Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 137 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.540 |
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Verwaltungsgericht Mainz hält Rechtslage in Rheinland-Pfalz für verfassungs- und europarechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Mainz hat einer von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittlungsgesellschaft Vollstreckungsschutz gewährt (Beschluss vom 12. September 2007, Az. 6 L 583/07.MZ). Die Vermittlungsgesellschaft darf damit bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache weiter Sportwetten an den in Österreich staatlich zugelassenen Buchmacher vermitteln.
Das Verwaltungsgericht begründete diese Entscheidung damit, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen sei, auch wenn derzeit gewichtigere Gründe für die Rechtswidrigkeit der Verfügung sprächen. Das Gericht verweist darauf, dass es in Rheinland-Pfalz – anders als in allen anderen Bundesländern – ein privates Sportwettmonopol gibt. Das Bundesverfassungsgericht würde daher wohl erst recht die Rechtslage in Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig erklären, da ein Glücksspielmonopol zu Gunsten eines Privaten im Hinblick auf die Berufsfreiheit (Art. 12 Grundgesetz) noch bedenklicher erscheine als ein staatliches Glücksspielmonopol (S. 4). Zusätzlich bleibe es ungewiss, ob das Bundesverfassungsgericht eine Übergangsfrist auch zu Gunsten eines privates Unternehmens treffen würde (wie es dies in seinem Grundsatzurteil vom 28. März 2006 bezüglich der Rechtslage in Bayern getan hat).
Selbst wenn die Übergangsregelung auch für die Rechtslage in Rheinland-Pfalz gelte, sei die sofortige Vollziehung der Untersagungsverfügung nicht gerechtfertigt (S. 6). Zunächst müsste geklärt werden, ob die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts bereits angemessen erfüllt seien (was nur in dem Hauptsacheverfahren entschieden werden könne). Darüber hinaus spreche vieles dafür, dass die rheinland-pfälzische Rechtslage gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG-Vertrag) und die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG-Vertrag) verstoße. Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Europarechts dürften entgegenstehende nationale Vorschriften nicht angewandt werden. Eine Übergangsregelung kenne das Europarecht nicht.
Für die Vereinbarkeit mit höherrangigem Europarecht spiele die tatsächliche Ausgestaltung durch den Auflagenbescheid des Finanzministeriums keine Rolle. Bislang sei nämlich die Gesetzeslage dem höherrangigen Recht nicht angepasst worden.
Angesichts der sehr schwerwiegenden verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken gehe die Interessenabwägung zu Lasten der Stadt aus. Dies habe auch keine konkreten, über den vermeintlichen Rechtsverstoß hinausgehenden Gefahren für das Wohl der Allgemeinheit dargetan.
Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)
Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: martin.arendts@anlageanwalt.de
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Fluxx steht noch relativ gut da, weil Auslandsmärkte inzwischen erschlossen wurden. Bei anderen ( z. B. ) Faber sieht´s ganz anders aus. Die EU darf nicht mehr lange warten, weenn sie Private vor den Machenschaften der Monopolisten schützen will.
Das große Los bleibt etwas kleiner
Medium: Süddeutsche Zeitung
Datum: 22. 04. 2003
"Aktion Mensch" soll keine höheren Gewinne auszahlen, die Länder wollen ihre Lotterien und deren Milliardengeschäfte schützen
Von Klaus Ott
München – Ein Los der "Aktion Mensch" kann bald noch mehr Glück bringen. Derzeit besteht der Höchstgewinn aus einem Traumhaus im Wert von 500 000 Euro. Von September an lockt die gemeinnützige Lotterie, die unter dem Namen "Aktion Sorgenkind" bekannt wurde und sich vor drei Jahren umbenannte, mit einer Traumvilla für eine Million Euro. Geschäftsführer Dieter Gutschick wollte den Hauptpreis eigentlich gleich auf zwei Millionen Euro erhöhen, dann hätte es vielleicht sogar für ein kleines Schloss gereicht. Doch das haben die Bundesländer nicht zugelassen, die das Glücksspiel in Deutschland kontrollieren. Der Lotteriereferent in Rheinland-Pfalz befand, bei einer Million Euro müsse Schluss sein. So sei es schließlich in einem neuen Gesetz vorgesehen, das die Ministerpräsidenten der 16 Länder im Juni verabschieden sollen.
