsverfahren mit der Hinterlegung einer entsprechenden Erklärung bei Gericht beginnen. Allerdings können auch Gläubiger sowie Gesellschafter das Restrukturierungsverfahren initiieren, indem sie vom Gericht einen Restrukturierungsexperten ernennen lassen, der in der Folge einen Vergleichsvorschlag erarbeitet und unterbreitet. Auf diese Weise kann den Gläubigern ein Vergleichsvorschlag auch ohne bzw. gegen den Schuldner unterbreitet werden. Der Vergleich kann in einem Forderungsverzicht, einem Zahlungsaufschub oder auch in einer Umwandlung von Forderungen in Anteile am Unternehmen (debt to equity) bestehen. Für die Entscheidung über den Vergleichsvorschlag wie auch für die Zuweisung der Quotenauskehrung werden die Gläubiger in Gläubigerklassen eingeteilt. Grundsätzlich ausgenommen von dem Vergleich sind Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerrechte. Der Vergleich kann allen Gläubigern oder nur einem Teil vorgelegt werden. Der Vergleichsvorschlag weist zum einen den sog. Reorganisationswert aus, der bei Zustandekommen des Vergleichs voraussichtlich erzielt werden kann, und zum anderen den Liquidationswert bei Durchführung einer Insolvenz.

Bei der Abstimmung innerhalb der Gläubigerklassen gilt für das Mehrheitsergebnis eine 2/3-Schwelle: Die zustimmenden Gläubiger müssen 2/3 des Kapitals auf sich vereinen, für das ein Votum abgegeben wurde. Binnen sieben Tagen wird das Abstimmungsprotokoll erstellt und zugänglich gemacht. Hat mindestens eine Gläubigerklasse dem Vergleich zugestimmt, besteht anschließend die Möglichkeit, den Vergleich dem Gericht zur Genehmigung vorzulegen. Das Gericht prüft unter anderem, ob mit dem Vergleich die gesetzliche Gläubigerrangfolge eingehalten wird (absolute priority rule). Der Vergleich kann sowohl für einzelne widersprechende Gläubiger oder Gesellschafter innerhalb einer Gläubigerklasse als auch für eine ganze widersprechende Gläubigerklasse entgegen ihrem Widerspruch bindend festgestellt werden (cram-down und cross-class cram-down). Bei der Verteilung erfolgt eine Gleichbehandlung aller Gläubiger zum Nachteil der absonderungsberechtigten Gläubiger. Gegen das Gerichtsurteil sowie andere gerichtliche Entscheidungen im Rahmen der Restrukturierung stehen grundsätzlich keine Rechtsmittel offen.

Für das gesamte Restrukturierungsverfahren nach dem WHOA, das wahlweise nicht-öffentlich oder öffentlich durchgeführt werden kann, soll der Zeitrahmen nur wenige Monate sein. Es läuft in Eigen­verwaltung des Schuldners ab (debtor in possession), eine Möglichkeit, die nach dem bisherigen Insolvenzrecht in den Niederlanden unbekannt war. Für die Dauer des Restrukturierungsverfahrens kann innerhalb einer sog. „Abkühlungsphase“ (ndl. „afkoelingsperiode“) von vier bis maximal acht Monaten die Aussetzung von Gläubigerrechten beantragt werden.  Während dieser Phase können unter anderem Zwangsvollstreckungen und die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen ausgesetzt werden. Zudem werden Insolvenzanträge ausgesetzt.

Ein weiteres wichtiges Element des WOAH ist die Vertragsbeendigungsoption. Der Schuldner kann mit dem Antrag auf Genehmigung des Vergleichsvorschlags auch die einseitige Kündigung eines Vertrages beantragen. Stimmt das Gericht zu, wird der Vertrag mit einer maximalen Frist von drei Monaten ab der Genehmigung des Vergleichsvorschlags kraft Gesetzes gekündigt. Eine vergleichbare Möglichkeit sah der Entwurf des deutschen StaRUG zunächst vor, wurde aber im Rahmen des deutschen Gesetzgebungsverfahrens schließlich wieder gestrichen; hier besteht insoweit ein deutlicher Unterschied zwischen dem niederländischen WHOA und dem deutschen StaRUG.

