Deutsche Post
Egal, ich danke ALLEN die hier produktiv dabei sind - ich habe schon viel gelernt von fast jedem, außer diesem Troll, der hier vor kurzem temporär erschienen ist (für einen Psychiater wäre das ein Fest gewesen - es gibt aber auch kuriose Persönlichkeiten :-D).
Zu meiner kurzfristigen Strategie - ich habe Geld an der Seitenlinie und will eigentlich zusätzlich investieren. Ich überlege nach einer positiven Tarifentscheidung einzusteigen, da ich darauf spekuliere dass der Kurs bis zur HV am 24.04.18 wieder merklich anzieht. Allerdings machen mir wie gesagt die Umgebungsvariablen Sorgen. Ich befürchte einen weiteren Kursrutsch bis Dax 11.000 irgendwas. Dann wäre allerdings auch mal gut und es sollte wieder bergauf gehen. Die gesamtwirtschaftlichen Parameter sind doch weiter positiv.
Alles in Allem sieht es aber aus wie im Jahr 2016... Ich hätte es wissen müssen - ich halte zwar wenig von wiederkehrenden Mustern (auch so ein psychologisches Ding, dass der Mensch sich daran gerne festhält), aber ich finde Tarifverhandlungsjahre waren noch nie gute Börsenjahre für die Post - warum auch immer...
Gruß an Alle
Post:
Kurzbezeichnung für die heutige Post-Auto AG (früher StreetScooter GmbH). Die Post-Auto ging Ende 2030 hervor aus der damaligen Deutschen Post AG.
Nach dem Ende der sog. "Papierbriefpost" (damals übliches Versenden von Computerausdrucken, insbesondere Werbeschriften, in maschinell oder manuell mit der Wohnanschrift des Empfängers beschrifteten Papierumschlägen) begann das Unternehmen, sich auf die Produktion kleiner Handwerker-Lieferfahrzeuge, welche Weiterentwicklungen des ersten Modells "StreetScooter" waren, zu konzentrieren. Diese waren ursprünglich als Lieferfahrzeuge der Deutschen Post entwickelt worden, waren aber nach der weitgehenden Umstellung auf autonome Zustellroboter (siehe SpiderBots) für diesen Zweck weitgehend obsolet geworden.
Jedoch gab es zum gleichen Zeitpunkt nach dem Verbot des Dieselmotors in allen deutschen Städten eine gestiegene Nachfrage anderer Handwerksbetriebe nach einem emissionsfreien Fahrzeug, auch weil aufgrund der kurz zuvor eingeführten Verbrennungsmotorsteuer eine andere Alternative nicht kostendeckend zu betreiben war.
Der Erfolg wurde auch dadurch ermöglicht, da aufgrund des Konkurses zahlreicher damaliger deutscher Kfz-Hersteller (s. Daimler AG, BMW, Volkswagen AG) arbeitslose Ingenieure in großer Zahl bereitstanden, um die ehemaligen Postmitarbeiter zu Fahrzeugmechanikern umzuschulen.
Quelle: https://www.heise.de/forum/heise-online/...ers/posting-32154493/show/
Hatten viele noch vor nicht allzulanger Zeit Angst vor dem Brexit, so ist das längst als fast unbeachtlich eingepreist.
Protektionistische Meldungen, deren Umsetzung nicht zu Stande kommt, sind anscheinend auch nur fake-news.
Damit ist der Unsicherheitsfaktor für meine Begriffe bei deutlich über 50%, was ich als gänzlich unberechenbar einstufe und nicht mehr so ganau auf den Kurs achte. Allerdings habe ich schon hier erwähnt, dass ich die Kreditabteilung meiner Hausbank bereits in die Startlöcher geschickt habe, weil die Möglichkeit besteht, dass der Kurs der Post mit dem Kurs des Dax noch weiter fällt. Dann wird wieder auf Kredit nachgekauft und zwar diesmal deutlich mehr. Ich sehe als Maß aller Dinge die prozentuale Dividendenrendite der Post an. Mit oder trotz dem fallenden Dax sollte die Post schon die längste Strecke nch unten hinter sich haben, was beim Dax nicht so der Fall sein muss.
