Balda schnelle 100 Prozent
Seite 156 von 546 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:43 | ||||
Eröffnet am: | 28.11.08 20:05 | von: tradingstar | Anzahl Beiträge: | 14.627 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:43 | von: Gabrieleygyy. | Leser gesamt: | 2.995.730 |
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Indaba Capital Fund, L.P. 13,26%
Dr. Michael Naschke 0,07%
Point Lobos Capital LLC 2,95%
Dr. Thomas van Aubel 26,65%
Dr. Peter Wand 6,17%
Weiss Asset Management 1,83%
Streubesitz 49,07%
Dr. Thomas van Aubel 26,65%
Augustus Advisors, LLC 6,70%
Indaba Capital Fund, L.P. 5,75%
Point Lobos Capital LLC 2,54%
Senrigan Capital Group Ltd. 1,40%
Aufsichtsrat 0,04%
Freefloat 56,92%
Aktionärsstruktur der Balda AG, Stand 6. August 2013, Aktionäre mit einer meldepflichtigen Beteiligung gemäß Stimmrechtsmeldungen nach WpHG
Anzahl Aktien: 58.890.636
Aktionäre§ Anteile
1) Elector GmbH, Berlin, Deutschland
§ 29,94 %
2) TPG Opportunities / Octavian, Fort Worth/Texas, USA
und Indaba Capital Fund, San Francisco/ California, USA 13,26 %
3) Point Lobos Capital, Wilmington/Delaware, USA 2,95 %
4) Aufsichtsratsvorsitzender 0,06 %
5) Free Float 53,79 %
Herr Dr. Peter Wand, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
23.07.2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Balda AG, Bad Oeynhausen, Deutschland am 18.07.2013 die Schwelle von 5% und 3% der
Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0
Stimmrechten) betragen hat.
also stimmt die letzte von balda
Woher weiß denn bitte das Wallstreet Journal, dass die Stimmen für vA bei der ersten aHV im Juli ausgereicht hätten bei einer Beteiligung von knapp unter dreißig Prozent??? Insiderwissen? Oder habe ich etwas verpennt?
www.finanzen.net/nachricht/aktien/...roht-die-Machtuebernahme-2630951
Kann den Artikel leider nicht ganz lesen...
bitteschön, der komplette Artikel:
http://www.wsj.de/article/...24127887323324904579043153825457732.html
bitteschön, der vollständige Artikel:
Quelle:
http://www.wsj.de/article/SB10001424127887323324904579043153825457732.html
Thomas van Aubel hält nicht einmal 30 Prozent an dem Kunststoffhersteller BaldaBAF.XE +0,26% - womöglich kann er dem Unternehmen dennoch seinen Willen aufzwingen: Wie aus einem Gerichtsbeschluss hervorgeht, hätte der Jurist schon während einer außerordentlichen Hauptversammlung im Juli über genug Stimmen verfügt, um den kompletten Aufsichtsrat des westfälischen Plastikunternehmens abzulösen. Der Versuch scheiterte an mutmaßlichen Formfehlern. Doch schon am Mittwoch will van Aubel während einer weiteren Hauptversammlung einen zweiten Angriff starten. Es dürfte Balda schwerfallen, ihn abzuwehren.
Entscheidend ist die Anwesenheitsquote: Wenn sie während der Hauptversammlung in Berlin unter 59,88 Prozent liegt, hat van Aubel praktisch schon gewonnen. Er selbst verfügt nämlich durch seine Gesellschaft Elector über 29,94 Prozent der Aktien - und für die Neubesetzung des Aufsichtsrats reicht eine einfache Mehrheit. Im Juli wäre van Aubel deshalb offenbar beinahe die Machtübernahme gelungen. Das Amtsgericht Bad Oeynhausen schreibt in einem Beschluss, der dem Wall Street Journal Deutschland vorliegt, der Jurist habe damals über "eine klare Stimmenmehrheit" verfügt. Das scheint übertrieben. Ein Sprecher von van Aubel sagt, die Anwesenheitsquote habe zwischen 58 und 59 Prozent gelegen. Doch so oder so, es hätte für den Minderheitsaktionär gereicht.