Es wird sich jetzt in Zukunft erweisen müssen, inwieweit das als modern und pragmatisch bezeichnete WHOA in der niederländischen Restrukturierungspraxis auf Zustimmung stoßen wird. Es enthält zahlreiche Besonderheiten, die dem bisherigen niederländischen Insolvenzverfahren unbekannt waren. Angesichts des Umstands, dass der niederländische Gesetzgeber das WHOA ausdrücklich nicht als Umsetzung der europäischen Restrukturierungsrichtlinie deklariert hat, bleibt abzuwarten, wie sich die europäische Rechtsprechung (EuGH) im Rahmen der Auslegung dieser Richtlinie im Einzelnen zum WOAH verhält.

 

1644 Postings, 4660 Tage SealchenTaylor1

 
  
    #86727
28.05.23 16:05
Du Profikäufer, diese Zinsen sind genauso in den CVAs verankert und im aktuellen Marktumfeld bald eine Frechheit...
Die Zinsen waren bei 0% Leitzins hoch, bei 5% Leitzins niedrig!

Die Gläubiger wollen hier eher angepasste Zinsen auf das neue Zinsumfeld, daher würd ich eher von ausgehen das die 15% wollen...

Das sind keine horrenden Zinsen, schau dir mal AMC an, da ist das Standard.

Man will hier ständig die Gläubiger beschneiden und über ihr Geld bestimmen, stellt euch mal vor ihr seid Gläubiger... würdet ihr akzeptieren das einer über eure Einlagen so bestimmt?
Die Gläubiger sind und bleiben erstrangig und werden dafür sicherlich nicht bestraft...  

1644 Postings, 4660 Tage SealchenWHOA

 
  
    #86728
28.05.23 16:07
Ich kenne den Auszug aus dem WHOA, da werden varianten dargestellt.
Diese Variante kommt aber bei dem Fall Steinhoff nicht zum tragen, das ist für eine Firma gedacht, welche noch Eigenkapital besitzt.

Da kann es dann einen Vergleich geben, bei dem die Gläubiger das verbleibende EK den Aktionären in einer Vergleichszahlung auszahlen...

Zudem wird es ja sowieso einen Vergleich geben, nur nicht mit euch.
Der Vergleich findet mit den Gläubigern und dem Unternehmen statt!  

22113 Postings, 4421 Tage silverfreakyDoch die Zinsen haben sie schon jahrelang

 
  
    #86729
28.05.23 16:13
bei halbem preis abkassiert.Hier steht das zum Erhalt der Firma ein Forderungsverzicht initiert werden kann.
10 Milliarden durch 2 ergibt 5 Milliaredn-2 Milliarden Zinsen ergibt 3 Milliarden.
Die Gläubiger können hier also auf 5 Milliarden locker verzichten.Bei 5 Milliarden Schulden 7% Zinsen dann passt das.Dann haben sie immer noch abkassiert.Die viel gewichtiger Frage ist, wieso das Mgm. keine günstigeren Finanzier hat.Weil sie es nicht wollten.Wer zahlt solchen Chaoten solche Gehälter?
Niemand der bei Trost ist, oder wenn er sich zum Handlanger der gläubiger aufspielt.Der Fall ist kriminalistisch für mich klar.Da brauch ich kein BWL.Da reicht gesunder Krips.Darum habe ich auch ETechnik studiert und nicht dieses auswendiglernfach BWL.  

1644 Postings, 4660 Tage Sealchen...

 
  
    #86730
28.05.23 16:20
Erneut willst du die Gläubiger bevormunden und die Verträge für nichtig erklären, in dem du dir anmaßt den Gläubiger zu erklären wo sie wann gut verdient hätten.

Das wird so nicht funktionieren, es besteht ein Recht auf die vollen 10 Milliarden, egal ob die Firma damit kaputt geht, spielt keine Rolle... dann braucht es eine alternative, diese hat man ja mit den Gläubigern in der Form des WHOA Vorschlags gefunden...

Ein anderer Kreditgeber hat sich einfach nicht gefunden, das hat das Management schon mehrfach so erläutert, es wollte schlichtweg kein großes Geld in den Zombie investieren.

Die Gehälter sind völlig normal im Managementbereich einer so großen Holdinggesellschaft. Dem Management waren beide Hände gebunden... durch die Knebelverträge nach dem Betrug.

