Auch Fluxx wird sein Recht bekommen


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Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40
Eröffnet am:10.10.06 11:46von: grazerAnzahl Beiträge:5.514
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21831 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelVorrang des Gemeinschaftsrechts

 
  
    #3476
01.10.07 14:02
Strafbarkeit der unerlaubten Vermittlung von Sportwetten
Das Vermitteln von Sportwetten nach Großbritannien an einen dort konzessionierten Buchmacher ohne verwaltungsrechtliche Erlaubnis war jedenfalls in der Zeit vor dem Urteil des BVerfG v. 28. 3. 2006 (NJW 2006, 1261 = GRUR 2006, 688 = JuS 2006, 745 [Sachs]) nicht gem. § 284 StGB strafbar. Der Strafbarkeit steht die Dienstleistungsfreiheit aus Art. 43, 49 EG entgegen.
Der Angeklagte hat in seinen Geschäftsräumen Tippscheine für einen Buchmacher in Großbritannien entgegen genommen und an diesen weiter geleitet. Eine Erlaubnis des Freistaats Bayern hierfür besaß er nicht. Von der Anklage wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels hat das AG ihn freigesprochen. Diesen Freispruch hat die Staatsanwaltschaft mit der Sprungrevision zum OLG München angegriffen. Der 5. Strafsenat bestätigte den Freispruch mit folgenden Erwägungen:


Das BayObLG hat mehrfach unter Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung entschieden, dass Sportwetten nach dem Buchmacherprinzip (Oddsetwetten), bei denen so genannte Odds gesetzt werden, indem der Veranstalter eine feste Gewinnquote festlegt, die er dem Gewinnerauf jeden Fall auszahlen muss, wenn ein oder mehrere Sportereignisse ein bestimmtes Ergebnis haben, als „Glücksspiele“ i. S. des § 284 StGB anzusehen sind. Hieran hält der erkennende Senat fest. Die Strafbarkeit des Angeklagten gem. § 284 I StGB ist jedoch sowohl aus gemeinschaftsrechtlichen als auch aus – insoweit korrespondierenden – verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Art. 49 EG erfasst auch Dienstleistungen, die ein Leistungserbringer wie das britische Wettbüro mit Sitz in einem Mitgliedsstaat über das Internet – und damit ohne Ortswechsel – in einem anderen Mitgliedsstaat erbringt, so dass jede Beschränkung dieser Tätigkeiten eine Beschränkung der freien Erbringung von Dienstleistungen durch einen solchen Leistungserbringer darstellt. Darüberhinaus umfasst der freie Dienstleistungsverkehr auch die Freiheit, als Leistungsempfänger von einem Leistungserbringer mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat angebotene Dienstleistungen zu empfangen oder in Anspruch zu nehmen, ohne durch Beschränkungen beeinträchtigt zu werden. Eine entgegenstehende nationale Regelung stellt somit eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs gem. Art.43, 49 EG dar. Den in Rede stehenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften kommt grundsätzlich Anwendungsvorrang zu. Die Art.49 ff. EG verbieten nicht nur diskriminierende Maßnahmen der Mitgliedstaaten, sondern grundsätzlich bereits jede nationale Maßnahme, die die Ausübung der Dienstleistungsfreiheit behindern oder weniger attraktiv machen kann. Aus dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber dem nationalen Recht folgt eine Neutralisierung deutscher Straftatbestände für alle Fälle, in denen der Straftatbestand in Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht steht.


Die Voraussetzungen, die der EuGH für die Zulässigkeit von Strafbewehrungen zur Durchsetzung von Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aufgestellt hat, sind ausweislich der Entscheidung des BVerfG v. 28. 3. 2006 nicht gegeben. Diesem Ergebnis steht nach Auffassung des Senats nicht entgegen, dass das BVerfG in seiner Entscheidung angeordnet hat, dass das Bayerische Staatslotteriegesetz „nach Maßgabe der Gründe“ bis zu einer Neuregelung weiter angewandt werden darf. Denn diese Weitergeltungsanordnung, welcher gem. § 31 II BVerfGG Gesetzeskraft zukommt, gilt nicht uneingeschränkt, sondern lediglich „nach Maßgabe der Gründe“. (OLG München, Urt. v. 26. 9. 2006 – 5 St RR 115/05)



Pressemitteilung des OLG München



 

21831 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelDie MP´s scheinen

 
  
    #3477
01.10.07 14:31
wohl vergessn zu haben, dass Gemeinschaftsrecht über nationalem Recht steht. Trotz der zahlreichen Mahnschreiben aus Brüssel wird vorsätzlich Europäisches Recht ignoriert. Die letzten 3 Monate sind angelaufen.  

30793 Postings, 6821 Tage AnanasAlles wird gut

 
  
    #3478
02.10.07 08:27
Geduld ist nie des Anlegers Stärke, aber in diesem besonderen Fall,und das ist
einer, wird sie sich auszahlen. Die Zahlen zum 3.Quartal werden wie eine Bombe
einschlagen und alle Pessimisten hinweg spülen.  

30793 Postings, 6821 Tage AnanasEs wird weiter diskutiert

 
  
    #3479
02.10.07 12:27
Gewinn?

