Global Fashion Group AG - Thread!
mittels Abgabe einer
Rückzahlungserklärung gemäß diesem
§ 5(g) von der Emittentin die Rückzahlung
einzelner oder aller seiner
Schuldverschreibungen, für welche das
Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde und
für die keine vorzeitige Rückzahlung durch
die Emittentin nach § 5(b) oder § 5(c)
angekündigt wurde, zum Put Wirksamkeitstag zu ihrem Festgelegten
Nennbetrag zu verlangen.
(g) Any Bondholder may, at its option, by
submitting a redemption notice in
accordance with this § 5(g), demand from
the Issuer redemption of any or all of its
Bonds for which the Conversion Right was
not exercised and which were not declared
due for early redemption by the Issuer in
accordance with § 5(b) or § 5(c), at their
Principal Amount on the Put Effective
Date.
Die Emittentin ist berechtigt, die
Schuldverschreibungen (insgesamt jedoch
nicht nur teilweise) nach Maßgabe des
§ 5(f) zurückzuzahlen anstatt ihre
Verpflichtung gemäß diesem § 5(g) zur
Rückzahlung der Schuldverschreibungen
durch Zahlung eines Geldbetrags zu
erfüllen.
The Issuer will be entitled to fulfil its
obligation to redeem the relevant Bonds in
cash under this § 5(g) by redeeming all, but
not some only, of the Bonds in accordance
with § 5(f) instead.
"Put-Wirksamkeitstag" ist der 15. März
2026.
"Put Effective Date" means 15 March
2026.
https://ir.global-fashion-group.com/download/...d_2021_2028_de_en.pdf
ich kann Montag ja mal die IR anschreiben, und das nochmal bestätigen lassen, wie es genau zu verstehen ist.
Weswegen sollte sich ein Gläubiger mit wertlosen Aktien abspeisen lassen?
Ausser natürlich, wenn das Unternehmen das Geld zur Rückzahlung nicht aufbringen kann.
Hier bedarf es einen kleinen Wunders. Oder, wie es in solchen Fällen dann üblich ist, der Verlängerung von Wandlungs- und Rückzahlungsfristen (zu neuen Zinskonditionen).
Wie gesagt, es kommt dann auf die Situation in 2026 an. Lass beispielsweise die Verluste reduziert haben, aber immernoch bei beispielsweise 50 Mio Nettoverlust aber positivem Ebitda, aber kaum noch Cash vorhanden. Aktienkurs steht dann vielleicht bei 50 Cents. Da wird es ja dann verschiedene Optionen geben, wie Vorstand, Großaktionäre hinsichtlich Finanzierung und operativen Maßnahmen reagieren, und eben die Investoren hinsichtlich Wandlung. Je nachdem wie das Risiko betrachtet wird und welche Option die sinnvollste ist, können Aktien eben auch Sinn ergeben. Du tust ja so als kennst du die Zukunft in 3-4 Jahren, und wie Vorstände sowie Kinmevik/Rocket bis dahin agieren.
Allerdings will ich nicht ausschließen, dass ich irgendetwas übersehen / falsch verstanden / nicht gelesen habe. Es sind immerhin 90 Seiten.
ps: falls 2026 der Cash ausgeht, dürfte es auch andere Bedingungen geben. Das ist ja das was ich vorhin angedeutet hatte. Irgendwas in Sachen neuer Finanzierung/Umfinanzierung muss man sichtbar dann einfallen lassen, also KE, neue (Wandel)Anleihen etc.. Kinnevik und Rocket werden ja sicherlich jetzt nicht 3-4 Jahre nur zuschauen. Und der Konzernvorstand muss spätestens dann 2026 ja auch reagieren. Irgendeine Form von Kostenanpassungen und neuer Finanzierung muss ja kommen. Es sei denn, man ist ein kleiner Schopenhauer und rennt gewollt in den Ruin.
Dann hätte ich am 15.03.2026 das Recht, von GFG entweder
a) die Herausgabe von 1000 Euro oder
b) die Herausgabe von 55 Aktien (Wandlung)
zu verlangen.
Meine Entscheidung wäre (sofern sich der Kurs bis dahin nicht mindestens versechsundzwanzigt hat) ziemlich eindeutig.