Noch kann ich keinen Chart erkennen, an dem ich ablesen würde, dass eine Bodenbildung erfolgt ist oder in Sichtweite kommt. Aber es wird meiner Meinung nach irgendwann nach den nächsten Berichten der Fall sein. Zumindest solange die nächste Berichtssaison läuft, erwarte ich keine Bodenbildung. Allerdngs ist eine Seitwärtsbewegung wegen der Unsicherheit immer möglich. Rein technisch wäre zumindest eine Gegenreaktion längst überfällig, aber bei laufenden Handelsauseinandersetzungen hält sich der Markt naturgemäß mit Käufen zurück.
Fällt der Dax unter die 11 850, so geht es in Richtung 11 600. Wenn die nicht halten, so ist die einstmalige Seitwärtsphase des zweiten Halbjahres 2016 zwischen 10 400 und 10 800 das Ziel. So tief jedoch würde die Post nicht fallen, denn das wären Kurse unter dem ehemaligen Allzeithoch von 31,14 . Schon unter 33 wird es schwer werden Aktien zu bekommen. Teilweise konnte man aber schon sehen, dass intraday bereits unter 35 wieder nachgekauft worden ist.
Anzeichen für eine Stabilisierung könnte der Wechselkurs geben, wenn der Richtung 1,20 und tiefer fällt. Dann sollten die deutschen Aktien wieder deutlich besser laufen.
Alles Gute
Der Chartlord
Daher auch kein Wunder, wenn der beste Mann im Vorstand dafür bestellt wird. Da Gerdes auch bisher in Sachen Expansion bei Paketen überzeugen konnte, wird das bei den Autos nicht anders sein. Ich würde mich nicht wundern, wenn es jetzt darauf zugeht weitere Kapazitäten vorzubereiten. Die beiden jetzigen Fabriken werden langfristig nicht einmal ausrechen um den eigenen Bedarf zu decken.
Alles Gute
Der Chartlord
Ab einer bestimmten Größe ist es steuerlich günstiger die Eigenständigkeit von Streetscooter als GmbH aufzugeben und die Integration in die Post als Teil der AG zu vollziehen. Für uns wäre das günstiger, weil wir so direkt die Geschäfte sehen würden.
Ales Gute
Der Chartlord
https://www.automobilwoche.de/article/20180405/...es-vorstandsressort
https://www.automobil-industrie.vogel.de/...orstandsressort-a-702082/
Das deutet nicht darauf hin, dass es nur so weiter wie bisher gehen soll.
Da steckt noch mehr dahinter, was jetzt noch nicht offen ausgesprochen werden soll.
Der Chartlord
Da gibt es zukünftig nichts zu integrieren und da ist auch nichts steuerlich günstiger und überhaupt scheinst Du keinerlei Ahnung von Konzernbesteuerung zu haben. Schreibe besser nichts zu diesem Thema, das entlastet uns alle.
Interessant wird einzig wie die Orga des neuen Vorstandsresorts aussehen wird und ob gewisse Tochterfirmen dem intern zugeordnet werden um Ergebnisse dieses Bereichs zu kommunizieren. Das scheint derzeit nicht entschieden.
Grüße!
Selbst die Blianz der Post weist das unter der 100% Firmenbeteiligung bei Streetscooter aus, aber nicht als gemeinsam veranschlagte Steuer, sondern nur als Position, die für 2017 keinen Gewinn erwirtschaftet hatte (und deswegen satte Steuererleichterungen bekommen hat, die der Gesamtkonzern niemals erhalten hätte.)
Hier ist wieder einer am Schreiben, der vor lauter Bilanzen/Bilanzrecht keine Ahnung von der steuerlichen Realität hat. Sowohl der absolute Steuersatz der Post als auch die vorhandenen steuerlichen Möglichkeiten zur Anrechnung/Verminderung der Investitionsausgaben sind getrennt angegeben und steuerlich festgelegt worden. Wie man aus der Fremdbeteiligungsliste der Post entnehmen kann, sind alle darin enthaltenen Firmenbeteiligungen gesondert abgerechnet worden und N I C H T in die Steuererklärung der Post eingeflossen.
