Bitcoins der nächste Monsterhype steht bevor!
Wenn das FBI die Coins auf den Markt wirft möchte ich sehen ob hier nicht einigen die Tränen kommen.
Ich kann mich mal an einen Fall erinnern, da wurde der Ferrari eines Mafiaoberhauptes für 500$ verkauft, weil hinten im Wagen eine Leiche lag. ;-)
Lass es bleiben, diese Sache übersteigt nunmal deinen Horizont, andernfalls würdest du wissen, weshalb 95% nur 0,001 Bitcoins halten, dies hat nämlich vor allem technisch bedingte Gründe.
http://www.bitcoinx.com/charts1/depth_mtgox.png
Schaun wir mal.
Aber ich hab noch eine Frage: Angenommen, ich kaufe für 1000 Euro Bitcoins. Weiterhin angenommen, nach 10 Tagen sind diese Bitcoins dann 2000 Euronen "wert" (aufgrund Kursverdopplung). Ich verkaufe dann für 1000 Euro Bitcoins und lasse den Rest stehen. Meines Erachtens habe ich damit noch keinen Gewinn REALISIERT und muß somit keine Steuern zahlen. Liege ich mit meiner Denke richtig oder sieht der Fiskus das völlig anders?
Danke Dir. Ja - so könnte es hinkommen. Der Bitcoin wird ja vom Fiskus quasi als ein Stück Ware betrachtet. Dieses Stück Ware (also den einzelnen Bitcoin) kauft man zum Preis x ein und verkauft es zum Preis y. Sobald (bezogen auf 1 Stück) der Preis y > als Preis x ist, handelt es sich um einen realisierten Gewinn.
wurde UNTERM Strich KEIN GEWINN gemacht.
Jetzt kann es aber sein, daß der Fiskus den privaten Spekulant anders behandelt als den gewerbsmäßigen Spekulant. Bei gewerbsmäßiger Spekulation ist es ja zum Beispiel so, daß ich meine Gewinne mit den Verlusten verrechnen kann und als "realisierter Gewinn" dann nur daß versteuert wird, was unterm Strich überbleibt.
Der nicht gewerbsmäßige Spekulant wird möglicherweise so betrachtet, wie Du das beschrieben hast: dessen Verluste oder Ausgaben interessieren den Fiskus nicht - der sieht lediglich den jeweils erzielten Gewinn. Siehe Dein Beispiel #5765
Wenn du nun die restlichen Bitcoin zu einem Preis von 200€ verkaufst, so hättest du 200€ Verlust gemacht, welche du gegen die 200€ rechnen kannst.
also wie das konkret gewerblich bei den Bitcoins (oder generell in der Finanzbranche) aussieht kann ich nicht sagen, aber zur unternehmerischen Gewinnermittlung bitte folgendes beachten:
Anschaffungen über der GWG-Grenze (derzeit ca. 410€ netto) dürfen nicht vollständig in dem Jahr der Beschaffung gewinnmindernd abgezogen werden, sondern müssen über einen bestimmten Zeitraum abgeschieben werden.
Beispiel: ein Unternehmer kauft sich ein Geschäftsfahrzeug für 30000€ im Jahr 2014 und bezahlt dieses auch vollständig im Anschaffungsjahr. Fahrzeuge werden üblicherweise auf 6 Jahre abgeschrieben (siehe AfA-Tabelle). D.h. für das Jahr 2014 dürfen nur 5000€ gewinnmindernd angesetzt werden, obwohl im gleichen Jahr eine Ausgabe von 30000€ da war. Die restlichen 25000€ werden dann zu je 5000€ in den Jahren 2015-2019 abgeschireben (d.h. gewinnmindernd berücksichtigt).
Wie bereits zuvor geschrieben weiß ich aber nicht, wie das beim Bitcoin aussieht. Ich wollte hiermit nur zum Ausdruck bringen, dass eine pauschalisierte Betrachtung "Einnahmen übersteigen Ausgaben" oder umgekehrt im unternehmerischen Bereich evtl. zu einfach ist.
tony:
"....wenn du 1 Bitcoin zu 600€ kausft, davon 0,5 Bitcoin zu je 1000€ verkaufst, so hast du einen Gewinn von 200€ gemacht,...."
Möglicherweise hast Du Dich unglücklich ausgedrückt. Wie kann ich 0,5 Bitcoin zu je 1000€ verkaufen? Wenn ich das wörtlich nehme, dann verstehe ich das nicht. Somit verstehe ich auch den Rest nicht.
M-Ace:
Firmenwagen kannst Du mit Bitcoin nicht vergleichen. Auch nicht mit irgendeiner anderen "Anschaffung" im Sinne der Finanzbuchhaltung. Damit ist die Diskussion bezüglich GWG gegenstandslos. Bitcoin wird bezüglich eines Unternehmens als Ware betrachtet. Wareneinkauf ist keine "Anschaffung" die steuerlich geltend gemacht werden kann. Wenn Du als Unternehmer eine Ware gekauft hast und diese in Dein Lager legst, dann hast Du noch keinen Gewinn erzielt. Wareneinkauf ist eine Ausgabe und Ausgaben reduzieren den Gewinn. Wenn Du als Unternehmer kurz vorm Jahresende feststellst, daß Du einen sehr hohen Gewinn gemacht hast (der ja zu versteuern ist), dann kannst Du diesen Gewinn (für das katuelle Jahr) noch schnell schmälern, indem Du Dich mit Ware eindeckst.
- 5 Bitcoins zu je 600€ gekauft -> 3000€ Ausgabe
- 1 Bitcoin zu 900€ verkauft -> 900€ Einnahme
-> Gewinn im ersten Jahr: 300€, da die 4 gehaltenen Bitcoins nicht als Ausgabe berücksichtigt werden dürfen (sondern erst in dem Jahr, wo sie verkauft werden und der Gewinn / Verlust festgestellt wurde)
- 5 Bitcoins zu je 600€ gekauft -> 3000€ Ausgabe für die Ware "Bitcoin"
- 1 Bitcoin zu 900€ verkauft -> 900€ Einnahme
---> Gewinn: - 2100€ (sprich: Verlust von 2100 €). Damit wären am Jahresende dann keine Steuern fällig (falls die Firma keine weiteren Gewinne mit anderen Produkten realisiert hätte).