Deutsche Post
Um eins klar zustellen: Ich besitze Deutsche Post Aktien, ziemlich viele sogar ...
Und ich spekuliere nicht auf fallende Aktienkurse bei dieser Aktie.
Aber die Tagesordnung zur Hauptversammlung weist diverse offene Fragen für mich auf ....
Wie kommt das zustande?
Ist dieses Volumen üblich?
Die normalen Post Mitarbeiter erhalten nichts davon ...
Was denkt ihr dazu?
Wie kommt das zustande? "
Der Bilanzgewinn ist keine Größe, die den "Gewinn" in einem Jahr angibt. Das Jahresergebnis geht ein, ja, aber noch andere Größen. Z. B. kann der Bilanzgewinn durch Entnahmen aus den Gewinnrücklagen erhöht werden und damit positiv ausfallen, selbst wenn das Unternehmen aktuell Verluste macht. Der Bilanzgewinn hat rechtliche (Hinter-)Gründe. Für uns Investoren ist er nicht groß von Bedeutung.
Frage 3: Wieso sollte das nicht zulässig sein? Die Vergütung von Managern fällt ja unter die Vertragsfreiheit. Allerdings werden solche aktienbasierten Vergütungen durchaus von der GuV und damit dem Jahresüberschuss erfasst (zählen als Aufwand). Es gibt also eine Verwässerung, aber diese decken JÜ und EPS bereits ab. Andere Konzerne, insbesondere Techkonzerne, zahlen deutlich höhere Gehaltsanteile über virtuelle Aktien und Optionen. Also keine Sorge dabei :-)
Das „stinkt“ doch zum Himmel.
Die Aktionäre sind die Kapitalgeber, die finanziell für Erfolg und Misserfolg der deutschen Post AG letztlich gerade stehen müssen.
Die Führungskräfte haften für gar nichts und suchen sich einfach einen anderen Aufsichtsratsposten oder Managementposten, wenn es mal mit DPDHL bergab geht.
Ist doch gerade beim Dieselskandal und VW sehr gut zu sehen ....
Solange diese Nummer existiert, ist das der amtliche Nachweis dafür, dass die betreffende Person (natürliche oder juristische) für alle steuerlichen Angelegenheiten selbständig unter dieser Nummer ihre Verpflichtungen (=Steuererklärungen) abgibt. Von dort aus erfolgt auch die Vergabe des Steuerbescheides.
Eine wie auch immer hier im Forum erwähnte "Organschaft" ist dabei ausgeschlossen, weil nur einzelne Personen diese Nummer für die Dauer ihrer steuerlichen Angelegenheiten erhalten. Das ist ein direkter und indirekter Nachweis für die Richtigkeit meiner Beiträge.
Guten Morgen
Der Chartlord
P.S. Ich überprüfe gerade die Forderung der Bundesumweltministerin für die Einführung einer e-Mobilitätsförderung für Kleintransporter. Nach den mir voliegenden Aussagen von Streetscooter und Daimler wird diese doch schon längst gewährt.
Ich helfe Ihnen aber gerne nochmal auf die Sprünge:
"Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 sind juristische Personen NICHT selbständig i. S. des USt-Rechts, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes Unternehmen eingegliedert sind.
Sie sind dann UNselbständige „Organgesellschaften“ und als solche NICHT Unternehmer i. S. des UStG", Sölch/Ringleb/Treiber UStG § 2 Rn. 150.
"Unternehmer gem. § 2 Abs. 1 ist vielmehr das ihnen übergeordnete Unternehmen, dem sie eingegliedert sind und das im Folgenden als Organträger bezeichnet wird, und nicht etwa ein aus dem Organträger und den Organgesellschaften bestehender „Organkreis“ (BFH-Urteil vom 02.02.1967 V 148/64 sowie vom 19.5.2005 V R 31/03).
Schauen Sie doch einfach mal in die Vorschrift des § 2 Abs. 2 UStG. Expressis verbis steht dort bereits "nicht selbständig". Dies bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.
Weiterhin verkennen Sie, dass eine Organschaft nicht durch das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen einer USt-ID-Nr. ausgeschlossen wird, sondern gleichwohl nur auf die in § 2 II Nr. 2 UStG kodifizierten Tatbestandsmerkmale (jur. Person, fin./wirt./org. Eingliederung) abzustellen ist.
Abschließend darf ich Sie auf die, Ihnen durch meinen vorherigen Eintrag bekannte, Vorschrift des § 27a I 3 UStG verweisen, nach der auch (im Organkreis) nicht selbständige jur. Personen über eine eigene USt-ID-Nr. verfügen können.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...00-euro-erhoehen-a-1201717.html
Die Post hat absichtlich die neue Sparte nicht nur alleine für die Autos geschaffen sondern auch für Technologie. Das macht es unmöglich diese Sparte so unverändert an die Börse zu bringen, denn der Bereich Technologie ist für die Post unverzichtbar.
