WCM Ein böser Marionetten-Tanz
Im uebrigen stimme ich vorbeieilender zu, der Dich als Holle angesprochen hat. Machst Du Dir neuerdings die Muehe unter zwei IDs Geschichten zu posten?
Heute AR-Sitzung:
Mögliches Szenario:
Es wird eine Barkapitalerhöhung (Bezugskurs deutlich über aktuellem Börsenkurs) geplant und einer a.o. HV zur Verabschiedung vorgelegt. Die Bar-KE erfolgt nicht unter Ausschluß des Bezugrechts. Ein strategischer Investor (es verdichten sich die Gerüchte, dass es Goldman oder Morgan Stanley sein könnten; Goldman hat bereits die DZ Bank abgelöst, rund 10 Mio. Stücke) übernimmt die Bezugsrechte (BZR) von Ehlerding (der könnte sie wohl auch kaum ausüben), den Rest, um zunächst auf 29,9% zu kommen (Vermeidung Abfindungsangebot), hat man sich schon - Dank der besagten Bankgesellschaft - billig über den Markt gekauft oder wird BZRs, die nicht von den anderen Aktionären ausgeübt werden, im Bezugrechtshandel erwerben.
Bei einem angenommenen Anteil von Ehlerding von 38% (109 Mio. Aktien) würde der Investor mit der Übernahme der Ehlerding-BZRs einen eklatanten Anteil an der WCM erwerben. Je nach Bezugsverhältnis (angenommen 2 oder 3 zu 1) hätte der Investor ex post KE allein durch Ehlerdings BZRs einen Anteil zwischen 9 und 12 %. Die Differenz zu 29,9% hat er sich bereits über verschiedene Strohmänner (Stichwort 5%-Schwelle) über den Markt gekauft, oder wird sie in dem in Anschluß an die genehmigte Bar-KE über den BZR-Handel erwerben.
Auf jeden Fall werden meiner Meinung nach Kurse von EUR 1,20 schon sehr bald der Vergangenheit angehören.
Was hat das eigentlich mit Holle auf Sich??? Bin erst seit ca. einer Woche am diskutieren. Das Thema Fundamental versus/ bzw. inkl. Psychologie und die Wirkuzngszusammenhänge interssiere von Berufswegen (schreib gerade an meiner Diss). Also, ganz aufrichtig, der mit dem Synonym Holle hab ich nichts zu tun, scheint auch nicht besonders beliebt zu sein!
und jetzt wieder zu den WCM Fakten!
deranalyst
..seit gestern. Eigentlich macht die WCM Aktie nur die Bewegungen des Gesamtmarktes mit, d.h.
1.alle Spekulationen ueber strategische Trader sind nicht fruchtbar
2. es gibt keine news von der AR, die irgendetwas bewegen werden
3. das wird noch eine weile so weiter gehen!
deranalyst
Auch die Beteiligungen der WCM sind gut verkauflich. Die Verbindlichkeiten muessten also gedeckt sein. Bleibt das Eigenkapital uebrig. das liegt bei ca. 350 Mio Euro. Teilt man das durch die Anzahl der Aktien, erhaelt man den wert pro Aktie und der wird bei 1,2/1,3 liegen. Soweit die basics. Jetzt liegt es an dir, noch stille Reserven zu finden und evtl. einen hoeheren WErt je Aktie = Kurs zu bestimmen. Das ueberlasse ich aber lieber dir!
deranalyst
ich kann dir mal eine stille reserve nennen...
cash sind mindestens 530mio€ bei kloeckner geparkt!!!!
das sind pro aktie ca. 1.84€
c.u.
die UNternehmenswertrechnung ist so eine Sache...
genau, ein unternehmen ist immer nur so viel wert...
wie jemand bereit ist dafür zu zahlen!!!
c.u.
Dagegen hört man aus dem Markt, dass eine " Bankgesellschaft" , der die Füße zu kalt geworden sind, durch massive Verkäufe von rund 25 Mio. Aktien aus dem Familienbestand der Fam. Ehlerding in den letzten Wochen, den Kurs auf Talfahrt geschickt hat.
