Netcents Technology Thread moderiert A2AFTK
"An der Börse bedeutet der Begriff ‚Geroutet‘, dass eine Kauforder oder Verkaufsorder vom jeweiligen Broker entgegengenommen wurde, jedoch noch nicht ausgeführt wurde. Die Wertpapierorder wurde übermittelt, allerdings sind die Aktien bzw. Wertpapiere noch nicht gekauft oder verkauft worden. Dies hängt dann damit zusammen, dass der Depotbesitzer (Auftraggeber) eine Limit Order gesetzt hat und das dabei gesetzte Limit noch nicht erreicht wurde. Sobald das Limit jedoch erreicht ist, wird auch die Order ausgeführt.
Solange der Zusatz „Kauf geroutet“ bzw. „Verkauf geroutet“ besteht, wurde die Order noch nicht durchgeführt, da das gesetzte Limit nicht erreicht wurde."
eine mit 25€
ausserbörslicher handel
bis datum 23.6.2018
(vllt weil dann die 10tage um wären)
steht noch
hab die order am 23.4. gesetzt
Shorties leihen sich ja die Aktien von Brokern, bzw. Institutionen. Und woher haben diese Broker / Instis die Aktien !? = von den Aktionären die sie im Depot haben und von denen verwaltet werden,- so die einschlägige Annahme.
Damit die "Nutzung" der Aktien von einem Longie möglichst verhindert oder gesperrt wird, kursiert die ANNAHME in den Foren, dass Longies die Nutzung ihres Bestandes davor schützen sollen, indem man sie quasi in eine Verkaufsorder stellt, mit einem sehr hohen und eher unwahrscheinlichen Verkaufspreis für die nähere Zukunft. Da aber eine VK-Order gesetzt wurde, KÖNNTE es theoretisch sein, dass dieser Bestand den Eigentümer / Broker wechselt. Insofern kann der Broker diese Aktien nicht verleihen, weil die Gefahr besteht, dass die Order mal ausgeführt wird und aus "seinen Händen" sind. Und man kann nix verleihen, was man nicht ( mehr ) hat, bzw. muss schauen wie der rechtliche Eigentümer den Gegenwert für den Verkauf auch zu 100% sofort bekommt.
Im Internet habe ich aber bis heute keine 100%ige Bestätigung für diese Annahme erhalten, dass man als Privatanleger durch eine hohe VK-Order seinen Bestand für Leerverkäufer sperren kann, bzw. es überhaupt möglich ist, dass der "Verwalter" meiner Aktien diese eigenmächtig, ohne meine ausdrückliche Genehmigung / Wissen, für derartige Geschäfte nutzt, bzw. nutzen kann und darf.
Infolgedessen ist das mit dieser hohen Verkaufsorder setzen für mich nicht nachvollziehbar als effektive " Verhinderungsmassnahme " bestätigt worden bis jetzt.
Evtl. weiß dazu ja Jemand verbindlich, nachweislich und belegt mehr und nicht " Ich habe gehört, ich glaube, ich könnte mir vorstellen / denken usw. "
Moderation
Zeitpunkt: 04.05.18 14:37
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - unangemessener Vergleich.
Zeitpunkt: 04.05.18 14:37
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Allen ein schönes WE und weiterhin guten Neuigkeiten unserer NC aus Kanada!
Genieß das Wetter und trink schön einen, nach dem 10 Bier hast alle sorgen vergessen ;)
Ich meine wenn ich hier jetzt haus und Hof gesetzt hätte, dann würde ich glaube auch ein wenig mimimi machen.
Aber wenn man wirklich zocken will soll man doch lieber ins Casino gehen.
Das schlimme ist mit den ganzen negativ Gelaber ist das ich mich umso mehr freue wenn der stopp länger dauert!
Also PROST Leute!! Es ist Wochenende und heute geht eh nichts mehr, also hoch die TASSEN!!!!
Sicherlich wünschst Du uns allen nur das Beste.
Delisting kommt nicht vor 80 Tagen, auch nicht wenn man es sich ganz doll wünscht.
Lieben Dank nochmal für den netten Hinweis - Dir ebenfalls ein schönes Wochenende
Wiedereröffnung? Ja
Steigende Kurse? Wenn es alle gleich verstehen ja
Geld weg? Nein
Angst? Nein
Was soll dieser Kindergarten? Ohne news was auch immer einfach drauf los schreiben. Ist euch langweilig? Ihr könnt es nicht erzwingen
Vertrauen heisst das Zauberwort
Gruss
Desweiteren hat es b$ Außenstände bei c Gläubigern.
Diese sind kurzfristiger Art.
Clay, ersetze doch bitte die Variablen a - c durch aktuelle Zahlen. Bin im Gegensatz zu Dir gerade nicht up to date.
Verlust begrenzen (Stop Loss)
Sichern Sie Ihre Wertpapiere mit einem Stop Loss ab. Sobald der aktuelle Kurs die Stop-Loss-Marke erreicht oder unterschritten hat, wird automatisch zum nächstmöglichen Kurs verkauft.
Beispiel: Sie haben Aktien für 75 Euro pro Stück gekauft und möchten diese bei 60 Euro absichern. Sobald der Aktienkurs 60 Euro erreicht oder unterschritten hat, wird zum nächstmöglichen Kurs verkauft.
Gewinn mitnehmen (Limit)
Setzen Sie ein Limit, über dem Sie verkaufen möchten. Beim Verkauf werden nur Kurse berücksichtigt, die über Ihrem Limit liegen.
Beispiel: Sie haben Aktien für 75 Euro pro Stück gekauft und setzen 95 Euro als Verkaufslimit. Sobald der Aktienkurs auf 95 Euro gestiegen ist, wird für mindestens 95 Euro verkauft.
Schätzchen...jeder muß bei seinem Broker abklären, ob dieser Aktien verleiht. Meines wissens nach ist das deutschen Brokern untersagt, DeGiro darf es allerdings und macht es auch. Wessen Broker Aktien verleiht, der sollte eine Verkaufsorder setzen, dann kann nicht mehr verliehen werden, da die Aktien zum Zeitpunkt des Verkaufes ja im Depot sein müssen... Eigentlich ganz einfach, oder?
ja 60 Euro oder unterschritten, kann man auch nur noch 20 dafür bekommen
und nach 2 Stunden wieder auf 50 Euro sein.
Dann am Abend auf den Kurs schauen (ubs ausgestoppt worden)und fluchen ...........
Nie und nimmer SL setzen ist meine Devise.
Allen Investierten viel Erfolg