Altcoins - besser als Bitcoins?
Seite 112 von 421 Neuester Beitrag: 18.11.24 22:48 | ||||
Eröffnet am: | 12.01.14 19:59 | von: Canis Aureu. | Anzahl Beiträge: | 11.523 |
Neuester Beitrag: | 18.11.24 22:48 | von: minicooper | Leser gesamt: | 4.193.302 |
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Jedoch gehe ich davon aus, dass hier das letzte Wort noch längst nicht gesprochen ist, denn eine Umsatzsteuer widerspricht der bisherigen Behandlung als Ersatzwährung.
Des Weiteren sind vergleichbare Assets, welche der Wertanlage dienen, z.B. Gold oder Silber in Barrenform, von der Umsatzsteuer befreit.
Und selbst Sammlermünzen unterliegen einem reduzierten Umsatzsteuersatz von meines Wissens nach 7%.
Insofern stellt sich die Frage, wie man die unterschiedliche Behandlung ernsthaft rechtfertigen möchte.
Alle Aussagen beruhen lediglich auf Antwortschreiben diverser Abgeordneter.
Es zeigt jedoch auch, dass Dinge die Darkmarket und anonymisierte dezentrale Märkte weiterhin interessant bleiben bzw. interessanter werden, denn Fakt ist, die Flüchtigkeit von Bits und Bytes werden Menschen nutzen, wenn sie das Gefühl haben, von Politik & Staate zu sehr ausgenutzt zu werden. Es ist im Grunde das gleiche Spiel wie mit Raubkopien, auch diese sind bis zum heutigen Tage nicht unter Kontrolle zu bekommen und sind selbst für wenig netzaffine Nutzer relativ leicht und sicher erreichbar.
Für Händler in Dtl. bleibt angesichts der Unsicherheit wohl nix Anderes übrig als dem Kunden die Rechnung in Euro zu schreiben, Coins zu akzeptieren und diese im Ausland zu verticken.
Zitat: ...What’s fueling this dramatic growth?
CoinDesk spoke with darkcoin developer Evan Duffield, who explained that the digital currency aims to bring true anonymity to online transactions, saying:
“The whole goal of [darkcoin] was to be a privacy-centered cryptocurrency.”
Darkcoin’s facilitation of anonymous transactions seemingly confirms fears among regulators and law enforcement agencies that digital currencies propagate transactions that are untraceable. ...
http://www.ariva.de/forum/...als-Bitcoins-493915?page=102#jumppos2567
Laut Trendlinie müsste der Preis aktuell bei ca. 800 USD liegen. Ende Juli bzw. Anfang August sollten wir, sofern der Kurs sich weiterhin dem langfristigen Trend annähert, das Allzeithoch von Dezember erreicht haben.
http://m.wolframalpha.com/input/...s+%29+-1.82447+%29&x=0&y=0
Natürlich ist BC-Handel nicht steuerfrei, also jeder Gewinn steuerpflichtig. Das haben wir bereits hier ausführlich besprochen. Als Gewinn zählt dabei auch, BCs zu 10 EUR gekauft zu haben und damit heute einen Sachwert für 400 EUR zu kaufen.
Daher sind im Prinzip alle BC-Umsätze, also auch Käufe mit BCs in der Steuererklärung anzugeben. Es liegt auf der Hand dass das 99,9999 % der Coiner nicht machen, hier also massiv Steuern hinterzogen werden.
Ich hoffe sehr, dass die Regierung dieses Steuerschlupfloch (bzw. diese Möglichkeit der Steuerhinterziehung) bald schließt.
http://bitcoinblog.de/2014/04/30/...tzliche-grundlage-fur-fifo-zwang/
Zitat:
Die Differenzbeträge zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis gelten als zu versteuernde Einkünfte, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Die Abgeltungsteuer kommt hier ausdrücklich nicht zur Anwendung. Die Spekulationsgewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Steuern werden also erst fällig, wenn wieder verkauft wurde. Ist bei Aktien ja auch nicht anders.
Eine Lösung wäre, mit Bitcoin Gold bei privaten Goldbesitzern zu kaufen, die auf Gewinnspanne verzichten. Die muss man aber erst mal finden.....
Wesentlich interessanter wird die Problematik mit der Umsatzsteuer.
Verkauft ein Händler seine Ware gegen Bitcoin, so wird eine Mehrwertsteuer abgeführt.
Verkauft der Händler die Bitcoins gegen Euro, so wird laut letzter Aussage erneut eine Mehrwertsteuer fällig.
Dies ist insofern unsinnig, als dass der Händler beim Rückverkauf der Bitcoins eigentlich keinen Umsatz macht, denn letztendlich wandelt er ja lediglich den nicht in Euro gemachten Warenumsatz in Euro um.
D.h. wenn ein Händler für 1000€ Waren verkauft, hierfür Bitcoin erhält, so bleiben davon grob gerechnet 830€ + 170€, welche er ans Finanzamt als Mehrwertsteuer überweist.
Er kauft entsprechend wieder Waren für 830€ (Mehrwertsteuerfrei) ein und verkauft diese erneut füt 1000€, d.h. 830€ + 170€.