Sei ehrlich würdest du als Großinvestor, völlig unbefangen hier noch einsteigen wollen?? Gar zu niedrigeren Zinsen? eher nicht^^

Deine Elektrotechnik lehrt dir hier, du ziehst als Aktionär den Kurzen :)  

995 Postings, 1267 Tage Andreas 108Silver

 
  
    #86731
28.05.23 16:23
In welcher 😴 Traumwelt lebst du den ? 😳

Warum sollten die Gläubiger auf was verzichten ? 🙄  

6166 Postings, 1004 Tage Anonym123@silverfreaky

 
  
    #86732
28.05.23 16:24
hättest du BWL studiert, dann wüsstest du aber auch wie alles funktioniert.

Und dann weißt und verstehst du auch, dass das eine Nullnummer ist für Anleger.

Die Fakten sind für jeden aus der Branche völlig klar... sieht man ja auch am Kurs, für Leute die gar keine Ahnung haben.

Die Gläubiger haben ein Anrecht auf die 10 Millarden, weil das Vertragsgrundlage ist!
Darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren... Nicht der Schuldner sagt was er gerne zurückzahlen will, sondern der Gläubiger hat einen vertraglich zugesicherten Anspruch, der im beiderseitigen Abschluss festgehalten wurde!

Da braucht ihr auch nicht irgendwelche Phantasiezahlen wie 5 Millarden zu 7% in den Raum zu schmeißen, die einfach nur eurem Kopf entsprungen sind und absolut nichts mit Fakten zu tun haben.


 

1644 Postings, 4660 Tage SealchenIn Elektro...

 
  
    #86733
1
28.05.23 16:26
Ich versuch das ganze für dich in Elektronik zu übersetzen :)

Wenn 10 Ampere auf der Leitung sind, kommen 10 Ampere ohne Sicherung an und wenn der Verbraucher nur 5 Ampere will, kommen trotzdem 10 an, weil das ein unumstößlicher Fakt ist!

Da kann es dann passieren, das etwas abfackelt :)  

995 Postings, 1267 Tage Andreas 108Schon lustig

 
  
    #86734
1
28.05.23 16:30
Was manche für Vorstellungen haben

Der oberguru deol spricht von Betrug 😃
Taylor1 möchte 1.49 Euro 😃
Die größten Spezialitäten bringen sogar eine Dividende ins Spiel 🤣 usw

Und die Sdk 😳 grosses schweigen nur der geile Spruch wir sind im Geld aber welches Geld 💰?

Steinhoff ist Pleite

Aber nicht vergessen die Sdk hat sich mit einem Satz abgesichert 😃


Man soll sich keine großen Hoffnungen machen 🙄


 

22113 Postings, 4421 Tage silverfreakyDas unser Land ruiniert wird, wundert mich nicht

 
  
    #86735
1
28.05.23 16:34
mehr.Ich sehe das ja täglich was in den Finanzabteilungen/Geschäftsführungen  so tummelt.
Von diesen BWL'ern haben wir viel zu Viele.ich könnte über den Unsinn den die machen monatelang berichten.  

1644 Postings, 4660 Tage SealchenAndreas 108

 
  
    #86736
28.05.23 16:34
Jou und ich garantiere dir, nur weil wir erneut Fakten nennen, ist es nur eine Frage der Zeit bis wir erneut gesperrt sind, weil wir keinen Unfug verbreiten!  

1644 Postings, 4660 Tage Sealchensilverfreaky

 
  
    #86737
28.05.23 16:37
Momentmal den Bilderbuchschreiberling will ich mal nicht mit einem BWLer auf ne Stufe stellen...
Das Land wird von Ideologie ruiniert...

Im Prinzip ist BWL kein Hexenwerk, es folgt einfach festgelegten Kriterien, ähnlich wie deine Elektrotechnik...
Du kannst doch auch nicht irgendwelche Fakten abändern, weil es gerade in dein Schaltschrank passen würde, aber physikalisch gar nicht möglich ist...
Genau so ist es mit BWL, nur weil du pers. meinst es sollte aber so sein, gelten dennoch die Verträge!  

1685 Postings, 2455 Tage JimmyGeminiRecht auf 10 Mrd

 
  
    #86738
28.05.23 17:49
besteht nicht. Das WHOA kann zu einem Schuldenschnitt führen.
Ob das passiert, ist fraglich, aber das Gesetz kann das vertragliche Recht einfach aussetzen.  

6166 Postings, 1004 Tage Anonym123@Jimmy

 
  
    #86739
1
28.05.23 17:55
Das ist falsch!

