Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe
http://www.zwangsbeschneidung.de/...ls-zeigt-rabbiner-yehuda-teichtal
http://mogis-und-freunde.de/blog/circumcision-mendel-teichtal/
Warum ich den orthodoxen Rabbiner Yehuda Teichtal für die Beschneidung seines Sohnes anzeige
Geschrieben von: Verein MOGiS März 23, 2013, 4:04 nachm.
die einzelnen links konnte ich nicht in den beitrag einfügen...der xxx kommt nicht vor, des muss an afxxxa, dänexxx oder so liegen ; )):
"
Fehler
xxxxxx hat drei einstweilige Verfügungen gegen Diskussionsbeiträge auf ARIVA.DE erwirkt. Postings zu dem Thema "xxxxx" lassen wir daher nur im Thread "xxxxx: Der Nachfolgethread 2.0" zu."
KÖLN. (hpd/gbs) Am 7. Mai jährt sich erstmalig das Urteil des Landgerichts Köln, das die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen als Körperverletzung und damit als strafbare Handlung wertete.
Anlässlich dieses Jahrestages organisiert der Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. mit Unterstützung neun weiterer Organisationen (u. a. der AK Kinderrechte der Giordano-Bruno-Stiftung) am 7. Mai 2013 eine Kundgebung am Landgericht Köln, auf der das Recht aller Kinder weltweit auf genitale Selbstbestimmung unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religion gefordert wird.
Dass eine zentrale Kundgebung gegen die Körperverletzung und für die Selbstbestimmung von Kindern bitter nötig ist, zeigt das am 12. Dezember letzten Jahres im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Legitimierung der Vorhautbeschneidung bei Jungen. In dem Paragraphen "Beschneidung des männlichen Kindes" (§ 1631d, BGB) wurde die Zirkumzision aus jeglichem Grund für legal erklärt und unterliegt seitdem der Personensorge, d. h. im Regelfall entscheiden die Eltern, ob das Kind beschnitten wird oder nicht. Im Gesetzestext unberücksichtigt blieben die alarmierende Zahl an bekannt gewordenen Komplikationen bei "Beschneidungen", die Ablehnung aller europäischen Kinderarztverbände von "Beschneidungen" ohne strenge medizinische Indikation sowie der Protest zahlreicher Menschenrechtsgruppen. U. a. startete der "AK Kinderrechte" der Giordano-Bruno-Stiftung im Vorfeld der neuen Gesetzgebung die Kampagne "Mein Körper gehört mir!" – Zwangsbeschneidung ist Unrecht, auch bei Jungen" und stellte auf der Website www.pro-kinderrechte.de umfangreiche Informationen zum Thema zur Verfügung.
Mit der Demonstration möchten die Initiatoren all jenen eine Plattform bieten, die Körperverletzung als Teil der Erziehung strikt ablehnen und für den Schutz aller Kinder weltweit vor jeglicher Verletzung ihrer körperlichen und sexuellen Integrität eintreten. In dem Forderungskatalog heißt es unter anderem, dass der Paragraph "Beschneidung des männlichen Kindes" (§ 1631d, BGB) sofort zurückgenommen werden muss. Darüber hinaus soll ein zweijähriger Runder Tisch zum Thema "Beschneidungen" an Jungen eingerichtet werden, welcher ausgewogen mit Medizinern, Juristen, Religionsvertretern, Menschen- und Kinderrechtsorganisationen, Vertretern von Opferverbänden und Psychologen besetzt ist, um alle Standpunkte gleichberechtigt abdecken zu können.
Die Demonstration startet um 11:00 Uhr mit einer zentralen Kundgebung am Landgericht Köln (Luxemburger Straße 101, 50939 Köln). Die Abschlusskundgebung findet um 13:00 Uhr am Roncalliplatz (Nähe Dom) statt.
http://m.hpd.de/node/15964
Neues in der Beschneidungsdebatte Im Beck-Online-Kommentar zum StGB ("Beck OK") erschien kürzlich im Rahmen der Kommentierung zu § 223 StGB (Körperverletzung), Randnummer 9 f. ein längerer Passus zum Thema Beschneidung Minderjähriger männlichen Geschlechts. Der Text ist eine selbständige kleine Abhandlung. Verfasser ist Herr
Dr. Eschelbach, Richter im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes. Die Abhandlung zeichnet sich aus durch eine sehr fundierte Auseinandersetzung mit der Beschneidung und ihrer Wirkung sowie der Bedeutung und Funktion der männlichen Vorhaut. Die vertiefte Auseinandersetzung mit Fakten und Auswirkungen der Beschneidung männlicher Kinder führt unweigerlich zu einem harten juristischen Urteil. Eben diese dezidierte und unvoreingenommene Auseinandersetzung mit dem zugrunde liegenden Sachverhalt fehlt in Abhandlungen, welche § 1631 d BGB als mit der Verfassung vereinbar erachten, und hierbei zumeist stark subjektivierend sind und/oder völlig veraltetes Informationsmaterial zugrundelegen.....