Fam. E. hält diesen Marktteilnehmern zur Folge noch rund 38% der WCM-Aktien, was auch Sinn macht, um einem potentiellen Investor ein interessantes und strategisch sinnvolles Paket anbieten zu können.
Ein erfolgreicher Antrag auf Liquidation käme allen WCM-Aktionären recht, wenn es nach dem Verkauf der Assets und der Ablösung der Verbindlichkeiten zu einer Ausschüttung des NAVs in Höhe von EUR 5,- pro Aktie käme!
Was die Investorengruppe anbelangt kann man aktuell nur sagen, dass diese in den vergangenen Wochen ja genug " Brennmaterial" (anders kann man die in Panik in den Markt geworfenen Aktien ja wohl kaum nennen) aufsammeln konnte, mit dem man jetzt das (Kurs-)Feuer neu anheizen könnte.
Der neue Vorstand der besagten Bankgesellschaft hat offenbar Gefallen an der furiosen Wertberichtigungspolitik der CoBank gefunden.
Es scheint jedoch so zu sein, dass hier die notwendige Weitsicht fehlte. Die ehemaligen Aktien(eis)berge der Bank sollen nämlich nur noch Eiswürfelformat haben, was Hoffnung auf ein baldiges Auftauchen des Kurses aus dem recht frostigen Klima in eher südliche Gefilde erhoffen läßt.
Morgen gehts weiter, und dann wird es richtig spannend...
Holle erkennt man ohne probleme an die fehlenden Umlaute "ae ue oe"
mfg
boersenfeger
ps vorbeieilender ( nomen est homen?) erst denken , dann rennen ... ( oder schreiben) .
danke fuer Eure Aufmerksamkeit.
wcm strongest trading buy mit KZ 3€ !!!
Aber wem muss ich das noch sagen ;-)))
Trotzdem habe ich heute einen Teil zu 1,21 verkauft, um den Kurs mal wieder wie gewohnt mit meinen Fehlhandlungen hoch zu treiben.
Falls er morgen fällt, kaufe ich zurück. Wenn nicht, fällt er halt übermorgen.
Wird Zeit, dass ich nach hause komme.
mfg
boersenfeger
Dich, Holle, zu verwechseln ,ist unverzeilich, selbst bei der größten Eile.....
Es wäre echt von Vorteil wenn du begründen könntest was du schreibst, vorallem KZ und warum man kaufen soll. Du weißt ja, sonst glaubt man du hättest Insiderwissen und das ische verbode - gelle!!!
Ich hatte mal einen falke65 gebeten nicht mehr neue Postings zu eröffnen und im Gegenzug habe ich ihm ein Kauflimit verraten. 1 €, ob er mir das geglaubt hat weiß ich nicht, aber wer darauf gehört hat, konnte billig einkaufen ;)
Wenn auch du das pushen nicht übertreibst verrate ich dir mal mein KZ und warum.
s.o.
>Gericht:Entscheid über Insolvenzantrag der WCM-Tochter Sirius nicht vor Januar
STRALSUND (dpa-AFX) - Über den Insolvenzantrag der WCM-Tochter Sirius GmbH wird nicht vor Januar entschieden. Dies teilte das Amtsgericht Stralsund am Mittwoch auf Anfrage mit. Wie eine Sprecherin sagte, hat der vorläufige Insolvenzverwalter bis Ende Dezember Zeit, sein Gutachten zu erstellen. Auf dessen Grundlage werde dann über die Eröffnung des Verfahrens entschieden.
Die Sirius GmbH hatte am 21. November Insolvenzantrag gestellt und damit einen vorübergehenden Kursrutsch bei der Muttergesellschaft WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG ausgelöst. Diese ist mit 45 Prozent an der Sirius beteiligt.
