hier ist nicht mehr eure heimat, klar?
Und das erspart im übrigen der deutschen Justiz unnötige Arbeit.
Wie beim Fssball: Rot und Raus !
Hier fordern aber viele eine Ausbürgerung darüber hinaus, wenn nur eine , die deutsche Staatsbürgerschaft besteht.
Das läßt sich mit dem Grundsatz , dass durch Maßnahmen dt. Hoheitsgewalt niemand staatenlos werden soll, nicht realisieren.
Die Große Koalition hat m.W. eine verfassungsändernde Mehrheit im Bundestag.
Vor kurzem wolltet ihr noch jeden einbürgern der geradeaus laufen konnte und jetzt möchte man plötzlich schnell wieder ausbürgern.
Aha.
Als es in London mit der Shariapolice anfing und davor warnte wurde man hier als Nazidepp tituliert.
Einige haben geahnt dass dies bei uns auch eintreffen wird.
Diese Leute wurden hier gezielt gebrandmarkt.
Man war zu naiv daran zu glauben dass dies auch bei uns eintreffen wird.
Ui,jetzt ist man plötzlich aufgewacht.
Aber ich muss zugeben lieber zu spät als nie.
Ihr kriegt nicht mal kriminelle Staatenlose aus diesem Land und wollt jetzt die Staatsbürgerschaft entziehen.
Ha,ha,ha.
Herr lass Hirn ra.
Eher RW in seiner extremen verfassungsfeindlichen Ansicht.
Eine Rechtsänderung könnte theoretisch tatsächlich nur über einer Änderung des GG erfolgen, mit , nicht aber darf einem Deutschen mit nur einer Staatsbürgerschaft die Staatsangehörigkeit entzogen werden.
Dies wäre ein eindeutiger Verstoß gegen den Wesensbestand des GG , der unter die Ewigkeitsgarantie fällt, der Entzug der Staatsangehörigkeit wäre wohl ein so schwerer Eingriff, dass dieser als rechtswidriger Eingriff in Art. 1 GG anzusehen wäre.
Es wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde einen Staatsbürger aus der Staatsbürgerschaft zu schmeißen, für schwere Verfehlungen gilt hier allein das StGB.
2. Potzblitzzz vertritt ein restriktives Verfassungverständnis.
3. Kiiwii redet einer Grundgesetzänderung das Wort und würde gerne gewissermaßen ein Damoklesschwert auf die Verfassung niedersausen sehen, weil die Gelegenheit zu Zeiten der Großen Koalition günstig ist. (Die "Ewigkeitsklausel" lasse ich beiseite, weil sie mir zu diffus erscheint.)
Seine Mindestforderung lautet unter Verweis auf #28, dass bestimmten Doppelpässlern die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wird. Dabei hakt es zuallererst schon daran, dass die Streitkräfte oder vergleichbaren bewaffneten Verbände, in die der betreffende Doppelpässler eintritt/eingetreten ist, keinem real existierenden Staat zugeordnet werden können, sondern nur einem Wunschstaat, sprich Kalifat.
wie öde !
es ist doch totaler Unsinn, dass es hier Leute gab, die jemanden als Nazi tituliert haben, nur weil derjenige sich gegen die SchariaPolizei geäußert hätte. Ich kenne niemanden, der diese Typen in irgendeiner Weise verteidigen würde oder ausschließen würde, dass es sowas auch in Deutschland geben kann. Gibt es ja jetzt in wenigen Einzelfällen auch schon.
hört doch mal auf, immer diesen Rechtspopulisten Futter zu geben, die sich ständig mit diesem "das wird man doch wohl noch sagen dürfen" und "wir sagen die Wahrheit" profilieren wollen. Das "man ist nicht gleich ein Nazi wenn man ..." passt in genau in dieses Argumentationsmuster.
Man kann sich hier ganz normal über extreme religiöse Fanatiker unterhalten, wie mit ihnen umzugehen ist, denn im Gegensatz zu anderen aufgeheizten polotischen Diskussionen, sind sich hier doch alle zumindest in der Ablehnung völlig einig. Es geht hier gerade nur noch darum, ob das Grundgesetz vor Ausbürgerung schützt (dann halt ändern) oder nicht. Da kann man glaub ich unterschiedlicher Meinung sein. Ich bin normalerweise strikt gegen Ausbürgerung und Ausweisung, weil es zumeist von rechtskonservativen Leuten benutzt wird, um jeden kriminellen Emigranten möglichst schnell auszuweisen. Deshalb war ich damals bei mehmet (Münchner Intensivstraftäter) als einer der wenigen hier im Forum dagegen. Bei der Frage der im Krieg kämpfenden religiösen Extremisten muss ich ehrlich zugeben, dass sich mein Weltbild dadurch etwas verändert, aber wie gesagt, nur in diesem speziellen Fall. Grundsätzlich gehören Kriminelle ins gefängnis, und zwar in ein Deutsches. Nur ist doch die Frage wie man kriegerische handlungen im Ausland bewertet. Kann man das als kriminelle Handlung im eigentlichen Sinne bezeichnen, die unter normales deutsches Strafrecht fällt? Insofern bin ich in dem Punkt mir nicht so sicher wie potzzzblitz. Aber darüber kann man ja diskutieren, auch ob man ein Gesetz ändern sollte oder nicht.
Die durch Verwaltungsakt erworbene deutsche Staatsbürgerschaft kann nur in dem Ausnahmefall aberkannt werden, dass dieser Akt auf einer Täuschung des Begünstigten beruht.
Im Übrigen gilt:
Verbot in die Entlassung der Staatenlosigkeit.
Siehe dort Rdnr.: 1048
http://books.google.de/...0staatsrecht%20staatenlosigkeit&f=false
Heute wäre es auch bereits Normalität, dass er Deutscher wäre und damit nicht ausgewiesen werden dürfte.
Im Fall Mehmet war das noch nicht so. Deshalb konnte er später nach einer weiteren Straftat 2005 dann nochmals ausgewiesen werden. Wer nicht Deutscher ist, kann ausgewiesen werden. Wer Deutscher ist, kann nicht ausgewiesen werden. Das ist im Grunde mein ganzen Prinzip. Das Problem ist nur, dass für dich und mich unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, wer die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen sollte. Jemand wie Mehmet hätte nach heutigen Gesetzen die Staatsbürgerschaft schon.
Wieso sollte ich es tun?