Mietnomaden-Thread
Ein Vermieter hat es nicht schwer, wenn er eine Vermietung nicht als Selbstläufer betrachtet.
Wenn ich im Vorfeld einer Vermietung, die unter #19 genannten Punkte abarbeite und eine gute Portion Menschenkenntnis einfließen lasse, geht schon nicht mehr soviel schief.
Die Zahlung einer Kaution ist obligatorisch. Diese würde ich als Barkaution verlangen und auf einem Festgeldkonto anlegen.
Als weitere Sicherheit kann ich empfehlen, bei der NEUVERMIETUNG einer RENOVIERTEN Wohnung und RECHTSWIRKSAMEN MIETVERTRAG - einen Zuschlag für die Ausführung von Schönheitsreparaturen zu erheben (analog II.BV.) und die Endrenovierung selbst vorzunehmen. Sprich, man spart den monatlichen Zuschlag an und verwendet diesen zum Streichen der Wohnung nach Auszug. Wenn ich dann noch einen Rauchmelder montiert habe und die "Wartung" selbst vornehme, besichtige ich einmal im Jahr (Austausch der Batterie) die Wohnung, ohne dass der Mieter sich gegängelt fühlt.
Der zunehmenden Fluktuation kann ich entgegenwirken, wenn ich im MV einen gegenseitigen Kündigungsausschluß für 2 Jahre vereinbare. Will der Mieter vorher raus, muss er selbst einen mir genehmen Nachmieter stellen. Nachteile für den Vermieter gibt es dabei nicht, da Zahlungsverzug und alle weiteren Gründe für eine fristlose Kündigung, davon nicht betroffen sind.
Uund - wenn mir das alles zuviel Arbeit ist, dann muss die Verwaltung eben einem Profi in die Hände geben und die Verwaltungsgebühren eben zahlen.
Grüßle
McM
Hört sich gut an. Der Preis ist ja super günstig. Kennt jemand den Versicherungsschutz?
Fragen über Fragen :-)
auch nebenkosten wurden wie strom ,gas und wasser wurden nun nicht mehr verbraucht.
so dass dies wohl stimmen muss. ;-)
dann werde ich mal einen schlüsseldienst beauftragen und mir das chaos ansehen.
auch wenn Mieter nicht gezahlt hat, ist er noch Besitzer des gemieteten Objektes und kann Schadenersatz verlangen
Die Belege dafür kann er sich ganz einfach besorgen!
Ein guter Schlüsseldienst unterbindet sowas schon von vornerein, in dem er sich den Personalausweis zeigen lässt ODER aber den Räumungsbescheid.
Der Mieter hat als Besitzer der Mietwohnung das Recht, darüber zu bestimmen, wer die Mietwohnung wann und zu welchem Zweck betreten darf. Dieses Hausrecht gilt allen Dritten gegenüber, daher grundsätzlich auch gegenüber dem Vermieter und seinen Beauftragten.
damals hatte ich mich in der nachbarschaft umgehört und erfahren, die mieter sind umgezogen, 2 strassen weiter.
nach dieser info habe ich einen schlüsseldienst beauftragt und das schloss wechseln lassen.
beim anblick des saustalls bekam ich ohne ende ekelgefühle , auch der gestank von hiterlassen tierkäfigen und katzenkloos. einfach ekelhaft!
werde einige bilder in kürze einstellen.