KGV 3,6 - Lang&Schwarz ab heute handelbar
sieht für mich danach aus, als ob sich eine einzige person/institution mit den megapaketen eindecken würde, werden ziemlich systematisch größere mengen hier rausgefischt. bin mal gespannt die nächsten tage , ob eine Bekanntmachung nach §21 auftaucht!
hat einer von euch die letzten Tage mitgezählt, wie viele 15.000er Pakete gehandelt wurden?
Dann kann es nicht mehr lange dauern, bis eine Mitteilungspflicht erreicht wird :)
deshalb keine mitteilung. ich denke aber auch, daß ARB oder auch andere die kurse zumindest mal in Bewegung sehen wollen. LS schläft noch.
Auf XETRA steht nur noch eine Posi unter 5,00€ im Orderbuch, die nächste Posi zum Verkauf wäre dann 5,20€ :-)
Aktien im Verkauf
10,20 - 2.000
10,19 - 800
07,00 - 450
05,92 - 500
05,89 - 750
05,20 - 800
04,85 - 2.000
die anderen 3 positionen scheinen unverändert zu sein.
1. ianus gmbh hat verkauft
2. freefloat zugenommen
3. die anderen positionen bleiben unverändert.
4. der kurs ist leicht gestiegen.
wie kann man diese matrix lösen?
jemand hat auf jedenfall mehr als die 4% gekauft, sonst wäre der kurs gesunken. es waren diese 10.000 und 15.000 stück pakete die letzten wochen. aber wer kauft für 60.000 euro am stück? normale investoren wohl nicht.
So dass ARB aktuell ca. 19,??% des L+S hält. Die nächste Meldepflich wird mit 20% fällig. Die Verkäufe von ianus wurden dem freefloat zugeordnet, aber wie gesagt mit der nächsten Meldepflicht wird sich die Aktionärsstruktur ändern, ARB 20%.
Order ich liege falsch und es gibt einen neuen Institutioneller Anleger.
Auszug aus: Auszug: Endgültige Zahlen für das Geschäftsjahr 2010
...Die Eigenmittel im Konzern der Lang & Schwarz Wertpapierhandelsbank AG betragen zum 31. Dezember 2009 unter Anrechnung der gebildeten Risikovorsorge von insgesamt TEUR 11.340 nunmehr insgesamt TEUR 17.697. Bei 3.146.000 ausgegebenen Aktien beträgt der rechnerische Wert je Aktie EUR 5,63...
Auszug aus: Quartalsergebnis zum 31. März 2010
Die Lang & Schwarz Wertpapierhandelsbank AG hat das erste Quartal 2010 mit
einem Konzernergebnis nach HGB von TEUR 1.016 abgeschlossen. Das entspricht
einem Ergebnis je Aktie (unverwässert) von 0,33 Euro...
L+S Buchwert 5,99€ (31.03.2010)
+ 0,44€ für Q2 (Grundlage, meine Ergebniserwartung: 1,4 Mio für Q2)
= 6,43€ Buchwert (30.06.2010)
L+S Buchwert 5,96€ (31.03.2010)
+ 0,44€ für Q2 (Grundlage, meine Ergebniserwartung: 1,4 Mio für Q2)
= 6,40€ Buchwert (30.06.2010)
ganz interessanter Kommentar, stammt aus einem anderen Forum (nicht von mir):
Mein Gefühl hingegen sagt mir, daß L&S selbst gerade eigene Aktien kauft. Die haben ja erst 1% eigene Aktien und wollten ja einen Handelsbestand für Trading-Zwecke aufbauen. Bei so wenig Umsatz sicher ein ambitioniertes Vorhaben, aber wer weiß, vielleicht arbeiten sie ja auch gerade daran, mehr Umsatz in der Aktie zu schaffen, sprich vielleicht endlich mal Öffentlichkeitsarbeit.
Wenn die eigene Aktien zurückkaufen, sollten die dies auch möglichst umgehend (in der Rechtssprechung wird ein Veröffentlichungszeitraum adäquat zur WPHG-Anteilsbesitzmeldung unterstellt) veröffentlichen.
Sobald sich im nachhinein herausstellt, daß der Vorstand eigene Aktien zwecks "Handel" zurückgekauft hat und z.B. nach Veröffentlichung von guten Daten mit Gewinn für die Gesellschaft wieder verkauft hat, bekommen die direkt ein Verfahren wegen Insiderhandel angehängt. Zumal der Vorstand ja auch über Tantieme ein eigenes Interesse daran hätte; wäre also absolut nicht schlau vom Vorstand dies so zu machen.
Wenn sich der Anteilsbesitz geändert hat (z.B. Verkauf durch Ianus GmbH) und diese GmbH darüber keine ordnungsgemäße Meldung gemäß WPHG machen sollte, macht sich die GmbH und die Vorstände der GmbH für evtl. Schadenersatzansprüche haftbar. Jeder Aktionär kann ganz einfach behaupten, daß er seine Aktien bei Vorliegen einer veränderten Aktionärsstruktur (Wegfall eines "Großaktionärs") verkauft hätte und so Schadensersatzansprüche gegen diese Gesellschaft und auch direkt gegen die Vorstände (fahrlässiges Handeln) geltend machen.
5) Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Die in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. Juni 2009 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG wird aufgehoben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 29. Juni 2015 Aktien der Gesellschaft zum Zwecke des Wertpapierhandels zu
kaufen oder zu verkaufen. Der Handelsbestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf 5 % des Grundkapitals
am Ende eines jeden Kalendertages nicht übersteigen und zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die
Gesellschaft bereits erworben hat oder noch besitzt, 10 % des Grundkapitals zu keiner Zeit überschreiten.
Der Kaufpreis je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der letzten
drei Handelstage an einer Börse, an der die Aktie der Gesellschaft gehandelt wird, nicht um mehr als 10 % über- bzw.
unterschreiten.