Ziel des Vorhabens ist es offiziell, "den Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete Bahnen zu lenken" und übermäßige Anreize zu verhindern, leichtfertig Geld auszugeben. Doch bei genauerer Betrachtung entpuppt sich der Entwurf, den sich die Innenministerien ausdachten, als Schutzgesetz für die vom Staat selbst organisierten Losverkäufe. So dürfen beispielsweise die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) und deren norddeutscher Partner, die NKL, weiterhin mit Top-Gewinnen bis zu 12,5 beziehungsweise 10 Millionen hausieren gehen. Da lassen sich massenweise Lose verkaufen. Für die beiden Lotterien ist das ein einträgliches Geschäft mit Milliardenumsätzen, von denen die Länder als Träger von SKL und NKL bestens profitieren. Die Finanzminister zwischen München und Hamburg kassieren hohe Überschüsse.
"Die staatlichen Lottogesellschaften wollen uns nur die Brosamen übrig lassen", klagt Gutschick, dessen "Aktion Mensch" seit knapp 40 Jahren vor allem Behinderte und inzwischen auch andere Bedürftige unterstützt, etwa Kinder in Frauenhäusern und Asylbewerberheimen. Mit ihren Gewinnspielen für einen guten Zweck hat die vom Roten Kreuz, Wohlfahrtsverbänden und dem ZDF getragene Sozial-Lotterie bis zum vergangenen Jahr ihren Umsatz nach und nach auf 320 Millionen Euro gesteigert, nun stagnieren die Einnahmen und insofern auch die Spenden. Mit attraktiveren Preisen ließen sich vielleicht wieder mehr Lose verkaufen, doch die Länder wehren ab. Die Innenministerien unterscheiden fein zwischen den eigenen Lotterien, denen Top-Gewinne erlaubt sind, und deren privater Konkurrenz, die eingeschränkt wird.
Man werde in "nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt", protestiert die "Aktion Mensch" bei den Ländern und droht indirekt mit einer Klage: Das Gesetzesvorhaben sei verfassungswidrig. Die Länder dürften die "Aktion Mensch" und die ARD-Fernsehlotterie nicht mit kommerziellen Glücksspielen gleichsetzen, sondern müssten wie bei der Glücksspirale eine Ausnahme machen.
Bei gemeinnützigen Lotterien sei das "Suchtpotential" für die Bevölkerung minimal, sagt die "Aktion Mensch". Die Zahlen bestätigen das. Mit einem Anteil von drei Prozent am Lottoumsatz in Deutschland stellt die frühere "Aktion Sorgenkind" im Vergleich zu den staatlich organisierten Verlockungen kaum eine Gefahr dar.
SKL und NKL drängen gleichwohl, die Konkurrenz generell noch stärker zu reglementieren. Lediglich 250 000 Euro sollten den privaten Wettbewerbern als Höchstgewinn erlaubt sein, schrieb die SKL den Ländern, wie diese notierten. Auch die NKL fordert niedrigere Summen; sie sagt, durch Gewinne bis zu einer Million Euro werde sonst "der Spielanreiz überproportional erhöht". Der Staatskonzern aus dem Norden vergisst offenbar seine eigene PR-Parole. Die lautet: "Wir machen Millionäre." Und die SKL produziert im Juni ihre nächste Fünf-Millionen-Show mit Günther Jauch bei RTL.