Zitat
Die Religionsgemeinschaften fordern hingegen von dem Säugling oder Kind im Rahmen einer alleine oder jedenfalls zuvörderst für die Erwachsenen veranstalteten rituellen Veranstaltung ein irreversibles Opfer an Körpersubstanz (Borkenhagen/Brähler/Franz Intimmodifikationen 2010, 183, 195), das von dem noch nicht einwilligungsfähigen Säugling oder Kind als endgültige körperliche Stempelung erbracht werden soll und dieses zum Objekt der Handlung macht (Czerner ZKJ 2012, 374, 380, 381; Staudin- ger/Coester BGB § 1666 Rn 126).
Zitat
Der Staat bewertet nicht den Glauben, sondern nur das Verhalten und zwar nach weltlichen Maßstäben, auch wenn das Verhalten religiös motiviert ist (BVerfGE 102, 370, 394; BVerfGE 105, 279, 294).
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Eine Sozialpflichtigkeit des Kindes als Grundrechtsträger besteht aber nicht, soweit es um ein Opfer an Körpersubstanz geht (vgl in anderem Zusammenhang Weilert RW 2012, 292, 320) – noch dazu im Intimbereich mit der Folge des Eingriffs in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung vor Abschluss der Geschlechtsreife.
Zitat
Wird den Eltern hingegen der Wahrheit zuwider mitgeteilt, der Eingriff sei praktisch schmerzlos und erleidet der Säugling oder das Kind doch erhebliche Schmerzen, so ist die stellvertretende elterliche Einwilligung in den Eingriff auch deshalb nicht wirksam (vgl RGSt 61, 393, 396).
Das Gesetz ist offensichtlich verfassungswidrig (Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 GG, Art 79 Abs 3 GG). Der Verfassungsbruch aus Gründen der Staatsraison macht sich auch nicht bezahlt, weil er die Debatte nicht beenden kann. Bei näherer Betrachtung (Rn 9.1 ff; Rn 35.1 ff) wird evident, dass alle zugrundeliegenden Tatsachenannahmen falsch sind....
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Für gläubige Juden und Muslime, aber auch für koptische Christen, steht die Pflicht zur Beschneidung nicht zur Disposition (BT-Drs 17/11295, 7), während das Grundgesetz das Recht auf körperliche Unver sehrtheit nur in Grenzen zur Disposition des Inhabers stellt; das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und ungestörte kindliche Sexual- und Gesamtentwicklung zählt zum Unverfügbaren (Art 1 Abs 1 GG, Art 79 Abs 3 GG). Politik und Religion dürfen darüber nicht verfügen.
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Die Politik hat nun aus Angst vor der Verletzung religiöser Gefühle ein Ergebnis festgelegt, bevor die Tatsachen geklärt sind und das Recht neutral befragt wurde. Der Staat muss nicht die Religionsgemeinschaften oder die Eltern, sondern zuerst die Kinder schützen, die sich nicht wehren können (BVerfGE 24, 119, 144); seine Schutzpflicht folgt aus Art 1 Abs 1 S 2 GG, ferner aus Art 2 Abs 2 S 1 GG (Weilert RW 2012, 292, 319 zur Knochenmarkspende) und schließlich aus dem Wächteramt nach Art 6 Abs 2 GG (BVerfGE 102, 370, 393; Zähle AöR 134 [2009], 434, 441).
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Die Beschneidung von Säuglingen oder Knaben hat eine Diskussion ausgelöst, die durch fehlenden Respekt vor einer zutreffenden Gerichtsentscheidung (LG Köln[....]) und falsche Tatsachenannahmen geprägt ist. Dabei ist die Rechtsprechung der dritten Gewalt überantwortet (Art 92 GG), was die erste ignoriert, wenn sie meint, entgegen der Entscheidung sei "nach zutreffender Rechtsauffassung" die Beschneidung schon nach bisherigem Recht erlaubt (BT-Drs 17/11295, 10) und nun durch Neuregelung (§ 1631d BGB) gesetzlich zu gestatten.
Zitat
Schon jeder objektive Zweifel an der Geringfügigkeit würde zudem die Wirksamkeit der Einwilligung nach allgemeinen Maßstäben in den Eingriff, von § 1631d BGB abgesehen, ausschließen (vgl BGHSt 16, 309, 313).
Zitat
Der medizinisch nicht indizierte operative Eingriff an dieser Stelle betrifft die Intimsphäre und damit Unverfügbares, was auch den Eltern, den Religionsgesellschaften und nicht einmal dem Gesetzgeber zur Disposition steht.
