Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will nach Darstellung des „Spiegels“ angeschlagene Banken nun doch mit Hilfe von Staatsgeld von ihren faulen Wertpapieren befreien. Dazu werde der Sonderfonds Finanzmarkstabilisierung (SoFFin) 200 Mrd. Euro aus seinem Bürgschaftsprogramm bereitstellen, berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin am Karfreitag.
Bürgschaften geplant: Peer Steinbrück will faule Kredite besichern. Quelle: dpa
HB BERLIN. Dem Plan zufolge solle jedes betroffene Kreditinstitut seine wertgeminderten Anlagen in eine eigene Bad Bank ausgliedern.
Das Finanzministerium wollte die Darstellung nicht kommentieren. Man werde nach der Osterpause mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Konzept erörtern, sagte ein Ministeriums-Sprecher.
Bereits am Vortag hatte die Tageszeitung „Die Welt“ berichtet, das Konzept von Finanzministerium, SoFFin und Bundesbank sehe vor, dass jedes Institut seine Risikopapiere in eine eigene Zweckgesellschaft abschieben solle, um sie so aus der Bilanz herauszulösen. Dieses Modell habe Steinbrück bereits Merkel vorgestellt. Es sei zunächst hauptsächlich auf die privaten Großbanken gemünzt.
Seit Monaten wird in Deutschland und anderen Staaten darüber diskutiert, wie die Banken von jenen Wertpapieren entlastet werden können, die zu Milliardenabschreibungen geführt haben. Dabei sind im wesentlichen zwei Modelle im Gespräch: eine Bad Bank für alle Kredit- Institute oder für jede betroffene Bank eine eigene Bad Bank. Steinbrück hatte schon früh mehr Sympathie für das letztere Modell signalisiert.
In den Bilanzen der Banken lagern faule Wertpapiere im Volumen von mehreren hundert Mrd. Euro. Das führt unter anderem dazu, dass die Institute weiter kein Vertrauen zueinander haben und das Kreditgeschäft auch unter den Banken nicht wieder den nötigen Schwung bekommt. Merkel hatte eine „faire Lastenteilung“ gefordert, die die Steuerzahler nicht übermäßig belastet.
Dem „Welt“-Artikel zufolge sollen die Banken das notwendige Kapital für die Zweckgesellschaften selbst aufbringen. Außerdem sollen sie auch Zahlungsausfälle am Ende der Laufzeit der Papiere tragen. Im Gegenzug würde der Bund den von Problem-Papieren entlasteten Banken bei Bedarf Kapital geben und sich dabei an den Häusern beteiligen. So würden die Steuerzahler von einer späteren Erholung der Bank profitieren. Das Zweckgesellschafts-Modell soll demnach am 21. April bei einer Spitzenrunde im Kanzleramt näher diskutiert werden.
Der „Spiegel“ erläuterte jetzt, die verbleibenden, nicht ausgelagerten Teile der Bank bräuchten so keine Abschreibungen und daraus resultierende Verluste mehr zu fürchten. Sie könnten sich wieder der Kreditvergabe widmen. Weil die Bad Banks nicht als Kreditinstitute geführt würden, gälten für sie andere Bilanzregeln. Sie dürften die faulen Papiere bis zu deren Fälligkeit zum Buchwert führen, was sie von dem Zwang befreie, die Anlagen auf den niedrigeren Marktwert abzuschreiben.
Sollten die Papiere am Ende der Laufzeit weniger wert sein als in den Büchern stehe, trage der SoFFin den Verlust. Experten des Finanzministeriums rechnen laut „Spiegel“ damit, dass allenfalls drei oder vier private Banken auf die Lösung zurückgreifen.