Derweil muss sich die "Aktion Mensch" damit begnügen, im ZDF für ihre Traumhäuser und demnächst für Traumvillen zu werben. Zwischen den staatlichen und den sozialen Lotterien werde "die Schere bald weiter auseinander gehen", befürchtet Gutschick. Seine Organisation hat im vergangenen Jahr rund 127 Millionen Euro für hilfsbedürftige Menschen gespendet. Das sind bei der SKL gerade mal zehn Top-Gewinne. (Siehe auch Meinungsseite und Aktuelles Lexikon.)
http://www.forum-gluecksspielsucht.de/aktuelles/news1807.html
LESERBRIEFE
Verwirrung auf dem Glücksspielmarkt
18.09.2007
Lokales - Seite 21
-
Foto: Wenn es um das Glücksspiel in Deutschland geht, werden manche Politiker zu Heuchlern ("Kaum einer ist vom Tippschein abhängig" von Christine Dohler, 13. September). Das Bundesverfassungsgericht hat dem Land die Möglichkeiten offen gelassen, wie der Glücksspielmarkt geregelt wird. Um das Monopol und die daraus entstehenden Steuereinnahmen zu erhalten, wurde die Lotto-Spielsucht erfunden. Es gibt zahlreiche Studien, die das Problem der Glücksspielsucht eindeutig identifizieren: Glücksspielautomaten und Spielbanken. Bei den Glücksspielautomaten wurden ab 2006 die zugelassene Spielzeit verkürzt und das Einsatzlimit erhöht. Wo bleibt hier die schützende Hand des Staates? Spielbanken werden seit eh und je vom Staat reguliert und trotzdem gelingt es den Spielsüchtigen Tag für Tag, ihr Vermögen und mehr zu verspielen - warum sollte sich dies nun plötzlich ändern? Anstatt gegen die wirklichen Problemfälle vorzugehen, werden Lotto-Scheine mit Spielsuchthinweisen versehen, die Klassenlotterien, Wettbüros und gewerbliche Spielevermittler um ihre Existenz gebracht und somit tausende von Arbeitsplätzen abgebaut - und das alles nur, um das Lottomonopol zu erhalten. Es ist doch gut zu wissen, dass Berlins Innensenator Ehrhart Körting, der sich nach eigener Aussage noch nie mit Glücksspiel beschäftigt hat, nun für die Regulierung zuständig ist.
Gaby Sigloch, Morsum
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/...t=&von=01.01.2007&bis=
Der zweite Kauforder 2k zu 2,91 ist leider nicht ausgeführt worden.
Ich gehe von steigendem Kurs aus.
zurückIn Österreich bahnt sich einem Bericht des "Standard" (Donnerstag-Ausgabe) zufolge eine Neuregelung des Glücksspiels an. Nach zwei Gerichtsentscheidungen, in denen eine EU-Widrigkeit des Spielmonopols unterstrichen wird, plane das Finanzministerium nun eine Novellierung.
Diese solle einerseits eine leichte Öffnung des Marktes bewirken, andererseits aber auch eine höhere Besteuerung der Branche ermöglichen, berichtet die Zeitung.
Einheitlicher Steuersatz für Erträge
Konkret wolle der Fiskus, wie aus dem Ressort zu hören sei, eine einheitliche Besteuerung der Roherträge von 16 Prozent. Beim Internet-Monopolisten win2day ist das bereits jetzt der Fall. Dieser Abgabe unterzogen wären sowohl Spielhallen als auch Internet-Anbieter, wobei die Spieleinsätze minus den Gewinnauszahlungen als Basis für die Besteuerung herangezogen werden sollen.
Konzessionen heiß umkämpft
Noch heiß umkämpft sei die Lockerung der Konzessionsvergabe. Ursprünglich sollte die Neuerrichtung großer Spielhallen erleichtert werden. Nach einem Aufschrei der Casinos Austria ist dieser Punkt nun offen. Erwartet wird eine frühzeitige Neuausschreibung der zwölf Konzessionen für Spielbanken voraussichtlich im kommenden Jahr. Auch eine Aufstockung der Zahl der Casinos ist angedacht.