Es ist für mich auch nicht erkennbar, warum die Post zum gegenwärtigen Zeitpunkt zusätzliches Kapital für die Autos an der Börse einsammeln soll, wenn doch die erste Fabrik schon läuft und die zweite auch bald fertig ist. Kapitalbedarf in der Größe eines Börsenganges wäre nur vorhanden, wenn weitere Fabriken schon spruchreif in der Planung sind. Aber davon war noch nichts zu hören. Bislang konnte die Post jede Fabrik selbst finanzieren, warum das bei steigender Produktion dann bei den nächsten Fabriken nicht mehr der Fall sein soll, ist nicht erklärlich.
Allerdings ist diese Spekulation auch ein Kurstreiber.
Alles Gute
Der Chartlord
Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 2 Unternehmer, Unternehmen
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
(2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt,
1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen so eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind,
2. wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Die Wirkungen der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Diese Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln. Hat der Organträger seine Geschäftsleitung im Ausland, gilt der wirtschaftlich bedeutendste Unternehmensteil im Inland als der Unternehmer.
Wie in Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 geschrieben :
" Die Wirkungen der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Diese Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln." gibt es Kraft Gesetzes keine Wirkungen nach außen. Also auch keine Wirkung für das Finanzamt. Leider scheint das kein Trompeter zu begreifen, dass daraus keine Wirkungen heraus erfunden werdn dürfen. Aber als geteuer BWL-Vollhonk bleibt man standhaft bei der Lüge.
Die Tatsache dass eine unselbständige Tätigkeit dazu führt, dass keine Unternehmer-Eigenschaft besteht, führt nicht zur Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts. Nur eben zur Betrachtung, dass kein Unternehmertum vorliegt. Dennoch muss die Rechtsperson steuerlich selbst abrechnen, tut das aber entweder als Unternehmer oder ohne diese Eigenschaft. Die Unselbständigkeit hat eben keine Auswirkungen nach außen sondern nur im Innenverhältnis, das aber ist nicht steuerpflichtig.
Alles Gute
Der Chartlord
Ausschnitte aus diesem Artikel:
"in einem Elektroauto-Akku rund 40 Kilogramm Lithium"
"die weltweiten Ressourcen auf mehr als 40 Millionen Tonnen geschätzt. Die ergiebigsten Quellen sind Salzseen, etwa in der Atacama-Wüste in Chile. Aus Gestein lässt sich das Metall nur schwer herauslösen. Mineralische Lagerstätten befinden sich in Australien, China und Mosambik. Europas größte Vorkommen lagern im Erzgebirge."
"Seit 2015 hat sich der Preis für Lithiumkarbonat auf mehr als 13 300 US-Dollar verdoppelt. Für reines Lithium stieg er im selben Zeitraum von 6500 auf mehr als 9000 US-Dollar pro Tonne. Der Rohstoff wird nicht an der Börse gehandelt, Fördergesellschaften und die weiterverarbeitende Industrie bestimmen den Preis."
"So errichtet Tesla mit seinem Partner Panasonic in der Wüste von Nevada zurzeit eine gigantische Fabrik, um dort ab 2018 Lithium-Ionen-Batterien für Elektroautos herzustellen. Insgesamt wird der zusätzliche Bedarf durch die E-Mobilität bis 2035 auf etwa 110 000 Tonnen Lithium geschätzt – das 3,5-Fache der heutigen Produktion."
"Die Deutsche Lithium GmbH will ab 2019 die Lagerstätte im Erzgebirge erschließen. Und die kalifornische Simbol Materials arbeitet an einer Methode, Lithium aus dem Abwasser von Geothermie-Kraftwerken zu gewinnen."
Rücklagen (Teil des Eigenkapitals) sind auf der Passivseite der Bilanz. Das sind keine Mittel, die frei verfügbar sind. Ein Unternehmen kann nahezu nur langfristige Investments haben und dennoch hohe Rücklagen->Eigenkaptial. Diese Mittel wären dann allerdings gebunden und stünden nicht für neue Vorhaben zur Verfügung.
Was frei verfügbar ist, sieht man dagegen auf der Aktivseite (Cash z. B. oder kurzfristige Wertpapiere etc).
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/...eutschen-post-an-6084746
Ich hätte auch niemals eine Arbeitszeitverkürzung vorgesclagen - nicht bei dem gegenwärtigen Personalangebot.
Alles Gute (Kurs wird weiter steigen)
Der Chartlord
Genau so ist es eingetroffen.
Alle die meinen, der Tarifabschluss würde zu steigender Kursen führen, liegen grundsätzlich falsch.
Die Aktie schwimmt weiterhin nur mit dem Dax mit.
Bei einem Streik würde sie fallen, denn das ist nicht eingepreist.
Dass es nicht zu einem Streik gekommen ist bewirkt für meine Anlagestrategie,
dass ich die Aktien vorerst bis zum 08. Mai halten werde.
Der Aktienkurs wird fast ausschließlich von den Ergebnissen beeinflusst in Zusammenhang
mit den Schätzungen der Analysten.
Das Jahresergebnis 2017 war nur durchschnittlich.
MfG Investor18