Von ausländischen Firmen, die nicht nach dem deutschen Steuerrecht zu behandeln sind, ganz zu schweigen. Aber auch solche Beteiligungen hat die Post und beachtet internationale Steuerabkommen; insbesondere solche, die verhindern sollen STEUERVERMEIDUNG zu erzielen.
(Man beachte, dass selbst in der Bilanz der Post die Mittel für die Investition bei Streetscooter N I C H T als Investitionen geltend gemacht worden sind sondern nur als Kapitalfluss an eine 100%ige Tochter. Und diese Tochter konnte im Geschäftsjahr eben höchstens den Betrag beim Finanzamt anmelden, der auf ihre Steuerpflicht entfiel. Und der war geringer als die 435 Mio. die die Post an Streetscooter überwiesen hat.)
Wäre es so wie hier geschrieben wurde, so läge der Betrag natürlich innerhalb der zu versteuernden Summe der Post, nur diese wurde längst anderweitig rechtmässig voll ausgeschöpft.
Bitte bleibt bei euren komischen Bilanzen, mit denen ihr vielleicht Unwissende austricksen könnt, aber nichts gegen die rechtmässigen uind richtigen Vorgehensweisen der Finanzämter ausrichtet. Jeder Satz von euch beweisst nur, dass ihr vom Steuerrecht keine Ahnung habt - egal, was ihr in die Bilanz schreibt.
(Findige Leute wissen sogar, dass es im Einzelfall möglich ist, eine Bilanz ohne den Steuerbescheid zu erstellen.)
Lasst es sein !
Der Chartlord
Krass !
Wir leben in einem freien Land, in dem durch die allgemeine Vertragsfreiheit Verträge abgeschlossen werden können wie man will; nur gegen die Sitte(n) und die öffentliche Ordnung darf man damit nicht verstossen.
Aber man darf nicht denken, dass das die Steuergesetze außer Kraft setzen kann.
Und für Zweifler mal die Frage :
Hat jemand schon Mal eine Steuererklärung gesehen, in der ein (wie auch immer gearteter Vertrag) als Grundlage anzugeben ist ?
(Die Antwort ist ganz einfach - für so einen Quatsch ist kein Feld in der Maske/im Formular vorgesehen. Überall auf der Welt besteht die Steuerpflicht Kraft Gesetzes nicht Kraft Vertrages. Entsprechende Inhalte sind aber möglich, aber erst wenn die Steuerpflicht dem Grunde UND der Höhe nach festgestellt worden ist. Dann darf davon (von der Höhe der Steuerpflicht) abgezogen/freigestellt werden. Aber niemals bei einer anderen Firma/einem anderen Steuerpflichtigen. Ggf. als außergewöhnliche Belastung bei Menschen.
Mir ist kein Steuergesetz weltweit bekannt, dass eine Steuerermäßigung/Freistellung ermöglicht, das über die Steuerschuld hinausgeht. Wirtschaftsförderung ist etwas anderes, da geht es um Zuschüsse im weitesten Sinn. Das geht sogar so weit, dass die unter Umständen gewährt werden können, selbst wenn keine Eigenleistung vorliegt.
Wirklich krasser Vortag - das grenzt schon an Bilanzverblendung.
Der Chartlord
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/...erung/konzernbesteuerung.htm
Wie gesagt, es findet keine statt.
Der Chartlord
http://www.welt-der-bwl.de/Gewinnabf%C3%BChrungsvertrag
Da hast Du auch die Erklärung warum die Streetscooter GmbH als Beteiligung mit Ergebnis "NULL" ausgewiesen wird, weil das Ergebnis (egal ob negativ oder positiv) an die Mutter abgeführt wurde...