Von Jens Schmidt







Wolfgang AngenendtMagdeburg. Der Lotto-Staatsvertrag steht heute auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung in Magdeburg. Während die Minister Vertrag und Gesetzentwurf wahrscheinlich streitlos absegnen, dürfte das Vorhaben im Landtag für Debatten sorgen. Kritiker des Vertrags – vor allem in CDU und FDP – befürchten weiter sinkende Attraktivität des Lottospiels und somit Einnahmeverluste für Staat und Vereine. Ob der Vertrag wie geplant zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann, ist fraglich. " Wir wollen das nicht im Schweinsgalopp durchziehen ", sagte CDUFinanzpolitiker Marco Tullner. FDP-Kollege Guido Kosmehl : " Wir lehnen den Vertrag in vorliegender Form ab. "

Eine Konsequenz aus dem Kontrakt : Die Landeslottogesellschaften müssen ihre Werbung zurückfahren. Im Vorgriff darauf stornierten die Lotto-Macher bereits in diesem Jahr Reklametexte wie " Auf einmal bist du reich ". Mit spürbaren Folgen. Dieses Jahr wird Sachsen-Anhalts Lotto GmbH voraussichtlich nur 64 Millionen Euro an Sportvereine und Tierheime überweisen – das sind 6 Millionen Euro weniger als 2006 und 11 Millionen weniger als 2005.


Anlass für einen neuen Staatsvertrag der Länder gab das Bundesverfassungsgericht 2006. Es urteilte, dass der Staat sein Monopol halten dürfe, aber nur dann, wenn dies der Spielsuchtbekämpfung und nicht der Gewinnmaximierung diene. Andernfalls müsste der Markt Privaten geöffnet werden. Das Urteil bezog sich allein auf Sportwetten. Sichherheitshalber wendeten die Länder das Urteil auch auf das Zahlenlotto an, um eine Liberalisierung auf möglichst allen Spielfeldern

zu verhindern. Heraus kam ein Vertragsentwurf, der das staatliche Monopol zementiert,

private Sportwetten und das Spiel im Internet künftig verbietet und professionellen Spielgemeinschaften wie Faber das Leben erheblich erschwert. Private Anbieter boten einen Kompromiss an : Lotto bleibt beim Staat, Sportwetten aber werden für einen geordneten Markt freigegeben.

Sachsen-Anhalts Lottochef Wolfgang Angenendt glaubt, dass dies aber der Anfang vom Ende des staatlichen Monopols wäre. Würden spielsuchtgefährlichere Sportwetten für Private frei, gebe es keinen Grund mehr, das harmlosere Lotto beim Staat zu lassen. Er glaubt, dass das Monopol dem Staat auch fi nanziell mehr bringt. " Private agieren von Malta oder Gibraltar aus mit Spielabgaben von zum Teil unter einem Prozent. Wir zahlen 40 Prozent. " Würde der Markt geöffnet, müsste der Staat die Abgaben wohl drastisch senken, um Anbieter im Land zu halten – wie in Großbritannien, wo diese bei zwei Prozent liegen. " Bei solch einem Satz müssten wir unsere Umsätze verzwanzigfachen, um Landeskasse und Vereine weiter so zu bedienen ", sagte Angenendt – eine Utopie. Tullner aber warnt vor " Schwarzmalerei und Wagenburglogik " : " Der Staat ist nicht von Natur aus besser. "





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21831 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelÖsterreich reagiert

 
  
    #3480
02.10.07 18:59
Viel Aufregung um Novelle des Glücksspielgesetzes
Die EU hat Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Glücksspiel angedroht. Dabei geht es um eine teilweise Liberalisierung des Glücksspielmonopols. Das Verfahren ist vorläufig auf Eis gelegt, da sich Österreich verpflichtet hat, das Gesetz zu novellieren. Der entsprechende Entwurf des Finanzministeriums ist zwar noch nicht ausgeschickt, sorgt aber bereits für heftige Aufregung unter den Anbietern.

So soll das Automatenspiel, das sog. kleine Glücksspiel, das derzeit nur in den vier Bundesländern Wien, NÖ, Kärnten und der Steiermark erlaubt ist, bundesweit zugelassen und einheitlich geregelt werden. Damit soll auch das illegale Glücksspiel eingebremst werden. Für die Casinos Austria, die im Inland in den vergangenen Jahren Verluste einfuhren und restrukturieren, würden zusätzliche Automatencasinos eine enorme Konkurrenz bedeuten. Weshalb dieser Punkt noch nicht fix ist.

Außerdem will der Fiskus bei der Besteuerung kräftiger zulangen. Auch Online-Gaming soll besteuert werden. Im Herbst soll die Novelle ins Parlament kommen. Bis dahin wird noch viel interveniert werden.

USA-EU Die EU verhandelt mit den USA über Handelserleichterungen, um den Ausschluss europäischer Online-Anbieter vom US-Markt zu kompensieren. Der angebliche Schaden von 100 Milliarden Dollar wird von den USA heftig bestritten.



Artikel vom 27.09.2007, 20:20 | KURIER |

 

660 Postings, 6546 Tage Der DozentTreffen der EU-Kommission mit Regierungsvertretern

 
  
    #3481
02.10.07 20:07
Sportwetten: Treffen der EU-Kommission mit Regierungsvertretern ohne Ergebnis

Nach Mitteilung der EU-Kommission auf eine Anfrage der Bender & Menken Rechtsanwälte fand am 11.09.2007 eine Besprechung zwischen Dienststellen der EU-Kommission und sechs deutschen Vertretern (vier aus vier Bundesländern und zwei für die Bundesregierung) über den kommenden Glücksspielstaatsvertrag statt. Die Regierungsvertreter hätten gegenüber den Dienststellen der Kommission zum Ausdruck gebracht, dass die Länder nicht die Absicht verfolgten, ihre Ausführungsgesetze, die bis zum Ende des Jahres angenommen werden, zu ändern. Nach ihrer Überzeugung seien diese Gesetze mit geltendem EU-Recht vereinbar. Seitens der Kommission sei darauf hingewiesen worden, dass viele Ausführungsgesetze zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. Geldbußen, vorsähen, was aus ihrer Sicht eine erneute Anmeldung erforderlich mache.

