Mietnomaden-Thread
Wie heisst es doch: Wie man in den Wald hineinruft schallt es heraus.
Dann haste ne Anzeige wegen Nötigung!
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!
ist immer wieder in der Presse zu beobachten
warum? Geld spielt keine Rolle zahlen ja eh nicht
Gruß
Talisker
Es gibt bessere Arten, sein Geld zu verdienen, als zu vermieten.
n1608, in einer handschriftlichen Zusatzvereinbarung, von beiden Parteien unterschrieben, ist sehr viel mehr möglich als im normalen Standardmietvertrag. Da werden plötzlich Klauseln gültig, die es sonst nicht sind. Und ich bin doch nicht bescheuert und pokere auf Sittenwidrigkeit. Ich bin bis jetzt ganz gut ohne Anwalt/Prozess durchs Leben gekommen, dabei soll es auch bleiben, auf den Quatsch habe ich keine Lust. Es gibt noch andere Mietobjekte, in einem sitze ich gerade.
Wie Murph schon anmerkte, wenn zwischen Mieter und Vermieter keine Vertrauensbasis besteht, sollte man es gleich lassen.
Gruß
Talisker
nur gibt es hier ganz klare Regeln
§ 575 BGB
Zeitmietvertrag(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.
(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Weiblich mit Doppelnamen, no go
So ein bisschen Nötigung is nicht die Welt, auch vor Gericht nicht. Schon gar nicht unter solchen Umständen. Also mir wärs egal jedenfalls, als VERmieter^^
Mit dem Titel hat man Zugriff auf die Konten des Mieters. Wenn da erstmal ein Pfändungsbeschluss da ist, sind sie meist kompromissbereit. Außerdem ist man dann auch eher im Klaren, ob wirklich kein Geld da ist oder ob man betrogen wird.
nichts als Frust und Ärger
das beeindruckt nicht
du mußt klagen und das kann bis zu zwei Jahre dauern und der Vermieter zahlt alles
ubrigens verlangg der GV ebei Räumung einen Vorschuß von mind. 3000 EUR (vom Vermieter)
"Hand abhacken bei Diebstahl"?? Und was machst du dann mit einem Bankräuber? An die Wand stellen?
Ich bin zwar auch für härtere Strafen für manche Vergehen, aber deine Vorschläge verletzen in höchstem Maße die Grundrechte eines Menschen! Außerdem ist es bewiesen, daß selbst in Ländern , wo die Todesstrafe verhängt wird, die Kriminalität teilweise recht hoch ist!
http://www.openpr.de/news/205543/...r-gegen-Mietnomaden-vorgehen.html
2 Erfahrungen aus meiner Vergangenheit belegen einen Schutz gibt es nicht,
man kann sich Belege liefern lassen (Gehaltsnachweise ect.., Auszug Creditreform)
es kommt doch anders....
das einzige was einem da noch zusätzlich helfen sollte , referenzen von mind. 1 Vorvermieter
(war der nur froh ihn los zu sein oder.....)