hier ist nicht mehr eure heimat, klar?
sprich, es is nich deine aufgabe...auch nich die von kat....
und das is auch gut so...
Ich kopiere dir mal nochmal das Zitat von vorhin hier rein, plus einen Link zum Strafgesetzbuch. Vielleicht kommst du ja dann drauf.
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Im November 2001 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, „Mehmet“ dürfe nach Deutschland zurückkehren. Da seine Eltern seit über 30 Jahren in München lebten, musste die Stadt München eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Diese richterliche Entscheidung wurde acht Monate später auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die Abschiebung wurde für rechtswidrig erklärt. Knapp vier Jahre, nachdem er Deutschland zwangsweise verlassen hatte, durfte er per Gerichtsbeschluss 2002 wieder zurückkehren.
http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html
bitte auch die folgenden Artikel 224 bis 229 durchlesen! Danke! :)
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Grüße
Wenn Du Probleme mit dem Verstehen hast, helfe ich dir gerne!
Hierzu sollte auch psychologische Betreuung angesagt sein.
In diesem Thread geht es um was anderes,dazu wird es Lösungen geben.
Seid gewiss.
Erstmal geht de Madingsbums gegen die selbsternannten Schariascherifs vor.
Wie die Gesetzgebung dies sieht können wir auch gerne versuchen zu erkunden.
Doch dies dürfte deine Intention nicht wiedergeben, oder?
Ich denke nicht das Katjuscha dies unterstützt.
Sonst würde sie sich unter einer Burka ohne Rechte wiederfinden.....
anscheinend verstehst du nich nich so recht...es interessiert keine sau, wie du und warum...
Muss ich es dir echt buchstabieren?
Siehst Du Dich als Sprachrohr von allen Usern hier?
interessant.
mehr sage ich dazu lieber nicht!
Wenn es dir zu viel ist, mir in kurzen Worten deine Meinung in diesem Talk Forum zu äußern, dann entschuldige ich mich dich belästigt zu haben.
Jeder Deutsche sollte also nach dieser Gesetzgebung verurteilt werden. Bei Intensivstraftätern, besondern bei wiederholter Körperverletzung würde ich als Richter kein Pardon kennen. Allerdings bin ich kein Richter. Jeder Richter hat sich von Fall zu Fall an den entsprechenden Beweisen zu halten.
Aber es ging ja eigentlich darum, dass für mich jeder Deutsche, auch der mit Migrationshintergrund nach StGb zu verurteilen ist. Und nicht etwa die Wutbürger mit ihren Mistgabeln gleich bei jedem "Ausländer" die Ausweisung fordern, selbst wenn seine Familie hier seit 30 Jahren lebt und derjenige hier geboren ist.
deine meinung kannste natuerlich posten, wenns dich befreit..
Deine persönliche Meinung spiegelt sich also 100 Prozent im derzeitigen Gesetz wieder.
Ist doch auch mal was.
nur meine meinung, die aber auch keine sau interessiert...nich meine aufgabe und deshalb akzeptier ich die entscheidung arivas...so einfach is das...
bin kein jurist...und selbst wenn... subjektives rechtsempfinden is irrelevant...es gibt fachleute, die dies besser bewerten koennen, was ihnen im zweifelsfall aber auch nich weiterhelfen wuerde...
bist du einer dieser fachleute?