Über einen Anteil von weiteren 42 Prozent besteht Uneinigkeit zwischen der WCM und der niederländischen Finanzholding Rebon. Rebon hatte diesen Anteil nach eigener Darstellung in einer Treuhand-Konstruktion an WCM verkauft und kürzlich eine Rückkaufoption ausgeübt. Die WCM hält die Ausübung der Option unterdessen für unwirksam./jb/she/sbi
Quelle: dpa-AFX
also, es ist nach meinem laienhaften rechtsverständnis so:
der vorl. insoverwalter muss prüfen, wie die vermögensverhältnisse sind und wer welche rechte daran besitzt, vor allem aber, ob die masse zur deckung der verfahrenskosten ausreicht. da das ivg paket verpfändet ist - und demnach abgesondert werden kann - ist das schon mal fraglich.
die verwertung der ivg aktien ist vom insoverfahren unabhängig, sofern sich die bewegl. gegenstände im besitz der pfandrechtsgläubiger befinden (173 InsO), wovon hier auszugehen ist. das umgekehrte gilt aber nicht, denn:
da ein evt mehrerlös der masse zusteht, hat der erwartete verwertungserfolg einfluss auf die frage, ob genügend masse für eine eröffnung da sein wird - und das weiß der verwalter dann genau, wenn verwertet worden ist.
also ist mit einer verwertung des pfandes vor Jahresende zurechnen und dann mit einer einstellung des verfahrens mangels masse.
anders hingegen wäre es, wenn ein nach 21 InsO erlassenes verfügungsverbot die verwertung zunächs mal hindern würde, was unklar ist. dann wäre jedenfalls eine verwertung erst im januar möglich, wenn das gericht über den antrag entschieden hat. vielleicht gibt es hier einen kundigen des insolvenzrechts, der das besser darstellen kann als ich. viel deutet aber darauf hin, dass die banken und der verwalter sich eng abstimmen werden.
Rechtsanwalt Harald Brennecke
Kanzlei Karlsruhe
Eisenlohrstr. 30
76135 Karlsruhe
das folgende::
Pfandrechte gewähren dem Gläubiger ein Absonderungsrecht. Allerdings unterliegen sie grundsätzlich nicht dem Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters. Sie werden in der Regel durch den Gläubiger selbst verwertet.
Je nach Entstehen lassen sich 3 Arten von Pfandrechten unterscheiden:
· Vertragliche Pfandrechte
· Gesetzliche Pfandrechte
· Pfändungspfandrecht
Vertragliche Pfandrechte
Vertragliche Pfandrechte entstehen durch Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger. Sie einigen sich darüber, dass der Gläubiger zur Absicherung seiner Forderung vom Schuldner einen Gegenstand erhält und diesen verwerten darf. Dabei ist u.a. notwendig, dass der Schuldner dem Gläubiger die Sache tatsächlich übergibt, man spricht daher auch vom einem sog. Faustpfandrecht. Somit befindet sich der Gegenstand in aller Regel im Besitz des Gläubigers. Er muss ihn nicht an den Insolvenzverwalter herausgeben, sondern kann ihn selbst verwerten (z.B. durch Versteigerung oder Verkauf)
Beispiele für vertragliche Pfandrechte:
· AGB-Pfandrecht der Banken
· Pfandvertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber
Achtung:
Das Pfandrecht ist streng akzessorisch. D.h., dass die gesicherte Forderung und der Sicherungsgegenstand untrennbar mit einander verbunden sind. Wird das Pfandrecht an einen Dritten übertragen, wird automatisch die Forderung mitübertragen. Wird die Forderung gezahlt, erlischt das Pfandrecht.
Gesetzliche Pfandrechte
Gesetzliche Pfandrechte entstehen Kraft Gesetzes, ohne dass es einer Einigung der Parteien über die Entstehung bedarf. Man unterscheidet die gesetzlichen Pfandrechte in
· Besitzpfandrechte
· Einbringungspfandrechte
Beim Besitzpfandrecht muss die Sache in Besitz des Gläubigers sein; das Pfandrecht besteht nur so lange, wie dieser Zustand andauert. Es endet somit, sofern der Gläubiger keinen Besitz mehr hat.
Beispiele hierfür sind:
· Werkunternehmerpfandrecht
· Pfandrecht des Spediteurs
· Pfandrecht des Frachtführer
Beim Einbringungspfandrecht braucht der Gläubiger nicht Besitzer zu sein; es genügt, dass die Sache "eingebracht" worden ist.