Die Bedingungen für die Anpassung des Wandlungspreises sind sehr strikt und beziehen sich in erster Linie auf Veränderungen der Aktienanzahl.
Die Kursentwicklung ist jedenfalls weder im positiven noch im negativen Sinne ein Anlass zur Anpassung des Wandlungspreises.
Es geht ja auch nicht. Eine Anpassung des Wandlungspreises an den niedrigen Kurs würde ja eine Verwässerung der bisherigen Aktien bedeuten und einen sofortigen Kurseinbruch nach sich ziehen.
In Tranchen zurückkaufen wäre aber aus meiner Sicht durchaus sinnvoll wenn schon kein ARP aufgelegt wird.
https://ir.global-fashion-group.com/download/...ilkyWayPricing_PR.pdf
Man darf auch nicht vergessen, dass die Wandelanleihe in 100 000 Euro Anteile gestückelt ist, das ist schon ein ordentlich hoher Wert. Da sind sicher nur Profis investiert.
Hier zu spekulieren, daß in 4 Jahren das Geld ausgeht und die Firma deshalb jetzt schon nichts mehr Wert und Pleite ist?
Also echt.
Bei 80% Kurswert und den Kupons müsste man um die 6% Rendite p.a. rauskommen. Dazu im Vergleich risikolose 3,5% für 5-J US Bonds.
Also ein sattes Premium verlangt der Markt definitiv aber Insolvenzniveau sieht natürlich ganz anders aus.
2. Die Anleihewährung ist Euro
3. Warum schreibst Du lauter fasche Sachen?
Immerhin wurden bereits 95 Mio zurückgezahlt (in 2022), bleiben also erstmal 280 Mio "outstanding".
Bei aktuell nur noch 0.62 cent könnten langsam mal aktivistische Investoren auf den Plan gerufen werden, die mitsegeln bis 0.80 und dann weiter, wohin auch immer...
Komplett überverkauft das Teil. Immerhin mal wieder ordentliche Blöcke auf der 0.62.
Du kannst das Ding also 2026 kündigen, aber du wirst dann in Aktien zum Referenzpreis bedient. Das wird niemand machen. Für die Fälligkeit in Cash ist daher 2028 relevant.
noch fast 5 jahre bis Fälligkeit der Anleihe ;-)
bisher hat es nie lange gedauert bis aus sehr umsatzstarken Tagen im ATL ordentliche Kursfeuerwerke gestartet wurden, zuletzt mal von 1,18 auf 1,88...
so ein Zwischen-Run wäre mal nice ;-)
Fragen wir also GFG, wie sie die Regelung auslegen (Annual Report 2022):
Ist es nun klar?
allerdings wie ich schon schrieb weiss ich persoenlich nicht wie es zu verstehen ist...
Einerseits ist Artikel 5g genau diese vorzeitige Ruckzahlungsoption in 2026...
Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt,
mittels Abgabe einer
Rückzahlungserklärung gemäß diesem
§ 5(g) von der Emittentin die Rückzahlung
einzelner oder aller seiner
Schuldverschreibungen, für welche das
Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde und
für die keine vorzeitige Rückzahlung durch
die Emittentin nach § 5(b) oder § 5(c)
angekündigt wurde, zum PutWirksamkeitstag zu ihrem Festgelegten
Nennbetrag zu verlangen.
anderseits kann man das auch so verstehen das GFG das nicht muss :
Die Emittentin ist berechtigt, die
Schuldverschreibungen (insgesamt jedoch
nicht nur teilweise) nach Maßgabe des
§ 5(f) zurückzuzahlen anstatt ihre
Verpflichtung gemäß diesem § 5(g) zur
Rückzahlung der Schuldverschreibungen
durch Zahlung eines Geldbetrags zu
erfüllen.
Diese Wandelanleihen... es wird schon so sein dass GFG dabei am besten wegkommt und nicht die Investoren und Anleger, da bin ich mir ziemlich sicher.
--> faz von heute
Da kann sich GFGs Verkauf von Lamoda für einen dreistelligen Mio Betrag doch mehr als sehen lassen ;)