Die Vertreter der Kommission wiesen erneut darauf hin, dass eine ausführliche Stellungnahme der Kommission vom 22.03.2007 im Hinblick auf das Verbot von Glückspielen im Internet von den deutschen Behörden nach wie vor nicht berücksichtigt werde. Vor diesem Hintergrund behalte sich die Kommission eine erneute Prüfung insbesondere des vorgeschlagenen Verbots des Glückspiels im Internet zur Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag vor.

Kontakt:
Bender & Menken Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Ralf Bender
Fachanwalt für Steuerrecht
Mülheimer Str. 206
D - 47057 Duisburg

Tel: +49 203 / 449629 0
Fax: +49 203 / 449629 20
E-Mail: bender@bender-menken.de
 

660 Postings, 6546 Tage Der DozentEU-Kommission wird von ihrer Linie

 
  
    #3482
02.10.07 20:11
nicht abweichen.

Die Sache wird vor dem EuGH landen und zerschreddert.
Was dann mit dem Kurs passiert, kann sich jeder ausmalen :)

Zur Zeit gilt:
Bei guten Q3 und Q 4-Zahlen müssten wir in Bereiche von 4-6 euro kommen.

 

21831 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelDer Schweinsgalopp und Europäische Einheit

 
  
    #3483
03.10.07 09:00
Auszug aus #3479:

..............
Ob der Vertrag wie geplant zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann, ist fraglich. " Wir wollen das nicht im Schweinsgalopp durchziehen ", sagte CDUFinanzpolitiker Marco Tullner. FDP-Kollege Guido Kosmehl : " Wir lehnen den Vertrag in vorliegender Form ab. "
.............


Wenn man bedenkt, wie rücksichtslos mit dem EU Recht umgegangen wird, wie heuchlerisch und scheinheilig das Monopol verteidigt wird, ist die animalische Bezeichnung für den Verfahrensverlauf des geplanten Staatsvertrages voll zutreffend.

Den Tag der Deutschen Einheit kann man feiern; den Tag der Europäischen Einheit wohl nicht, wenn Kleinstaaterei und Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Gemeinschaftsrecht die Oberhand gewinnen.  

30793 Postings, 6821 Tage AnanasDiese Frage kann ich nur mit einen glatten JA

 
  
    #3484
03.10.07 10:13
beantworten!

 


 
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Dienstleistungsfreiheit  

839 Postings, 7248 Tage DasorWenn auf diesem

 
  
    #3485
03.10.07 11:10
Niveau überhaupt keine Gegenreaktion kommt,.....
Dann kann sich jeder ausreichnen, wie es mit dem Kurs weiter geht.

-Der letzte macht bitte das Licht aus-  

660 Postings, 6546 Tage Der DozentGlaubwürdigkeit des Vertrages

 
  
    #3486
03.10.07 11:24
Wie glaubwürdig ist der Glücksspielstaatsvertrag

Alle Unternehmen, die im Glücksspielbereich in Deutschland tätig sind, sehen sich mit den derzeit meist noch in den Landtagen befindlichen Ausführungsregelungen zum Glücksspielstaatsvertrag konfrontiert. So auch das Verbandsmitglied des VDSD, die Sportwetten Gera GmbH. Für den Geschäftsführer der Sportwetten Gera GmbH Andreas Pietsch stellen sich allerdings die Folgen des Glücksspielstaatsvertrages und der Ausführungsgesetze als Enteignung dar. Dies wurde nun auch in einem Gutachten durch den namhaften Kölner Rechtswissenschaftler Prof. Depenheuer bestätigt. Prof. Depenheuer führte sinngemäß im Gutachten aus, dass die Regelungen des Staatsvertrages mangels Erforderlichkeit einen verfassungswidrigen Eingriff in die bestandskräftige und unwiderruflich erteilte Rechtsposition der Erlaubnis der Sportwetten Gera GmbH darstellen. Im weiteren kommt der Gutachter dazu, dass dies im rechtlichen Sinn eine Enteignung darstellt.

Der Vorsitzende des CDU Kreisverbandes Gera, Norbert Hein, hält zur Erhaltung des Unternehmens und der Arbeitsplätze bei der Sportwetten Gera GmbH eine Beteiligung des Landes Thüringen zur Abwendung der Existenzvernichtung für sinnvoll. Auf Nachfrage des VDSD machte Andreas Pietsch seine Gesprächsbereitschaft hierzu deutlich und erklärte, dass eine ähnliche Lösung bereits in Rheinland- Pfalz gefunden wurde.
Auch Prof. Depenheuer kommt in seinem Gutachten dazu, dass die Einräumung einer maßgeblichen Beteiligung i.S. des § 10 II GlStV an das Land Thüringen als milderes Mittel gegenüber einer Enteignung zweckmäßig wäre. Auch hierdurch könnten die Ziele des Staatsvertrages jedoch auf freiheitsschonendere Weise erreicht werden.

Offenbar hat an derartige Möglichkeiten noch kein Vertreter des Landes Thüringen gedacht. In die Verabschiedung des Ausführungsgesetzes ist jedoch auch in Thüringen Bewegung gekommen. Es kann nur gehofft werden, dass sich die Mitglieder des Thüringer Landtags ein
umfassendes Bild von der Situation machen werden und alle Alternativen abwägen.