Grüße!
http://www.hauptversammlung.de/assets/files/...ufung_Tagesordnung.pdf
Die meisten Töchter der Deutschen Post AG sind unter der Deutschen Post Beteiligungen GmbH geführt und geben ihre Ergebnisse via EaV an die Mutter ab.
@CL, verstanden?
Grüße!
N A C H
getrennter Steuererklärung, wie man auch der Bilanz der Post entnehmen kann.
Und das war 2017 genau wie vor 2, 20 oder 200 Jahren so, weil es
N I E M A L S
möglich war es "gemeinsam" zu tun.
Also lass das Forum mit deinen Lügen in Ruhe !
Der Chartlord
P.S. Wo bleibt die Trompete ?
"§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Die StreetScooter GmbH nimmt die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.
Die Deutsche Post AG, Bonn, als alleinige Gesellschafterin der StreetScooter GmbH, Aachen, hat am 4. November 2015 beschlossen, die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht) und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch zu nehmen und den Jahresabschluss zum 31.12.2015 nicht offen zu legen.
Die StreetScooter GmbH wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Deutsche Post AG, Bonn, (HR B 6792 des Amtsgerichts Bonn) einbezogen. Die Deutsche Post AG ist aufgrund der bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mittelbar über die StreetScooter GmbH, Aachen, gemäß 3 302 AktG zur Übernahme der Verluste der StreetScooter GmbH verpflichtet.
Aachen, den 04. November 2016
gez. Die Geschäftsführung"
Roma locuta - causa finita
Zitat:
"[...] fällt selbst völlig Ahnungslosen auf, dass hier so argumentiert wird, dass die Post angeblich "Verträge" mit anderen Firmen abschliessen kann, mit denen sie und/oder die anderen Firmen die Steuerpflicht umgehen oder verändern kann !"
Dieser "komische Verbund" ist per § 291 Abs. 1 AktG kodifiziert und wird mithin, wie DHLer2020 zutreffend ausführt, als "Organschaft" (hier im ertragsteuerlichen Sinne) bezeichnet. Die körperschaftsteuerlichen Grundlagen finden sich im Zweiten Kapital des KStG; §§ 14 ff. KStG (die der ust-lichen Organschaft in § 2 II Nr. 2 S. 1 UStG).
Wer den TOP 8 der HV 2016 verfolgt hat (ansonsten siehe Link), wird auch feststellen, dass die Post die Rechtsprechungsänderung zu § 17 I 2 Nr. 2 KStG mit dem sogenannten "dynamischen Verweis" auf § 302 AktG (natürlich!) für ihre bestehenden und neu abgeschlossenen GAV umgesetzt hat:
"Eine reine Wiedergabe des Wortlauts des § 302 AktG in der derzeit geltenden Fassung ist also nicht mehr ausreichend", Blümich/Krumm KStG § 17 Rn. 24, R 17 KStR.
An dieser Stelle bin ich doch genötigt meine Enttäuschung und mein Unverständnis für Beiträge von manchen Foren-Nutzern zu äußern, die eigentlich für gehaltvollere Beiträge hier stehen.
Insbesondere wenn man sich öffentlich zu steuerlichen Themen äußern möchte, sich sein Wissen aber aus "Sekundärquellen" auf der Stelle angelesen hat (und damit meine ich nicht DB, DStR oder die GmbHR etc.), sollte man doch überlegen, sich nicht allzuweit aus dem Fenster zu lehnen, soweit man nicht Inhaber eines WB/StB-Examens ist.
Begriffe wie "Lügen" etc. sowie mehrfache Nutzung von Caps-Lock lassen m.M.n. das Niveau im Forum absinken, was sicherlich nicht gewollt sein dürfte.
Lieber Chartlord, ich habe Sie hier kennengelernt als Jemanden, der sich sehr tief in der Materie der DPSTF einarbeitet hat und sich mit seinen Analysen und Einschätzungen große Wertschätzung erarbeitet hat.
Daher hoffe ich, dass Ihre obigen Ausführungen nur auf einen schlechten Tag zurück zu führen sind - den jeder von uns mal hat und auch haben darf.