Es gibt ein Vertragsrecht. Das aushebeln der Bedingungen kann im Einklang einer Gläubigerklasse mit dem Unternehmen bestehen und somit Rechte anderer Gläubiger begrenzen. Das ist ja der Sinn des WHOA! Eine Einigung zwischen ALLEN Gläubigern und dem Unternehmen.

Es gibt aber bereits eine Einigung fürs WHOA mit einer Gläubigerklasse.

Und um das klar zu sagen:
Das alles hat nichts mit den Aktionären zu tun! Die haben keine Ansprüche aus dem aktuellen Vermögen.
Du versuchst zu suggerieren, dass man den Gläubigern das Fremdkapital zusammenstreicht und dann den Aktionären als Eigenkapital übergibt.
Das ist natürlich völliger Schwachsinn!  

22113 Postings, 4421 Tage silverfreakyKann ja sein das du recht hast.

 
  
    #86740
1
28.05.23 18:18
Dann würde ich aber nicht mehr in den Niederlanden investieren.Der Grund ist ganz einfach.Die Insolvenz wird verschleppt und es gibt kein Druckmittel mehr gegen die Heuschrecken.Man öffnet dann quasi der Enteignung der Aktionäre Tür und Tor.
Die drohende Insolvenz ist ja gerade das Instrumentarium das die Heuschrecken noch zurückhält eine Firma platt zu machen.dreht man den Spiess jetzt rum, dann hat man ja genau das Gegenteil von dem erreicht was eigentlich erwünscht ist.  

22113 Postings, 4421 Tage silverfreakyDie WHOA hat als Hauptziel

 
  
    #86741
28.05.23 18:26
den Erhalt der Firma.Wenn man jetzt so verfährt, wie du es sagst, verschlechtert man dieses Ziel, weil ja Gläubiger und Manager sich den Konzern zur Beute machen.Sieht man ja deutlich am Bsp. Steinhoff.
Nun weiss ich natürlich nicht wie die Richter ticken, kann mir aber nicht vorstellen, dass sie so bekloppt sind und das nicht erkennen.Diese ganzen Ungereimtheiten wurden ja an die Beobachter und an die SDK weitergeleitet und gehen somit auch an die Richter.Ob die Richter das ins Kalkül setzen weiss ich nicht, wenn sie es nicht machen, schaden sie massiv dem Aktionärsstandort Niederlande.Soweit meine Einschätzung.  

1644 Postings, 4660 Tage Sealchen....

 
  
    #86742
28.05.23 18:31
Ich versteh deine Verwunderung nicht, das Unternehmen war jahrelang ein Todeskandidat und jetzt aufm Weg zur Hinrichtung bist du überrascht?

Es besteht ABSOLUT unumstößlich ein in Stein gemeißeltes Recht auf diese Schulden in 100%iger Höhe... das muss euch ein für alle mal klar werden! Egal zu welchem Preis diese Schulden irgendwann mal den Besitzer wechselten...

Sobald euch dies klar wird, wird euch klar das ihr als Aktionäre raus seid!
Eine Insolvenz wurde nicht verschleppt, weil man immer Zahlungsfähig war... nun haben die Gläubiger aber aufgrund des Makroökonomischen Umfelds kein Bock darauf die Schulden einfach so ohne extras zu verlängern... aufgrund dessen kommt dieses WHOA Zustande mit dem bereits vereinbaren Fahrplan...

Und ja welche Überraschung, der Aktionär ist da natürlich raus!  

22113 Postings, 4421 Tage silverfreakyDas kann ja sein, dann abeer bitteschön

 
  
    #86743
1
28.05.23 18:33
über die Insolvenz.  

1644 Postings, 4660 Tage Sealchensilverfreaky

 
  
    #86744
28.05.23 18:34
Hier macht sich niemand etwas zur Beute, das Unternehmen gehört dem Fremdkapital so oder so?
Das ist keine Beute...

Da gehts auch nicht um Richter... egal welchen Richter man da nimmt, dieser Entscheidet auf Grundlage von Fakten und Daten... die bestätigen diese Ansichten... egal welchen Richter man nimmt!

Wirtschaftsrichter sind keine Sozialgerichte, hier wird nicht nach Moral oder sonst was gerichtet, ihr seid im Auge der Richter genauso Heuschrecken wie die Gläubiger, nur das ihr einfach 0 besichertes Treibgut seid, das in diesem Fall weggespült wird!  