Andreas Pietsch hofft, dass die Existenz eines Unternehmens und seiner Arbeitsplätze nicht für ein schon jetzt rechtlich umstrittenes Gesetzgebungsvorhaben geopfert wird. Bereits jetzt zeigt sich offenbar auch von der EU Kommission hartnäckiger Widerstand gegen die Regelungen des Staatsvertrages.

Aus Sicht des VDSD ist jedoch der Glücksspielstaatsvertrag mehr vom Gedanken getragen das Monopol im Glücksspielwesen zu Gunsten der Länder zu manifestieren. Steigbügel ist das willkommene Argument der Bekämpfung der Glücksspielsucht. Deutlich wird dies aus der zögerlichen Handlungsweise der Länder dort, wo offenkundig Eigeninteressen betroffen sind. Einschränkungen mutet man eher anderen zu.
Dies speist sich nicht nur aus der Sicht des VDSD. Bereits am 17.11.2006 hat sich der Fachverband Glücksspielsucht e.V. in einer Stellungnahme zum Entwurf des Staatsvertrages geäußert. Vorgeschlagen wurde hier z.B., anderslautend als in den jetzigen gesetzlichen Regelungen vorgesehen, eine generelle Begrenzung von Annahmestellen für Glücksspiele auf 50 % des vorhandenen Bestandes. Eine zahlenmäßig konkrete Berücksichtigung einer Begrenzung der Annahmestellen ist im Staatsvertrag oder den Ausführungsgesetzen jedoch nicht erfolgt. Offenbar sehen die Länder hier keinen Handlungsbedarf um die Präsenz ihrer ca. 26.000 Annahmestellen wirksam und nachvollziehbar zu reduzieren. Dabei zählt es zum Basiswissen der Suchtforschung, dass Suchthäufigkeit und Angebotsnähe kausal verknüpft sind.

Ebenso wurde vom Fachverband Glücksspielsucht in der o.g. Stellungnahme mitgeteilt, dass ca. 80 % der derzeit wegen Glücksspielsucht in ambulanter oder stationärer Betreuung befindlichen Personen abhängig von Geldspielautomaten sind. Unter dem Gesichtspunkt der Schaffung eines einheitlichen Regelungsrahmens erscheint daher die Ausgrenzung gewerblicher Geldautomatenspiele unverständlich. Auch wenn eine formale Zuständigkeit des Bundes hierfür gegeben ist, erscheint eine Regelung hierfür mehr als dringend geboten.

Hieraus zeigt sich, dass die Regelungen im Staatsvertrag und anderen gesetzlichen Regelungen zu den unterschiedlichen Glücksspielarten und ihren Gefährdungspotentialen offensichtlich nicht sachgerecht abgestuft wurden. Ein Internetverbot von Sportwetten und Lotto ließe sich sonst wohl nicht rechtfertigen.

Auch die getroffene Regelung zu der vom Fachverband geforderten klaren Ausweiskontrolle im Bereich des Zutritts zu Spielbanken wird vom Fachverband Glücksspielsucht bemängelt.
Der Terminus "oder eine vergleichbare Identitätskontrolle" lässt ausgehend von den Erläuterungen zum Entwurf des Staatsvertrages den Schluss zu, dass ein Abgleich aufgrund der biometrischen Ausweise erfolgen soll. Ob diese Verfahren bereits zum 01.01.2008 einsatzbereit sind, ist nicht bekannt. Es bleibt daher zu hoffen, dass auch beim sog. "Kleinen Spiel" lückenlose Ausweiskontrollen erfolgen.

Pikant wird dies unter Hinweis auf die vertragliche Vereinbarung im Kaufvertrag zwischen Casino Austria und Niedersachsen. Hier soll Casino Austria im Fall der Einführung von Ausweiskontrollen im Automatenspiel und folgendem Umsatzrückgang ein Rückforderungsrecht am Kaufpreis von bis zu 14 Mio. Euro zustehen. Ob hier nicht eine weiche Regelung des Zutritts zu Spielbanken gerade für diesen Fall gefunden werden sollte?

Insgesamt sehen sich der Glücksspielstaatsvertrag und die konkretisierenden Ausführungsgesetze bereits vor Wirksamkeit erheblichen Glaubwürdigkeitsbedenken ausgesetzt. Die Glücksspielsucht wird es schwer haben, nicht den Interessen zum Opfer zu fallen. Es scheint, als ob Glaubwürdigkeit nur bzw. mehr dort vermittelt wird, wo die Länder gerade nicht betroffen sind.

Ob die Länder, immerhin über ihre Landeslottogesellschaften selbst Markteilnehmer, überhaupt in der Lage sind, hinreichend Suchtprävention durchzusetzen, bleibt fraglich.

So drängt sich auf, dass die Länder offenbar erst nach dem BVerfG Urteil vom 28.03.2006 die Suchtprävention mehr als Kriterium der Aufrechterhaltung des Monopols erkannt haben. Wie kann sonst z.B. erklärt werden, dass die Bundesländer im Bundesrat erst kurz zuvor, im Dezember 2005, einer erheblichen Lockerung der Spielverordnung, welche die Geldautomatenspiele regelt, zugestimmt haben. Ob daher die Länder tatsächlich die Glücksspielsucht im Kern begrenzen oder dies nur als neues rechtliches Argument für das Monopol herhalten muss, wird sich zeigen.

Bedenken an der rechtlichen Ausgestaltung der Ausführungsgesetze und des Staatsvertrages wurden sowohl von betroffenen Unternehmen als auch der EU Kommission bereits hinreichend angemeldet. Ob der Glücksspielstaatsvertrag damit die kohärente systematische Begrenzung der Spielsucht tatsächlich regelt oder ob die Regelungen mehr unverhältnismäßige Auswirkungen für Konkurrenten haben, werden wohl die Gerichte zu entscheiden haben.