Nun ein Kauf mit Bitcoins, bei dem der Kunde 1000€ in Bitcoins überweist, der Händler 830€ in Bitcoins übrig hat.
Will er diese weiterverkaufen, so müsste er diese für 1000€ verkaufen und erneut eine Mehrwertsteuer draufschlagen.
Im Gegensatz zum Warenkauf, bei dem ein Mehrwert besteht, besteht dieser bei Bitcoin nicht, so dass eine Mehrwertsteuer per Definition unlogisch erscheint und es auch ist, sofern der Händler Bitcoins "nur" rücktauscht.
Anders sähe es aus, würde er Bitcoins minen oder von Minern erhalten und verkaufen. In diesem Falle besteht für den Händler ein Mehrwert, weil er die Coins geschöpft hat oder lassen hat. In diesem Falle wäre die Mehrwertsteuer per Definition plausibel.
Und ich denke dies ist es, worauf die Aussage auch abzielt, dass wenn ein Händler mit Bitcoins seinen Umsatz macht, dass dies dann der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer unterliegt.
Tauscht er hingegen nur Bitcoins in Euro ein, so muss er lediglich darauf achten, dass höhere oder niedrigere Rückverkaufswerte entsprechend mehrwertsteuerlich berücksichtigt werden.
Man könnte dies wiefolgt betrachten:
- Tante Erna kauft für 1000€ Waren und bezahlt mit Bitcoin.
- Der Händler liefert die Ware aus.
- Der Händler verkauft die Bitcoins im Wert von 1000€ an Onkel Michel
- Onkel Michel überweist 1000€ an den Händler
Der Händler belegt den Verkauf von Waren im Wert von 1000€ mit dem Zahlungsbeleg von Onkel Michel. Dass Onkel Michel die Ware gar nicht gekauft hat, spielt letztendlich keine Rolle, denn wenn Tante Erna eine Ware bestellt hat, steht es Onkel Michel frei, die Waren von Tante Erna zu bezahlen. Der Händler hat wenn man so will nur ein mal Ware umgesetzt.
Was würde nun passieren, wenn Onkel Michel statt 1000€ nun 1100€ überweist, weil der Wert der Coins gestiegen ist?
Dann wäre es meiner Meinung nach logisch, den Warenverkaufspreis soweit anzuheben, dass inkl. Mehrwertsteuer 1100€ herauskommen.
D.h. auf die 100€ höheren Verkaufswert (Mehrwert) würden 19€ zusätzliche Mehrwertsteuer anfallen und müssten auch als Solche ausgewiesen werden.
Was würde passieren, wenn Onkel Michel 900€ überweist?
Dann hätte der Händler 19€ zu viel Mehrwertsteuer abgeführt.
D.h. Ein Händler welcher Bitcoin akzeptiert, müsste meiner Meinung nach Warenkauf und Rücktausch aufsummieren. Liegt der Wert des Rücktauschs > Warenverkaufswert + Mehrwertsteuer, so muss er den höheren Rückverkaufswert als Warenumsatz angeben und zusätzlich Mehrwertsteuer abführern.
Liegt der Rückverkaufswert < Warenverkaufswert + Mehrwertsteuer, so muss er dies aus eigener Tasche ausgleichen.
"Als Gewinn zählt dabei auch, BCs zu 10 EUR gekauft zu haben und damit heute einen Sachwert für 400 EUR zu kaufen.
Daher sind im Prinzip alle BC-Umsätze, also auch Käufe mit BCs in der Steuererklärung anzugeben. "
Dies ist definitiv falsch. Erst wenn der Gewinn realisiert wird (also BTC verkauft oder Güter/Dienstleistungen mit BTC erworben werden), sind Steuern fällig.
D.h. was zap beschreibt ist (also BTC verkauft oder Güter/Dienstleistungen mit BTC erworben werden)
Ferner ist bei 10€ Einkaufswert der Kauf steuerfrei, weil > 1 Jahr ;-)
Und: Wenn ein Unternehmer Umsatzsteuer abführen muss, hat er auch Anspruch auf die Vorsteuern! Umsatzsteuern werden so meistens auf den Endverbraucher abgewälzt.
JEDER BC-Umsatz ist steuerpflichtig, d.h. auch jeder Kauf einer Ware mit BC. D.h. für jeden Umsatz sind 19% fällig. Dabei sind die gezahlten Steuern abzuziehen.
Die Umsatzsteuer gilt jedoch nur für Unternehmer und Gewerbetreibende. Wer privat mit wenigen BCs handelt, ist nicht steuerpflichtig, da gibt das private Differenzgeschäft (nach einem Jahr steuerfrei). Nur: Ab einer gewissen Grenze des BC-Handels (vermutlich ca. 800 EUR im Jahr oder wenige Trades pro Jahr, genaueres muss ein Gericht analog zum ebay-Handel entscheiden), ist der BC-Handel nach dieser Logik, also auch der Kauf eines Gegenstandes mit BC, GEWERBLICH mit allen Konsequenzen.
Tony, hast du schon dein Gewerbe "An- und Verkauf von BC" angemeldet?
http://www.welt.de/wirtschaft/article118013613/...-keine-Steuern.html
War das Teil nicht eine Diplom- oder Bachelorarbeit und gibt es da nicht einen Abgabetermin?
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