Auslöser der intensiven Beratungen im Finanzministerium seien die Bedenken der EU gegen das Glücksspielmonopol, heißt es im "Standard" weiter. Der Europäische Gerichtshof akzeptiert zwar Einschränkungen von Roulette, Poker und anderen Gambling-Aktivitäten, wenn diese der Eindämmung der Spielsucht oder krimineller Aktivitäten dienen; allerdings müssen derartige Restriktionen verhältnismäßig und nicht diskriminierend sein.
Fluxx, die Aktie liegt im Augenblick zwischen hoffen und bangen.Die
Anleger gehen im augenblick zumindestens bei Fluxx nicht rein, warum auch?
Unsicherheit im gesammten Markt und auch bei Fluxx.
Landgericht Saarbrücken - Einstweilige Verfügung gegen Schlecker bestätigt
"Das Landgericht Saarbrücken hat durch am 19.09.2007 verkündetes Urteil die Einstweilige Verfügung eines Lotto-Annahmestelleninhabers vom 3.8.2007 (Az. 71 O 79/07) gegen Schlecker bestätigt. Der Inhaber einer Lotto-Annahmestelle im Saarland hatte gegen den Einzelkaufmann Herrn Schlecker eine Einstweilige Verfügung erwirkt, wonach es ihm verboten wurde, im geschäftlichen Verkehr Zahlenlotterien, insbesondere die Lotterie "6 aus 49", anzubieten und/oder zu bewerben und/oder bewerben zu lassen.
Das Verbot ist gestützt auf §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 3 Abs. 2 Satz 1, 4 Satz 1, 8 Satz 1 SportwettenGSaarl. Hiergegen hatte Schlecker Widerspruch eingelegt, der nunmehr nach mündlicher Verhandlung abgewiesen und die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde. Die begründete Entscheidung liegt noch nicht vor. Gegen dieses Urteil kann Schlecker binnen Monatsfrist seit Zu stellung Berufung bei dem zuständigen Oberlandesgericht einlegen."
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[Druckbare Version] eingestellt am: 20.09.2007 07:04
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DGAP-Adhoc: [FLUXX AG] FLUXX AG begibt Wandelanleihe über bis zu 9,755 Mio. Euro
14:07 20.09.07
DGAP-Adhoc: [FLUXX AG] FLUXX AG begibt Wandelanleihe über bis zu 9,755 Mio. Euro
FLUXX AG / Anleiheemission
20.09.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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FLUXX AG begibt Wandelanleihe über bis zu 9,755 Mio. Euro
Der Vorstand der FLUXX AG (ISIN DE000A0JRU67), Altenholz, hat mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer Wandelanleihe beschlossen.
Die Wandelanleihe von 2007/2011 wird eingeteilt in bis zu 3.640.000
Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 2,68 Euro. Die Wandelanleihe
wird in Höhe ihres Nennbetrages mit 3 % p.a. verzinst. Den Aktionären wird
ein Bezugsrecht eingeräumt, wonach sie für jeweils vier FLUXX-Aktien eine
Teilschuldverschreibung zum Bezugspreis von 2,68 Euro beziehen können. Die
Bezugsfrist läuft vom 25. September bis einschließlich 8. Oktober 2007.
Mit dem zu erwartenden Bruttoerlös in Höhe von bis zu 9,755 Mio. Euro plant
die FLUXX AG ihr weiteres Wachstum zu finanzieren und die Unabhängigkeit
vom deutschen Lotteriemarkt zu erhöhen. In den vergangenen Monaten hat
FLUXX einige interessante Unternehmen analysiert, die durch eine Übernahme
das Produktportfolio der FLUXX-Gruppe sinnvoll ergänzen würden. FLUXX
fokussiert sich dabei auf solche Unternehmen, deren Gewinnpotential das
Kurs-Gewinn-Verhältnis der FLUXX-Aktie im Zuge einer Akquisition möglichst
verbessern würde. Als konkretes Akquisitionsziel wurde dabei zunächst ein
Unternehmen identifiziert, das eine für FLUXX positive Relation zwischen
angestrebtem Kaufpreis und Ertragspotenzial aufweist und aufgrund seines
Produkt- und Marktfokusses optimal mit der strategischen Ausrichtung der
FLUXX AG harmoniert.