Interessant wird eine Abrechnung in zwei Jahren sein. Nach Zukunftsprognose des VDSD werden die Einnahmen der Gesellschaften des DTLB schrumpfen und die Kunden auf ausländische Anbieter- jedenfalls im Sportwettenbereich- ausweichen. In rechtlicher Hinsicht kommen auf die Länder möglicherweise erhebliche Schadenersatzforderungen zu, da bestehende private Erlaubnisse nach Vorstellungen der Länder quasi nach einem Jahr Übergangszeit entschädigungslos auslaufen sollen.

Eine signifikante Verringerung der Glücksspielsucht wird aufgrund der nach wie vor gegebenen nationalen und internationalen Präsenz von legalen und illegalen Glücksspielangeboten nicht eintreten.

Quelle: VDSD e.V. "
 

470 Postings, 6425 Tage Iwinzu 3485 Dasor

 
  
    #3487
2
03.10.07 11:49
Dasor, mich stört nicht, woran du glaubst. Aber machst keine Sorge, ich mache das Licht schon aus! Nur dazu wird es nicht kommen.    

30793 Postings, 6821 Tage Ananasja, was denn noch

 
  
    #3488
03.10.07 14:34
dpa. Ein Warnschuss aus Karlsruhe schreckte im März 2006 die Finanzminister auf. Mit seinem Urteil zu den Oddset-Sportwetten stellte das Bundesverfassungsgericht das staatliche Glücksspielmonopol in Frage - womit erkleckliche Einnahmen für den Fiskus bedroht waren. Nun, anderthalb Jahre später, ist der neue Lotterie-Staatsvertrag auf dem Weg in die Landtage und dürfte rechtzeitig zum höchstrichterlich festgelegten Termin am Jahresende in Kraft treten. Damit wären die Gelder der staatlichen Monopolisten gesichert - falls nicht Europa dazwischenfunkt.

Entsprechende Warnsignale werden derzeit von einigen Verwaltungsgerichten ausgesandt, etwa aus Stuttgart, Gießen und Köln. Anfang August legte das Stuttgarter Verwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen Fall zur Prüfung vor, in dem es um eine Verbotsverfügung gegen einen privaten Wettvermittler ging. Aus Sicht der schwäbischen Verwaltungsrichter verstößt das Glücksspielmonopol gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit.

Formal betrifft der Beschluss zwar nur die bisherige Rechtslage. Sollte der EuGH allerdings den Argumenten der Verwaltungsrichter folgen, dann wäre auch der neue Lotterie-Staatsvertrag rechtswidrig. Denn der EuGH hält zwar ein staatliches Monopol aufs Glücksspiel grundsätzlich für zulässig - aber nur, wenn der Staat damit wirksam dessen Gefahren wie etwa Spielsucht oder Kriminalität bekämpft.

Und hier sieht das Verwaltungsgericht Defizite, die auch der neue Vertrag nicht abstellen wird. Denn das deutsche Recht sei weit davon entfernt, «kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten» beizutragen, wie es der EuGH 2003 gefordert hatte.

Tatsächlich gleicht das deutsche Glücksspielrecht eher einem Flickenteppich: Oddset-Wetten sind staatlich monopolisiert, Pferdewetten dagegen werden von Buchmachern angeboten. Spielcasinos sind in der Regel staatliche Monopolbetriebe, während die Aufstellung von Spielautomaten in gewerblichen Spielhallen - die Suchtgefahr Nummer eins - vergangenes Jahr sogar noch erleichtert wurde.

Kaum weniger heikel ist das Thema Werbung. Dort sieht der Staatsvertrag zwar ein Verbot für Internetangebote sowie eine Beschränkung auf «Information und Aufklärung» vor. Das Stuttgarter Gericht dagegen moniert beispielsweise die Magnetwirkung des «Jackpot»: Damit werde in einer «geradezu aufreizenden Art und Weise» geworben - obwohl Karlsruhe vergangenes Jahr strikte Zurückhaltung bei der Werbung angemahnt hatte.

Zwar ist diese Meinung unter den Gerichten umstritten. Ende Juli hat beispielsweise der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof die Vereinbarkeit des Monopols mit dem EU-Recht bekräftigt. Unbestritten schlagen aber zwei Herzen in der Brust des Monopolisten. Einerseits soll der Staat die Menschen davor schützen, ihr Geld auf unwahrscheinliche Zahlenkombinationen, unsichere Spielergebnisse oder rasende Automatenziffern zu setzen. Andererseits profitiert er kräftig vom Wett- und Spielgeschäft - allein Oddset spielte zuletzt mehr als 400 Millionen Euro jährlich ein.

So gelobt das baden-württembergische Finanzministerium zwar Zurückhaltung bei der Werbung. Zugleich sagte Staatssekretär Gundolf Fleischer (CDU) kürzlich der Toto-Lotto-Gesellschaft des Landes seine nachhaltige Unterstützung bei der Verbesserung ihrer Marktposition zu - selbstverständlich im Rahmen der «ordnungspolitischen Vorgaben».

Jedenfalls dürfte noch nicht das letzte Wort darüber gesprochen sein, ob der neue Staatsvertrag wirklich EU-fest ist. An diesem Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof erstmals über die Frage, ob deutsche Gerichte gegen private Wettvermittler Strafen wegen unerlaubten Glücksspiels verhängen dürfen. Auch hier könnte das EU-Recht eine entscheidende Rolle spielen. Bei den unteren Instanzen herrscht nach Einschätzung von Juristen, die auf Glücksspielrecht spezialisiert sind, ein heilloses Wirrwarr.

