Ökonomen streiten über Verteilungsfrage
Seite 7873 von 7873 Neuester Beitrag: 24.02.25 16:10 | ||||
Eröffnet am: | 04.11.12 14:16 | von: permanent | Anzahl Beiträge: | 197.812 |
Neuester Beitrag: | 24.02.25 16:10 | von: Tony Ford | Leser gesamt: | 37.587.082 |
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Die Mieter! Im Regelfall zahlt der Mieter die Grundsteuer. Deshalb wird sie gerne, wie man jetzt bei den Hebesätzen sieht, in vielen Städten von Links-Grün erhöht.
Eigentümer, die selbst ihre Immobilie nutzen, und Besitzer von Grund und Boden hätten aber in jedem den größten finanziellen Vorteil und damit eher diejenigen mit einem vorhandenen Eigenheim und größeren eigengenutzten Liegenschaften oder Ackerflächen.
Nachdem der auf großer Bühne lange nicht präsent war, darf Bernd Höcke wieder neben den beiden Vorsitzenden erscheinen!
Das BSW sollte mal bei sich selbst anfangen. Kaum neue Mitglieder zugelassen. Wer soll denn da den Wahlkampf machen? Der war ja auch entsprechend kaum vorhanden. Im Übrigen haben sie inhaltlich nichts anderes gemacht als bei FDP und Union in Sachen Bürgergeld und Migration abzugucken und das nachzuplappern. Wieso hätte man also das BSW wählen sollen? Aber Medienschelte ist heutzutrage ja angesagt. Dieses Rumgeheule ist so nervig.
( https://anwalt-seiten.de/grundsteuer-nicht-mehr-auf-mieter-umlegbar/ )
Ferner gibt es einen großen Teil von Grundstücken, welche nicht vermietet werden.
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Es steht dem Mieter natürlich frei, einen solchen Mietvertrag nicht zu unterzeichnen.
"pacta sunt servanda"
"Newsx20.01.2025
... Die neue Grundsteuer wird ab dem 15. Februar fällig. Viele Eigentümer warten noch auf den finalen Bescheid. In der Regel können Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen. Was zu beachten ist, damit es nicht zum Streit kommt.
Im Januar trat die Grundsteuerreform in Kraft. Noch immer weiß aber nicht jeder Eigentümer, was er zu zahlen hat. Wie hoch die Grundsteuer wird, steht im Steuerbescheid. Vermieter dürfen die Grundsteuer als Betriebskosten auf Mieter umlegen. Voraussetzungen und Möglichkeiten. Bild: AdobeStockWie teuer die neue Grundsteuer für Eigentümer wird, ist vielerorts noch offen. Sicher ist: Sie kann auf die Mieter umgelegt werden
Grundsteuer als Betriebskosten umlagefähig
Die Grundsteuer kann in die Betriebskostenabrechnung aufgenommen und damit auf Mieter umgelegt werden (§ 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung – BetrKV). Zur Berechnung der Umlage dient in der Regel die Wohnfläche als Verteilerschlüssel.
Die Umlage der Grundsteuer muss im Mietvertrag vereinbart worden sein und Mietern innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des im Idealfall im Mietvertrag vereinbarten Abrechnungszeitraums mit der Betriebskostenabrechnung zugestellt werden.
Ist ein Haus vollständig vermietet, kann die Grundsteuer anteilig auf die Mietparteien verteilt werden. Für leerstehende oder vom Vermieter selbst genutzte Wohnungen ist die Grundsteuer nicht umlagefähig. ..."
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/...higkeit_258_499526.html
Weiter so Mr. Trump