Abwehrchancen sind gering
Auch der Rest des Amtsgerichtsbeschlusses aus Baldas westfälischer Heimat lässt die Abwehrchancen des Unternehmens nicht steigen: Van Aubels Gesellschaft Elector hatte das Gericht angerufen, weil der Aktionär während der Hauptversammlung im Juli mit der Versammlungsleitung durch Balda-Aufsichtsratschef Michael Naschke nicht einverstanden gewesen war. Naschke erklärte die von van Aubel erzwungene Veranstaltung für nicht beschlussfähig. Er berief sich auf drei Rechtsgutachten, nach denen die Aktionäre nicht vorschriftsmäßig eingeladen worden waren. Ob die Gutachten zutreffen, ließ das Gericht offen. Doch es urteilte, Naschke habe jedenfalls "den äußeren Anschein fehlender Neutralität erweckt". In der nächsten Woche soll deshalb der Aktienrechtler Christoph Seibt aus der Kanzlei Freshfields die Diskussion der Balda-Aktionäre leiten. Ein Balda-Sprecher nannte die Entscheidung zwar "nicht nachvollziehbar", doch er kündigte an, auf eine Beschwerde zu verzichten.
Der Unternehmenssprecher machte auf Anfrage keine eigene Aussage zur Anwesenheitsquote bei der Hauptversammlung im Juli. Aufsichtsratschef Naschke hatte während der Veranstaltung festgestellt, es sei angesichts der Anmeldefehler offiziell kein Aktionär anwesend.
Doch selbst wenn während des Aktionärstreffens in der nächsten Woche Anteilseigner mit mehr als 59,88 Prozent der Stimmen angemeldet sein sollten, droht Balda ein Problem. Mehrere amerikanische Balda-Aktionäre unterstützen van Aubel nämlich teilweise: Auch die Investmentgesellschaften Octavian und Indaba, die zusammen 13,26 Prozent der Balda-Aktien halten, plädieren für Veränderungen im Aufsichtsrat. Sie wollen Naschke durch einen eigenen Kandidaten, den ehemaligen Merck-Manager Klaus Rueth, ersetzen. Zwar schreiben Octavian und Indaba in ihrem Wahlvorschlag, es sei "nicht im besten Interesse der Gesellschaft", den Aufsichtsrat nur mit Kandidaten eines einzelnen Aktionärs zu besetzen. Gleichwohl behalten sich die Investmentgesellschaften vor, auch für Elector-Kandidaten zu stimmen.
Es wäre deshalb kein Wunder, wenn der Balda-Aufsichtsrat nach der außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch anders zusammengesetzt ist als zuvor. Was das für das Unternehmen und seine übrigen Aktionäre bedeutet, ist unklar. Van Aubel hat sein Interesse an Balda als strategisch bezeichnet. Genauere Angaben über seine Pläne für das Unternehmen machte er während der Hauptversammlung im Juli aber nicht. Bislang ist van Aubel vor allem in der Solarbranche in Erscheinung getreten. Der Rechtsanwalt war etwa Aufsichtsratschef des Photovoltaik-Herstellers Q-CellsQCE.MU -4,55% .
Kampf mit einem rebellischen Aktionär
Im vergangenen Jahr hatten die Balda-Chefs den Kampf mit einem rebellischen Aktionär für sich entschieden. Auch damals war der Investor Octavian in Erscheinung getreten: Mit dem Versuch, den Aufsichtsrat nach seinen Vorstellungen umzubauen, blieb er letztlich aber erfolglos. Zu dem großen Interesse an Balda trägt offenbar die hohe Liquidität des Unternehmens bei. Balda hatte nach Angaben seines Vorstands im Juli rund 270 Millionen Euro in der Kasse. Das Management des Kunststoffherstellers will mit dem Geld, das unter anderem aus dem Verkauf von Anteilen an dem taiwanischen Touchscreen-Spezialisten TPK stammt, etwa Zukäufe finanzieren und zum Beispiel in Asien wachsen.