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181 Postings, 7046 Tage Hacki123Zahlen Q3

 
  
    #3489
04.10.07 08:45
Guten Morgen zusammen.

Wann werden die Zahlen veröffentlicht?

Viele Grüße  

660 Postings, 6546 Tage Der Dozentzu 3489

 
  
    #3490
1
04.10.07 09:22
Am 08.11.2007  

804 Postings, 6866 Tage DonCarlo700 neue Filialen für FLUXX

 
  
    #3491
2
04.10.07 12:43
OSNABRÜCK/EHINGEN (dpa-AFX) - Der Drogerie-Discounter Schlecker übernimmt Ende
des Jahres den Konkurrenten Ihr Platz und baut damit seine Marktführerschaft in
Deutschland aus. Schlecker wolle Ihr Platz als Zweitmarke fortführen, teilten
beide Unternehmen am Donnerstag mit. Über den Kaufpreis sei Stillschweigen
vereinbart worden. Die Übernahme stehe noch unter dem Vorbehalt der
kartellrechtlichen Genehmigung.

Schlecker teilte am Firmensitz in Ehingen bei Ulm mit, Ihr Platz werde sowohl
als Marke als auch als Unternehmen mit Sitz in Osnabrück erhalten bleiben. 'Für
Schlecker wird Ihr Platz mit Top-Standorten und breitem drogistischem Sortiment
als Zweitmarke verstärkt das Premium-Segment bedienen', teilte das
baden-württembergische Familienunternehmen mit. Schlecker verstehe sich als
Dienstleister für Ihr Platz, hieß es. Das Ihr-Platz-Zentrallager in Osnabrück
werde in die Schlecker-Organisation integriert und als Logistik-Center von
Schlecker weitergeführt.



Ihr Platz betreibt derzeit mit insgesamt 7000 Mitarbeitern rund 700
Drogeriemärkte in Deutschland, vor allem in Nordrhein-Westfalen und
Niedersachsen. In Berlin firmieren die Ihr-Platz-Märkte unter drospa. Schlecker
hat rund 14 000 Läden in Europa, darunter 10 800 in Deutschland und machte mit
mehr als 52 000 Mitarbeitern einen Umsatz von 6,9 Milliarden Euro im Jahr 2006.
Nummer zwei auf dem deutschen Drogeriemärkte-Markt ist dm mit 1700 Filialen und
einem Umsatz 3,6 Milliarden Euro vor Rossmann mit 2,2 Milliarden Euro Umsatz und
Müller mit knapp zwei Milliarden Euro Umsatz.

Ihr Platz hatte nach einer schweren Krise und einem Umsatzeinbruch von 1,2
Milliarden Euro auf 700 Millionen Euro im Mai 2005 Insolvenz anmelden müssen und
als erstes größeres Unternehmen in Deutschland diese in Eigenverwaltung
gemeistert. Nach dem Einstieg der Finanzinvestoren Goldman Sachs, die auch ein
neues Management stellten, sowie im vergangenen Jahr des
US-Beteiligungsunternehmens Fortress, wurden die Finanzen geordnet und ein neues
Filialkonzept etabliert. 80 Läden wurden geschlossen, die Zahl der Mitarbeiter
sank von einst 8800 auf 7000.

Ihr Platz hat sich inzwischen vor allem auf die Bereiche Wellness, Schönheit und
Gesundheit konzentriert und die Umsätze in seinen neu gestalteten Filialen
durchweg um rund 20 Prozent steigern können. Den aktuellen Jahresumsatz 2006
gibt das Unternehmen mit 695 Millionen Euro an. Die Gewinnzone werde 2007 noch
nicht erreicht, sagte ein Sprecher./dm/DP/fn  

21831 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelSuchtprävention

 
  
    #3492
05.10.07 12:38
bedeutet:
Da, wo es sich lohnt, Laden auf; wenig Umsatz ( eigentlich doch das erfolgreiche Ziel der Verringerung der Spielsucht ) Laden zu. Wen wunderst noch? Bitte melden!


Aus der Berliner Zeitung:

Lottogesellschaft legt Glücksspielgesetz sehr eigenwillig aus - und ganz anders als vom Senat geplant
Eva Dorothée Schmid

Für Heidi Knake-Werner (Linke) ist die Schließung von Lottoannahmestellen keinen Präventionsmaßnahme gegen die Spielsucht. Die Sozialsenatorin, die für den Senat im Lottobeirat sitzt, findet es vielmehr "bedrückend, dass jetzt durch die Kündigung der Verträge berufliche Existenzen in den Annahmestellen bedroht sind", sagte ihre Sprecherin Roswitha Steinbrenner. Wie berichtet, hat die Berliner Lottogesellschaft (DKLB) knapp 50 Lotto-Läden die Konzession zum Jahresende gekündigt, weil im Januar ein neues Glücksspielgesetz in Kraft treten soll.

Senat ist gegen Kündigungen

Verabredet sei gewesen, die Zahl der Annahmestellen nur über Fluktuation zu regeln, sagte Steinbrenner. Dagegen werde jetzt verstoßen. Auch Innensenator Erhard Körting (SPD) hatte vor drei Wochen versprochen, die Reduzierung der 1 200 Annahmestellen auf 1 100 solle nur durch Fluktuation und nicht durch den Entzug von Konzessionen geschehen.