Beispiele hierfür sind:
· Vermieterpfandrecht
· Verpächterpfandrecht
· Gastwirtspfandrecht
Achtung:
Das Vermieterpfandrecht ist auf die Mietzinszahlungen der letzten 12 Monate vor Eröffnung der Insolvenz beschränkt. Gleiches gilt für das Verpächterpfandrecht, mit Ausnahme landwirtschaftlicher Grundstücke (§ 50 Abs. 2 InsO)
Wichtig ist, dass (Vermieter-)Pfandrechte in der Insolvenz rechtzeitig und formal richtig geltend gemacht werden. Wir erleben leider oft, dass Insolvenzverwalter berechtigte Ansprüche zurückweisen in der (sich dann leider bestätigenden) Hoffnung, dass der Gläubiger die rechtzeitige gerichtliche Geltendmachung versäumt.
Gesetzliche Pfandrechte werden vom Gesetz wie vertragliche Pfandrechte behandelt.
Achtung:
Bei Einbringungspfandrechten kommt es nicht auf den Besitz des Gläubigers an. Der Insolvenzverwalter ist daher befugt, Pfandrechte, die er in seinen Besitz bringen kann, selbst zu verwerten. Der Gläubiger bleibt weiterhin absonderungsberechtigt.
Pfändungspfandrecht
Das sog. Pfändungspfandrecht ist das Pfandrecht des Gläubigers an einem gepfändeten Gegenstand. Der Gläubiger kann zur Befriedigung seiner Forderungen in Vermögensobjekte seines Schuldners vollstrecken. Die Vollstreckung ist ein hoheitlicher Akt. Durch ihn wird die Verfügungsgewalt über die Sache dem Schuldner entzogen und die Sache dem Gläubiger zur Verwertung bereitgestellt. Hierdurch erwirbt der Gläubiger ein Pfandrecht an der gepfändeten Sache. Das Pfändungspfandrecht wird wie ein vertragliches Pfandrecht behandelt.
Achtung:
Das Pfändungspfandrecht hat Vorrang vor späteren Pfändungen. Als Ausnahme zum sonstigen Insolvenzrecht gilt hier also: „Je früher, je besser“. Jedoch kann der Insolvenzverwalter bei Benachteiligung der anderen Gläubiger anfechten.
Auch möglich ist ein Pfandrecht an Forderungen und Rechten.
Zur wirksamen Bestellung eines Pfandrechts an Rechten muss das Recht auch übertragbar sein. Dies ist z.B. der Fall bei
· Anwartschaftsrechten
· GmbH-Anteile
Achtung:
Bei der Übertragung sind die jeweils einschlägigen Formvorschriften zu beachten.
Für Pfandrechte an Forderungen existieren spezielle gesetzliche Vorschriften (1279 ff BGB). Zur Bestellung eines Pfandrecht an einer Forderung bedarf es daher einer Abtretung der verpfändeten Forderung zwischen Pfandgläubiger und Gläubiger. Zusätzlich zur Abtretung ist eine Verpfändungsanzeige an den Schuldner erforderlich.
Beispiele:
· Sparguthaben
· Lebensversicherungen
· Inhaberschuldverschreibungen
· Ladescheine
Achtung:
Die Verwertung von Pfandrechten an Rechten und Forderungen unterliegt ausschließlich dem Gläubiger. Der Insolvenzverwalter hat hier keine Befugnisse.
Die Verwertung hat bei beweglichen Sachen hat grundsätzlich durch öffentliche Versteigerung zu erfolgen. Dabei ist es dem Pfandgläubiger möglich mitzubieten.
Der freihändige Verkauf ist nur zulässig, wenn für den verpfändeten Gegenstand ein Marktpreis existiert.
Achtung:
Bei Pfandrechten ist generell zu beachten, dass der Gläubiger bei der Verwertung einen eventuellen Mehrerlös an den Insolvenzverwalter abzuführen hat.
Da der Insolvenzverwalter grundsätzlich nicht zur Verwertung berechtigt ist, kann er auch keinen Kostenbeitrag zur Insolvenzmasse fordern. Er kann daher vom Gläubiger keine Feststellungs- oder Verwertungskosten verlangen. Der Gläubiger muss auch die ggf. anfallende Umsatzsteuer nicht abführen.
na, das ist doch schon ganz aussagefähig, oder ??