WENG FINE ART (518160) Geld mit Kunst...
Die Bewertung der Aktie im Moment realistisch einzuschätzen ist sehr schwer oder vielleicht sogar unmöglich, weil es ja gleich mehrere Bewertungstreiber gibt, die sich auch nicht alle abschätzen lassen. Es kann also nur ein Einstiegsversuch werden.
Die Wirtschaft blüht auf, es wird wieder mehr verdient. Was bleibt ist die Inflation, das Gelddrucken und die Flucht in Assets. Und es wird immer mehr Geld in Assets wie Immos, Gold, Aktien und Kunst fließen.
Und dank der anstehenden Tokenisierung der Kunst ,wird es nun für jedermann ein leichtes sein in Kunst zu investieren und das ohne die Kunst zu Hause rumstehen zu haben. Der Kunstmarkt vermischt sich mit dem Finanzmarkt und der Finanzmarkt sammelt halt nicht Kunst, er liebt sie nicht, er will nur damit Geld verdienen und genau das ist nun möglich.
Und ich denke der Finanzmarkt wird dieses neue Spielfeld annehmen. Das gute an Kunsttokens ist, dass die Gewinne nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei sind.
Hier ein Interview dazu.
https://www.six-group.com/de/blog/2020/tokenization-of-art.html
Anhand der Größenordnung, was für die Plattform bezahlt wurde, sieht man was in dem Zukunftssektor tokenisierte Kunst erwartet wird.
Die Frage wäre dann schon, ob man eine eigene Plattform aufbaut oder die der Deutschen Börse nutzt oder beides macht.
Dass es bei der Tokenisierung der Kunst auch Konkurrenz gibt, ist klar.
Bei mir ( Onvista) wurde auch noch nichts eingebucht. Bin gespannt ob die das überhaupt hin bekommen.
Man wolle diese Woche mit den Übertragungen beginnen.
Ich habe von der Hamburger Sparkasse diesbezüglich auch noch nichts gelesen.
Die Aktien würden also m.E. wie ein Geschenk gewertet werden und bei einem eventuellen Verkauf würden die übertragenen Aktien zu 100% versteuert werden.
Wenn die annehmende Bank keinen Steuerkurs bekommt, werden beim Verkauf 30 % des Verkaufspreises als Gewinn angenommen. Man zahlt dann also 7,5 % + Soli auf den Verkaufspreis. Wenn der Gewinn geringer als 30 % beträgt, kann man sich die zuviel gezahlte Steuer über die EST-Erklärung zurückholen.
Eine 100 % Versteuerung von Aktien gibt es in Deutschland nicht !
Grundsätzlich ist es so, dass die Banken nur dann einen anderen Kurs als den zum Zeitpunkt der Übertragung gültigen beilegen müssen, wenn dieser "offiziell" ist. Das ist immer dann der Fall, wenn die Aktien über die Zahlstelle kommen (z.B. aus Bezugsrechten oder Stockdividenden). Dann wird dieser Kurs in den WM-Mitteilungen veröffentlicht. Wir hatten diesen Fall im Dezember bei der Dividende in Form von ArtXX Aktien.
Bei einer Privatplatzierung, wie wir sie jetzt umgesetzt haben, gibt es keinen "offiziellen" Kurs. Die abgebende Bank teilt der annehmenden Bank vielmehr den Kurs zum Zeitpunkt der ÜBERTRAGUNG mit. Die annehmende Bank nimmt diesen dann in aller Regel als Steuerkurs an. Sie KANN auch den Kurs einstellen, den der Käufer ihr nachweist - muss es allerdings nicht ! Einige Aktionäre haben das bei ihrer Bank hinbekommen.
In dem aktuellen Fall ist es so, dass der Kurs, der bezahlt wurde (25,50) viel geringer ist als der, welcher bei der Übertragung angesetzt wird (ca. 35,00). Das hat zur Folge, dass der Empfänger beim Verkauf eine NIEDRIGERE KESt zahlt als er eigentlich müsste, weil der Gewinn höher als steuerlich ausgewiesen sein wird. Ein höherer Steuerkurs bei der Übertragung ist also erst einmal ein VORTEIL, kein Nachteil ! Eine Korrektur kann allerdings auch hier wieder im Rahmen der EST-Erklärung vorgenommen werden.
Wenn man die Erahrung noch hemacht hat, kann man es noch nicht wissen!
Gehe ich richtig in der Annahme das Sie schreiben wollten:
Man zahlt also 7,50 EUR + Soli auf den Verkaufspreis (€25,50)