In den vergangenen zwei Jahren wurden jeweils rund 70 Lotto-Läden geschlossen. Gestern sagte Körtings Sprecherin Nicola Rothermel, die Kündigungen seien nicht im Sinne des Senats. Allerdings sei man nicht weisungsbefugt, sondern habe nur die Staatsaufsicht. Körting wolle aber in den nächsten Tagen nochmal mit der DKLB reden. Die habe nämlich zugesagt, das so sozialverträglich wie möglich zu regeln.

Doch offenbar nutzt sie das Gesetz, das noch nicht mal verabschiedet wurde, um ihre Strukturen umzubauen und umsatzschwache Annahmestellen loszuwerden. Denn während einerseits Kündigungen ausgesprochen wurden, wurden gleichzeitig neue Konzessionen vergeben - in Gegenden, die schon gut versorgt sind. In der Senatsinnenverwaltung kann man das nicht nachvollziehen. Nach Angaben eines Lotto-Ladenbesitzers wurde zum Beispiel am Waidmannsluster Damm 13-15 in Tegel am 17. September eine neue Annahmestelle eröffnet, direkt neben einem Supermarkt. In der Gegend gebe es aber bereits sechs Annahmestellen.

Lottohändler vermuten, dass die DKLB das neue Gesetz, das eigentlich zur Eindämmung der Spielsucht gedacht ist, nutzt, um die kleinen Läden zu Gunsten umsatzstarker zu schließen. Dafür spricht, dass zwei der Ladenbesitzer, die vergangenen Freitag die Kündigung erhalten haben, pro Woche nur rund 1 500 Euro Umsatz machen. Der durchschnittliche Wochenumsatz einer Verkaufsstelle liegt laut Geschäftsbericht 2006 jedoch bei 5 108 Euro.

DKLB-Sprecher Thomas Dumke erklärt die neue Konzession damit, dass man einen Versorgungsauftrag habe und flächendeckend ein ausreichendes Angebot zur Verfügung stellen müsse. Deshalb könnten auch weiterhin neue Läden eröffnet werden, wenn es irgendwo eine Unterversorgung gebe. Dass das am Waidmannsluster Damm der Fall ist, konnte er nicht belegen. Dumke versicherte aber, dass der DKLB gerade die gut funktionierenden Kiezläden am Herzen lägen.

Berliner Zeitung, 05.10.2007
 

21831 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelSicherlich werden nur die umsatzstarken

 
  
    #3493
05.10.07 18:46

Annahmestellen geschlossen. Nur so lässt sich die Spielsucht noch in Grenzen halten!





Deutscher Lottoverband gibt bekannt:


Jede dritte Lotto-Annahmestelle von Schließung bedroht



Hamburg - Jede dritte Lotto-Annahmestelle wird mittelfristig bundesweit geschlossen. Mit der Konzession wird vielen Kioskbetreiber die Lebensgrundlage entzogen

Deutschlandweit werden mittelfristig voraussichtlich tausende Lottoannahmestellen geschlossen. Grund ist der Entwurf eines neuen Glückspielstaatsvertrags, der am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll und der die Reduzierung von Annahmestellen vorsieht.

Schon jetzt werden Konzessionen für das staatlich sanktionierte Glückspiel entzogen: In Berlin werden bis zum Jahresende zunächst rund fünfzig Lotto-Annahmestellen verschwinden; in Thüringen spricht man von einer Begrenzung der Annahmestellen um 50 Prozent. Auch Experten gehen davon aus, dass bundesweit 30 bis 50 Prozent der rund 26.000 Annahmestellen geschlossen werden.

Für viele kleinere Kioske bedeutet dies unweigerlich das Aus, da ihre Geschäftsgrundlage häufig die Provisionen aus dem Lottogeschäft sind. Fallen diese weg, droht ihnen die Pleite. Durch die Begrenzung soll das Staatsmonopol auf dem Glücksspielmarkt gesichert werden. "Ohne Rücksicht auf Verluste," so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes, "soll hier ein Gesetz durchgeboxt werden, das von der EU und anerkannten Rechtsexperten als verfassungs- und europarechtswidrig eingestuft wird."

Schon seit November 2006 warnt der Deutsche Lottoverband vor der Schließung von einigen Tausend Annahmestellen für den Fall, dass Lotto nicht aus dem geplanten Staatsvertrag herausgenommen werde. Dieser unterscheidet nicht zwischen den unterschiedlichen Suchtgefährdungspotenzialen der Glücksspiele - Casino-Roulette wird auf eine Stufe mit dem harmlosen Lotto gestellt. Während das gefährliche Automatenglücksspiel sogar gänzlich unberührt bleibt "Unsere Einschätzungen haben sich leider bewahrheitet. Aber wir werden entschlossen weiterkämpfen: für den Erhalt des deutschen
Lottos und somit auch für den Erhalt der Annahmestellen", so Norman Faber.

Pressekontakt:
Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de

 

21831 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelMoin,moin

 
  
    #3494
07.10.07 10:10
Neue EU-Forderung im Konflikt um Online-Sportwetten



Länder stehen nun unter Zugzwang

Der Streit um Online-Sportwetten zwischen EU und Deutschland geht in eine neue Runde. Wie das Nachrichtenmagazin 'Focus' (kommende Ausgabe) berichtet, erwartet die Europäische Kommission von den Bundesländern eine Notifizierung ihrer Umsetzungsgesetze zum deutschen Glücksspielstaatsvertrag. In einem Brief an das Bundeswirtschaftsministerium, der dem Blatt vorliegt, begründete die Kommission ihre Ansicht damit, dass die Länder in ihren Entwürfen teils deutlich über den Staatsvertrag hinausgegangen sind. Thüringen, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein beispielsweise wollen das Verbot von Online-Glücksspielen durch Bußgelder ergänzen.