Die Transaktion wird von der VEM Aktienbank AG, München, begleitet. Von
Altaktionären nicht bezogene Teilschuldverschreibungen werden im Rahmen
einer Privatplatzierung institutionellen Investoren zur Zeichnung
angeboten. Ein börslicher Handel der Bezugsrechte ist nicht vorgesehen.
Das vollständige Bezugsangebot wird am 22. September 2007 in der
Börsenzeitung und am 24. September 2007 im elektronischen Bundesanzeiger
unter www.ebundesanzeiger.de veröffentlicht. Alle Informationen werden
außerdem auf der FLUXX-Website im Bereich Investor Relations zu finden
sein.
Kontakt:
restricted Internet gambling market, French officials have initiated talks in Brussels
to consider the opening up of the industry to foreign competitors.
A spokesperson for the French government said it wanted to show they were open to
discussions. Meanwhile, gambling monopoly Française des Jeux said that talks would give
them the opportunity to put an end to the "unfair competition from internet gambling
sites”.
The ECJ has given France until October 29th to modify its online gambling legislation,
which currently only permits native firms PMU and Française des Jeux to offer their
services over the Internet. This policy has caused the French government to be in breach
of article 49 of the European Treaty which allows for a free market in the service
sector within the EU.
It is thought, though, that any liberalisation in the French laws would be limited to
pool betting, to protect state monopoly Pari Mutuel Urbain. Officials have said in the
past that the country is opposed to opening its borders completely, and would require
foreign operators to establish a branch in France.
Petter Nylander, CEO of Unibet, commenting on the talks, said: "We're listening, and the
fact that there is a dialogue is encouraging. But customer demand and technology will
always circumvent any of those restrictions. This is a step in the right direction but
it's not good enough,” he said.
Information von Richard Honegger
http://www.casinos.ch/...artikel2.cfm?art=News&key=199542&parm=detail
Die Investitionen wurde ja schon früher angekündigt.
nur ein paar Tage gewartet hätte er statt 1 K 3 K kaufen
können, denn ich denke der Kurs wird in den nächsten Tagen noch
auf 2.50 Euro fallen.Sorry, ist meine Meinung!
Mich interessiert viel mehr, welche firma gekauft werden soll.
Mit dem zu erwartenden Bruttoerlös in Höhe von bis zu 9,755 Mio. Euro plant die FLUXX AG ihr weiteres Wachstum zu finanzieren und die Unabhängigkeit vom deutschen Lotteriemarkt zu erhöhen. In den vergangenen Monaten hat FLUXX einige interessante Unternehmen analysiert, die durch eine Übernahme das Produktportfolio der FLUXX-Gruppe sinnvoll ergänzen würden. FLUXX fokussiert sich dabei auf solche Unternehmen, deren Gewinnpotential das Kurs-Gewinn-Verhältnis der FLUXX-Aktie im Zuge einer Akquisition möglichst verbessern würde. Als konkretes Akquisitionsziel wurde dabei zunächst ein Unternehmen identifiziert, das eine für FLUXX positive Relation zwischen angestrebtem Kaufpreis und Ertragspotenzial aufweist und aufgrund seines Produkt- und Marktfokusses optimal mit der strategischen Ausrichtung der FLUXX AG harmoniert.
diese Firma wird wohl im Ausland ansessig sein, weil man mit dem Kauf die Unabhängigkeit vom deutschen Lotteriemarkt erhöhen will.
rentabilisiert können Jahre vergehen.Fluxx kämpft an zuvielen
Fronten.
Bin gespannt, wie die Analysten diese Wandelanleihe beurteilen.
zu 3420
Es gibt Leute, die Geld verlieren können. So ungerecht es auch sein mag!