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die Gemeinschaft hat kein Recht ein körperliches Sonderopfer von Säuglingen oder Kindern zu postulieren, das ihre Intimsphäre verletzt.
Zitat
Ein Eingriff ist nur dann medizinisch geboten, wenn andere Behandlungsmethoden keinen Erfolg versprechen (BGHSt 19, 201, 205). Nur in besonderen Fällen einer Phimose handelt es sich tatsächlich um einen pathologischen Befund (Stehr/Putzke/Dietz DÄBl 2008, A1778 ff). Anders lautende Bemer- kungen im Rahmen von Patientenaufklärungen im Normalfall wären falsch und müssten zur Unwirksamkeit einer Operationseinwilligung führen.
Zitat
Die Beschneidung ist ein "chirurgischer Eingriff" (BR-Drs 597/12, 3), der als solcher prinzipiell einem Arzt vorbehalten ist und der auch von den Einwilligungsberechtigten nicht einem Nichtarzt gestattet werden darf (allgemein zur Wirksamkeit der Einwilligung in Bagatellmaßnahmen durch Nichtärzte BGHSt 16, 309, 311 ff).
Zitat
Bei der orthodoxen jüdischen Form der rituellen Beschneidung ist die peri"ah inbegriffen, also das Abschaben der inneren Vorhaut von der Eichel, was nach der Tradition mit den Fingernägeln des Mohels durchgeführt werden soll, und die metiztzah b"peh, bei der der Mohel den blutenden Penis in den Mund nimmt und damit das Blut absaugt. Das ist mit der ärztlichen Maßnahme nicht zu vergleichen.
http://m.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.comic-ueber-beschneidung-das-sieht-ja-aus-wie-ein-ruessel.89921306-d0fc-4377-98b5-9d8c07766f93.html
http://m.jetzt.de/texte/551846
Sattouf zeichnet ganz bewusst kindlich-naiv "Du lässt dich beschneiden, das ist Tradition", befiehlt ohne weitere Begründung der lieblos-autoritäre Vater, ein Universitätsprofessor. Dass dies für Riad eine prägende, ja, eine traumatische Erfahrung wird, daran lässt er als erwachsener Autor allerdings keinen Zweifel. Im Erzähltext blickt Riad Sattouf zurück auf Vergangenes, in den ebenso reduzierten wie prägnanten Zeichnungen jedoch erlebt er als kleiner Junge bedrängende Gegenwart. Der erste Eindruck kann da täuschen, die in scheinbar naiv-netten Zeichnungen umgesetzte Kinderperspektive schiebt die Geschichte zwar ins Komische – und erinnert dabei an Mark Twains "Tom Sawyer" –, aber das ist auch Tarnung für jene Ängste und Albträume, die in realistischem Stil für manchen Leser zu viel an Zumutung wären. Es geht ja auch so drastisch genug zu, wenn fünf Verwandte den Jungen festhalten und sich der Beschneider ans Werk macht: "Er legt das Tuch auf meine Beine. Er zückt das Rasiermesser und schneidet mir die Spitze ab! Ein enormer Blutstrahl schießt hervor und besudelt das weiße Tuch." Die Psyche ist angeschlagen Dieses Ritual erscheint bei Riad Sattouf, auch wenn er sich dazu nicht explizit erklärt, weniger als religiöse Pflicht denn als männerbündische Tradition. Und es gehört wie selbstverständlich zu einem Umfeld, in dem Lehrer "haarsträubenden Unsinn über die Israelis" erzählen und ihre Schüler mit Stöcken blutig schlagen, in dem auf öffentlichen Plätzen Gehängte ausgestellt sind, in dem der Vater eines Freundes im Gefängnis sitzt und in dem Kinder keine Fragen stellen können. "Die Erziehung, die uns unsere Eltern, die Schule, kurz, diese ganze traditionelle Gesellschaft angedeihen ließ, führte dazu, dass es uns schwerfiel, über unsere Gefühle zu sprechen", so schreibt Sattouf, der mit seinen Sorgen vor der Beschneidung und mit seiner Pein danach allein bleibt. "Man legte mir einen Verband an. Es tat höllisch weh, wenn ich pinkeln musste", erinnert sich Riad Sattouf. Der Eingriff ist auch nicht gut gegangen, die Wunde will nicht heilen. "Wovor ich am meisten Angst hatte, war, dass mein Pimmel abfaulen und zu Staub zerfallen würde", schreibt er. Irgendwann wird der Dorfarzt hinzugezogen ("Hihi! Und wenn ich so schneide, schnipp, ist der Piephahn ab!"), die physischen Schmerzen vergehen dann auch langsam, die Psyche aber ist angeschlagen, Riad regrediert: "Mein Verhalten änderte sich. Ich wurde wieder etwas kindlicher, war gern alleine und spielte auf ganz einfache Art, ohne mir dabei Geschichten auszudenken." Riads Fall ist kein Einzelfall Ein individueller Fall, wie gesagt, und außerdem passiert vor mehr als zwei Jahrzehnten in einem anderen Land. Trotzdem fällt es schwer, Riads Beschneidung als längst vergangenen Einzelfall abzutun. Die technischen Umstände des Eingriffs mögen in Deutschland heute anders sein, aber hat sich auch in den Köpfen jener etwas geändert, die ihn propagieren? Als Riad sich die zum Ritual versammelten Erwachsenen anschaut, stellt er fest: "Eine absolute Passivität, nicht die geringste Spur von Bereitschaft, irgendetwas infrage zu stellen." Den vom Vater versprochenen Plastikroboter hat Riad Sattouf übrigens nie bekommen. Dafür musste er erkennen, dass auch die Israelis beschnitten sind, dass man sie also gar nicht unterscheiden kann von den Cimmeriern.