Die Länder stehen nun unter Zugzwang. Eine Notifizierung in Brüssel dauert Monate, spätestens zum Jahreswechsel muss aber nach einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts das föderale Recht in Kraft treten. In einem Gutachten warnte der Münchner Europarechtsexperte Rudolf Streinz vor den Folgen, die Anmeldung zu verweigern: Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren sowie Staats­haftungsansprüche seien möglich. (as)
Quelle: http://de.internet.com



Hinweis: ISA-CASINOS veröffentlicht auf ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor.  
[Druckbare Version]  eingestellt am: 07.10.2007 07:50  
 

5306 Postings, 7426 Tage naivusWas passiert eigentlich genau

 
  
    #3495
08.10.07 11:57

wenn der Staatsvertrag nicht bis 31.12.2007 abgesegnet ist! Einmal durch die Länderparlamente, aber auch durch die EU zwecks Notifizierung! Durch die Neue EU-Forderung betreff Online Sportwetten werden einige nun nervös! Rien ne va plus. Nichts geht mehr. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) bangt um die Zukunft der hessischen Spielbanken. Sollte bis Jahresende kein EU-konformer Glücksspielvertrag durch die Länderparlamente gehen, hätte das verheerende Auswirkungen auf die Arbeitsplätze bei den Spielbanken, fürchtet Verdi.         http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/...ca&em_cnt=1221625                                                                                                            

 

5306 Postings, 7426 Tage naivusso tot wie das hier

 
  
    #3496
08.10.07 13:19
ist wird die Aktie bald wieder steigen und keiner merkt es!  

21831 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelzu #3495

 
  
    #3497
08.10.07 15:47
Das weiß wohl niemand. Sollte der Staatsvertrag nicht in Kraft treten, hat zum Beispiel NRW den Passus eingefügt, dass dann trotzdem der Vertrag in NRW als Landesrecht gelten soll. Welch ein Anmaßung, einen Vertag beizubehalten, der von der EU abgelehnt wird.
Die Meldung im Focus steht übrigens auf Seite 20. Mich würde nicht wundern, wenn sich die Länder verklagen lassen. Ihr Ziel der weitern Verschleppung hätten sie damit zumindest erstmal erreicht. Geht der Prozess beim EuGH für die Länder schlecht aus, wird´s die Politiker und Lottofürsten wenig jucken. Die Zeche zahlt der Steuerzahler.  

5306 Postings, 7426 Tage naivusHast du eben das

 
  
    #3498
08.10.07 18:07
Paket auf Xetra gekauft!  

21831 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelWo das Geld wirklich verzockt

 
  
    #3499
08.10.07 19:37
wird und wie scheinheilig die Argumentationen zur Verhinderung der Spielsucht sind, kann man aus dem Bericht des Bundestages entnehmen: 39% des Umsatzes entfielen 2005 auf den Spielbankenbereich! Kein Wunder: So schnell wie in der Spielbank kann auch keiner sein Geld oder Vermögen verlieren. Das Ausfüllen der Lottoscheinchen würde viel zu lange dauern.
.......................

Der Bericht:

Umsatz des deutschen Glücksspielmarktes auf 27 Milliarden Euro geschätzt



Heute im Bundestag Nr. 248

Berlin: (hib/VOM) Auf dem deutschen Glücksspielmarkt wird ein Jahresumsatz von etwa 27 Milliarden Euro erzielt. Diesen Betrag nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6551) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/6489). Sie bezieht sich dabei auf ein Gutachten des Münchener Ifo-Institutes zur Wirtschaftsentwicklung bei den Unterhaltungsautomaten im Jahr 2006. Die Umsätze gewerblicher Aufstellunternehmen, die Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit betreiben, würden für 2006 auf rund 2,75 Milliarden Euro geschätzt, wobei die Herstellung und der Großhandel nicht eingerechnet seien. Die Zahl der aufgestellten Geldspielautomaten habe das Ifo-Institut auf 200.000 veranschlagt. Im Jahr 2005 habe sich der Glücks- und Gewinnspielmarkt zu 39,2 Prozent auf Spielbanken, zu 29,9 Prozent auf den Lotto- und Toto-Block, zu 21,5 Prozent auf das gewerbliche Geldgewinnspiel, zu 4,9 Prozent auf die Klassenlotterie, zu 2,1 Prozent auf die Fernsehlotterie, zu 1,8 Prozent auf das Prämien- und Gewinnsparen und zu einem halben Prozent auf Pferdewetten aufgeteilt, heißt es weiter

Die Regierung unterstreicht, dass der größte Teil des deutschen Glückspielmarktes von den Ländern geregelt werde. Der Bund sei lediglich für das gewerbliche Spiel zuständig, zu dem das so genannte "kleine Spiel" zähle, bei dem die Einsätze sowie der mögliche Gewinn eng begrenzt seien. Dazu gehörten die Unterhaltungsspielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit, die in Spielhallen und Gaststätten aufgestellt werden dürfen, die Ausspielungen in Losbuden und die Schieberautomaten auf Volksfesten sowie Skatturniere und ähnliches. Im Unterschied dazu gehörten zu dem von den Ländern geregelten "großen Spiel" das Lotto und Toto, die Sportwetten, die Glücksspielautomaten der Spielcasinos, das dortige Roulette, Baccara und ähnliches.

Quelle: Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Dorotheenstraße 100
11011 Berlin



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[Druckbare Version]  eingestellt am: 08.10.2007 17:16  

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21831 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelSchon einer was

 
  
    #3500
09.10.07 15:58
gehört, ob Fluxx alle Wandelanleihen los geworden ist? Endtermin war ja 8.10.07.  

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