In diesem Kampf der Anwälte bei Balda geht es nur ums Geld, um unser Geld und da bin ich hellhörig. Nur Tricksereien! Dieser Blödsinn muss schnellstens beendet werden.
Wenn ein Anwalt einem anderen Anwalt in einer Berliner Kanzlei mal vor Jahren den Vogel gezeigt hat, dann sollen sie es gefälligst an der Berliner Stadtmauer mit der Duellpistole austragen. Wir möschten uns da nicht einmischen.
Wenn Zeitungen für die letzte aoHV Hochrechnungen vorzeigen, können die nur aus dem Papierkorb am Eingang stammen. Bitte nicht besonders ernst nehmen.
eingetreten, ...vor dem Sturm oder Resignation ?
Bin noch investiert in Balda und habe gerade meinen Flug eingecheckt für Mittwoch. Bin gespannt, ob nun im Vorfeld alles gelaufen ist und Mühe + Kosten vergebens. Aber da unter der Konstellation vA + Ami auf jeden Fall der gesamte Aufsichtrat neu zu besetzen sein wird, ist alleine Stimmrechtsweisung im Voraus m.E. nicht planbar - ich hoffe nur, dass sich für Balda nach der aoHV alles zum Positiven entwickelt und endlich optimiertes Produzieren und Wirtschaften für das Unternehmen, den Mitarbeitern und auch den Investoren in den Vordergrund rückt. Bin mal gespannt, ob vA sich nun auch endlich zu seinen Plänen umfassend äußert, wenn er auch die Stimmen der Hedgefonds für 2 Aufsichtsratsposten haben will.
Also bis dann
Jetzt auf der kommenden HV wird sowas nicht beschlossen? Oder könnte das sein? und wenn ja: gelten meine stimmrechte für die dividende auch wenn ich heute verkaufen würde (nicht dass ich das vor habe, möchte es aber verstehen).
Selbe Frage für die HV im November: Bsp.: Einladung HV 20.10. , Verkauf meiner Aktien am 22.10. Bin ich dann trotzdem Dividenden berechtigt, weil ich am 20.10 die Aktien hatte? Oder gilt der Tag der HV?
Danke für eure Erläuterungen :)
LG
Esnemahu
Moin,
Deine Stimmrechte haben mit der Divi nichts zu tun. Für die Divi reicht Besitz am Tag VOR der HV (bis 20 Uhr oder HandelsSchluss weiß ich nicht).
Das gleiche gilt für Deine zweite Frage.
Zur aHV: denke nicht, dass dort ein Beschluss zur Divi gefasst wird. Sollte dies doch der Fall sein, ist AktienBesitz ab dem 3..9.13 nötig.
Balda AG: Elector GmbH erstattet Strafanzeige gegen Dr. Naschke wegen versuchten Betrugs zulasten der Balda AG (deutsch)
02.09.13 10:25
Mo, 02.09.13 10:25
Balda AG: Elector GmbH erstattet Strafanzeige gegen Dr. Naschke wegen versuchten Betrugs zulasten der Balda AG
DGAP-News: Elector GmbH / Schlagwort(e): Sonstiges
Balda AG: Elector GmbH erstattet Strafanzeige gegen Dr. Naschke wegen
versuchten Betrugs zulasten der Balda AG
02.09.2013 / 10:25
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Balda AG: Elector GmbH erstattet Strafanzeige gegen Dr. Naschke wegen
versuchten Betrugs zulasten der Balda AG
- Verdacht auf versuchten Betrug in Höhe von 4 Millionen Euro zulasten
der Balda AG
- Optionsscheine der Balda AG, die eine Gesellschaft auf den British
Virgin Islands hielt, sollten an das Unternehmen veräußert werden
- Dr. Naschke hat Vorstand und Aufsichtsrat der Balda AG seine
Beteiligung an dem Erwerb der Optionsscheine verschwiegen
Die Elector GmbH hat am 22. August 2013 bei der Staatsanwaltschaft Berlin
Strafanzeige gegen Dr. Michael Naschke, Vorsitzender des Aufsichtsrats der
Balda AG, erstattet. Die Strafanzeige gründet sich auf den Verdacht des
versuchten Betrugs in Höhe von 4 Millionen Euro zulasten der Balda AG im
Zusammenhang mit Optionsscheinen, welche die Balda AG im Jahr 2006
ausgegeben hatte.