Comic über die Kultur von nebenan - "Die Beschneidung" von Riad SattoufVonMediacontainer 08.09.2012687 AufrufeDer französische Comiczeichner Riad Sattouf, mit syrischen Wurzeln und muslimischem Glauben hat mit seiner persönlichen Erzählung "Die Beschneidung" einen Einblick in die muslimische Kultur und deren Ritus der Vorhautbeschneidung bei jungen Kindern gegeben. Vielleicht hat diese grafische Erzählung in Deutschlannd einen Teil dazu beigetragen, die gesellschaftliche Einordnung des muslimischen Rituals zu erkennen und sich auch der Sicht und der Gefühlswelt der betroffenen Jungen im Alter von bis zum 13. Lebensjahr anzunähern. http://www.riadsattouf.com/ http://www.reprodukt.com/creator_info.php?creators_id=158 "Der Comic zur Debatte" (FAZ-Online): http://www.noz.de/deutschland-und-welt/kultur/...schneidung-in-syrien
http://www.humanist-news.com/...-genitalverstummelung-beider-tochter/
Moderation
Zeitpunkt: 28.05.13 07:47
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Kommentar: Regelverstoß - unakzeptable Äusserung, die in keinsterweise witzig ist.
Zeitpunkt: 28.05.13 07:47
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Kommentar: Regelverstoß - unakzeptable Äusserung, die in keinsterweise witzig ist.
es lässt keine Ironie erkennen.. und DU wirst Dich wohl geirrt haben. Das Teil ist das menschenverachtenste was ich hier bisher gesehen habe. Das hat nix mehr mit Meinung und Politik zu tun, das ist verächtlichkeit gegenüber allen Grundregeln menschlicher Gemeinschaft.
es is doch eh alles zu spät, bald wird die gesamte welt nur noch von religiösen oder geldgeilen vollidioten beherrscht oder beidem gleichzeitig.
und das post wird schon ohne mein zutun rechtzeitich jelöscht...;
aber trotzdem ist es wahr, denn geschichte wiederholt sich, das weiß ich zu 110 % !!
die menschheit hat es noch nie geschafft, rechtzeitig gegenzusteuern,ob es nu bei napoleon, mao, adolf oder nixon war.
derm mensch der weit nach oben kommt, ist automatisch schlecht.
was anderes funktioniert bei menschen nicht.
ist so, war so, bleibt so!!
und womöglich findet bei einigen ein umdenken statt und die überlegen sich, obse ihren kindern wirklich irreversible schäden ersparen wollen....
obs gelöscht wird .. ist mir wurscht... Idioten gibts genug.. Wenn Du es löschen lässt, ist das oki, dann issses wech, vorbei...
Wenns gelöscht werden muss, oki... dann biste für mich wech.
Das ist keine Drohung oder so was - so was mag ich ned - ... das ist keine "Aufforderung" weil sonst Kronios GANZ böse ist... das ist nur ein Hinweis...
eine Aufforderung zu denken..
aber ich kanns ja mal versuchen.
obwohl ich mir sicher bin, daß einige kabarettisten das so auch raushauen würden.
es ist sehr drastisch, aber leider wahr....
wenn das dein Kind wär... und wenn Du dann das schreibst.. oki.. dann respektiere ich Deine Meinung.. "
wie meinst du das?
ps: wollte selbst melden, is aber schon gemeldet, also muß ich jetzt in kiel anrufen zum löschen lassen, oder wie?
Und es ist was anderes, an einer so bissl Vorhaut zu sägen. Wenn die wech ist, fehlt nix...