In der Hoffnung auf weiterhin scharfe und treffende Einschätzungen "unserer Post" Ihrerseits wünsche ich uns einen schönen Feierabend!
N I C H T S !
G A R N I C H T S !
Das gilt nur für die Bilanzierung.
Daran erkennt man, dass hier noch mehr Lügner unterwegs sind, die die Bilanz für maßgeblich im Steuerverfahren halten.
Typisches BWL-Verhalten. Genau so wie das Ignorieren um den Begriff Gewinnabführung, bei dem es ja auch nur um den Gewinn oder Verlust NACH Steuern geht. Dann erst darf das in die Bilanz übernommen werden. Insoweit ist mein letzter Link völlig zutreffend, weil er das falsche Verstehen von Besteuerung aufdeckt.
Lernt lesen,vestehen könnt ihr es ja sowieso nicht.
Vieleleicht ist das eine neue Form von Krankheit, die man Bilanzversessenheit nennt.
Alles Gute, oder besser gute Besserung
Der Chartlord
im Gegensatz zu Ihnen habe ich täglich mit Steuerbescheiden, sowohl von Organträgern, als auch von Organgesellschaften, zu tun.
Hier bin ich klar im Vorteil gegenüber Ihrer Person.
Und wissen Sie, wie hoch die festgesetzte Steuer bei allen Organgesellschaften ist?
0, in Worten: Null
Warum? Weil der vollständige Gewinn/Verlust an den Organträger abgeführt werden muss.
Mir scheint, dass Ihnen grundlegende Kenntnisse im deutschen (Unternehmens-)Steuerrecht fehlen. Vor diesem Hintergrund empfinde ich Ihre, teils beleidigenden, Aussagen umso anmaßender.
Haben Sie das nötig?
Um die übrigen Forenteilnehmer nicht in die Irre zu führen, wäre es m.E. fairer, sich nur zu solchen Themen zu äußern, zu denen man fachlich beitragen kann.
Danke!
Die Postmitarbeiter müssen weiterhin ihren Job gut machen, dann läuft auch der Kurs....
(weil der "Kostenfaktor Mensch" ist nicht so einfach zu händeln, und der Faktor Mensch/Mitarbeiter is nun mal in der Logistik ein wichtiger Kosten-Faktor)
Alles andere ist vorerst mal pillepalle.
Schönes Wochenende an alle.
Theodor
Aber warum nur ?
Weil immer der vollständige versteuerte Gewinn/Verlust der Töchter abgeführt werden muss und deswegen nicht noch einmal versteuert werden darf.
Was meint Ihr warum es Gewinn nach Steuern heisst, egal ob Mutter oder Tochter, weil es das nur in versteuerter Form gibt. Unvertsteuert wird das EBIT genannt obswohl es sich nicht um ein steuerpflichtiges Brutto handelt, weil noch andere nicht besteuerbare Faktoren dazugerechnet werden können.
Nochmals für alle zum allgemeinverständlichen Nachlesen :
"Konzernbesteuerung
Die rechtlich selbständigen Einheiten eines Konzerns werden grundsätzlich als selbständige Steueradressaten behandelt. Die aus betriebswirtschaftlicher Sicht als wirtschaftliche Einheit zu klassifizierende Konzernunternehmung wird dadurch gegenüber rechtlich einheitlich organisierten Unternehmungen steuerlich benachteiligt. Die wesentlichsten Problembereiche bei der Besteuerung nach der rechtlichen Selbständigkeit sind: Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne bei der Tochtergesellschaft und bei der Muttergesellschaft; keine Möglichkeit zum innerkonzernlichen Verlustausgleich. Somit kann es auch dann zu einer Ertragsbesteuerung im Konzern kommen, wenn die Konzernunternehmung ein negatives Ergebnis erzielt; die Abrechnung des innerkonzernlichen Lieferungs- und Leistungsverkehrs ist auf der Grundlage des Fremdvergleichs durchzuführen. Die Selbständigkeitsfiktion führt somit zur Besteuerung von Gewinnen, die aus Konzernsicht noch nicht realisiert sind. Das deutsche Steuerrecht enthält mit dem Schachtelprivileg und der Organschaft zwei Rechtsinstitute, die konzernspezifische Sonderregelungen vorsehen. Eine konsolidierte Konzernsteuerbilanz kann jedoch nicht aufgestellt werden. Mit dem Schachtelprivileg sollen ertrag- und substanzsteuerliche Mehrfacherfassungen im nationalen und internationalen Konzern vermieden werden. Die Organschaft ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen Verlustausgleich im nationalen Konzern. Nur in wenigen Ländern (z. B. Niederlande, Portugal, Spanien, USA) besteht die Möglichkeit zur Besteuerung auf der Grundlage eines konsolidierten Konzernergebnisses. Internationale Konzerne werden grundsätzlich nicht als Einheit besteuert."