22113 Postings, 4421 Tage silverfreakyFür mich ist das ein Insolvenzverschleppung.

 
  
    #86745
1
28.05.23 18:38
Es bestand nie die Möglichkeit die Zinsen zu Bezahlen.Habe ich ja alles vorgerechnet.
Versteckt hat man sich hinter dem Stillhalteabkommen.Rechne mir mal bitte vor wie Steinhoff aus dieser Nummer rauskommen häte sollen bei diesen Zinssätzen, das war niemals Möglich, auch nicht theoretisch.Also hat man die letzten 5 Jahre schon ein Konstrukt gestützt das niemals Sanierungsfähig war.Und mit jedem Verkauf hat man die Wahrscheinlichkeit minimiert.  

6166 Postings, 1004 Tage Anonym123@silverfreaky

 
  
    #86746
1
28.05.23 18:42
nein das ist alles falsch!

1. Es gibt und gab nie eine Insolvenzverschleppung! Hör bitte auf mit der Lüge.
Es gab ein negatives Eigenkapital und eine positive Fortführungsprognose. Diese Prognose ist nun ins negative gerutscht und Zahlungsausfall droht. Dementsprechend geht man ins Schutzschirmverfahren.
Eine Insolvenz muss erst NACH Zahlungsausfall verpflichtend beantragt werden. Davon sind wir aber noch etwas weg...

2. Es gibt und gab nie eine Enteignung der Aktionäre. Das Eigenkapital ist nur im Minus und damit die Anteilsscheine wertlos!


Du hast nur das Problem in einem Unternehmen zu investieren, dass ein schlechtes Geschäftsmodell hat und starke Finanzprobleme.
Das dies in einem Totalverlust enden kann, ist das normalste auf der Welt.  

3697 Postings, 3437 Tage Xaropeschöne diskussion

 
  
    #86747
28.05.23 18:47
Schade das ihr bei einigen auf igno seit, ist eigentlich eine schöne diskussion.  

6166 Postings, 1004 Tage Anonym123@silverfreaky

 
  
    #86748
2
28.05.23 18:47
dein Problem ist, dass du die einfachsten Zusammenhänge nicht verstehst. Die für absolut jeden logisch sind.

Du klammerst dich verzweifelt an einen Strohhalm und erfindest Dinge wie Insolvenzverschleppung,.
Begriffe die du nicht einmal verstehst. Kein Mensch auf dem Planeten der auch nur ansatzweise mit Wirtschaftsrecht zu tun hat, kommt überhaupt auf die Idee von Insolvenzverschleppung zu reden.

Das ist ein völlig anderer Sachverhalt!
Finde dich mit dem Verlust besser ab... das bringt nichts, dich selbst zu belügen. Dadurch lernst du auch nichts für die Zukunft.  

22113 Postings, 4421 Tage silverfreakyNein die Prognose ist nicht ins Negative gerutscht

 
  
    #86749
2
28.05.23 18:49
Steinhoff war nie sanierbar.Es hiess aber in Südafrika schon Sanierungsverfahren.
Kapierst du das eigentlich nicht?Sanieren heisst das die Holding überlebt.Das war mit den Zinssätzen niemals möglich.Wenn aber etwas theoretisch nicht möglich ist, wieso nennt man es dann Sanierungsverfahren.Es mag sein das die Aktionätre enteignet werden, dass kann rechtlich so sein.
Aber in der Sache liegst du falsch.Das dies rechtlich von Wakkie und den ganzen Typen so hingedreht wurde, mag sein.Dann ist es halt ein systemischer Fehler.Vielleicht erkennt man das jetzt.  

1685 Postings, 2455 Tage JimmyGeminiDer systemische Fehler ist wohl System

 
  
    #86750
2
28.05.23 18:56
Aber man kann nirgendwo ander Börse investieren. Überall können sie einen enteignen und man hat keine Chancen. Kaufe das Management, lasse sie das Unternehmen ruinieren und lasse die Alt- und Neuaktionäre die Zeche zahlen, während ein Schauspiel vorgeführt wird, in dem es um eine angebliche Sanierung geht.

Ohne weitere Beweise mag es sein, dass sie damit durchkommen. Das sind dann auch die reichen Leute, wie in Südafrika, die die Gesellschaft resignieren lassen und wenn sie zusammenbricht, in andere Länder flüchten.

Da hoffe ich, es gibt wirklich eine Hölle.  

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