Die Balda AG hatte im Juli 2006 eine Optionsanleihe von insgesamt 1.600
Teilschuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 50.000 emittiert. Mit
jeder Teilschuldverschreibung war ein Optionsschein mit Bezugsrecht auf
2.500 Aktien der Balda AG verbunden. Damit verbrieften sämtliche
Optionsscheine zusammen das Bezugsrecht auf insgesamt 4 Millionen
Balda-Aktien.
Nach den vorliegenden Unterlagen war Dr. Naschke daran beteiligt, als diese
Optionsscheine über eine Gesellschaft auf den British Virgin Islands
erworben wurden. Im Mai / Juni 2011 versuchte diese Gesellschaft, die
Optionsscheine zu einem Kaufpreis von insgesamt 4 Millionen Euro an die
Balda AG zu veräußern. Zu diesem Zeitpunkt war Dr. Naschke
Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens und befürwortete den Erwerb.
Dabei verschwieg Dr. Naschke dem Vorstand und den übrigen
Aufsichtsratsmitgliedern der Balda AG, dass er im Vorfeld an dem Erwerb der
Optionsscheine beteiligt gewesen war. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob
Dr. Naschke bei der Anbahnung dieses Geschäfts die Interessen der Balda AG
vertrat. Das Verhalten von Dr. Naschke deutet vielmehr darauf hin, dass er
sich zum Nachteil der Balda AG für die Interessen der Gesellschaft, die die
Optionsscheine hielt, einsetzte.
Bereits zuvor hatte Dr. Naschke in seiner Funktion als
Aufsichtsratsvorsitzender den Jahresabschluss 2010 der Balda AG
festgestellt und den dazugehörigen Bericht des Aufsichtsrates
verabschiedet. In diesen Dokumenten wurden die Optionsscheine nicht
erwähnt, sodass Jahresabschluss und Aufsichtsratsbericht fehlerhaft waren,
wie Dr. Naschke wusste.
Der Elector GmbH liegt ein Gutachten einer renommierten Strafrechtskanzlei
vor, wonach dieses Verhalten als versuchter Betrug sowie wegen Verstoßes
gegen § 400 AktG (Unrichtige Darstellung) strafbar ist.
Am 16. August 2013 hat die Elector GmbH Vorstand und Aufsichtsrat der Balda
AG über diesen Sachverhalt informiert und Dr. Naschke zum Rücktritt
aufgefordert. Die Elector GmbH hat darüber hinaus zur weiteren Aufklärung
des Sachverhalts konkrete Fragen an den Vorstand der Balda AG übermittelt,
aber bislang keine Antworten erhalten. Aus Sicht der Elector GmbH hat die
Balda AG die Aufklärung des vorliegenden Sachverhalts bisher nicht mit dem
gebotenen Nachdruck verfolgt. Daher hat die Elector GmbH am 22. August 2013
bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Dr. Naschke erstattet.
Zu weiteren Einzelheiten des Vorgangs wird sich Elector aufgrund des
laufenden Ermittlungsverfahrens nicht äußern.