Aus : http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/...erung/konzernbesteuerung.htm
Wie man der Nr. 22617 entnehmen kann wird dort ein Link in genau die Brüllergegend der BWL´s angegeben : http://www.welt-der-bwl.de/Gewinnabf%C3%BChrungsvertrag
Von da her ist das auch für Steuerfragen einfach bilanzverblendet. Und wie man dem Impressum von Streetscooter entnehmen kann :
"Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
StreetScooter GmbH
Jülicher Straße 191
52070 Aachen
...
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 273 337 181
..."
gibt es die Umsatzsteuer ID nicht nur zur Tarnung, sondern genau dort ist auch damit die Steuererklärung von Streetscooter für 2017 abgegeben worden und der Steuerbescheid erteilt worden, und zwar nur für die Tochter.
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG)
"§ 2 Unternehmer, Unternehmen
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
(2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt,
1. soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen so eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind,
2. wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Die Wirkungen der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Diese Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln. Hat der Organträger seine Geschäftsleitung im Ausland, gilt der wirtschaftlich bedeutendste Unternehmensteil im Inland als der Unternehmer."
liegt in der Organschaft eine Unselbständigkeit vor, die genau diese Nummer nach §27a Umsatzsteuergesetz verhindern würde ! Da hätte nur die Muttergsesellschaft diese Nummer.
BWL - L Ü G N E R !!
Der Chartlord
P.S. Wie bei fast allen BWL-Lügnern ist der Begriff "Beschränkung der Organschaft auf Innenleistung" nicht bekannt. Steuerbehörden sind extern und liegen außerhalb dieser Beschränkung. A.a.O Nr. 2 Satz 2.
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung".
Gilt auch hier :)
Gehen wir mal davon aus, dass die (jetzige) Organtochter/-gesellschaft bereits vor EAV (kst/gewlich) bestand, bzw. im Gründungszeitpunkt weder finanziell, noch organisatorisch, noch wirtschaftlich eingegliedert war (ust-lich) und alleine aus diesem Grund bereits über eine USt-ID-Nr. verfügte, so ermöglicht spätestens § 27a Abs. 1 S. 3 UStG eine Erteilung. Diese Vorschrift lautet:
"Im Fall der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt."
Gehen Sie aber bitte davon aus, dass der S. GmbH bereits eine USt-ID-Nr. erteilt wurde, bevor sie durch DPSFT übernommen wurde.
Schade, dass man meint, mit ein paar Klicks sich dieses Wissen in der Tiefe erschließen zu können, als dass man öffentlich Ratschläge erteilen könnte.
Er tut nur so und macht sich einen Spass daraus mit seinen (erfundenen) Halbwahrheiten und Verwechslungen die Forumsteilnehmer heraus zu fordern, was er ja auch immer wieder schafft.
Vermutlich hat er auch gar keine Hausbank, somit nimmt er auch nicht laufend Kredite zum Kauf von Postaktien auf.
Dann hat er auch keinen Einstandspreis und kann auch gar keine Charts lesen. Das überzeugt mich!
Grüße!
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